Barrierefreier Warntag: Institut fordert mehr Schutz für Menschen mit Behinderungen
Wenn im gesamten Bundesgebiet die Sirenen heulen und Handys schrillen, soll die Bevölkerung für Notlagen sensibilisiert werden. Doch während Warn-Apps und Cell-Broadcast-Meldungen bei vielen Menschen sofort ankommen, besteht für schutzbedürftige Gruppen nach wie vor eine erhebliche Sicherheitslücke. Anlässlich des bundesweiten Warntags macht das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf aufmerksam, dass Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige im Zivil- und Katastrophenschutz deutlich stärker berücksichtigt werden müssen.
Bis zu viermal höheres Sterberisiko in Gefahrenlagen
In Krisensituationen, Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen tragen Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen das größte Risiko. Nach Angaben des Instituts ist ihr Sterberisiko in Notlagen bis zu viermal höher als das von Menschen ohne Behinderungen. Fehlen barrierefreie Alarmierungen oder sind Evakuierungswege für Rollstuhlfahrende und gehbehinderte Senioren unpassierbar, geraten Betroffene schnell in lebensbedrohliche Situationen.
Wie die Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, Britta Schlegel, betont, entscheiden barrierefreie Infrastrukturen und eine barrierefreie Kommunikation maßgeblich über die Überlebenschancen. Warnmeldungen müssen zwingend nach dem Zwei-Sinne-Prinzip verbreitet werden: Akustische Alarme müssen von optischen Signalen begleitet werden, und schriftliche Handlungsanweisungen sollten auch in Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache verfügbar sein.
Klare gesetzliche Standards und barrierefreie Schutzräume nötig
Um die bestehenden Defizite im Bevölkerungsschutz dauerhaft zu beheben, empfiehlt das Institut der Bundes- und Landespolitik, Menschen mit Behinderungen explizit als besonders gefährdete Gruppe in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder sowie im Zivilschutzgesetz des Bundes zu verankern. Barrierefreiheit dürfe kein freiwilliger Zusatz sein, sondern müsse als gesetzlicher Standard festgeschrieben werden.
Zu den zentralen Forderungen gehören unter anderem:
- Mehrdimensionale Warnsysteme: Schnelle und leicht verständliche Warnungen über Screen-Displays, optische Lichtsignale, Vibrationsalarme und verständliche Piktogramme.
- Barrierefreie Rettungs- und Schutzkonzepte: Voll zugängliche Fluchtwege, Evakuierungsfahrzeuge und Notunterkünfte mit barrierefreien Sanitäranlagen und Stromversorgung für medizinische Hilfsmittel.
- Praxisnahe Übungen: Rettungsdienste, Feuerwehren und Hilfsorganisationen müssen regelmäßige Katastrophenschutzübungen durchführen, die die Bedarfe von Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen einbeziehen.
- Partizipation von Betroffenen: Selbstvertretungen von Verbänden und Pflegeorganisationen sollten direkt an der kommunalen Notfallplanung beteiligt werden.
Bedeutung für die Pflegepraxis
Gerade in Pflegeheimen, betreuten Wohneinrichtungen und der ambulanten Versorgung zeigt sich, wie essenziell funktionierende Notfallpläne sind. Pflegekräfte stehen im Ernstfall vor der enormen Herausforderung, immobile Bewohner oder Patientinnen auf lebensnotwendige Beatmungs- und Dialysemittel angewiesen sicher zu begleiten. Ein inklusiver Katastrophenschutz stellt sicher, dass Einrichtungen und pflegende Angehörige im Krisenfall nicht auf sich allein gestellt bleiben.
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