Bundesärztekammer fordert schnelles E-Rezept für Betäubungsmittel

Djamal Sadaghiani
E-Rezept für Betäubungsmittel: Bundesärztekammer macht Druck

Das elektronische Rezept ist im deutschen Gesundheitswesen längst Alltag geworden – doch bei starken Schmerzmitteln und anderen Betäubungsmitteln hakt die Digitalisierung noch gewaltig. Die Bundesärztekammer übt nun deutliche Kritik an diesem Zustand und fordert eine rasche Umsetzung des E-Rezepts auch für Betäubungsmittel.

Lücken in der elektronischen Patientenakte

Ein zentraler Kritikpunkt der ärztlichen Vertretung ist die unvollständige Abbildung der Medikation in der elektronischen Patientenakte (ePA). Da Betäubungsmittel (BtM) aktuell noch zwingend über die streng regulierten, gelben Papierrezepte verordnet werden müssen, entsteht ein gefährlicher Bruch im digitalen Informationsfluss. Für behandelnde Ärzte, aber auch für das Pflegepersonal, ist ein lückenloser Medikationsplan jedoch essenziell, um lebensgefährliche Wechselwirkungen auszuschließen und die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Bürokratie-Hürden für die Pflege

Besonders in der Alten- und Krankenpflege sowie in der Palliativmedizin stellt der analoge Prozess eine enorme Belastung dar. Die strengen Dokumentationspflichten und der physische Transport der gelben Rezepte kosten wertvolle Zeit, die am Pflegebett fehlt.

  • Verzögerungen bei der Schmerztherapie: Ohne das physische Papierrezept in der Hand dürfen Apotheken die wichtigen Medikamente nicht herausgeben. Das kann im Ernstfall zu Wartezeiten für Schmerzpatienten führen.
  • Hoher Zeitaufwand: Pflegekräfte und Angehörige müssen oft zusätzliche Wege in Kauf nehmen, um die Rezepte von der Arztpraxis in die Apotheke zu bringen.
  • Fehleranfälligkeit: Medienbrüche zwischen dem analogen Papier und der digitalen Pflegedokumentation erhöhen das Risiko von Übertragungsfehlern.

Geplante Reform der Verordnung als Chance nutzen

Die Bundesärztekammer sieht in der aktuell geplanten Aktualisierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) das ideale Zeitfenster, um diesen Missstand endlich zu beheben. Es wird angemahnt, dass ein rein digitaler Prozess für Betäubungsmittel-Verordnungen nun zwingend im Gesetzestext verankert werden müsse. Nur so lasse sich die Versorgung auf ein zeitgemäßes Niveau heben.

Ein durchgehend digitaler Medikationsprozess

Ein elektronisches Betäubungsmittelrezept würde nicht nur die Abläufe in den Arztpraxen verschlanken, sondern auch Apotheken und Pflegediensten massiv Arbeit abnehmen. Die direkte elektronische Übermittlung würde den Weg für eine sichere, schnelle und hochgradig transparente Versorgung mit Schmerzmitteln ebnen. Nun liegt der Ball beim Gesetzgeber, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das E-BtM-Rezept zügig und praxisnah zu schaffen.

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