Bundestag beendet Daten-Blindflug bei vorgeburtlichen Bluttests
Vorgeburtliche Blutuntersuchungen auf Chromosomenbesonderheiten wie Trisomie 21 gehören für viele werdende Mütter inzwischen fast selbstverständlich zur Schwangerschaftsvorsorge. Seit Sommer 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die sogenannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), sofern eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt. Doch wie die Tests in der Praxis tatsächlich genutzt werden und welche gesellschaftlichen Folgen damit einhergehen, blieb bislang weitgehend im Dunkeln. Das Parlament hat nun mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit beschlossen, diesen Zustand zu beenden und ein umfassendes Monitoring einzurichten.
Große Mehrheit für genaue Datenerfassung
Mit 527 Ja-Stimmen bei nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen verabschiedeten die Abgeordneten ohne Fraktionszwang einen gemeinsamen Antrag aus den Reihen von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Kern des Beschlusses ist eine systematische wissenschaftliche Beobachtung der Inanspruchnahme und der Konsequenzen der Kassenfinanzierung. Zudem wird ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt, das die bioethischen, medizinischen und rechtlichen Fragestellungen beleuchten soll. Erste belastbare Ergebnisse sollen dem Parlament bis Mitte 2027 vorliegen.
Sorge vor schleichendem Reihen-Screening
Anlass für die parlamentarische Initiative sind Auswertungen gesetzlicher Krankenkassen wie der Barmer, wonach mittlerweile rund jede zweite Schwangere den Bluttest in Anspruch nimmt. Ursprünglich war die Kassenleistung jedoch keineswegs als flächendeckende Reihenuntersuchung gedacht, sondern für Einzelfälle vorgesehen, in denen eine besondere medizinische Situation oder erhebliche Verunsicherung besteht.
Kritiker aus Medizin, Politik und Behindertenverbänden warnen davor, dass die Tests zunehmend routinemäßig verordnet werden. Dadurch wachse der Druck auf werdende Eltern, sich vorab für oder gegen ein Kind mit einer Trisomie zu rechtfertigen. Auch die Qualität der ärztlichen Aufklärung steht im Fokus: Oftmals fehle in der Praxis die Zeit für eine fundierte psychosoziale Beratung, die Schwangere auf ein mögliches positives Testergebnis vorbereitet.
Zugang für Schwangere bleibt gesichert
Die Initiatoren des Antrags betonten ausdrücklich, dass das Monitoring nicht das Ziel verfolgt, den Bluttest wieder aus dem Leistungskatalog zu streichen oder Schwangeren den Zugang zu erschweren. In einem kurz vor der Abstimmung eingebrachten Änderungsantrag wurde explizit festgeschrieben, dass der kassenfinanzierte Zugang bei berechtigter medizinischer Indikation uneingeschränkt gesichert bleibt. Vielmehr gehe es darum, verlässliche Fakten zu schaffen, um Beratung, Unterstützung und Schutzkonzepte für werdende Eltern gezielt zu verbessern.
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