E-Verordnung für Hilfsmittel: Krankenkassen beenden das Papier-Chaos

Benedikt Hübenthal
E-Rezept für Hilfsmittel: 7 Krankenkassen starten Pilotprojekt

Das umständliche Hantieren mit rosa Zetteln beim Arztbesuch gehört bald auch bei medizinischen Hilfsmitteln der Vergangenheit an. Nachdem das E-Rezept für Medikamente bereits Alltag ist, ziehen nun sieben namhafte Krankenkassen in einem gemeinsamen Pilotprojekt nach. Sie weiten die elektronische Verordnung (E-Verordnung) auf nahezu alle medizinischen Hilfsmittel aus.

Ein Meilenstein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen

Bislang verursachen Verordnungen für Rollstühle, Einlagen oder Bandagen einen enormen bürokratischen Aufwand. Jährlich werden in diesem Versorgungsbereich rund 33 Millionen Papierrezepte ausgestellt. Um diesen Berg an Bürokratie abzubauen, haben sich die AOK Bayern, Barmer, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK (Hanseatische Krankenkasse), IKK classic und die Techniker Krankenkasse (TK) zusammengeschlossen.

In ausgewählten Modellregionen, darunter Bayern, wird das digitale Verfahren nun unter echten Alltagsbedingungen getestet. Ziel der Initiative ist es, langfristig einen bundesweiten Standard für die E-Verordnung von Hilfsmitteln zu etablieren.

Welche Hilfsmittel digital verordnet werden können

Die Ausweitung des Projekts umfasst den Großteil der medizinischen Hilfsmittel. Bisher lag der Fokus vor allem auf orthopädischen Hilfsmitteln und der Reha-Technik. Nun wird das Spektrum massiv vergrößert. Einige wenige Bereiche bleiben jedoch vorerst von der Digitalisierung ausgenommen. Dazu zählen in der aktuellen Projektphase:

  • Sehhilfen (wie Brillen)
  • Hörhilfen
  • Pflegehilfsmittel

Mehr Zeit, weniger Fehler

Die Vorteile der elektronischen Verordnung liegen auf der Hand. Laut Vertretern der Techniker Krankenkasse, die stellvertretend für den Kassenverbund sprechen, ist die Digitalisierung kein Selbstzweck. Ein gut durchdachtes digitales System vereinfacht die internen Abläufe in den Arztpraxen erheblich, minimiert Fehlerquellen bei der Übermittlung und spart letztlich wertvolle Zeit. Davon sollen nicht nur die medizinischen Leistungserbringer und Ärzte profitieren, sondern vor allem auch die Patienten, die ihre Hilfsmittel künftig schneller und unkomplizierter erhalten.

Voraussetzungen für die Arztpraxen

Damit das System reibungslos funktioniert, müssen die teilnehmenden Arztpraxen technisch entsprechend ausgerüstet sein. In den aktuellen Modellregionen ist eine spezielle Softwarelösung des Anbieters Compugroup Medical eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Pilotprojekt. Weitere Regionen befinden sich laut den beteiligten Krankenkassen bereits in der Vorbereitungsphase und sollen zeitnah an das digitale Netz angeschlossen werden.

Mit diesem Schritt treiben die Krankenkassen die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens weiter voran und zeigen, dass auch komplexe Verordnungsprozesse sicher und effizient in den digitalen Raum verlagert werden können.

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