Einheitliche Pflegefachassistenz ab 2027: Die neuen Ausbildungspläne sind da

Dominik Hübenthal
Neue Pflegefachassistenz ab 2027: Rahmenpläne übergeben | PflegeHelfer24

Der Weg für eine grundlegende Modernisierung in der Pflege ist geebnet: Der inhaltliche Rahmen für die neu strukturierte Ausbildung zur Pflegefachassistenz steht fest. Ab dem 1. Januar 2027 wird ein bundeseinheitliches Gesetz in Kraft treten, das den Flickenteppich der bisherigen Regelungen beendet. Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat nun ihre konkreten Vorschläge für den theoretischen und praktischen Unterricht an die zuständigen Ministerien übergeben.

Schluss mit dem Flickenteppich: 27 Ausbildungen werden zu einer

Bislang war die Ausbildung zur Pflegehilfskraft oder Pflegeassistenz in Deutschland Ländersache. Das führte zu 27 verschiedenen, teils stark abweichenden Ausbildungsordnungen. Mit der Einführung des neuen Pflegefachassistenzgesetzes zum Jahresbeginn 2027 ändert sich das grundlegend. Es entsteht ein bundesweit einheitliches, eigenständiges Berufsprofil.

Die künftige Pflegefachassistenzausbildung wird generalistisch ausgerichtet sein und – ein wichtiger Meilenstein für Nachwuchskräfte – durchgehend vergütet. Damit soll der Berufszweig deutlich an Attraktivität gewinnen und einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung des enormen Personalbedarfs im deutschen Gesundheitswesen leisten.

Die neuen Rahmenpläne der Fachkommission

Um den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung eine fundierte Orientierung zu geben, hat die elfköpfige Fachkommission fristgerecht umfassende Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne erarbeitet. Diese Expertenrunde, bestehend aus erfahrenen Praktikern, Pflegewissenschaftlern und Lehrplanentwicklern aus allen Versorgungsbereichen, hat die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildung definiert.

  • Rahmenlehrplan: Regelt die theoretischen Inhalte und den Unterricht an den Pflegeschulen.
  • Rahmenausbildungsplan: Gibt die Struktur und die praktischen Lernziele für die Einsätze in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Diensten vor.

Die Pläne liegen nun dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur finalen Prüfung vor. Nach der erfolgreichen Prüfung sollen sie den Akteuren in der Pflegepraxis rasch zur Verfügung gestellt werden, damit ausreichend Zeit für die Vorbereitung bis zum Startschuss 2027 bleibt.

Ein Sprungbrett für die Pflegekarriere

Die politische Führung zeigt sich über den Meilenstein erfreut. Laut dem Bundesgesundheitsministerium sei eine gute pflegerische Versorgung in Zukunft nur dann zu stemmen, wenn die Aufgaben im Team breiter verteilt würden und die Berufsbilder modern und attraktiv gestaltet seien. Die bundeseinheitliche Lösung schaffe nun vielfältige Einsatzmöglichkeiten in sämtlichen Versorgungsbereichen.

Auch das Bundesfamilienministerium betont die enormen Chancen der Reform. Die neue Ausbildung diene als niedrigschwelliger Einstieg in ein durchlässiges Bildungssystem. Wer als Pflegefachassistenz beginnt, dem stehen alle Türen offen: von der anschließenden dreijährigen Fachkraftausbildung bis hin zum akademischen Pflegestudium. Das bietet nicht nur exzellente Bildungschancen, sondern auch eine krisensichere berufliche Perspektive.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Pflegeschulen und Einrichtungen haben nun rund eineinhalb Jahre Zeit, sich auf die neuen Curricula einzustellen. Dass die Fachkommission ihre Arbeit pünktlich abgeliefert hat, gibt den Ausbildungsbetrieben die nötige Planungssicherheit. Für die Pflege in Deutschland ist dies ein dringend benötigter Schritt nach vorn, um dem demografischen Wandel mit gut ausgebildetem Fachpersonal selbstbewusst zu begegnen.

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