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2026
Zuschuss-Rechner mit den aktuellen §40-SGB-XI-Beträgen

Badumbau 2026: Kosten, Pflegekassen-Zuschuss und Förderung

Was kostet ein barrierefreies Bad, und wie viel übernimmt die Pflegekasse? Berechnen Sie hier in Sekunden Ihren §40-SGB-XI-Zuschuss und den verbleibenden Eigenanteil. Ergebnis sofort, ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten.

1. Welchen Pflegegrad hat die pflegebedürftige Person?

Der Zuschuss gilt ab Pflegegrad 1; die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich. Unsicher? Zum Pflegegradrechner

2. Wie viele Personen mit Pflegegrad leben im Haushalt?

Der Zuschuss gilt pro Person: Ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben, bekommt für dieselbe Maßnahme das Doppelte.

3. Welche Maßnahme planen Sie?

Der Zuschuss gilt für jede anerkannte Maßnahme, vom Haltegriff bis zur Komplettsanierung.

Ihr Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)

4.180 €

Typische Kosten der gewählten Maßnahme
Verbleibender Eigenanteil nach Zuschuss

Richtwerte inkl. Montage. Wichtig: Den Zuschuss vor Beginn der Arbeiten formlos bei der Pflegekasse beantragen und die schriftliche Genehmigung abwarten; nachträgliche Anträge werden meist abgelehnt.

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Was kostet ein barrierefreier Badumbau 2026?

Der häufigste Umbau, Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein, kostet inklusive Montage etwa 4.000 bis 7.000 € und ist als Teilumbau in ein bis zwei Arbeitstagen erledigt. Einzelmaßnahmen wie Haltegriffe oder ein erhöhtes WC beginnen bei unter 200 €, die barrierefreie Komplettsanierung liegt bei 15.000 bis 30.000 € und dauert mehrere Wochen. Vom Endpreis geht der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person ab; beim Ehepaar mit zwei Pflegegraden 8.360 € für dieselbe Maßnahme.

Badumbau-Kosten 2026 je Maßnahme, inklusive Montage, mit Eigenanteil nach Pflegekassen-Zuschuss
Maßnahme Kosten inkl. Montage Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
Badewanne zur Dusche umbauen (Teilumbau) 4.000 € – 7.000 € 0 € – 2.820 €
Bodengleiche Dusche einbauen 4.000 € – 6.000 € 0 € – 1.820 €
Badewanne mit Tür 2.500 € – 3.500 € 0 € – 0 €
Haltegriffe montieren (je Set) 80 € – 500 € 0 € – 0 €
Erhöhtes WC inkl. Montage 150 € – 800 € 0 € – 0 €
Unterfahrbarer Waschtisch 500 € – 1.500 € 0 € – 0 €
Türverbreiterung (min. 80 cm) 800 € – 1.500 € 0 € – 0 €
Rutschhemmender Bodenbelag (R10) 1.000 € – 3.000 € 0 € – 0 €
Barrierefreie Komplettsanierung 15.000 € – 30.000 € 10.820 € – 25.820 €

* Eigenanteil bei einer pflegebedürftigen Person im Haushalt; 0 € bedeutet: Der Zuschuss deckt die Maßnahme voraussichtlich komplett. Richtwerte, Stand 2026; maßgeblich ist das individuelle Angebot.

Der Pflegekassen-Zuschuss im Detail: 8.360 € für ein Ehepaar

Der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 SGB XI beträgt 2026 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme: ab Pflegegrad 1, in allen Pflegegraden gleich, nicht rückzahlbar. Der Zuschuss gilt pro Person, nicht pro Bad. Ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben (auch zweimal nur Pflegegrad 1), erhält für denselben Wanne-zu-Dusche-Umbau 8.360 €. Damit ist der Teilumbau (4.000–7.000 €) für viele Paare fast oder vollständig abgedeckt. Bei bis zu vier Berechtigten im Haushalt, etwa in einer Pflege-WG, sind maximal 16.720 € möglich.

Rechenbeispiel Ehepaar, beide mit Pflegegrad

Wanne-zur-Dusche-Umbau (mittleres Angebot)5.500 €
Zuschuss Person 1 (Pflegegrad 2)− 4.180 €
Zuschuss Person 2 (Pflegegrad 1)− 1.320 € (Restkosten)
Eigenanteil0 €

Die Zuschüsse beider Personen werden für dieselbe Maßnahme zusammengerechnet, gedeckelt auf die tatsächlichen Kosten.

So beantragen Sie den Zuschuss

1. Kostenvoranschlag

Fachbetrieb kommt zur Besichtigung und erstellt einen detaillierten Kostenvoranschlag.

2. Formloser Antrag

Mit Kostenvoranschlag, Pflegegrad-Bescheid und kurzer Begründung an die Pflegekasse, bei Miete plus Vermieterzustimmung.

3. Genehmigung abwarten

Üblich sind drei bis fünf Wochen. Erst nach schriftlicher Zusage beauftragen: Wer vorher baut, riskiert die Ablehnung des gesamten Zuschusses.

4. Umbau & Abrechnung

Nach dem Umbau Rechnung einreichen; meist zahlt die Kasse gegen Rechnung, teils direkt an den Betrieb.

Wanne zur Dusche: Der Teilumbau in 1–2 Tagen

Für die meisten Haushalte ist die Badewanne die größte Sturzquelle; ihr Austausch gegen eine bodengleiche Dusche ist die wirksamste Einzelmaßnahme. Spezialisierte Betriebe erledigen den Teilumbau in 8 bis 24 Arbeitsstunden: alte Wanne demontieren (500–800 €), bodengleiche Duschwanne mit rutschhemmender Oberfläche einsetzen und die Wandflächen mit Paneelen statt neuer Fliesen schließen (Material 2.500–3.500 €, Montage 1.000–1.500 €). Das restliche Bad bleibt unangetastet und benutzbar. Die Komplettsanierung (15.000 bis 30.000 €, mehrere Wochen) lohnt sich dagegen vor allem, wenn ohnehin saniert werden muss oder ein Rollstuhl dauerhaft Platz braucht (Bewegungsfläche 150 × 150 cm).

Barrierefrei nach DIN 18040-2: die Kennzahlen

  • ·Bewegungsfläche: 120 × 120 cm vor Dusche, WC und Waschtisch, 150 × 150 cm bei Rollstuhlnutzung
  • ·Dusche: bodengleich, max. 2 cm Absatz, Rutschklasse R10/B
  • ·Tür: mindestens 80 cm breit (Rollstuhl: 90 cm), nach außen öffnend
  • ·WC: Sitzhöhe 46–48 cm, beidseitig Platz für Haltegriffe
  • ·Wände: tragfähig für Haltegriffe und Duschklappsitz
  • ·Armaturen: Thermostat mit Verbrühschutz, Einhebel- statt Drehgriffe

Einzelmaßnahmen im Überblick: Von Haltegriffen bis zur Komplettsanierung

Nicht jeder Badumbau bedeutet Komplettsanierung. Oft reicht eine einzelne Maßnahme wie ein Haltegriff oder ein erhöhtes WC. Werden mehrere Einzelmaßnahmen im selben Umbau kombiniert, behandelt die Pflegekasse sie in der Regel als eine gemeinsame wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI mit einem gemeinsamen Zuschuss von bis zu 4.180 €. Ein weiterer Zuschuss wird erst bei einer späteren, wesentlichen Verschlechterung der Pflegesituation fällig.

Badewanne mit Tür (2.500–3.500 €)

Alternative zur bodengleichen Dusche, wenn weiterhin gebadet werden soll oder eine Dusche baulich nicht möglich ist. Einstieg über eine seitliche Tür statt über den Wannenrand. Nach dem Türeinbau muss die Dichtung erst aushärten, die Wanne ist einige Stunden nicht nutzbar.

Haltegriffe (80–500 € je Set)

Die günstigste und schnellste Einzelmaßnahme, meist in wenigen Stunden montiert. Voraussetzung ist ein tragfähiger Wandaufbau; bei Trockenbauwänden ist vorher eine Verstärkung nötig.

Erhöhtes WC (150–800 €)

Sitzhöhe 46 bis 48 cm statt der üblichen 40 cm erleichtert das Aufstehen erheblich. Möglich als nachgerüsteter Aufsatz auf das bestehende WC oder als neues, wandhängendes Modell.

Unterfahrbarer Waschtisch (500–1.500 €)

Für die Nutzung im Sitzen oder mit Rollstuhl. Ablauf und Anschlüsse müssen unter die neue, niedrigere Waschtischhöhe verlegt werden, deshalb aufwendiger als ein reiner Austausch.

Türverbreiterung (800–1.500 €)

Mindestens 80 cm, für Rollstühle 90 cm. Betrifft meist Türzarge und angrenzende Wand; bei tragenden Wänden muss vorher die Statik geprüft werden.

Rutschhemmender Boden (1.000–3.000 €)

Rutschklasse R10/B für Nassbereiche. Als Einzelmaßnahme lässt sich der neue Belag oft über den bestehenden Boden verlegen, ohne diesen komplett zu entfernen.

Komplettsanierung (15.000–30.000 €)

Sinnvoll, wenn das Bad ohnehin fällig ist oder mehrere Maßnahmen gleichzeitig anstehen, dann meist günstiger als dieselben Maßnahmen einzeln nacheinander zu beauftragen. Dauer mehrere Wochen, das Bad ist in dieser Zeit nicht nutzbar.

Weitere Förderungen: KfW, Steuer, Krankenkasse, Länder

Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Badumbau neben dem Pflegekassen-Zuschuss
Förderweg Höhe Wichtig zu wissen
KfW-Zuschuss 455-B
"Barrierereduzierung"
10 % bis 2.500 € (Einzelmaßnahme), 12,5 % bis 6.250 € (Altersgerechtes Haus) Fördertopf begrenzt, Verfügbarkeit auf kfw.de prüfen; Antrag vor Vorhabensbeginn; dieselben Kostenpositionen nicht doppelt mit der Pflegekasse abrechnen
KfW-Kredit 159 bis 50.000 € pro Wohneinheit Zinsgünstig, keine Altersbeschränkung, auch für Mieter und Vermieter
Steuerbonus § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr Nur Lohn-, nicht Materialkosten; alternativ volle Kosten als außergewöhnliche Belastung bei medizinischer Notwendigkeit (Attest)
Krankenkasse Hilfsmittel per Rezept Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung, aber keine festen Umbauten
Landesprogramme regional unterschiedlich Einige Bundesländer und Kommunen fördern Wohnraumanpassung zusätzlich; bei der Wohnberatungsstelle vor Ort erfragen

Mieter oder Eigentümer: Wer darf was?

Zur Miete (§ 554 BGB)

Der Vermieter muss zustimmen. Bei berechtigtem Interesse (Alter, Krankheit, Behinderung) haben Mieter darauf grundsätzlich Anspruch, solange keine gewichtigen Vermieterinteressen entgegenstehen. Üblich ist eine Rückbau-Vereinbarung für den Auszug; oft lässt sich stattdessen schriftlich festhalten, dass der Umbau bleibt; ein barrierefreies Bad erhöht den Wohnungswert. Der §40-Zuschuss steht Mietern genauso zu wie Eigentümern.

Im Eigentum

Im eigenen Haus sind Sie frei; in der Eigentümerwohnung betrifft der Badumbau in der Regel nur Sondereigentum und braucht keinen WEG-Beschluss, außer tragende Wände oder Steigleitungen sind betroffen. Eigentümer können zusätzlich KfW-Zuschuss oder -Kredit mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren (unterschiedliche Kostenpositionen).

Fachbetrieb finden und Angebote vergleichen

Für den Zuschuss braucht es einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs, und für Abdichtung, Rutschklassen und Gewährleistung auch dessen Ausführung. Vergleichen lohnt sich: Zwischen Betrieben liegen bei identischer Maßnahme oft mehrere hundert bis tausend Euro. Achten Sie auf Festpreis-Angebote nach Vor-Ort-Termin, Erfahrung mit Wanne-zu-Dusche-Systemen und darauf, dass der Betrieb die Unterlagen für Pflegekasse und KfW kennt.

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So geht es weiter

Der §40-Zuschuss deckt in der Regel eine zusammenhängende Umbaumaßnahme ab; ein weiterer Zuschuss wird erst bei einer späteren, wesentlichen Verschlechterung der Pflegesituation fällig. Wer das Bad umbaut, prüft meist auch den Treppenlift gleich mit (eigener Zuschuss-Rechner, dieselbe Förderlogik). Speziellere Lösungen behandeln unsere Ratgeber zur Badewanne mit Tür und zur barrierefreien Dusche. Alle Geld-Rechner rund um die Pflege: im Pflege-Rechner-Hub.

Redaktionell geprüft von der PflegeHelfer24-Redaktion · Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026

Häufige Fragen zum Badumbau

Was zahlt die Pflegekasse für den Badumbau 2026?

Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme (§ 40 SGB XI), ab Pflegegrad 1 und in allen Pflegegraden gleich hoch. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, addiert sich der Zuschuss: 8.360 € bei einem Ehepaar mit zwei Pflegegraden, maximal 16.720 € bei vier Berechtigten.

Wer hat Anspruch auf den Badumbau-Zuschuss?

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5; die Zuschusshöhe ist bei allen gleich. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Mieter und Eigentümer sind gleichermaßen anspruchsberechtigt.

Was kostet ein barrierefreies Bad?

Der häufigste Fall, der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche, kostet etwa 4.000 bis 7.000 € und ist in ein bis zwei Arbeitstagen erledigt. Einzelmaßnahmen sind deutlich günstiger: Haltegriffe ab 80 €, ein erhöhtes WC ab 150 €, eine Badewanne mit Tür 2.500 bis 3.500 €. Die barrierefreie Komplettsanierung liegt bei 15.000 bis 30.000 €.

Wie beantrage ich den Zuschuss bei der Pflegekasse?

Formlos und unbedingt vor Baubeginn: Antrag mit Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs bei der Pflegekasse einreichen, bei Bedarf mit kurzer Begründung (z. B. Sturzgefahr beim Einstieg in die Wanne). Die schriftliche Genehmigung abwarten, erst dann den Auftrag erteilen. Die Bearbeitung dauert üblicherweise drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen länger.

Muss ich beim Badumbau in Vorleistung gehen?

In der Regel ja: Die Pflegekasse zahlt meist nach Abschluss der Arbeiten gegen Rechnung. Manche Kassen stimmen einer Direktabrechnung mit dem Fachbetrieb oder einer Vorauszahlung zu. Das lohnt sich vorab zu klären.

Bekomme ich den Zuschuss mehrfach?

Ja, pro Maßnahme. Verschlechtert sich die Pflegesituation wesentlich und wird ein weiterer Umbau nötig (z. B. erst Haltegriffe, später die bodengleiche Dusche), kann der Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person erneut beantragt werden.

Welche Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse?

Alles, was die Pflege erleichtert, Unfälle verhütet oder die selbstständige Lebensführung ermöglicht: bodengleiche Dusche, Wanne-zu-Dusche-Umbau, Haltegriffe, erhöhtes WC, unterfahrbarer Waschtisch, rutschhemmende Böden, Türverbreiterungen. Auch Maßnahmen außerhalb des Bads, etwa ein Treppenlift, fallen unter denselben §40-Zuschuss.

Zahlt die Krankenkasse etwas zum Badumbau?

Die Krankenkasse zahlt keine Umbauten, aber verordnungsfähige Hilfsmittel: Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhungen gibt es per Rezept. Fest verbaute Lösungen sind Sache der Pflegekasse.

Welche KfW-Förderung gibt es für das barrierefreie Bad?

Den Investitionszuschuss 455-B "Barrierereduzierung" (10 % bis 2.500 € für Einzelmaßnahmen, 12,5 % bis 6.250 € für den Standard Altersgerechtes Haus) und den Kredit 159 bis 50.000 €. Der Fördertopf ist begrenzt; prüfen Sie die Verfügbarkeit vor der Antragstellung auf kfw.de. Wichtig: Dieselben Kostenpositionen können nicht doppelt bei Pflegekasse und KfW abgerechnet werden.

Kann ich den Badumbau von der Steuer absetzen?

Ja: 20 % der Arbeitskosten als Handwerkerleistung nach § 35a EStG (max. 1.200 €/Jahr), oder bei medizinischer Notwendigkeit mit Attest die vollen Kosten als außergewöhnliche Belastung. Beides zusammen für dieselben Kosten geht nicht.

Darf ich als Mieter das Bad umbauen?

Ja. Nach § 554 BGB haben Mieter bei berechtigtem Interesse (Alter, Krankheit, Behinderung) grundsätzlich Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann eine Rückbau-Vereinbarung für den Auszug verlangen. Oft lässt sich stattdessen schriftlich festhalten, dass der Umbau bleibt, denn ein barrierefreies Bad steigert den Wohnungswert.

Wie lange dauert der Umbau von der Wanne zur Dusche?

Spezialisierte Betriebe schaffen den Teilumbau in 8 bis 24 Arbeitsstunden, also ein bis zwei Tagen: alte Wanne raus, bodengleiche Duschwanne rein, Wandpaneele statt neuer Fliesen. Das Bad bleibt währenddessen weitgehend benutzbar. Das ist der wichtigste Unterschied zur mehrwöchigen Komplettsanierung.

Was bedeutet barrierefrei nach DIN 18040-2 konkret?

Die wichtigsten Werte: 120 × 120 cm Bewegungsfläche vor den Sanitärobjekten (150 × 150 cm für Rollstühle), bodengleiche Dusche mit maximal 2 cm Absatz und rutschhemmendem Belag (Klasse R10/B), Türbreite mindestens 80 cm (für Rollstühle 90 cm) und nach außen öffnend, tragfähige Wände für Haltegriffe und Duschsitze sowie Thermostatarmaturen als Verbrühschutz.

Muss ein Fachbetrieb den Umbau machen?

Vorgeschrieben ist es nicht, aber dringend zu empfehlen: Die Pflegekasse verlangt einen Kostenvoranschlag, die Gewährleistung greift nur bei fachgerechter Ausführung, und Abdichtung sowie Rutschklassen sind Gewerke-Wissen. Für den Zuschuss reicht am Ende die Rechnung, auch über Eigenleistungs-Material, dann allerdings ohne Lohnkosten-Steuerbonus.