Gesundheitsreform: Auf diese Mehrkosten müssen sich Versicherte einstellen
Auf Millionen gesetzlich Versicherte kommen in den kommenden Jahren finanzielle Mehrbelastungen zu. Um die stark steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen abzufedern und die Kassenfinanzen zu stabilisieren, bringt die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umfassende Neuregelungen auf den Weg. Versicherte müssen sich auf spürbare Änderungen bei Zuzahlungen, Beitragsgrenzen und der beitragsfreien Mitversicherung einstellen.
Zuzahlungen für Medikamente und Therapien steigen deutlich
Eine der unmittelbarsten Änderungen betrifft die Eigenbeteiligung beim Arztbesuch, in der Apotheke und im Krankenhaus. Erstmals seit über zwei Jahrzehnten werden die gesetzlichen Zuzahlungen an die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung angepasst. Für viele Leistungen ist ein Anstieg von rund 50 Prozent vorgesehen.
- Arznei- und Verbandmittel: Der gesetzliche Eigenanteil von zehn Prozent bleibt zwar bestehen, allerdings steigen die Mindest- und Höchstbeträge voraussichtlich von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro je Packung.
- Krankenhausaufenthalte: Auch der tägliche Eigenanteil für vollstationäre Klinikaufenthalte wird entsprechend angehoben.
- Heilmittel und häusliche Pflege: Bei physiotherapeutischen Verordnungen oder Pflegehilfen fallen künftig ebenfalls höhere Rezeptgebühren an.
Belastungsgrenzen schützen chronisch Kranke und Familien
Trotz der Anpassungen greift weiterhin das bewährte Sicherheitsnetz des Gesetzgebers: Die jährliche Überlastungsgrenze bleibt unverändert bestehen. Versicherte müssen pro Kalenderjahr maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Für chronisch kranke Menschen, die sich in Dauerbehandlung befinden, liegt die Obergrenze weiterhin bei einem Prozent des jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens. Sobald dieser Grenzwert erreicht ist, können sich Betroffene bei ihrer Krankenkasse für das restliche Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Einschränkungen bei der Familienversicherung
Einschneidende Neuerungen gibt es zudem bei der bisher generell kostenfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern. Um zusätzliche Einnahmen zu generieren, soll für bestimmte mitversicherte Partner künftig ein eigener Beitragszuschlag erhoben werden. Ausgenommen von zusätzlichen Zahlungen bleiben jedoch weiterhin schutzbedürftige Gruppen: Kinder, Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, Personen im Ruhestand sowie pflegende Angehörige bleiben weiterhin ohne Zusatzkosten mitversichert.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener
Neben den Zuzahlungen greift die Reform auch auf der Einnahmenseite der Krankenkassen ein. Durch eine schrittweise Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze müssen Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sowie deren Arbeitgeber mit steigenden monatlichen Abgaben rechnen. Gleichzeitig plant der Bund, die Zuschüsse für Bezieher von Bürgergeld und Grundsicherung an die Krankenkassen schrittweise zu erhöhen, um die Kassen von versicherungsfremden Leistungen zu entlasten.
Tipp für die Praxis: Belege lückenlos aufbewahren
Angesichts der steigenden Beträge wird ein sorgfältiges Sammeln aller Quittungen aus Apotheken, von Therapeuten und aus Krankenhäusern noch wichtiger als bisher. Sobald alle Zuzahlungen im laufenden Jahr die individuelle Einkommensgrenze übersteigen, erstattet die Krankenkasse den Differenzbetrag und stellt einen Befreiungsausweis aus. Wer zudem hohe Zahnbehandlungen plant, sollte vorab Heil- und Kostenpläne genau prüfen, da auch Festzuschüsse künftig straffer kalkuliert werden.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?
PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.

