Honorar-Einigung: Niedergelassene Ärzte erhalten 2,2 Prozent mehr

Dominik Hübenthal
Honorarverhandlungen 2027: KBV und Kassen einigen sich auf 2,2 Prozent Plus

In den Verhandlungen über die Vergütung der ambulanten Versorgung haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Für das Jahr 2027 steigt der sogenannte Orientierungswert um 2,2 Prozent. Dieser Wert bildet das zentrale Fundament für die Vergütung ärztlicher sowie psychotherapeutischer Leistungen in Deutschland.

Bedeutung des Orientierungswerts für Praxen und Patienten

Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich, wie viel Geld Praxen für die einzelnen erbrachten Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen können. Eine prozentuale Anhebung wirkt sich somit direkt auf das gesamte ambulante Honorarvolumen aus.

Die Verhandlungen zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen stehen regelmäßig im Spannungsfeld aus steigenden Betriebskosten für Praxen, Personalausgaben für medizinische Fachangestellte und der allgemeinen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Einigung herrscht nun frühzeitig Planungssicherheit für niedergelassene Mediziner und Therapeuten.

Auswirkungen auf das Gesundheitssystem

Mit der Steigerung um 2,2 Prozent soll ein Ausgleich für allgemeine Kostenentwicklungen im ambulanten Sektor geschaffen werden. Gleichzeitig betonen die Kassen stets die Notwendigkeit stabiler Beiträge für die Versicherten. Ob das Plus ausreicht, um dem steigenden Kostendruck und dem Fachkräftemangel in den Praxen nachhaltig zu begegnen, bleibt eine der zentralen Fragen für die zukünftige Gestaltung der ambulanten Versorgung.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?

PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.