Konzept zur E-Überweisung: KBV fordert Umsetzung ohne Bürokratie-Wahnsinn

Djamal Sadaghiani
E-Überweisung: KBV stellt neues Konzept für Praxen vor

Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Nun hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein konkretes Konzept zur Ausgestaltung der geplanten elektronischen Überweisung (E-Überweisung) vorgestellt. Diese soll im Zuge des neuen Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) eingeführt werden und den Praxisalltag spürbar entlasten.

Fokus auf Effizienz und Praxistauglichkeit

Grundsätzlich unterstützt die KBV die Einführung der E-Überweisung. Eine zentrale Bedingung knüpfen die Ärztevertreter jedoch an das Projekt: Das System muss effizient, einfach und vor allem ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Praxen funktionieren. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bietet die elektronische Übermittlung die große Chance, den schnellen innerärztlichen Austausch durch die gezielte Weitergabe von Informationen maßgeblich zu verbessern.

Unabhängig von der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ein wesentlicher Baustein des KBV-Konzepts ist die technische Umsetzung. Die E-Überweisung soll zukünftig über einen sogenannten Versorgungsfachdienst bei der Gematik abgewickelt werden. Der entscheidende Vorteil: Auf diese Weise ist der Zugriff auf die Überweisungsdaten unabhängig davon möglich, ob der jeweilige Patient eine elektronische Patientenakte (ePA) besitzt oder nicht.

  • Reibungsloser Ablauf: Keine Verzögerungen durch fehlende ePA-Profile.
  • Zentrale Speicherung: Sichere Verwaltung der Überweisungsdaten über die Gematik-Infrastruktur.
  • Entlastung der Patienten: Überweisungen in Papierform können nicht mehr verloren gehen oder zu Hause vergessen werden.

Erweiterte Zugriffsrechte gefordert

Damit die E-Überweisung in der Praxis auch wirklich einen Mehrwert bietet, fordert die KBV weitreichendere Zugriffsrechte als bisher im Gesetzestext verankert. So sei es zwingend notwendig, dass nicht nur der behandelnde Arzt, sondern auch das medizinische Fachpersonal auf die elektronischen Überweisungen zugreifen kann. Nur so ließen sich die alltäglichen Arbeitsabläufe am Empfang und bei der Terminvergabe effizient gestalten.

Darüber hinaus spricht sich die KBV dafür aus, dass auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (unter der Rufnummer 116117) Zugriff auf die E-Überweisungen erhalten. Dies würde die Vermittlung von Facharztterminen für Patienten erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Wie genau die Vorschläge der KBV im finalen Gesetzestext des GeDIG berücksichtigt werden, bleibt nun abzuwarten. Klar ist jedoch: Die elektronische Überweisung wird kommen und die Art und Weise, wie Patienten im Gesundheitswesen gesteuert werden, nachhaltig modernisieren.

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