Kurswechsel bei Krebsmedikamenten: Koalition kippt Zytostatika-Ausschreibungen

Dominik Hübenthal
GKV-Reform: Keine Ausschreibungen bei Zytostatika, Psychotherapie-Pläne bleiben

In den parlamentarischen Verhandlungen über die anstehenden Gesundheitsreformen hat die Regierungskoalition kurz vor dem finalen Beschluss im Bundestag eine überraschende Kehrtwende vollzogen. Ursprünglich geplante Regelungen, die Krankenkassen wieder Ausschreibungen für individuell hergestellte Krebsmedikamente (Zytostatika) ermöglichen sollten, wurden aus den aktuellen Änderungsanträgen gestrichen. Die Zubereitung dieser hochsensiblen Infusionen bleibt damit weiterhin von dem Zuweisungsverbot ausgenommen.

Warum die Ausschreibungen bei Krebsmedikamenten vom Tisch sind

Die Pläne für Zytostatika-Ausschreibungen hatten im Vorfeld massive Kritik von Fachgesellschaften, Onkologen und der Apothekerschaft ausgelöst. Bereits zwischen 2016 und 2017 hatte die Praxis gezeigt, wie anfällig solche Ausschreibungsverfahren die onkologische Versorgung machen können. Damals mussten Praxen je nach Krankenkasse der behandelten Krebspatienten mit unterschiedlichen Zubereitungsapotheken kooperieren, was zu organisatorischen Reibungsverlusten und Lieferverzögerungen führte. Vor sieben Jahren schaffte der Gesetzgeber dieses Modell deshalb wieder ab.

Mit der erneuten Kehrtwende bleibt das bestehende System erhalten: Onkologische Schwerpunktpraxen dürfen weiterhin direkt und verlässlich mit spezialisierten Reinraum-Apotheken vor Ort zusammenarbeiten. Befürworter der Streichung betonen, dass bei akuten Krebstherapien eine minutengenaue Abstimmung und eine flexible Anpassung der Dosierungen lebensnotwendig seien. Ein Zwang zu Kassen-Ausschreibungen hätte diese Abläufe empfindlich gestört.

Extrabudgetäre Vergütung: Koalition hält an Plänen zur Psychotherapie fest

Während die Reform bei den Krebsmedikamenten zurückgenommen wurde, halten die Koalitionsfraktionen an den vorgesehenen Regelungen für den psychotherapeutischen Bereich fest. Im Zentrum steht dabei die Ausweitung extrabudgetär vergüteter Leistungen, um Versorgungsengpässe abzufedern. Davon profitieren insbesondere:

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Junge Patienten in Krisensituationen sollen schneller und ohne Honorardeckelungen versorgt werden können.
  • Schwer psychisch Erkrankte: Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf erhalten verlässlichere Behandlungszusagen.
  • Psychotherapeutische Akutbehandlungen: Schnelle Interventionen zur Krisenintervention bleiben von mengenbegrenzenden Maßnahmen ausgenommen.

Aus den Reihen der Psychotherapeutenkammern und Berufsverbände werden diese Schutzmechanismen grundsätzlich begrüßt, auch wenn viele Experten anmahnen, dass der bürokratische Aufwand für den Nachweis der Dringlichkeit im Praxisalltag schlank gehalten werden muss.

Spardruck und Notfallreform im parlamentarischen Endspurt

Die Anpassungen werden im Rahmen der Reform der Notfallversorgung sowie der Folgeregelungen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet. Für die Koalition eilt die Zeit: Die berechneten Einnahmen- und Ausgabenwirkungen fließen direkt in die anstehende Prognose des GKV-Schätzerkreises ein, der den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr ermittelt.

Für behandelnde Ärzte, onkologische Fachpflegekräfte und betroffene Patienten bringt der Verzicht auf die Zytostatika-Ausschreibungen vor allem eines: Planungssicherheit und das Fortbestehen eingespielter, verlässlicher Versorgungsstrukturen.

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