Neues Digitalgesetz GeDIG: Mehr Tempo für die Versorgung – Verband warnt vor neuen Hürden
Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen nimmt mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) weiter Fahrt auf. Im Zentrum der Reform stehen der konsequente Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA), ein verbesserter Austausch von Versorgungsdaten sowie die Anbindung an den künftigen Europäischen Gesundheitsdatenraum. Für die Patientenversorgung und den Pflegealltag birgt das Vorhaben großes Potenzial für mehr Übersicht und weniger Zettelwirtschaft. Gleichzeitig werden anlässlich der parlamentarischen Anhörungen im Bundestag deutliche Forderungen nach praktischer Nachbesserung laut.
Chancen für Patienten und Pflegende
Mit dem Gesetzesvorhaben zielt das Bundesgesundheitsministerium darauf ab, Informationsflüsse zwischen Praxen, Kliniken, Apotheken und Pflegeeinrichtungen spürbar zu beschleunigen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte. Strukturierte Medikationspläne, Laborberichte und digitale Impfübersichten sollen künftig verlässlich an einem Ort gebündelt werden. Insbesondere für Pflegebedürftige und Menschen mit chronischen Erkrankungen kann dies die Therapiesicherheit deutlich steigern und riskante Wechselwirkungen bei Medikamenten frühzeitig verhindern.
Pharma Deutschland fordert faire Spielregeln und einfachen Zugang
Anlässlich der Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages begrüßte der Branchenverband Pharma Deutschland die Initiative grundsätzlich als wichtigen Schritt für eine zukunftsfähige Versorgung. Verbands-Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann betonte, dass Datenvernetzung und moderne digitale Werkzeuge den Weg zur Behandlung erleichtern und medizinische Entscheidungen unterstützen müssen. Allerdings warnte der Verband davor, im parlamentarischen Verfahren neue Barrieren zu schaffen.
Damit die Digitalisierung ihren Nutzen im Versorgungsalltag voll entfalten kann, mahnt der Verband konkrete Leitplanken an:
- Niedrigschwelliger Zugang: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen für Versicherte einfach nutzbar bleiben. Technische Hürden rund um die Gesundheits-ID dürfen die Einlösung ärztlicher Verordnungen nicht erschweren.
- Wahrung der ärztlichen Therapiefreiheit: Wenn Krankenkassen erweiterte Möglichkeiten zur Datenauswertung erhalten, müssen klare Qualitätsstandards gelten. Medizinische Entscheidungen von Ärzten und Pflegeteams dürfen keinesfalls unterlaufen werden.
- Keine ineffizienten Doppelstrukturen: Neue digitale Instrumente müssen sich harmonisch in bestehende Abläufe einfügen, statt zusätzlichen bürokratischen Aufwand im Praxis- und Pflegealltag zu erzeugen.
- Verlässliche Standards für die Forschung: Um neue Therapieansätze voranzubringen, braucht es klare und praxistaugliche Regeln für die Nutzung anonymisierter Gesundheitsdaten.
Entlastung im Pflegealltag dringend erforderlich
Gerade in der ambulanten und stationären Pflege wird deutlich, wie entscheidend reibungslose Schnittstellen sind. Pflegekräfte verbringen nach wie vor beträchtliche Arbeitszeit mit dem Hinterhertelefonieren von Arztberichten oder der manuellen Aktualisierung von Medikationsplänen. Eine sinnvoll verzahnte IT-Infrastruktur kann hier echte Entlastung schaffen. Entscheidend bleibt, dass die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsalltag verlässlich funktionieren und nicht an praxisfremden Hürden scheitern.
Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren
In den kommenden Wochen wird der Bundestag über die Detailausgestaltung des Gesetzes entscheiden. Für Leistungserbringer, Pflegekräfte sowie Patientinnen und Patienten wird maßgeblich sein, dass die Politik die Warnungen der Praxis aufgreift: Digitale Innovationen müssen den Alltag erleichtern, statt neue bürokratische Kontrollschleifen zu schaffen.
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