Notfallreform: Bundesärztekammer warnt vor Ausbremsung der Praxen

Dominik Hübenthal
Notfallreform in der Kritik: Bundesärztekammer warnt vor Bürokratie

Die anstehende Reform der Notfallversorgung sorgt kurz vor ihrer parlamentarischen Verabschiedung für erhebliche Spannungen im Gesundheitswesen. Im Zentrum des Konflikts stehen kurzfristig vorgelegte Änderungsanträge der Bundespolitik, die weitreichende Eingriffe in den Praxisalltag niedergelassener Mediziner vorsehen. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt warnt mit deutlichen Worten davor, das medizinische Personal durch immer striktere administrative Vorgaben zu demotivieren und die ambulante Versorgung auszubremsen.

Nach Auffassung der ärztlichen Spitzenorganisation droht eine folgenreiche Mischung aus bürokratischer Überlastung, neuen Verpflichtungen und schwindender Planungssicherheit. Während das System ohnehin unter akutem Fachkräftemangel leidet, schaffe die Politik neue Parallelstrukturen, ohne deren personelle und finanzielle Basis abzusichern. Dies habe unweigerlich Rückwirkungen auf die gesamte Betreuungskette von Patientinnen und Patienten.

Strikte Terminmeldepflichten belasten Praxisabläufe

Besonders scharfe Kritik ernten die geplanten Verschärfungen bei der Meldung von Behandlungsterminen. Bislang lag es im Ermessen der jeweiligen Praxis, welche freien Zeitfenster an die Terminservicestellen gemeldet wurden. Künftig sollen Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen den Umfang der bereitzustellenden Termine vorgeben dürfen. Die bisherige Beschränkung auf rein freie Termine soll dabei gestrichen werden.

Aus Sicht der Praxisinhaber bedeutet dieser Plan einen gravierenden Eingriff in die freiberufliche Organisation. Die Einteilung von Behandlungszeiten müsse sich streng an den individuellen Krankheitsbildern und der medizinischen Dringlichkeit orientieren und nicht an starren bürokratischen Quoten. Durch Terminkontingente entstehe keine zusätzliche Zeit für Diagnostik und Fürsorge, sondern vor allem organisatorischer Mehraufwand, der vom Patienten fernhalte.

Umstrittene Parallelstrukturen in der Notfallhilfe

Ebenfalls kritisch bewertet die Bundesärztekammer die Neuregelungen rund um die aufsuchende Versorgung. Reine Umbenennungen oder die Schaffung zusätzlicher Schichten lösen nach Einschätzung Reinhardt das Grundproblem nicht. Zusätzliche Angebote aufzubauen, für die weder das notwendige Fachpersonal vorhanden ist noch geklärt wurde, wer die Kosten trägt, verschärfe das Ungleichgewicht zwischen ambulanter und stationärer Versorgung weiter.

Statt bestehende Bereitschaftsdienste und Rettungsstrukturen gezielt zu vernetzen und bedarfsgerecht zu steuern, drohe eine kostspielige Doppelstruktur, die den ambulanten Sektor unter noch größeren wirtschaftlichen Druck setzt.

Aus für Hybrid-DRG: Rückschlag für ambulante Eingriffe

Als schweren Fehler stuft die Standesvertretung zudem die geplante Beendigung der sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) ein. Diese Pauschalen waren eingeführt worden, um Anreize zu schaffen, operative Eingriffe vermehrt schonend und ohne stationären Krankenhausaufenthalt durchzuführen. Die nun vorgesehene Abkehr bezeichnet die Bundesärztekammer als Reformschritt im Rückwärtsgang.

Zahlreiche Praxen hatten in den vergangenen Jahren gezielt investiert, um ambulante Operationen nach modernen Standards zu ermöglichen. Der plötzliche Kursschwenk entziehe diesen Investitionen das Vertrauen und gefährde die Ambulantisierung, da Behandlungen wieder vermehrt in die bereits stark beanspruchten Kliniken gedrängt werden könnten.

Auswirkungen auf Versorgung und Pflege

Die aktuellen Weichenstellungen betreffen nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern das gesamte Versorgungsnetz:

  • Verkürzte Behandlungszeiten: Zusätzliche Meldebürokratie reduziert die Zeit für komplexe Behandlungen von chronisch Erkrankten und Pflegebedürftigen.
  • Zunehmender Betendruck: Bleibt der Ausbau ambulanter Operationen auf der Strecke, steigt die Belegung auf den Krankenhausstationen, was das Pflegepersonal weiter belastet.
  • Mangelnde Patientensteuerung: Ohne einheitliche Ersteinschätzung und klare Zuständigkeiten bleibt das Risiko von Fehlbelegungen in den Notaufnahmen hoch.

Die ärztliche Selbstverwaltung mahnt die Politik daher, die Reformpläne grundlegend nachzubessern und die Eigenverantwortung der Praxen zu stärken, statt die medizinische Versorgung durch starre Vorgaben zu blockieren.

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