Notfallreform: Praxen sollen zur Terminmeldung gezwungen werden

Djamal Sadaghiani
Notfallreform: Schärfere Pflicht zur Terminmeldung für Praxen

Im Ringen um die anstehende Notfallversorgung verschärft die Regierungskoalition den Kurs gegenüber niedergelassenen Praxen. Über einen kurzfristigen Änderungsantrag zum Notfallreformgesetz im Bundestag soll geregelt werden, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte künftig deutlich verbindlicher Behandlungstermine an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen melden müssen als bisher.

Streichung der Freiwilligkeit: KVen und Kassen sollen Quoten festlegen

Bislang sah die gesetzliche Formulierung vor, dass Praxen lediglich ohnehin vorhandene, noch freie Zeitfenster an die zentrale Vermittlung unter der Rufnummer 116117 weitergeben müssen. Diese Einschränkung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen gestrichen werden. Stattdessen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen bis zum 1. März 2027 einvernehmlich festlegen, in welchem verbindlichen Umfang Termine gemeldet werden müssen.

Eine Übergangsregelung für die Praxen ist in dem Gesetzesantrag nicht vorgesehen. Ziel der Neuregelung ist es, die Sicherstellungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen auszubauen und den gesetzlichen Versorgungsauftrag bei der Terminvergabe mit mehr Nachdruck durchzusetzen.

Rolle im Gesamtkonzept der Notfallversorgung

Nach Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums bildet eine funktionierende, verlässliche Terminvermittlung das Fundament der gesamten Notfallreform. Künftig sollen Notaufnahmen in Krankenhäusern durch zwei zentrale Säulen entlastet werden:

  • Akutleitstellen: Die Telefonnummer 116117 wird ausgebaut, um Hilfesuchende nach einer medizinischen Ersteinschätzung gezielt in die ambulante Versorgung oder den Bereitschaftsdienst zu leiten.
  • Integrierte Notfallzentren (INZ): An Krankenhäusern angesiedelte Anlaufstellen entscheiden künftig direkt vor Ort, ob ein Fall stationär aufgenommen oder ambulant in einer Praxis weiterbehandelt werden kann.

Damit dieses Zuweisungssystem funktioniert, benötigen die Vermittlungsstellen einen verlässlichen Zugriff auf tatsächliche Arzttermine im ambulanten Sektor. Fehlt dieses Angebot, drohen Patientinnen und Patienten trotz der Reform weiterhin ungesteuert die Notaufnahmen zu belasten.

Widerstand und scharfe Kritik aus der Ärzteschaft

In der niedergelassenen Ärzteschaft sorgt das Vorhaben für erhebliche Empörung. Ärzteverbände und Kassenärztliche Vereinigungen warnen vor einem massiven Eingriff in die Praxisorganisation und kritisieren die Pläne als realitätsfern. Viele Praxen arbeiten bereits an der Belastungsgrenze, kämpfen mit Fachkräftemangel und vollen Wartezimmern. Die Vorgabe fester Terminkontingente führe zu starren bürokratischen Zwangsvorgaben, ohne dass dadurch neue personelle Kapazitäten für zusätzliche Behandlungen geschaffen würden.

Auswirkungen auf Pflege und Akutfälle

Gerade für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und ältere Menschen mit plötzlichen Beschwerden ist eine zügige fachärztliche Abklärung oft entscheidend, um unnötige Krankenhausaufenthalte abzuwenden. Ob die verschärfte Meldepflicht den Zugang zu dringenden Behandlungen spürbar erleichtert oder vor allem den bürokratischen Druck auf die bereits ausgelasteten Haus- und Facharztpraxen erhöht, wird eine der zentralen Streitfragen im parlamentarischen Verfahren bleiben.

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