Die Digitalisierung hat längst alle Bereiche unseres Lebens erfasst, und auch das Gesundheitswesen sowie die häusliche Pflege bilden hierbei keine Ausnahme mehr. Für viele Senioren und deren Angehörige mag der Gedanke an Apps und digitale Anwendungen im ersten Moment vielleicht abschreckend oder überfordernd wirken. Doch die Realität zeigt: Moderne Technologien bieten immense Chancen, um Krankheiten besser zu managen, die Selbstständigkeit im Alter zu erhalten und vor allem pflegende Angehörige spürbar zu entlasten. In diesem Zusammenhang fallen immer häufiger zwei Begriffe, die oftmals miteinander verwechselt werden: DiGA und DiPA. Beide Abkürzungen stehen für staatlich anerkannte, streng geprüfte digitale Helfer, doch ihre rechtlichen Grundlagen, ihre Zielgruppen und ihre Finanzierung unterscheiden sich grundlegend voneinander.
Als Experten für die Organisation des Pflegealltags und die Beratung von Senioren wissen wir, wie verwirrend der Dschungel aus Anträgen, Paragrafen und medizinischen Fachbegriffen sein kann. Wenn der Hausarzt plötzlich von einer App auf Rezept spricht oder die Pflegekasse ein monatliches Budget für digitale Helfer in Aussicht stellt, bleiben oft viele Fragen offen. Genau hier setzt dieser umfassende Ratgeber an. Wir erklären Ihnen detailliert, verständlich und absolut praxisnah, was sich hinter den Bezeichnungen Digitale Gesundheitsanwendung und Digitale Pflegeanwendung verbirgt. Sie erfahren, welche Voraussetzungen Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen erfüllen müssen, wie hoch die finanzielle Unterstützung der Kassen ausfällt und wie Sie diese modernen Hilfsmittel Schritt für Schritt in Ihren persönlichen Alltag integrieren können.
Digitale Helfer bereichern den Alltag von Senioren zunehmend.
Die Abkürzung DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendung. Umgangssprachlich hat sich für diese Anwendungen der sehr treffende Begriff App auf Rezept etabliert. DiGAs wurden bereits Ende 2019 durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt und stellen eine absolute Weltneuheit dar. Deutschland war das erste Land weltweit, in dem Ärzte offizielle, von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlte Apps verschreiben konnten. Eine DiGA ist ein zertifiziertes Medizinprodukt niedriger Risikoklasse, dessen Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht. Das bedeutet, dass die App nicht nur ein nettes Zusatzangebot ist, sondern einen echten, nachweisbaren medizinischen Zweck erfüllt.
Der Fokus einer DiGA liegt immer auf der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von spezifischen Krankheiten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), welches die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen regelt. Eine DiGA richtet sich somit primär an Patienten mit einer konkreten medizinischen Diagnose. Es geht hierbei um die aktive Therapieunterstützung. Die App kann beispielsweise auf einem Smartphone, einem Tablet oder auch als Webanwendung auf einem klassischen Computer genutzt werden. Wichtig ist: Eine DiGA ersetzt niemals den behandelnden Arzt oder Therapeuten, sondern sie ergänzt die klassische Therapie auf sinnvolle Weise für die Zeit zu Hause.
Die Bandbreite der verfügbaren Digitalen Gesundheitsanwendungen ist mittlerweile enorm gewachsen und deckt eine Vielzahl von medizinischen Fachbereichen ab. Um zu verstehen, wie eine solche App auf Rezept funktioniert, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Anwendungsgebiete. Es gibt DiGAs für psychische Erkrankungen wie leichte bis mittelschwere Depressionen, Angststörungen oder Panikattacken. Diese Apps bieten oft interaktive kognitive Verhaltenstherapien an, bei denen der Patient lernt, negative Gedankenmuster zu durchbrechen. Ein weiteres großes Feld sind chronische Schmerzerkrankungen, insbesondere im Bereich des Rückens oder der Gelenke. Hier leiten DiGAs die Patienten zu täglichen, individuell angepassten physiotherapeutischen Übungen an und tracken den Schmerzverlauf über Wochen hinweg.
Auch bei Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, bei Tinnitus (Ohrgeräuschen), Schlafstörungen, Migräne oder starkem Übergewicht (Adipositas) kommen DiGAs erfolgreich zum Einsatz. Selbst in der Onkologie gibt es mittlerweile begleitende Apps für Krebspatienten, die dabei helfen, die Nebenwirkungen einer Chemotherapie zu dokumentieren und die Lebensqualität durch gezielte Ratschläge zu verbessern. Der große Vorteil all dieser Anwendungen ist ihre ständige Verfügbarkeit. Während ein Patient seinen Arzt oder Therapeuten vielleicht nur alle paar Wochen sieht, ist die DiGA jeden Tag rund um die Uhr auf dem Smartphone griffbereit und bietet sofortige Hilfestellungen in akuten Situationen.
DiGAs unterstützen aktiv bei der Physiotherapie zu Hause.
Die Überwachung von Vitalwerten wird digital vereinfacht.
Während die DiGA bereits fest im Gesundheitssystem verankert ist, stellt die DiPA – die Digitale Pflegeanwendung – eine neuere und für den Bereich der häuslichen Pflege revolutionäre Entwicklung dar. Die rechtliche Grundlage hierfür wurde mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) geschaffen und im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Im Gegensatz zur DiGA, die eine Krankheit heilen oder lindern soll, hat die DiPA ein völlig anderes Ziel: Sie soll Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen mindern, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken und – was von immenser Bedeutung ist – die pflegenden Angehörigen bei ihrer schweren Aufgabe unterstützen und entlasten.
Eine DiPA setzt keine spezifische medizinische Diagnose im Sinne einer Krankheit voraus. Die einzige und absolut zwingende Voraussetzung für die Beantragung einer DiPA ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (Pflegegrad 1 bis 5) sowie die Pflege in der häuslichen Umgebung. Menschen, die vollstationär in einem Pflegeheim leben, haben in der Regel keinen Anspruch auf diese spezielle Form der Förderung durch die Pflegekasse. DiPAs sind darauf ausgelegt, den Pflegealltag zu strukturieren, die Kommunikation zwischen allen an der Pflege beteiligten Personen zu verbessern und die Sicherheit des Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden zu erhöhen. Sie sind somit ein Werkzeug für das gesamte Pflegenetzwerk, bestehend aus dem Senior, den Angehörigen und professionellen Pflegekräften.
Ein entscheidender Wendepunkt für die Nutzung von Digitalen Pflegeanwendungen trat mit dem Jahr 2026 in Kraft. Durch das sogenannte Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP-Gesetz) wurden die Rahmenbedingungen für DiPAs grundlegend reformiert und finanziell deutlich attraktiver gestaltet. Zuvor lag das monatliche Budget bei 50 beziehungsweise 53 Euro. Seit dem 1. Januar 2026 steht Pflegebedürftigen ein monatliches Gesamtbudget von bis zu 70 Euro zur Verfügung. Dieses Budget wird jedoch nicht als Pauschalbetrag ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden und strikt in zwei Teilbereiche gegliedert, um den maximalen Nutzen für den Anwender zu garantieren.
Der erste Teil des Budgets umfasst bis zu 40 Euro pro Monat und ist ausschließlich für die Nutzung der App selbst vorgesehen, also für die Lizenz- oder Abokosten der Digitalen Pflegeanwendung. Der zweite, neu strukturierte Teil des Budgets umfasst bis zu 30 Euro pro Monat und ist für sogenannte ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL) reserviert. Diese 30 Euro können genutzt werden, um einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen, der ins Haus kommt und bei der Einrichtung sowie der Nutzung der App hilft. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass viele Senioren zwar von einer App profitieren könnten, aber bei der Installation, der Erstellung eines Benutzerkontos oder der täglichen Bedienung auf professionelle Hilfe angewiesen sind. Genau diese Lücke schließt das 30-Euro-Budget für den Pflegedienst.
Die Kombination aus App und Pflegedienst bietet optimale Unterstützung.
Um die teils komplexen rechtlichen und inhaltlichen Unterschiede zwischen den beiden digitalen Helfern greifbar zu machen, haben wir die wichtigsten Merkmale in einem direkten Vergleich für Sie aufgeschlüsselt. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Anwendung für Ihre persönliche Situation infrage kommt, hilft Ihnen diese Gegenüberstellung bei der Orientierung.
Gesetzliche Grundlage und Kostenträger: Die DiGA fällt unter das SGB V und wird von der Krankenkasse bezahlt. Die DiPA fällt unter das SGB XI und wird von der Pflegekasse finanziert.
Zwingende Voraussetzung: Für eine DiGA benötigen Sie eine ärztlich festgestellte Diagnose (Krankheit). Für eine DiPA benötigen Sie zwingend einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), unabhängig von der konkreten Grunderkrankung.
Beantragungsweg: Eine DiGA erhalten Sie über ein klassisches Rezept (Muster 16 oder E-Rezept) von Ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten. Eine DiPA beantragen Sie eigenständig oder durch Ihre Angehörigen direkt bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Finanzieller Rahmen: Die Kosten für eine DiGA werden von der Krankenkasse zu 100 Prozent übernommen, es gibt kein festes Limit, solange die App ärztlich verordnet wurde. Bei der DiPA gibt es seit 2026 ein festes monatliches Budget von bis zu 70 Euro (aufgeteilt in 40 Euro für die App und 30 Euro für den Pflegedienst).
Hauptzielsetzung: Die DiGA zielt auf die Heilung, Linderung oder Überwachung einer Krankheit ab (medizinischer Fokus). Die DiPA zielt auf die Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation, den Erhalt der Selbstständigkeit und die Entlastung der Pflegenden ab (pflegerischer Fokus).
Zielgruppe der Anwendung: Die DiGA wird in der Regel ausschließlich vom Patienten selbst genutzt. Die DiPA richtet sich ausdrücklich auch an pflegende Angehörige und kann von mehreren Personen des Pflegenetzwerks gemeinsam genutzt werden.
Man kann nicht einfach in den App Store von Apple oder Google gehen, sich eine beliebige Gesundheits- oder Fitness-App herunterladen und die Kosten dafür bei der Kasse einreichen. Der Gesetzgeber hat hier extrem hohe Hürden aufgebaut, um die Qualität, die Sicherheit und den tatsächlichen Nutzen der Anwendungen zu garantieren. Die zentrale Behörde, die in Deutschland über die Zulassung entscheidet, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM prüft jeden Antrag der App-Entwickler auf Herz und Nieren, bevor eine Anwendung offiziell verschrieben oder erstattet werden darf.
Für beide Anwendungsarten führt das BfArM offizielle, öffentlich einsehbare Verzeichnisse im Internet. Im DiGA-Verzeichnis des BfArM finden Sie alle aktuell zugelassenen Gesundheitsanwendungen, sortiert nach Krankheitsbildern. Analog dazu gibt es das DiPA-Verzeichnis für Pflegeanwendungen. Um in diese Verzeichnisse aufgenommen zu werden, müssen die Hersteller nicht nur höchste Standards beim Datenschutz und der Informationssicherheit nachweisen, sondern sie müssen auch in wissenschaftlichen Studien belegen, dass ihre App einen positiven Versorgungseffekt (bei DiGAs) oder einen pflegerischen Nutzen (bei DiPAs) erbringt. Eine App, die keinen messbaren Mehrwert für den Patienten oder den Pflegebedürftigen bietet, wird vom BfArM konsequent abgelehnt.
Der Arzt berät zur passenden digitalen Gesundheitsanwendung.
DiGAs werden wie Medikamente offiziell auf Rezept verordnet.
Um die trockene Theorie mit Leben zu füllen, betrachten wir drei typische Praxisbeispiele, die verdeutlichen, wann eine DiGA und wann eine DiPA die richtige Wahl ist.
Fallbeispiel 1: Der Einsatz einer DiGA
Herr Müller ist 68 Jahre alt, rüstig und hat keinen Pflegegrad. Er leidet jedoch seit Monaten unter einem quälenden Tinnitus (Ohrgeräusche), der ihn nachts nicht schlafen lässt. Sein Hals-Nasen-Ohren-Arzt verschreibt ihm eine DiGA, die speziell für Tinnitus-Patienten entwickelt wurde. Die App bietet eine kognitive Verhaltenstherapie, Entspannungsübungen und spezielle Klangtherapien. Herr Müller reicht das Rezept bei seiner Krankenkasse ein, erhält einen Freischaltcode und nutzt die App täglich auf seinem Smartphone. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten. Hier steht eindeutig die Behandlung einer konkreten Diagnose im Vordergrund.
Fallbeispiel 2: Der Einsatz einer DiPA
Frau Schmidt ist 82 Jahre alt und hat Pflegegrad 3 aufgrund einer beginnenden Demenz und allgemeiner Gebrechlichkeit. Ihre Tochter Sabine kümmert sich aufopferungsvoll um sie, ist aber oft überlastet mit der Organisation von Arztterminen, Medikamentengaben und der Abstimmung mit dem ambulanten Pflegedienst. Sabine beantragt bei der Pflegekasse eine DiPA. Die bewilligte App bietet eine gemeinsame Plattform für Sabine, ihren Bruder und den Pflegedienst. Sie enthält einen digitalen Medikamentenplan mit Erinnerungsfunktion, ein Pflegetagebuch und spezielle kognitive Übungen für Frau Schmidt. Ein Mitarbeiter des Pflegedienstes kommt einmalig vorbei, um Sabine und ihrer Mutter die App auf dem Tablet einzurichten, wofür das 30-Euro-Budget für ergänzende Unterstützungsleistungen genutzt wird. Die App-Kosten von 40 Euro werden ebenfalls von der Pflegekasse getragen.
Fallbeispiel 3: Die Kombination aus beidem
Schließen sich DiGA und DiPA gegenseitig aus? Nein. Wenn Herr Weber einen Pflegegrad 2 hat (was ihn für eine DiPA zur Sturzprävention qualifiziert) und gleichzeitig an einer diagnostizierten schweren Arthrose im Knie leidet (wofür ihm sein Orthopäde eine DiGA zur Schmerztherapie verschreibt), kann er grundsätzlich beide Leistungen parallel in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dann getrennt über die Pflegekasse (für die DiPA) und die Krankenkasse (für die DiGA) abgerechnet.
Ein Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion oft zu kurz kommt, ist die enorme Belastung der pflegenden Angehörigen. In Deutschland werden weit über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, meist von Ehepartnern oder erwachsenen Kindern. Diese Angehörigen sind oft die "unsichtbaren Patienten" im Gesundheitssystem, da sie unter chronischem Stress, Schlafmangel und körperlicher Überlastung leiden. Genau hier entfalten Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) ihr größtes Potenzial, denn der Gesetzgeber hat explizit vorgesehen, dass DiPAs auch der Entlastung der Pflegenden dienen sollen.
Viele DiPAs bieten spezielle Module für Angehörige an. Dazu gehören psychoedukative Programme, in denen Angehörige durch kurze Videos und interaktive Lektionen lernen, wie sie beispielsweise rückenschonend heben, wie sie mit herausforderndem Verhalten bei Demenzkranken umgehen oder wie sie die Wohnung sturzsicher gestalten. Darüber hinaus gibt es Funktionen zur Stressbewältigung und Achtsamkeit, die speziell auf die Lebensrealität von Pflegenden zugeschnitten sind. Ein weiterer riesiger Vorteil ist die organisatorische Entlastung: Durch geteilte Kalender, digitale Dokumentenablagen für Arztbriefe und integrierte Messenger-Funktionen können sich Familienmitglieder die Pflegeaufgaben viel besser aufteilen. Die Verantwortung lastet nicht mehr nur auf den Schultern einer einzigen Person, sondern das gesamte Pflegenetzwerk wird digital miteinander vernetzt.
Digitale Pflegeanwendungen schenken Angehörigen wertvolle Momente der Entspannung.
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger eine Digitale Gesundheitsanwendung nutzen möchten, ist der Ablauf klar strukturiert und ähnelt dem klassischen Weg zur Apotheke, nur eben im digitalen Raum. Befolgen Sie diese Schritte, um Ihre App auf Rezept zu erhalten:
Arztbesuch und Diagnose: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten über Ihre Beschwerden. Der Arzt prüft, ob eine DiGA für Ihre spezifische Diagnose (z. B. Schlafstörungen, Rückenschmerzen) medizinisch sinnvoll ist und ob es eine passende Anwendung im BfArM-Verzeichnis gibt.
Rezeptausstellung: Der Arzt stellt Ihnen ein Rezept aus. Dies kann ein klassisches Papierrezept (Muster 16) oder ein modernes E-Rezept sein. Auf dem Rezept ist die genaue Pharmazentralnummer (PZN) der gewünschten DiGA vermerkt.
Einreichen bei der Krankenkasse: Sie reichen das Rezept bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Dies funktioniert am schnellsten über die Smartphone-App Ihrer Krankenkasse (einfach abfotografieren) oder per Post.
Erhalt des Freischaltcodes: Nach einer kurzen Prüfung sendet Ihnen die Krankenkasse einen 16-stelligen, individuellen Freischaltcode zu. Dieser Code ist Ihr "digitaler Schlüssel".
Download und Aktivierung: Sie laden sich die entsprechende App kostenfrei aus dem Apple App Store oder dem Google Play Store auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter. Nach dem Öffnen der App werden Sie aufgefordert, den 16-stelligen Code einzugeben. Ab diesem Moment ist die DiGA in vollem Umfang für Sie freigeschaltet und die Therapie kann beginnen.
Da die Digitale Pflegeanwendung nicht über den Arzt, sondern über die Pflegeversicherung abgewickelt wird, sieht der Beantragungsprozess hier etwas anders aus. So gehen Sie vor, um das monatliche 70-Euro-Budget optimal zu nutzen:
Pflegegrad sicherstellen: Die absolute Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Ohne diesen Nachweis wird jeder Antrag auf eine DiPA sofort abgelehnt. Die Pflege muss zudem im häuslichen Umfeld stattfinden.
App im BfArM-Verzeichnis auswählen: Informieren Sie sich im offiziellen DiPA-Verzeichnis des BfArM, welche zugelassenen Anwendungen aktuell verfügbar sind und welche am besten zu Ihrer individuellen Pflegesituation passt (z. B. Sturzprävention, Gedächtnistraining oder Pflegeorganisation).
Pflegedienst kontaktieren (optional, aber empfohlen): Um das zusätzliche Budget von 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen zu nutzen, sollten Sie im Vorfeld einen ambulanten Pflegedienst ansprechen. Fragen Sie, ob der Dienst Sie bei der Einrichtung und Nutzung der ausgewählten DiPA unterstützen kann.
Antrag bei der Pflegekasse stellen: Kontaktieren Sie Ihre zuständige Pflegekasse (diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert). Fordern Sie das Antragsformular für eine Digitale Pflegeanwendung an. Füllen Sie dieses aus und geben Sie an, welche konkrete App Sie nutzen möchten und ob Sie ergänzende Leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Genehmigung und Nutzung: Nach der Prüfung durch die Pflegekasse erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Nun können Sie die App herunterladen, das Abonnement abschließen und die Kosten bis zum gesetzlichen Maximalbetrag (40 Euro für die App, 30 Euro für den Pflegedienst) mit der Pflegekasse abrechnen. Viele App-Anbieter arbeiten auch bereits mit Direktabrechnungsverfahren, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Gemeinsam die passende Pflege-App auswählen.
Ein häufiges Hindernis auf dem Weg zur digitalen Pflege ist die Angst vor der Technik. Doch die Anforderungen sind in der Regel gar nicht so hoch, wie viele befürchten. Um eine DiGA oder DiPA nutzen zu können, benötigen Sie ein handelsübliches Endgerät. Dies kann ein Smartphone (z. B. iPhone oder ein Android-Gerät wie Samsung) oder ein Tablet (z. B. iPad) sein. Einige Anwendungen lassen sich auch ganz bequem über den Internetbrowser am heimischen PC oder Laptop bedienen. Wichtig ist, dass das Betriebssystem Ihres Gerätes nicht völlig veraltet ist, da die Apps aus Sicherheitsgründen regelmäßige Updates erfordern. Ein Gerät, das in den letzten vier bis fünf Jahren gekauft wurde, ist in der Regel vollkommen ausreichend.
Zudem benötigen Sie eine stabile Internetverbindung. Für das Herunterladen der App und für Funktionen, die eine Synchronisation von Daten erfordern (wie beispielsweise ein geteilter Kalender für Angehörige), ist WLAN oder eine mobile Datenverbindung unerlässlich. Die Entwickler der BfArM-gelisteten Apps legen extrem großen Wert auf Barrierefreiheit und Seniorenfreundlichkeit. Das bedeutet: Die Schriften sind groß und gut lesbar, die Kontraste sind stark, die Menüs sind logisch aufgebaut und die Buttons sind groß genug, um sie auch mit leicht zitternden Händen noch gut treffen zu können. Sie müssen definitiv kein IT-Experte sein, um diese Anwendungen bedienen zu können.
Rund um das Thema DiGA und DiPA kursieren viele Halbwahrheiten, die oft zu Enttäuschungen oder abgelehnten Anträgen führen. Wir möchten die häufigsten Mythen an dieser Stelle klarstellen:
Mythos 1: "Die Pflegekasse bezahlt mir ein neues iPad."
Das ist leider falsch. Der Gesetzgeber schließt die Finanzierung von Hardware ausdrücklich aus. Das bedeutet: Smartphones, Tablets, Laptops, Smartwatches oder auch die monatlichen Kosten für Ihren Internetanschluss werden nicht von der Kasse übernommen. Das Budget von 70 Euro bei der DiPA ist ausschließlich für die Software (die App) und die menschliche Dienstleistung (den Pflegedienst) gedacht. Das Endgerät müssen Sie selbst stellen.
Mythos 2: "Mein normaler Schrittzähler oder meine Ernährungs-App wird auch erstattet."
Nein. Allgemeine Fitness-Tracker, Lifestyle-Apps, Kalorienzähler oder Meditations-Apps aus dem App Store, die nicht das strenge Zulassungsverfahren des BfArM durchlaufen haben, sind von der Erstattung komplett ausgeschlossen. Es werden nur zertifizierte Medizinprodukte und Pflegeanwendungen bezahlt, die in den offiziellen Verzeichnissen gelistet sind.
Mythos 3: "Mit meinem Schwerbehindertenausweis bekomme ich automatisch eine DiPA."
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Grad der Behinderung (GdB) oder ein Schwerbehindertenausweis spielen für die Bewilligung einer DiPA überhaupt keine Rolle. Die einzige anspruchsbegründende Voraussetzung im SGB XI ist das Vorliegen eines festgestellten Pflegegrades. Wer schwerbehindert ist, aber keinen Pflegegrad hat, erhält keine DiPA von der Pflegekasse.
Mythos 4: "Ich kann die vollen 70 Euro für eine teure App ausgeben."
Seit der Gesetzesänderung 2026 ist das Budget strikt geteilt. Sie können maximal 40 Euro für die App-Lizenz abrechnen. Die restlichen 30 Euro verfallen, wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst für ergänzende Unterstützungsleistungen beauftragen. Sie können die 30 Euro also nicht auf die App-Kosten aufschlagen.
Die Technik lässt sich entspannt in den Alltag integrieren.
Gerade Senioren haben oft große Vorbehalte, wenn es um die Eingabe sensibler Gesundheitsdaten in ein Smartphone geht. Die Sorge vor Hackern, Datenklau oder dem Verkauf der Daten an Versicherungen oder Werbekonzerne ist absolut verständlich. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten Daten nach Artikel 9 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die gute Nachricht ist: Bei DiGAs und DiPAs gelten die weltweit strengsten Datenschutzrichtlinien. Bevor eine App vom BfArM zugelassen wird, muss der Hersteller in aufwendigen Verfahren beweisen, dass die Daten absolut sicher sind. Die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, müssen zwingend in Deutschland oder im europäischen Wirtschaftsraum stehen. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Es ist den Herstellern strengstens verboten, die Nutzerdaten für Werbezwecke zu verwenden oder an Dritte zu verkaufen. In einer zertifizierten DiGA oder DiPA werden Sie niemals Werbeeinblendungen sehen. Zudem müssen die Entwickler regelmäßige Penetrationstests (simulierte Hackerangriffe) durchführen lassen, um Sicherheitslücken sofort zu schließen. Sie können diese staatlich geprüften Anwendungen also mit gutem Gewissen nutzen.
Der demografische Wandel in Deutschland schreitet unaufhaltsam voran. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt jährlich, während gleichzeitig ein massiver Mangel an professionellen Pflegekräften herrscht. In diesem Spannungsfeld sind pflegende Angehörige das absolute Rückgrat unseres Pflegesystems. Doch auch sie stoßen an ihre physischen und psychischen Grenzen. Digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen werden in Zukunft keine nette Spielerei mehr sein, sondern eine absolute Notwendigkeit, um die häusliche Pflege überhaupt noch aufrechterhalten zu können.
Technologien wie DiGAs und DiPAs können die menschliche Zuwendung, das tröstende Gespräch am Bett oder die körperliche Grundpflege niemals ersetzen – und das sollen sie auch gar nicht. Ihr Zweck ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Sie nehmen den Angehörigen organisatorischen Ballast ab, sie befähigen Senioren dazu, länger sicher in den eigenen vier Wänden zu leben, und sie schließen die Versorgungslücken zwischen den Arztbesuchen oder den Einsätzen des Pflegedienstes. Wer sich heute für diese Technologien öffnet, investiert aktiv in eine bessere, stressfreiere und sicherere Pflegesituation für morgen.
Die Begriffe DiGA und DiPA klingen ähnlich, verfolgen aber völlig unterschiedliche Ziele im Gesundheitssystem. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung) ist eine App auf Rezept, die von der Krankenkasse bezahlt wird und dazu dient, eine konkrete medizinische Diagnose zu behandeln oder zu lindern. Sie wird vom Arzt verschrieben. Eine DiPA (Digitale Pflegeanwendung) hingegen wird von der Pflegekasse finanziert und erfordert zwingend einen anerkannten Pflegegrad. Ihr Ziel ist es, den Pflegealltag zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern und ganz besonders die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Dank der gesetzlichen Neuregelungen ab 2026 steht Pflegebedürftigen für eine DiPA ein monatliches Budget von bis zu 70 Euro zur Verfügung, welches sich in 40 Euro für die App und 30 Euro für die professionelle Einweisung durch einen Pflegedienst aufteilt. Beide Anwendungsformen müssen höchste Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit erfüllen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein. Wir ermutigen Sie: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über mögliche DiGAs oder kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse bezüglich einer DiPA. Nutzen Sie die digitalen Möglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber zur Verfügung stellt, um Ihren Alltag und den Ihrer Liebsten spürbar zu erleichtern.
Alles Wichtige auf einen Blick