Notstand im Rettungsdienst: Hilfsorganisationen warnen vor Kollaps

Dominik Hübenthal
GKV-Sparpaket bedroht Rettungsdienst: Hilfsorganisationen schlagen Alarm

Ein breites Bündnis der führenden deutschen Hilfsorganisationen schlägt Alarm: Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung droht, die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland massiv zu gefährden. In einem beispiellosen gemeinsamen Appell warnen unter anderem das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst sowie die ADAC und DRF Luftrettung vor den gravierenden Konsequenzen des aktuellen Gesetzentwurfs für die Patientensicherheit.

Kostendeckel bedroht kritische Infrastruktur

Hintergrund der Sorge ist das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch strikte Vorgaben zu drosseln. Der Entwurf sieht vor, die jährliche Refinanzierung der Rettungsdienste künftig an die sogenannte Grundlohnsumme zu koppeln und diese Obergrenze in den Jahren 2027 bis 2029 sogar noch künstlich abzusenken. Für die Träger der bodengebundenen Rettungsdienste und der Luftrettung bedeutet dies eine starre Budgetgrenze, die reale Kostensteigerungen völlig ignoriert.

Laut den beteiligten Rettungsorganisationen steigen die tatsächlichen Ausgaben – etwa für medizinische Technik, Fahrzeugwartung, Infrastruktur, hochqualifiziertes Fachpersonal und Energie – deutlich rasanter als die allgemeine Lohnentwicklung. Besonders dramatisch ist die Lage in der Luftrettung: Die Kosten für Kerosin sind in der jüngsten Vergangenheit massiv in die Höhe geschnellt. Die reale Kostenentwicklung liegt hier im Durchschnitt jährlich um drei bis fünf Prozentpunkte über dem, was das neue Gesetz als Refinanzierung erlauben würde.

Fatale Folgen für ländliche Regionen

Sollte das Gesetz ohne Anpassungen verabschiedet werden, droht eine wachsende und bald unüberwindbare Finanzierungslücke, die sich in den kommenden Jahren auf Hunderte Millionen Euro summieren könnte. Die gemeinnützigen Betreiber warnen unmissverständlich davor, dass sie diese Defizite nicht dauerhaft aus Eigenmitteln decken können. Die unvermeidbaren Folgen wären weitreichend:

  • Einschränkungen im täglichen Leistungsangebot
  • Geringere Flächenabdeckung bei der Notfallrettung
  • Gefährlich verlängerte Eintreffzeiten bei Patienten
  • Im schlimmsten Fall die Schließung einzelner Rettungswachen und Luftrettungsstationen

Gerade in ländlichen Regionen, in denen das Netz an Notaufnahmen und Krankenhäusern durch aktuelle Klinikreformen ohnehin ausgedünnt wird, ist ein verlässlicher und schneller Rettungsdienst überlebenswichtig.

Hilfsorganisationen fordern gesetzliche Ausnahmeregelung

Die Organisationen betonen, dass sie das grundsätzliche Ziel der Bundesregierung, die GKV-Finanzen langfristig zu stabilisieren, durchaus unterstützen. Allerdings dürfe dies nicht auf dem Rücken der Notfallversorgung ausgetragen werden. Kosteneinsparungen müssten dort ansetzen, wo Ausgaben auch tatsächlich steuerbar seien – und nicht bei unabweisbaren Fixkosten für die Lebensrettung.

Um den drohenden Kollaps abzuwenden, fordern die Hilfsorganisationen eine ausdrückliche Öffnungsklausel im Sozialgesetzbuch. Diese Ausnahme soll es den Vertragspartnern ermöglichen, von dem starren Grundlohndeckel abzuweichen und eine bedarfsgerechte, kostendeckende Vergütung für die medizinische Notfallrettung zu vereinbaren. Nur so könne sichergestellt werden, dass im Ernstfall weiterhin jede Sekunde zählt und schnelle Hilfe verlässlich beim Patienten ankommt.

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