Offiziell: Parkinson durch Pestizide ist nun Berufskrankheit

Djamal Sadaghiani
Parkinson durch Pestizide offiziell als Berufskrankheit anerkannt

Ein historischer Schritt für den Arbeitsschutz in Deutschland: Das Bundeskabinett hat offiziell beschlossen, die durch häufig selbst angewendete Pestizide verursachte Parkinson-Krankheit in die amtliche Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Damit wird einer langjährigen Forderung von Gewerkschaften und Medizinern nachgekommen.

Ein Meilenstein für Betroffene

Bislang mussten Betroffene oft mühsame Wege über Einzelfallprüfungen gehen, um ihre Erkrankung als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" anerkennen zu lassen. Mit der Billigung der neuen Verordnung des Bundesarbeitsministeriums herrscht nun Rechtssicherheit. Der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Ministerium hatte diesen Schritt nach der Auswertung zahlreicher internationaler Studien nachdrücklich empfohlen. Für tausende Landwirte, Forstarbeiter und Beschäftigte im Gartenbau bedeutet dies einen erleichterten Zugang zu medizinischer, psychologischer und vor allem finanzieller Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Wissenschaftliche Belege treffen auf Kritik

Die medizinische Beweislage ist laut Experten deutlich: Wer über Jahre hinweg regelmäßig bestimmten Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden ausgesetzt war, trägt ein signifikant höheres Risiko, an dem Parkinson-Syndrom zu erkranken. Die Chemikalien können neurotoxisch wirken und den schleichenden Verlust von Nervenzellen im Gehirn begünstigen, was zu den typischen Symptomen wie starkem Zittern und Muskelstarre führt.

Trotz der wissenschaftlichen Fundierung stieß die Entscheidung im Vorfeld auf Widerstand. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie der Deutsche Bauernverband äußerten Bedenken. Die Kritik richtete sich unter anderem gegen die festgelegten Grenzwerte und die Befürchtung massiv steigender Beiträge für die Unfallversicherung aufgrund der zu erwartenden hohen Behandlungskosten.

Finanzielle Entlastung durch den Bund

Um die Sorgen vor einer finanziellen Überlastung der landwirtschaftlichen Betriebe abzufedern, hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen. Laut offiziellen Angaben erhält die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in den Jahren 2025 und 2026 erhöhte Bundeszuschüsse in Höhe von 20 Millionen Euro. Diese Mittel sind gezielt zur Beitragssenkung in der Unfallversicherung vorgesehen und sollen die Behandlungskosten der an Parkinson erkrankten Versicherten decken.

Was Betroffene jetzt wissen müssen

Für Menschen, die in ihrem Berufsleben viel mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben und an Parkinson erkrankt sind, ergeben sich durch die Neuregelung konkrete Handlungsoptionen:

  • Zuständigkeit: Ansprechpartner für die Anerkennung und mögliche Entschädigungsleistungen sind die jeweiligen Berufsgenossenschaften.
  • Voraussetzungen: Die Krankheit muss als primäres Parkinson-Syndrom diagnostiziert sein. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Betroffene an mindestens 100 Tagen im Berufsleben selbst Pestizide angewendet oder bei der Ausbringung mitgewirkt hat.
  • Prävention: Experten der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt raten dringend dazu, bei jeglichem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln strikt auf umfassende persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutz, Handschuhe und Schutzanzüge zu achten.

Die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung markiert einen Wendepunkt und bietet den Betroffenen endlich den Rückhalt, der ihnen jahrelang verwehrt blieb.

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