Pflegereform in der Kritik: Droht ein Rückschritt beim Infektionsschutz zu Hause?

Benedikt Hübenthal
Pflegeneuordnungsgesetz: BVMed warnt vor Hygiene-Lücken zu Hause

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz steht die deutsche Pflegelandschaft vor tiefgreifenden Weichenstellungen. Doch an einem zentralen Vorhaben der Reform regt sich nun deutlicher Widerstand aus der Fachwelt: Die geplante Integration von Verbrauchspflegehilfsmitteln in das Entlastungsbudget stößt auf massive Bedenken.

Warum Desinfektion und Schutzhandschuhe unverzichtbar sind

Bisher erhalten Pflegebedürftige in der häuslichen Versorgung eine monatliche Pauschale, um essenzielle Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen zu finanzieren. Diese Grundausstattung stellt das Fundament dar, um pflegende Angehörige sowie die Betroffenen selbst verlässlich vor Keimen und Infektionen zu schützen.

Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einer aktuellen Stellungnahme zu den parlamentarischen Beratungen betont, gefährdet die im Gesetzentwurf vorgesehene Zusammenlegung dieser Leistungen die tägliche Hygiene. Wenn pflegebedürftige Menschen gezwungen werden, ihr Entlastungsbudget zwischen stundenweiser Betreuung, Verhinderungspflege und lebensnotwendigen Hygieneartikeln aufzuteilen, drohen fatale Fehlanreize.

Gefahr für pflegende Angehörige

Die häusliche Pflege ist oft von hoher physischer und emotionaler Belastung geprägt. Fallen Schutzartikel wie Schutzhandschuhe oder Flächendesinfektion aus Kostengründen weg oder werden rationiert, steigt das Risiko für Infektionskrankheiten rasant an. Insbesondere immungeschwächte Seniorinnen und Senioren sowie chronisch Kranke geraten dadurch in akute Gefahr.

Experten fordern daher vehement, dass der Infektionsschutz und die Basishygiene nicht als austauschbare Zusatzleistung verstanden werden dürfen. Stattdessen müssten sie als elementarer Bestandteil einer präventionsorientierten Pflegepolitik verbindlich und eigenständig im Gesetz festgeschrieben bleiben.

Notwendige Nachbesserungen im Gesetzgebungsprozess

Die Bundespolitik ist nun aufgefordert, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nachzujustieren. Aus Sicht von Pflege- und Fachverbänden darf eine finanzielle oder organisatorische Straffung der Pflegeversicherung nicht zulasten der Sicherheit von Millionen Pflegehaushalten gehen. Ob der Gesetzgeber den Empfehlungen folgt und die Pflegehilfsmittel weiterhin separat absichert, wird sich in den anstehenden Beratungen zeigen.

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