Recht auf Zweitmeinung: Mehr Sicherheit vor Herzkatheter-Untersuchungen

Dominik Hübenthal
Zweitmeinungsverfahren: Kassen zahlen zweite Meinung vor Herzkatheter

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten erhalten mehr Entscheidungssicherheit vor kardiologischen Eingriffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, das strukturierte Zweitmeinungsverfahren auf planbare Linksherz-Katheteruntersuchungen bei chronischer koronarer Herzkrankheit (KHK) auszuweiten. Betroffene können damit vor einem solchen Eingriff kostenfrei und unabhängig prüfen lassen, ob die invasive Diagnostik zwingend erforderlich ist oder schonendere Alternativen infrage kommen.

Hohe Eingriffszahlen gaben den Ausschlag

In Deutschland werden im internationalen Vergleich besonders viele Linksherz-Katheteruntersuchungen vorgenommen. Bei diesem invasiven Verfahren wird ein dünner Schlauch über ein Blutgefäß bis in die linke Herzkammer und zu den Herzkranzgefäßen geführt, um Verengungen sichtbar zu machen und gegebenenfalls direkt mit einem Stent zu behandeln.

Weil es sich jedoch um einen invasiven Eingriff mit gewissen Risiken handelt, soll die Aufnahme in die Zweitmeinungs-Richtlinie unnötige Prozeduren verhindern. Unabhängige Fachärztinnen und Fachärzte aus den Bereichen Innere Medizin und Kardiologie sowie Herzchirurgie können nun einschätzen, ob nicht-invasive bildgebende Verfahren oder medikamentöse Therapien zunächst ausreichend sind.

Mehr Ärzte als Zweitmeiner zugelassen

Um Wartezeiten für Ratsuchende kurz zu halten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss gleichzeitig die Zugangskriterien für beratende Mediziner gelockert. Zukünftig dürfen auch angestellte Fachärztinnen und Fachärzte an zugelassenen Weiterbildungskliniken als offizielle Zweitmeiner agieren, selbst wenn sie persönlich keine eigene Weiterbildungsbefugnis besitzen. Damit reagiert das Gremium auf Auswertungen, wonach es im stationären Sektor bislang an ausreichend zugelassenen Experten für Zweitgutachten fehlte.

Was Betroffene jetzt wissen müssen

Die Neuregelung greift voraussichtlich ab Frühjahr 2027, sobald die Kassenärztlichen Vereinigungen die entsprechenden Abrechnungsgenehmigungen erteilen können. Für Patienten gelten dabei klare Rahmenbedingungen:

  • Freiwilligkeit: Die Einholung einer zweiten Meinung ist ein freiwilliges Recht der Versicherten und keine Pflicht.
  • Aufklärungspflicht: Empfiehlt ein Arzt eine planbare Linksherz-Katheteruntersuchung, muss er aktiv über den Anspruch auf ein Zweitgutachten informieren.
  • Unabhängigkeit: Zweitmeinende Mediziner dürfen in keinem wirtschaftlichen oder organisatorischen Abhängigkeitsverhältnis zum erstbehandelnden Arzt stehen.
  • Kostenübernahme: Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die vollen Kosten für das Beratungsgespräch und die Prüfung der vorhandenen Befunde.

Mit der Ergänzung wächst die Liste planbarer Operationen, bei denen Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf eine neutrale Beurteilung haben – von Gelenkersatz über Wirbelsäuleneingriffe bis hin zu herzchirurgischen Eingriffen.

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