Reform der Unfallversicherung: Neue Gebühren und Zuschläge für Ärzte ab Juli
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine umfassende Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) angekündigt. Pünktlich zum 1. Juli 2026 treten weitreichende Änderungen in Kraft, die vor allem die Grundleistungen und Abrechnungsmöglichkeiten für Mediziner neu strukturieren. Ziel der Reform ist es, die Abrechnung transparenter zu gestalten, Streitigkeiten zu vermeiden und den ärztlichen Mehraufwand fairer zu vergüten.
Grundleistungen und Sonderleistungen endlich kombinierbar
Bislang gab es strenge Vorgaben und Einschränkungen, wenn es um die Abrechnung von Beratungs- und Untersuchungsleistungen ging. Laut der KBV entfällt nun der bisherige Abrechnungsausschluss. Das bedeutet konkret: Ab Juli können Ärzte die grundlegenden Untersuchungsziffern auch dann abrechnen, wenn zeitgleich Sonderleistungen wie Röntgenaufnahmen, Sonografien, Wundbehandlungen oder Operationen durchgeführt werden. Dies stellt eine erhebliche finanzielle und bürokratische Erleichterung für die Praxen dar.
Neue Zuschläge für erschwerte Bedingungen
Ein besonderer Fokus der Neuregelung liegt auf der Vergütung von zeitintensivem Mehraufwand. So wird ein neuer Zuschlag in Höhe von zehn Euro eingeführt, den Durchgangsärzte (D-Ärzte) geltend machen können, wenn eine Heilbehandlung vorzeitig abgebrochen wird. Voraussetzung hierfür ist eine genaue Dokumentation der Gründe sowie die Aufklärung des Patienten und der weiterbehandelnden Ärzte.
Darüber hinaus wird die Kommunikation mit Patienten, die sich als besonders schwierig erweist, künftig besser honoriert. Auch hierfür ist ein neuer Zuschlag von zehn Euro vorgesehen, der bis zu zweimal pro Behandlungsfall abgerechnet werden kann. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kinder unter sechs Jahren, bei denen ein erhöhter Kommunikationsaufwand als regulär vorausgesetzt wird.
Klare Zeiten und vereinfachtes Wegegeld
Die neue UV-GOÄ schafft zudem juristische Klarheit bei den Behandlungszeiten. Die regulären Grundleistungen decken nun explizit den Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 19:00 Uhr ab. Werden Patienten außerhalb dieser Kernzeiten oder an Wochenenden beraten und untersucht, greifen ab sofort spezielle Zuschläge.
Auch das oft bürokratische Wegegeld wurde drastisch vereinfacht: Für Haus- und Notbesuche bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern gibt es künftig eine einheitliche Pauschale. Bei weiteren Strecken greift das Bundesreisekostengesetz, was die Abrechnung insbesondere für Landärzte und Spezialisten deutlich nachvollziehbarer macht.
Arthroskopien neu geordnet und allgemeine Gebührenerhöhung
Neben den Grundleistungen wurde ein komplett neuer Abschnitt für Arthroskopien (Gelenkspiegelungen) geschaffen. Die minimalinvasiven Eingriffe sind nun nach medizinischem Aufwand in verschiedene Stufen unterteilt – von der einfachen diagnostischen Untersuchung bis hin zur komplexen Rekonstruktion.
Zusätzlich zu den strukturellen Anpassungen dürfen sich Ärzte über eine generelle Honorarsteigerung freuen. Im Rahmen einer bereits zuvor ausgehandelten Anpassung steigen die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses zum 1. Juli um weitere fünf Prozent. Ausgenommen von dieser pauschalen Erhöhung sind lediglich die Grundleistungen und Arthroskopien, da diese im Zuge der aktuellen Neustrukturierung ohnehin frisch kalkuliert und aufgewertet wurden.
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