Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Welche Apps die Kasse zahlt

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Welche Apps die Kasse zahlt

Einführung in Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Die Pflege eines geliebten Menschen zu Hause ist eine der anspruchsvollsten und gleichzeitig wertvollsten Aufgaben, die Angehörige übernehmen können. Neben der körperlichen und emotionalen Belastung fordert der Pflegealltag ein Höchstmaß an Organisation, medizinischer Überwachung und ständiger Aufmerksamkeit. In einer Zeit, in der der demografische Wandel voranschreitet und professionelle Pflegekräfte knapp sind, rücken innovative Lösungen immer stärker in den Fokus. Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre ist die Einführung der sogenannten Digitalen Pflegeanwendungen, kurz DiPA.

Seit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) hat der Gesetzgeber den Weg für digitale Helfer in der häuslichen Pflege frei gemacht. Das Ziel ist klar formuliert: Pflegebedürftige sollen in ihrer Selbstständigkeit gefördert und pflegende Angehörige im Alltag spürbar entlastet werden. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff DiPA? Welche Apps werden von der Pflegekasse bezahlt? Und wie stellen Sie sicher, dass Sie die Ihnen zustehenden finanziellen Mittel optimal ausschöpfen?

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie im Jahr 2026 über Digitale Pflegeanwendungen wissen müssen. Wir erklären Ihnen detailliert die Unterschiede zu anderen Gesundheits-Apps, zeigen Ihnen auf, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen, und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Unser Ziel ist es, Ihnen als pflegenden Angehörigen oder als betroffener Senior das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben, um die Digitalisierung gewinnbringend und sicher für Ihre individuelle Pflegesituation zu nutzen.

Was genau sind Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?

Der Begriff Digitale Pflegeanwendung (DiPA) beschreibt speziell entwickelte Softwarelösungen – in der Regel mobile Apps für das Smartphone oder Tablet sowie webbasierte Anwendungen für den Computer –, die einen direkten, nachweisbaren Nutzen für die pflegerische Versorgung haben. Im Gegensatz zu herkömmlichen Gesundheits- oder Fitness-Apps, die Sie in jedem beliebigen App-Store herunterladen können, unterliegen anerkannte DiPAs strengsten gesetzlichen Vorgaben und Qualitätskontrollen.

Damit eine Applikation offiziell als DiPA anerkannt wird, muss der Hersteller ein aufwendiges Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. In diesem Verfahren wird nicht nur die technische Funktionalität getestet, sondern vor allem der pflegerische Nutzen. Die App muss nachweislich dazu beitragen, die Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person zu mindern, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken oder die Fähigkeiten zur eigenständigen Alltagsbewältigung zu stärken. Ein ebenso wichtiges Kriterium ist die nachweisbare Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Die gesetzliche Grundlage für diesen Anspruch findet sich im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI), genauer gesagt in den Paragrafen § 40a SGB XI und § 40b SGB XI. Diese Regelungen verankern den Anspruch auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen als offizielle Leistung der sozialen Pflegeversicherung. Das bedeutet für Sie: Wenn eine App die strengen Hürden des BfArM genommen hat und in das offizielle DiPA-Verzeichnis aufgenommen wurde, haben Sie bei Vorliegen eines Pflegegrades einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch Ihre Pflegekasse.

Ältere Dame mit Brille bedient lächelnd ein Tablet im hellen Wohnzimmer

Digitale Helfer unterstützen Senioren im Alltag

Der entscheidende Unterschied: DiPA vs. DiGA

Im Dschungel der gesundheitspolitischen Abkürzungen kommt es häufig zu Verwechslungen zwischen DiPA (Digitale Pflegeanwendung) und DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung). Obwohl beide Konzepte die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben, richten sie sich an unterschiedliche Zielgruppen, verfolgen andere Zwecke und werden von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert. Das Verständnis dieses Unterschieds ist essenziell, um den richtigen Antrag an der richtigen Stelle zu stellen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden oft als "App auf Rezept" bezeichnet. Sie dienen in erster Linie der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten. Eine DiGA richtet sich primär an Patientinnen und Patienten und muss von einem Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben werden. Ein klassisches Beispiel wäre eine App zur Behandlung von Tinnitus, zur Begleitung einer Diabetes-Therapie oder zur Linderung von Depressionen. Die Kosten für eine DiGA werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) getragen. DiGAs sind immer zertifizierte Medizinprodukte.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) hingegen setzen an einem völlig anderen Punkt an: der Bewältigung des Pflegealltags. Sie dienen nicht der Heilung einer spezifischen Krankheit, sondern dem Erhalt der Selbstständigkeit und der Organisation der Pflege. Eine DiPA richtet sich an pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Der große Vorteil: Sie benötigen für eine DiPA kein ärztliches Rezept. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Voraussetzung ist lediglich ein anerkannter Pflegegrad. Zudem müssen DiPAs nicht zwingend als Medizinprodukt klassifiziert sein, solange ihr Schwerpunkt auf dem pflegerischen Nutzen liegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Geht es um die Heilung oder Therapie einer medizinischen Diagnose, greift die DiGA über die Krankenkasse. Geht es um die Unterstützung, Strukturierung und Erleichterung der häuslichen Pflegesituation, ist die DiPA über die Pflegekasse das Mittel der Wahl.

Arzt im weißen Kittel spricht mit Patientin in moderner Praxis

DiGAs werden vom Arzt verschrieben

Pflegerin und Angehörige planen gemeinsam den Pflegealltag am Tablet

DiPAs helfen bei der Pflegeorganisation

Welche Arten von Pflege-Apps gibt es? (Kategorien & Anwendungsbeispiele)

Das Spektrum der möglichen Digitalen Pflegeanwendungen ist breit gefächert und orientiert sich an den realen Bedürfnissen von Senioren und ihren pflegenden Angehörigen. Auch wenn sich das offizielle Verzeichnis des BfArM aktuell (Stand 2026) noch im kontinuierlichen Aufbau befindet und die Zulassungsprozesse streng sind, zeichnen sich klare Kategorien ab, in denen DiPAs den Alltag revolutionieren werden.

  • Apps zur Sturzprävention und Bewegungsförderung: Stürze gehören zu den größten Risiken in der häuslichen Pflege. DiPAs in dieser Kategorie bieten personalisierte, altersgerechte Übungsprogramme, die auf dem Tablet oder Smart-TV abgespielt werden können. Sie leiten Senioren an, ihre Balance, Muskelkraft und Koordination zu trainieren. Einige Anwendungen nutzen die Kamera des Geräts, um Bewegungsabläufe zu analysieren und Fehlhaltungen zu korrigieren, wodurch das Sturzrisiko signifikant gesenkt wird.

  • Kognitives Training und Demenz-Begleitung: Für Menschen mit beginnender Demenz oder allgemeinen altersbedingten Gedächtnisschwächen bieten spezielle Apps wissenschaftlich fundiertes Gehirnjogging. Durch spielerische Übungen, Biografiearbeit (z.B. das digitale Einbinden von alten Familienfotos mit Sprachnotizen) und Erinnerungstrainings wird der geistige Abbau verlangsamt. Gleichzeitig bieten diese Apps Angehörigen wertvolle Tipps zum Umgang mit demenzerkrankten Familienmitgliedern.

  • Digitale Pflegetagebücher und Organisationstools: Die Pflegekoordination gleicht oft einem Vollzeitjob. Wann wurde welches Medikament verabreicht? Wie viel hat der Pflegebedürftige heute getrunken? Wann kommt der ambulante Pflegedienst? Organisations-DiPAs bündeln all diese Informationen. Sie ermöglichen es mehreren Angehörigen (z.B. Geschwistern, die sich die Pflege teilen), in Echtzeit auf denselben Informationsstand zuzugreifen. So werden Doppelmedikationen vermieden und der Pflegealltag wird transparent strukturiert.

  • Erinnerungssysteme und Medikamentenmanagement: Pünktlichkeit ist bei der Einnahme von Medikamenten oft lebenswichtig. DiPAs können nicht nur akustische und optische Signale zur Medikamenteneinnahme geben, sondern auch pflegende Angehörige per Push-Nachricht auf dem eigenen Smartphone informieren, falls der Senior die Bestätigung der Einnahme in der App vergessen hat. Dies gibt Angehörigen, die nicht im selben Haushalt leben, ein enormes Gefühl der Sicherheit.

  • Kommunikation und soziale Teilhabe: Einsamkeit ist ein massives Problem im Alter. Bestimmte Pflegeanwendungen zielen darauf ab, die soziale Isolation zu durchbrechen. Sie bieten stark vereinfachte, barrierefreie Benutzeroberflächen für Videotelefonie mit der Familie, vernetzen Senioren mit ehrenamtlichen Helfern oder integrieren Vorlesefunktionen für Nachrichten. Der pflegerische Nutzen liegt hier in der Stabilisierung der psychischen Gesundheit, die untrennbar mit dem körperlichen Wohlbefinden verbunden ist.

Senior macht leichte Gymnastikübungen im Wohnzimmer
Älterer Herr telefoniert fröhlich per Video mit seiner Familie
Pflegerin sortiert Medikamente übersichtlich in einer Tablettenbox

Apps fördern sichere Bewegung

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf eine DiPA?

Der Gesetzgeber hat die Hürden für die Inanspruchnahme einer Digitalen Pflegeanwendung bewusst niedrig gehalten, um möglichst vielen Betroffenen den Zugang zu dieser modernen Form der Unterstützung zu ermöglichen. Dennoch müssen vier zentrale Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Pflegekasse die Kosten für das digitale Hilfsmittel übernimmt.

  1. Anerkannter Pflegegrad: Die grundlegendste Voraussetzung ist das Vorliegen eines offiziellen Pflegegrades. Erfreulich ist hierbei, dass der Anspruch bereits ab Pflegegrad 1 besteht. Während viele andere Leistungen der Pflegeversicherung (wie etwa das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen) erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden, steht das Budget für DiPAs allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 uneingeschränkt zur Verfügung.

  2. Häusliche Pflege: Die Digitale Pflegeanwendung muss im Rahmen der häuslichen Pflege genutzt werden. Das bedeutet, der Pflegebedürftige lebt in seiner eigenen Wohnung, in einer Senioren-WG oder im Haushalt der pflegenden Angehörigen. Personen, die vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf eine individuelle DiPA über die Pflegekasse, da hier die Einrichtung für die ganzheitliche Versorgung und entsprechende Konzepte zuständig ist.

  3. Listung im BfArM-Verzeichnis: Dies ist der wichtigste formale Punkt. Die Pflegekasse erstattet ausschließlich Kosten für solche Apps und Programme, die das strenge Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich durchlaufen haben. Die Anwendung muss zwingend im offiziellen DiPA-Verzeichnis gelistet sein. Kosten für beliebige Apps aus dem Internet, selbst wenn diese hilfreich erscheinen, werden nicht übernommen.

  4. Genehmigter Antrag bei der Pflegekasse: Die Kostenübernahme erfolgt nicht automatisch durch den Download der App. Sie müssen im Vorfeld (oder zeitgleich mit dem Beginn der Nutzung) einen formalen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Die Kasse prüft dann die Anspruchsvoraussetzungen und erteilt bei positiver Prüfung einen Bewilligungsbescheid.

Kostenübernahme und Budget: Was zahlt die Pflegekasse?

Die Finanzierung der Digitalen Pflegeanwendungen ist gesetzlich klar geregelt und bietet Pflegebedürftigen ein festes, monatliches Budget. Dieses Budget ist zweckgebunden und stellt eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung dar. Das bedeutet: Wenn Sie eine DiPA beantragen, wird Ihnen dieses Geld nicht vom Pflegegeld, von den Pflegesachleistungen oder vom Entlastungsbetrag abgezogen. Es handelt sich um ein komplett eigenständiges Budget.

Die Höhe der Kostenerstattung hat in den letzten Jahren einige gesetzliche Anpassungen erfahren, um die Nutzung für Betroffene attraktiver zu gestalten. Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 50 Euro monatlich (in einigen Konstellationen und je nach aktueller Rahmenvereinbarung auch bis zu 53 Euro) für die reine Nutzung der lizenzierten App. Dieser Betrag deckt in der Regel die Abonnement-Gebühren der Softwarehersteller vollständig ab, sodass für den Pflegebedürftigen bei der reinen App-Nutzung keine Eigenbeteiligung anfällt.

Ein besonders wichtiger Aspekt der Finanzierung betrifft die Startphase. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass viele Senioren Berührungsängste mit neuer Technik haben. Daher wurde das Budget intelligent aufgeteilt. Neben den monatlichen Kosten für die App selbst (oft gedeckelt auf ca. 40 Euro), steht ein weiteres Budget für sogenannte ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL) zur Verfügung. In der Praxis bedeutet dies: Das Gesamtbudget kann im ersten Monat oder bei Inanspruchnahme von Hilfen auf bis zu 70 Euro anwachsen (z.B. 40 Euro für die App + 30 Euro für die professionelle Einweisung). Wird keine Einweisung benötigt, beschränkt sich die Erstattung auf die reinen App-Kosten.

Die Abrechnung erfolgt in den meisten Fällen äußerst komfortabel. Viele DiPA-Hersteller bieten eine direkte Abrechnung mit den Pflegekassen an. Sobald Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt, geben Sie einen Freischaltcode in der App ein, und der Hersteller rechnet seine Gebühren im Hintergrund direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen in diesem Fall nicht in Vorleistung treten und keine Rechnungen sammeln.

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Ergänzende Unterstützungsleistungen: Hilfe beim digitalen Start

Eines der größten Hindernisse bei der Einführung digitaler Hilfsmittel in der Seniorenpflege ist die fehlende technische Affinität. "Wie installiere ich die App?", "Was bedeutet dieses Symbol?", "Wie verbinde ich das Tablet mit dem WLAN?" – diese Fragen dürfen kein Grund sein, auf die wertvolle Hilfe einer DiPA zu verzichten.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die sogenannten ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) in den Paragrafen § 40b SGB XI integriert. Wenn Sie eine DiPA bewilligt bekommen, haben Sie gleichzeitig Anspruch darauf, dass Ihnen ein professioneller ambulanter Pflegedienst bei der Einrichtung und Nutzung der App hilft. Die Pflegekasse stellt hierfür ein separates Teilbudget (meist bis zu 30 Euro) zur Verfügung.

Diese Unterstützungsleistung umfasst konkrete, praktische Hilfen vor Ort:

  • Installation und Einrichtung: Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, lädt die App auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter, richtet ein Benutzerkonto ein und konfiguriert die Datenschutzeinstellungen nach Ihren Wünschen.

  • Personalisierung: Die App wird auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen eingestellt. Das kann das Anlegen des persönlichen Medikationsplans sein, das Einstellen der Schriftgröße für eine bessere Lesbarkeit oder das Auswählen der passenden Schwierigkeitsstufe beim Gedächtnistraining.

  • Schulung und Einweisung: Die Pflegekraft erklärt dem Senior und den anwesenden Angehörigen geduldig und Schritt für Schritt, wie die App im Alltag bedient wird. Es werden Probeläufe gemacht, bis sich der Nutzer sicher im Umgang mit dem digitalen Helfer fühlt.

  • Laufende Anpassung: Auch wenn sich der Pflegezustand ändert und die App-Funktionen angepasst werden müssen, kann die ergänzende Unterstützungsleistung punktuell wieder in Anspruch genommen werden.

Dank dieser professionellen Begleitung wird sichergestellt, dass die Digitale Pflegeanwendung nicht ungenutzt in der Ecke liegt, sondern ihr volles Potenzial zur Erleichterung des Pflegealltags entfalten kann.

Engagierte Pflegekraft erklärt einem Senior geduldig die Funktionen auf einem Smartphone

Professionelle Hilfe bei der Einrichtung

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragen Sie eine DiPA

Der Weg zur kostenfreien Nutzung einer Digitalen Pflegeanwendung ist strukturiert und transparent. Wenn Sie die folgenden Schritte beachten, vermeiden Sie typische Fehler und stellen sicher, dass Ihr Antrag von der Pflegekasse schnellstmöglich bewilligt wird.

Schritt 1: Das offizielle BfArM-Verzeichnis prüfen
Bevor Sie irgendwelche Formulare ausfüllen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Wunsch-App erstattungsfähig ist. Besuchen Sie dazu die offizielle Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (dipa.bfarm.de). Nur Apps, die in diesem Verzeichnis ausdrücklich als Digitale Pflegeanwendung gelistet sind, können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Suchen Sie sich in Ruhe eine Anwendung aus, die zu Ihrer individuellen Pflegesituation passt.

Schritt 2: Bedarf an Unterstützung klären
Überlegen Sie vor der Antragstellung, ob Sie die App selbstständig auf Ihrem Endgerät installieren und einrichten können, oder ob Sie die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes (ergänzende Unterstützungsleistungen) benötigen. Wenn Sie Hilfe wünschen, kontaktieren Sie im Vorfeld Ihren Pflegedienst und fragen Sie, ob dieser die DiPA-Einweisung anbietet.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Kontaktieren Sie Ihre zuständige Pflegekasse (diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert). Die meisten Kassen bieten mittlerweile bequeme Online-Formulare für die Beantragung einer DiPA an, alternativ können Sie ein Papierformular anfordern. Im Antrag geben Sie die genaue Bezeichnung der gewünschten App (inklusive der Pharmazentralnummer PZN oder der DiPA-Verzeichnisnummer) an und kreuzen an, ob Sie ergänzende Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen möchten.

Schritt 4: Auf den Bewilligungsbescheid warten
Die Pflegekasse hat nun eine gesetzliche Frist, um Ihren Antrag zu prüfen. Da das Vorliegen eines Pflegegrades (1-5) die Hauptvoraussetzung ist, erfolgt die Bewilligung bei gelisteten Apps in der Regel problemlos und zügig. Die erstmalige Bewilligung wird von den Kassen oft auf einen Zeitraum von sechs Monaten befristet, um zu prüfen, ob die App tatsächlich genutzt wird und einen Nutzen bringt. Danach ist eine unbefristete Verlängerung möglich.

Schritt 5: Freischaltcode einlösen und starten
Zusammen mit dem positiven Bescheid erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen spezifischen Freischaltcode (oft als QR-Code oder Buchstaben-Zahlen-Kombination). Laden Sie die bewilligte App auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter. Beim ersten Öffnen der App werden Sie nach diesem Code gefragt. Sobald Sie ihn eingeben, wird die Vollversion der App freigeschaltet, und die Abrechnung läuft automatisch im Hintergrund über die Pflegekasse.

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Aktueller Stand im Jahr 2026: Das BfArM-Verzeichnis

Es ist wichtig, die aktuelle Marktsituation realistisch einzuordnen. Das Gesetz zur Einführung der DiPAs wurde mit großen Erwartungen verabschiedet, doch der Weg von der politischen Idee bis zur fertigen, zugelassenen App auf dem Smartphone des Pflegebedürftigen ist komplex. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte legt extrem hohe Maßstäbe an die Sicherheit, die Funktionstauglichkeit und den Datenschutz an.

Im Jahr 2026 befinden wir uns in einer entscheidenden Phase. Das Prüfverfahren (die sogenannte DiPAV – Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung) ist etabliert, und zahlreiche Softwareentwickler haben ihre Anwendungen zur Prüfung eingereicht. Allerdings erfordert der Nachweis des echten "pflegerischen Nutzens" oftmals aufwendige Studien und Evaluationen durch die Hersteller. Daher füllt sich das offizielle DiPA-Verzeichnis des BfArM langsamer als ursprünglich von der Politik erhofft.

Für Sie als Betroffene bedeutet das: Das gesetzliche Recht auf die 50 bis 70 Euro Förderung pro Monat ist absolut real und in Stein gemeißelt. Es kann jedoch sein, dass für Ihr ganz spezifisches Pflegeproblem (z.B. eine sehr spezielle Form der Demenz-Betreuung) aktuell noch keine zugelassene App im Verzeichnis steht. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Der Markt ist hochdynamisch. Es lohnt sich, das DiPA-Verzeichnis alle paar Monate aufzurufen, da kontinuierlich neue Anwendungen die strenge Zulassungshürde nehmen und freigeschaltet werden.

Datenschutz und Datensicherheit: Ihre Gesundheitsdaten sind geschützt

Eine der häufigsten und berechtigtsten Sorgen von Senioren und ihren Angehörigen im Umgang mit digitalen Gesundheits- und Pflege-Apps ist das Thema Datenschutz. "Was passiert mit meinen medizinischen Daten?", "Werden meine Informationen an Versicherungen oder Werbeunternehmen verkauft?" – diese Ängste sind verständlich, aber im Falle einer offiziellen DiPA unbegründet.

Der größte Vorteil des strengen BfArM-Zulassungsverfahrens ist der kompromisslose Datenschutz. Damit eine App überhaupt in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen wird, muss der Hersteller ein massives Sicherheitskonzept nachweisen. Die Anforderungen gehen weit über die normale europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinaus.

  • Absolute Werbefreiheit: Eine DiPA darf niemals Werbung enthalten. Ihre Daten dürfen unter keinen Umständen für Marketingzwecke genutzt oder an Dritte verkauft werden.

  • Serverstandort Deutschland/EU: Alle sensiblen Gesundheits- und Pflegedaten müssen auf hochsicheren Servern innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union gespeichert werden. Ein Datentransfer in unsichere Drittstaaten ist strikt untersagt.

  • Verschlüsselung nach neuesten Standards: Die Kommunikation zwischen der App auf Ihrem Tablet und den Servern des Anbieters erfolgt stets Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Selbst wenn Daten abgefangen würden, wären sie für Dritte unlesbar.

  • Datensparsamkeit: Die App darf nur exakt die Daten erheben, die für ihre Funktion zwingend notwendig sind. Ein Zugriff auf Ihr gesamtes Telefonbuch oder Ihre Fotogalerie (ohne explizite Funktion innerhalb der Pflege) ist verboten.

Sie können sich also absolut sicher sein: Wenn eine App das offizielle DiPA-Siegel trägt und von der Pflegekasse bezahlt wird, erfüllt sie die höchsten IT-Sicherheitsstandards, die in Deutschland möglich sind.

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Ganzheitliche Pflege: Digitale Apps als Teil eines umfassenden Konzepts

So faszinierend und hilfreich Digitale Pflegeanwendungen auch sind, sie sind kein Wundermittel, das alle Herausforderungen der Pflege auf Knopfdruck löst. Eine App kann niemals die menschliche Zuwendung, die wärmende Hand eines Angehörigen oder das Fachwissen einer erfahrenen Pflegekraft ersetzen. Vielmehr müssen DiPAs als ein wichtiger Baustein in einem ganzheitlichen Pflegekonzept verstanden werden.

Als Experten für Seniorenpflege und Hilfsmittel bei PflegeHelfer24 wissen wir: Die größte Sicherheit und die höchste Lebensqualität im Alter erreichen Sie durch die intelligente Kombination aus persönlicher Betreuung, physischen Hilfsmitteln und digitalen Innovationen.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Senior mit Pflegegrad 2 lebt allein in seinem Haus. Die physische Sicherheit wird durch einen modernen Hausnotruf gewährleistet – bei einem Sturz kann sofort Hilfe gerufen werden. Ein installierter Treppenlift sorgt dafür, dass das Schlafzimmer im ersten Stock gefahrlos erreicht werden kann. Die Grundpflege wird durch eine professionelle ambulante Pflegekraft oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft sichergestellt. In genau dieses funktionierende Ökosystem fügt sich nun die Digitale Pflegeanwendung (DiPA) perfekt ein.

Die App auf dem Tablet erinnert den Senior zuverlässig an das Trinken und die Medikamenteneinnahme. Die integrierten Gedächtnisübungen halten den Geist fit, und die Tochter, die 200 Kilometer entfernt wohnt, kann über das digitale Pflegetagebuch der App einsehen, dass der Pflegedienst heute Morgen da war und alles in Ordnung ist. In dieser Kombination entfalten Hilfsmittel und Apps ihre maximale Wirkung: Sie schaffen ein engmaschiges, sicheres Netz, das dem Senior ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht und den Angehörigen das beruhigende Gefühl gibt, dass an alles gedacht ist.

Fazit: Die Digitalisierung als Chance für die häusliche Pflege

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) markieren einen Meilenstein in der Modernisierung der häuslichen Pflege in Deutschland. Mit einem monatlichen Budget von bis zu 50 Euro für die App-Nutzung – und zusätzlichen Mitteln von bis zu 30 Euro für die professionelle Einweisung durch einen Pflegedienst – bietet der Gesetzgeber eine substanzielle finanzielle Unterstützung. Dass dieser Anspruch bereits ab Pflegegrad 1 gilt und das Budget nicht mit anderen Pflegeleistungen verrechnet wird, macht DiPAs zu einem höchst attraktiven Angebot für jede pflegebedürftige Familie.

Die strengen Prüfkriterien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) garantieren Ihnen dabei höchste Qualität, nachweisbaren pflegerischen Nutzen und kompromisslosen Datenschutz. Auch wenn der Aufbau des offiziellen Verzeichnisses Zeit in Anspruch nimmt, ist die Richtung klar: Die Zukunft der Pflege ist hybrid. Sie verbindet menschliche Empathie und bewährte physische Hilfsmittel mit intelligenten, digitalen Lösungen.

Wir raten Ihnen: Nutzen Sie diese Chance. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über die Möglichkeiten, informieren Sie sich regelmäßig im DiPA-Verzeichnis des BfArM über neu zugelassene Apps und scheuen Sie sich nicht, die Unterstützung eines Pflegedienstes für die Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Jeder kleine digitale Helfer, der den Pflegealltag strukturiert, Stürze vermeidet oder die Kommunikation erleichtert, ist ein Gewinn für die Lebensqualität des Pflegebedürftigen und eine wertvolle Entlastung für Sie als pflegende Angehörige.

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