Startschuss für die Klinikreform: Erste Mindestvorhaltezahlen in Arbeit

Benedikt Hübenthal
Krankenhausreform: BMG beauftragt IQWiG mit Mindestvorhaltezahlen

Die Umsetzung der weitreichenden Krankenhausreform von 2024 geht in die nächste entscheidende Phase. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun erstmals den offiziellen Auftrag erteilt, wissenschaftliche Empfehlungen für sogenannte Mindestvorhaltezahlen zu erarbeiten. Diese Vorgaben werden künftig maßgeblich bestimmen, welche Kliniken bestimmte komplexe Eingriffe noch durchführen dürfen und dafür vergütet werden.

Fokus auf sechs komplexe Leistungsgruppen

Laut Angaben des IQWiG umfasst das erste Auftragspaket, das im Mai 2026 erteilt wurde, insgesamt sechs hochspezialisierte operative und gefäßmedizinische Bereiche. Konkret geht es um folgende Leistungsgruppen:

  • Endoprothetik an der Hüfte (Erstimplantation)
  • Revision der Hüftendoprothetik (Wechseloperationen)
  • Endoprothetik am Knie
  • Revision der Knieendoprothetik
  • Operative und interventionelle Eingriffe an der Halsschlagader (Carotis)
  • Behandlung komplexer peripherer arterieller Gefäße

Qualität und Wirtschaftlichkeit als Maßstab

Das Institut hat nun bis Anfang August 2026 Zeit, fundierte wissenschaftliche Empfehlungen für diese Bereiche vorzulegen. Die Berechnung basiert auf einer eigens entwickelten Methodik, die bereits im vergangenen Jahr vorgestellt und breit diskutiert wurde. Dabei sollen die Mindestvorhaltezahlen nicht willkürlich festgelegt, sondern streng anhand von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien abgeleitet werden. Ziel der Maßnahme ist es, hochkomplexe Leistungen an leistungsfähigen Klinikstandorten zu bündeln und so die Patientensicherheit spürbar zu erhöhen.

Der weitere Fahrplan der Krankenhausreform

Mit der Vorlage der IQWiG-Empfehlungen im Spätsommer ist der Prozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt wird das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) analysieren, welche konkreten Auswirkungen die vorgeschlagenen Zahlen auf die Krankenhauslandschaft haben. Dabei steht vor allem im Fokus, wie sich die Verteilung der Standorte geografisch verändert und ob eine flächendeckende Patientenversorgung in allen Regionen weiterhin gewährleistet bleibt.

Erst auf Basis dieser umfassenden Auswertungen wird das Bundesgesundheitsministerium die finalen Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe per Rechtsverordnung festlegen. Dieser Verordnung muss abschließend noch der Bundesrat zustimmen. Für die deutsche Krankenhauslandschaft markiert dieser Schritt einen tiefgreifenden Wandel: Kliniken, die die geforderten Mindestfallzahlen und Strukturvoraussetzungen künftig nicht erfüllen, werden diese speziellen Leistungen nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können.

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