Urteil gegen DocMorris: Gericht stoppt Viagra-Rezept per Online-Fragebogen

Benedikt Hübenthal
DocMorris & Teleclinic: Gericht verbietet Potenzmittel per Fragebogen

Das Landgericht Köln hat ein wegweisendes Urteil für die Telemedizin und den Online-Apothekenmarkt in Deutschland gefällt. Im Fokus des Verfahrens standen der niederländische Versandapotheken-Riese DocMorris und dessen Telemedizin-Tochter Teleclinic. Das Gericht untersagte die Praxis, verschreibungspflichtige Potenzmittel rein auf Basis eines digitalen Fragebogens zu verordnen. Die Klage war von der Apothekerkammer Nordrhein eingereicht worden, die in dem Vorgehen einen klaren Verstoß gegen medizinische Standards und das Wettbewerbsrecht sah.

"Potenzmittel in Minuten": Das umstrittene Geschäftsmodell

Der Stein des Anstoßes war eine aggressive Werbekampagne von DocMorris. Über Suchmaschinen-Anzeigen wurde Nutzern vollmundig versprochen: "Online zum Potenzmittel – Express Lieferung". Der Weg zum verschreibungspflichtigen Medikament – in diesem Fall sogenannte PDE5-Hemmer wie Viagra – schien für den Patienten denkbar einfach und anonym abzulaufen.

  • Nutzer klickten auf die Werbeanzeige und wurden zunächst auf die Website von DocMorris geleitet.
  • Nach der simplen Beantwortung einer Frage zum eigenen Alter erfolgte eine automatische Weiterleitung an die Plattform Teleclinic.
  • Dort reichte das Ausfüllen eines kurzen digitalen Fragebogens, um ein Rezept in Aussicht gestellt zu bekommen.
  • Dieses Rezept sollte im Idealfall direkt wieder über die Versandapotheke DocMorris beliefert werden.

Gerichtlicher Sachverständiger zerpflückt Fragebogen-Diagnostik

Das Landgericht Köln machte sich die Entscheidung nicht leicht und zog für die Beurteilung der medizinischen Fachlichkeit einen gerichtlichen Sachverständigen hinzu. Sowohl in den schriftlichen Ausführungen als auch während der Befragung in der mündlichen Verhandlung wurde deutlich: Eine Diagnose für erektile Dysfunktion, die ausschließlich auf einem standardisierten Online-Fragebogen basiert, ist unzureichend.

Wie das Gericht in seinem Urteil vom 29. April 2026 feststellte, entspricht die von DocMorris beworbene Dienstleistung unter keinem Gesichtspunkt den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Der verwendete Fragebogen sei schlichtweg nicht wissenschaftlich fundiert genug, um eine sichere ärztliche Diagnose zu stellen und darauf basierend ein rezeptpflichtiges Medikament zu verordnen.

Sieg für Patientensicherheit und fairen Wettbewerb

Für die Apothekerkammer Nordrhein, die konsequent gegen das Modell vorgegangen war, ist das Urteil ein massiver Erfolg. Die Richter erklärten nicht nur die irreführende Werbung, sondern auch die anschließende, gezielte Zuführung von Patienten an die eigene Telemedizin-Plattform für wettbewerbswidrig.

Das Urteil sendet eine unmissverständliche Botschaft an den rasant wachsenden Markt der Telemedizin in Deutschland: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nicht auf Kosten der Patientensicherheit und der ärztlichen Sorgfaltspflicht gehen. Schnelle Klicks und automatisierte Fragebögen können das fundierte ärztliche Gespräch, insbesondere bei sensiblen und verschreibungspflichtigen Behandlungen, nicht ersetzen. Für Anbieter wie DocMorris bedeutet dies einen herben Rückschlag bei dem Versuch, lukrative Nischen im Bereich der Lifestyle-Medikamente stark zu vereinfachen und zu automatisieren.

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