Entlastungsbetrag 2026 in Dortmund: 131 Euro für Haushaltshilfe optimal nutzen

Entlastungsbetrag 2026 in Dortmund: 131 Euro für Haushaltshilfe optimal nutzen

Die Pflege eines Angehörigen oder die Bewältigung des eigenen Alltags im Alter kann eine immense Herausforderung darstellen. Wenn das Staubsaugen schwerfällt, der Wocheneinkauf zur körperlichen Belastung wird oder das Fensterputzen ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko birgt, ist professionelle Unterstützung gefragt. Genau hier setzt die gesetzliche Pflegeversicherung an. Mit dem sogenannten Entlastungsbetrag steht pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ein monatliches Budget zur Verfügung, das gezielt für Hilfen im Alltag – wie beispielsweise eine Haushaltshilfe – eingesetzt werden kann.

In diesem umfassenden Ratgeber von PflegeHelfer24 erfahren Sie detailliert und auf dem aktuellsten Stand des Jahres 2026, wie Sie als Seniorin, Senior oder als pflegender Angehöriger in Dortmund diese wertvolle Leistung der Pflegekasse optimal ausschöpfen. Wir klären auf, warum der im Volksmund oft noch als "125-Euro-Entlastungsbetrag" bezeichnete Zuschuss mittlerweile erhöht wurde, welche strengen gesetzlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen gelten und wie Sie seriöse, zertifizierte Dienstleister in den Dortmunder Stadtteilen finden.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie hoch ist er im Jahr 2026?

Der Entlastungsbetrag ist eine fest verankerte Leistung der sozialen Pflegeversicherung, die im § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich geregelt ist. Sein primäres Ziel ist es, die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause so lange wie möglich zu erhalten, ihre soziale Teilhabe zu fördern und gleichzeitig pflegende Angehörige im oft anstrengenden Pflegealltag spürbar zu entlasten.

Wichtige gesetzliche Änderung: Von 125 Euro auf 131 Euro Viele ältere Ratgeber, Formulare und auch Betroffene sprechen traditionell vom 125-Euro-Entlastungsbetrag. Es ist jedoch essenziell zu wissen, dass dieser Betrag im Rahmen der gesetzlichen Dynamisierung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben wurde. Im aktuellen Jahr 2026 steht Ihnen somit ein monatliches Budget in Höhe von 131 Euro zur Verfügung. Das entspricht einer jährlichen Summe von stolzen 1.572 Euro, die Sie für Ihre Unterstützung im Alltag abrufen können.

Dieser Betrag wird nicht pauschal auf Ihr privates Bankkonto überwiesen, wie es beispielsweise beim Pflegegeld der Fall ist. Es handelt sich stattdessen um eine sogenannte zweckgebundene Kostenerstattung. Das bedeutet konkret: Sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch, der Dienstleister stellt eine Rechnung aus, und die Pflegekasse übernimmt diese Kosten bis zur maximalen Höhe von 131 Euro pro Monat. Alles, was darüber hinausgeht, muss privat getragen oder über andere Budgets finanziert werden.

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Voraussetzung für den Entlastungsbetrag

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Die Voraussetzungen: Wer hat in Dortmund Anspruch auf diese Leistung?

Die Hürden, um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, sind erfreulich niedrig angesetzt. Dennoch gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die zwingend erfüllt sein müssen, damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt:

  • Anerkannter Pflegegrad: Sie müssen mindestens über den Pflegegrad 1 verfügen. Der Anspruch besteht einheitlich für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Die Höhe des Betrags (131 Euro) bleibt dabei immer gleich, unabhängig davon, wie schwer die Pflegebedürftigkeit objektiv ist.

  • Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person muss im häuslichen Umfeld versorgt werden. Dies kann die eigene Wohnung in Dortmund-Hombruch, das Haus der Tochter in Dortmund-Brackel, eine Seniorenresidenz (Betreutes Wohnen) oder auch eine ambulant betreute Wohngemeinschaft sein. Wer dauerhaft in einem vollstationären Pflegeheim lebt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf diesen spezifischen Betrag für Haushaltshilfen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Personen mit Pflegegrad 1, die in einer vollstationären Einrichtung leben; diese können den Betrag unter bestimmten Umständen für einrichtungsinterne Zusatzleistungen nutzen.

  • Kein separater Antrag nötig: Ein enormer Vorteil für Sie und Ihre Angehörigen: Sobald Ihnen von der Pflegekasse ein Pflegegrad zuerkannt wurde, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Sie müssen kein gesondertes Formular bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse einreichen, um dieses Budget freizuschalten. Der Anspruch beginnt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung auf den Pflegegrad.

Falls Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben, aber im Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, raten wir von PflegeHelfer24 dringend dazu, zeitnah einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Der Medizinische Dienst (MD) wird dann im Rahmen einer Begutachtung feststellen, inwieweit Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.

Eine engagierte Alltagsbegleiterin spaziert mit einem älteren Herrn mit Rollator durch einen sonnigen Park mit großen Bäumen. Entspannte Stimmung, klares Wetter, fröhliche Gesichter, realistische Szene ohne Text.

Gemeinsame Spaziergänge im Park fördern die soziale Teilhabe im Alltag.

Wofür darf der Entlastungsbetrag in Dortmund konkret genutzt werden?

Das Budget von monatlich 131 Euro ist streng zweckgebunden. Der Gesetzgeber fasst die erlaubten Dienstleistungen unter dem juristischen Begriff "Angebote zur Unterstützung im Alltag" (nach § 45a SGB XI) zusammen. In der täglichen Praxis lassen sich diese Leistungen in vier praxisnahe Hauptkategorien unterteilen:

1. Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Versorgung Dies ist die mit Abstand häufigste und beliebteste Nutzungsart des Entlastungsbetrags. Eine professionelle Haushaltshilfe greift Ihnen bei den Dingen unter die Arme, die körperlich zu anstrengend, schmerzhaft oder gefährlich geworden sind. Zu den erstattungsfähigen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Regelmäßige Reinigung der Wohnräume (Staubsaugen, Boden wischen, Bad- und Sanitärreinigung)

  • Fensterputzen (in haushaltsüblichen Mengen und Rhythmen)

  • Umfassende Wäschepflege (Waschen, Aufhängen, Bügeln, Zusammenlegen und Einsortieren in den Kleiderschrank)

  • Zubereitung von warmen Mahlzeiten oder das gemeinsame Kochen zur Förderung der Motorik

  • Erledigung des Wocheneinkaufs (entweder eigenständig durch die Kraft oder als Begleitung der Senioren zum Supermarkt)

  • Müllentsorgung, Leergutrückgabe und das Beziehen der Betten

2. Alltagsbegleitung und soziale Teilhabe Einsamkeit und soziale Isolation im Alter sind große, oft unterschätzte Herausforderungen. Der Entlastungsbetrag kann daher auch für sogenannte Alltagsbegleiter oder Betreuungskräfte eingesetzt werden. Diese Fachkräfte übernehmen primär keine Reinigungstätigkeiten, sondern schenken Zeit, Aufmerksamkeit und Struktur:

  • Gemeinsame Spaziergänge an der frischen Luft (zum Beispiel am Dortmunder Phoenix-See, im Rombergpark oder im Fredenbaumpark)

  • Sichere Begleitung zu Arztterminen im Klinikviertel, zu Behördengängen oder zur Apotheke

  • Kognitive Aktivierung durch Vorlesen, das Spielen von Gesellschaftsspielen, Gedächtnistraining oder einfach nur intensive Gespräche

  • Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Konzerten oder Seniorentreffs in den Dortmunder Stadtteilen

  • Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs, besonders wichtig für Menschen mit beginnender Demenz

3. Spezielle Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz Für Senioren mit kognitiven Einschränkungen gibt es in Dortmund zahlreiche spezialisierte Angebote. Das Budget kann genutzt werden, um die Teilnahme an sogenannten Betreuungsgruppen oder Demenzcafés zu finanzieren. Hier verbringen die Betroffenen einige Stunden in einer geschützten, fachlich begleiteten Gruppe. Dies fördert nicht nur die sozialen Kontakte der Erkrankten, sondern bietet den pflegenden Angehörigen ein wertvolles Zeitfenster, um Kraft zu tanken.

4. Entlastung von pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege) Wenn Angehörige die Pflege rund um die Uhr übernehmen, brauchen sie dringend Auszeiten. Das Budget kann genutzt werden, um die Eigenanteile bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege zu finanzieren. Auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten (die sogenannten Hotelkosten) in einer Tagespflegeeinrichtung können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, was eine enorme finanzielle Hilfe darstellt.

Was NICHT über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden darf: Es gibt klare gesetzliche Grenzen, die Sie kennen sollten, um Rückforderungen der Kassen zu vermeiden. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (wie Waschen, Duschen, Anziehen oder Toilettengänge) sowie medizinische Behandlungspflege (Medikamentengabe, Insulinspritzen, Verbandswechsel) dürfen bei den Pflegegraden 2 bis 5nicht über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Hierfür sind die sogenannten Pflegesachleistungen vorgesehen. Eine wichtige Ausnahme gilt lediglich für den Pflegegrad 1: Da Personen mit Pflegegrad 1 noch keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben, dürfen sie ihren Entlastungsbetrag ausdrücklich auch für die körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in der Regel reine Handwerkerleistungen, tiefgreifende Gartenarbeiten (wie Bäume fällen oder Hecken schneiden), Renovierungsarbeiten oder medizinische Fußpflege, sofern diese nicht explizit als Teil eines anerkannten Betreuungskonzepts genehmigt wurden.

Die AnFöVO NRW: Warum Schwarzarbeit oder private Putzkräfte nicht bezahlt werden

Ein sehr häufiger Irrtum in unserer täglichen Beratungspraxis lautet: "Ich habe eine sehr nette Putzfrau aus der Nachbarschaft gefunden, die bekommt 15 Euro bar auf die Hand. Die handgeschriebenen Quittungen reiche ich dann am Monatsende einfach bei der Pflegekasse ein."

Achtung: Dies ist gesetzlich absolut nicht zulässig und die Pflegekasse wird die Erstattung der Kosten kategorisch verweigern!

In Nordrhein-Westfalen – und somit selbstverständlich auch in Dortmund – regelt die sogenannte Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) extrem streng, wer Dienstleistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen darf. Ziel dieser Verordnung ist es nicht, Sie zu ärgern, sondern eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen, Senioren vor Ausbeutung und Betrug zu schützen und faire, legale Arbeitsbedingungen für die Helfer zu garantieren.

Um mit der Pflegekasse abrechnen zu können, muss der Dienstleister zwingend eine offizielle Anerkennung nach Landesrecht besitzen. Dies bedeutet in der Praxis für die Anbieter:

  1. Der Dienstleister muss ein detailliertes Betreuungskonzept bei der zuständigen Landesbehörde einreichen und genehmigen lassen.

  2. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Basisqualifikation (in der Regel eine Schulung von 30 bis 40 Unterrichtseinheiten nach § 8 AnFöVO) absolviert haben. In dieser Schulung erlernen sie den professionellen Umgang mit Senioren, Grundlagen der Kommunikation bei Demenz, Erste Hilfe und das richtige Reagieren in Notfällen.

  3. Der Dienstleister muss über eine sogenannte IK-Nummer (Institutionskennzeichen) verfügen. Nur diese Nummer berechtigt ihn zur direkten, elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen und privaten Pflegekassen.

  4. Es muss ein umfassender, gewerblicher Versicherungsschutz (Betriebshaftpflichtversicherung) vorliegen, falls bei der Reinigung beispielsweise ein teures Erbstück beschädigt wird.

Normale, gewerbliche Gebäudereinigungsfirmen ohne diese spezifische Pflege-Zertifizierung oder ungelernte Privatpersonen können nicht über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Wenn Sie solche Kräfte beauftragen, müssen Sie die Kosten komplett aus eigener Tasche zahlen.

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Wer benötigt die Haushaltshilfe?

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Lassen Sie sich bei der Anbietersuche in Dortmund professionell beraten.

So finden Sie zertifizierte Anbieter für Haushaltshilfe in Dortmund

Die Suche nach einem geeigneten, anerkannten Dienstleister in einer Großstadt wie Dortmund kann zunächst unübersichtlich wirken. Die Nachfrage ist hoch, und nicht jeder Pflegedienst hat freie Kapazitäten für die reine Hauswirtschaft. Doch es gibt offizielle, kostenfreie Anlaufstellen, die Ihnen bei der Vermittlung seriöser Partner helfen.

Der Angebotsfinder NRW Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen stellt ein offizielles, tagesaktuelles Online-Portal zur Verfügung. Über den Angebotsfinder NRW können Sie gezielt Ihre Dortmunder Postleitzahl eingeben und nach "Unterstützung im Alltag" filtern. Dort sind ausschließlich Anbieter gelistet, die nach der strengen AnFöVO zertifiziert sind und somit garantiert von Ihrer Pflegekasse akzeptiert werden.

Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund Eine weitere hervorragende, persönliche Anlaufstelle ist das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz. Für die Region Dortmund befindet sich dieses zentral in der Kleppingstraße 26 (44135 Dortmund). Die engagierten Mitarbeiter dort beraten neutral, kostenfrei und können Ihnen aktuelle Listen mit zugelassenen Dienstleistern für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Ihrem spezifischen Stadtteil – egal ob in Lütgendortmund, Scharnhorst, Mengede oder Aplerbeck – aushändigen.

Pflegestützpunkte und Seniorenbüros der Stadt Dortmund Die Stadt Dortmund unterhält in nahezu jedem Stadtbezirk eigene Seniorenbüros. Diese agieren als lokale Pflegestützpunkte. Auch hier erhalten Sie wertvolle Tipps, Beratung zur Antragsstellung und lokale Kontaktadressen von bewährten Anbietern, die direkt in Ihrer Nachbarschaft tätig sind und kurze Anfahrtswege haben.

Transparenz-Tipp von PflegeHelfer24: In Dortmund liegen die Stundensätze für anerkannte Haushaltshilfen im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 35 Euro und 45 Euro. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem monatlichen Budget von 131 Euro etwa 3 bis 3,5 Stunden professionelle Unterstützung pro Monat finanzieren können. Das mag auf den ersten Blick nicht nach viel klingen, reicht aber in der Praxis oft aus, um die körperlich schwersten Aufgaben (wie Böden wischen, Badreinigung oder den Großeinkauf) im vierwöchigen Rhythmus zuverlässig abzudecken.

Die Abrechnung mit der Pflegekasse: Vorkasse oder Abtretungserklärung?

Wenn Sie einen passenden, anerkannten Dienstleister in Dortmund gefunden haben, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Bezahlung. Wie kommt das Geld von der Pflegekasse zum Dienstleister? Hier gibt es zwei rechtliche Wege, wobei wir Ihnen den zweiten Weg ausdrücklich empfehlen, um Ihre Nerven zu schonen.

Weg 1: Das Kostenerstattungsprinzip (Vorkasse durch Sie) Bei diesem Modell erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung vom Dienstleister über die erbrachten Stunden. Sie überweisen den Rechnungsbetrag zunächst von Ihrem privaten Bankkonto. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit einem formlosen Anschreiben oder einem speziellen Erstattungsformular bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse prüft die Unterlagen und überweist Ihnen die maximal 131 Euro nach einigen Wochen auf Ihr Konto zurück. Der große Nachteil: Sie müssen finanziell in Vorleistung treten, tragen das Risiko von Verzögerungen bei der Kasse und haben jeden Monat lästigen Papierkram zu erledigen.

Weg 2: Die Abtretungserklärung (Der komfortable, empfohlene Weg) Nahezu alle seriösen und etablierten Anbieter in Dortmund bieten die direkte Abrechnung an. Hierbei unterschreiben Sie bei Vertragsabschluss eine sogenannte Abtretungserklärung. Damit ermächtigen Sie den Dienstleister rechtlich, seine erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Ihre Vorteile: Sie müssen keinen einzigen Cent vorstrecken, erhalten keine Rechnungen nach Hause und müssen sich um keinerlei Bürokratie kümmern. Der Dienstleister schickt den Leistungsnachweis direkt digital an die Kasse und erhält von dort sein Geld. Sie zeichnen lediglich am Monatsende einen Stundenzettel (Leistungsnachweis) ab, damit dokumentiert ist, dass die Haushaltshilfe auch wirklich an den angegebenen Tagen bei Ihnen war.

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Ungenutztes Budget verfällt nicht sofort am Jahresende, sondern wird angespart.

Fristen und das Ansparen: Was passiert mit ungenutztem Budget?

Eine der häufigsten Sorgen in unserer Beratung lautet: "Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn in einem Monat mal nicht nutze, weil ich beispielsweise im Krankenhaus war oder im Urlaub?"

Die klare und beruhigende Antwort lautet: Nein, das Geld verfällt nicht sofort! Der Gesetzgeber hat eine äußerst kundenfreundliche Anspar-Regelung getroffen, die Ihnen maximale Flexibilität bietet.

Wenn Sie die 131 Euro in einem Monat nicht oder nur teilweise verbrauchen, wird der Restbetrag automatisch auf Ihrem virtuellen "Konto" bei der Pflegekasse angespart. Sie können dieses Guthaben in den Folgemonaten nutzen. Dies gilt sogar über den Jahreswechsel hinaus. Das Gesetz besagt, dass nicht genutzte Beträge aus einem Kalenderjahr bis zum 30. Juni des Folgejahres in das neue Jahr übertragen werden.

Ein konkretes Rechenbeispiel für das Jahr 2026: Frau Becker aus Dortmund-Hörde hat seit Januar 2025 den Pflegegrad 2. Sie wusste lange nichts von ihrem Anspruch und hat den Entlastungsbetrag im gesamten Jahr 2025 nicht genutzt. Dadurch hat sie ein Guthaben von 12 Monaten x 131 Euro = 1.572 Euro angespart. Dieses Geld verfällt nicht am 31. Dezember 2025! Frau Becker hat bis zum 30. Juni 2026 Zeit, diese 1.572 Euro auszugeben. Sie nutzt das angesparte Budget im Frühjahr 2026 für eine intensive Fenster- und Gardinenreinigung sowie eine umfassende Grundreinigung der Wohnung durch einen zertifizierten Dienstleister. Gleichzeitig stehen ihr ab Januar 2026 wieder jeden Monat neue 131 Euro zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Der absolute Stichtag ist immer der 30. Juni. Alles, was Sie bis zu diesem Datum aus dem Vorjahr nicht verbraucht haben, verfällt am 1. Juli unwiderruflich. Prüfen Sie daher am besten im Frühjahr gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse telefonisch, wie hoch Ihr aktuelles Restguthaben aus dem Vorjahr noch ist.

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Hilfe bei Anträgen und Umwandlungsanspruch

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Der Umwandlungsanspruch: Wenn 131 Euro im Monat nicht ausreichen

Drei bis vier Stunden Haushaltshilfe im Monat sind für viele Pflegebedürftige, die allein leben und motorisch stark eingeschränkt sind, nicht ausreichend, um die Wohnung dauerhaft sauber, hygienisch und sicher zu halten. Wenn Sie mehr Hilfe benötigen, aber die Kosten nicht aus Ihrer privaten Rente tragen möchten, gibt es ein extrem wertvolles Instrument: den sogenannten Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.

Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten monatlich sogenannte Pflegesachleistungen. Diese Budgets sind eigentlich primär für den ambulanten Pflegedienst gedacht (z.B. für die Hilfe beim morgendlichen Duschen, beim Anziehen oder bei der Medikamentengabe). Wenn Sie diesen Betrag für den Pflegedienst jedoch nicht oder nicht vollständig ausschöpfen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen "umwandeln" und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Haushaltshilfe) nutzen.

Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 2 im Jahr 2026: Der maximale Sachleistungsbetrag für Pflegegrad 2 liegt aktuell bei 761 Euro monatlich. 40 Prozent davon entsprechen exakt 304,40 Euro. Wenn Sie diesen Betrag umwandeln, stehen Ihnen neben dem regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro zusätzlich 304,40 Euro zur Verfügung. Sie hätten dann ein monatliches Gesamtbudget von 435,40 Euro ausschließlich für Ihre Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Damit lassen sich problemlos 10 bis 12 Stunden professionelle Hilfe im Monat finanzieren, was einer wöchentlichen Unterstützung von fast drei Stunden entspricht!

Um diesen Umwandlungsanspruch zu nutzen, reicht in der Regel ein formloser, schriftlicher Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sprechen Sie auch Ihren zertifizierten Betreuungsdienst darauf an – viele Anbieter haben vorgefertigte Formulare und helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

Die Alternative: Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen

Neben professionellen, gewerblichen Dienstleistern erlaubt die AnFöVO NRW auch die Abrechnung über die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Das bedeutet, dass eine Person aus Ihrem sozialen Umfeld (Freunde, entfernte Bekannte, Nachbarn) Sie im Alltag tatkräftig unterstützt und dafür eine finanzielle Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag erhält.

Allerdings sind auch hier die Regeln in NRW sehr streng gefasst, um Missbrauch und versteckte Schwarzarbeit konsequent vorzubeugen:

  • Die helfende Person darf nicht mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein. Das bedeutet: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister sind von der Abrechnung als Nachbarschaftshelfer strikt ausgeschlossen.

  • Die helfende Person darf nicht mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft (im selben Haushalt) leben.

  • Die helfende Person darf maximal für eine angemessene Aufwandsentschädigung tätig werden. In NRW ist der Stundenlohn gedeckelt, um den ehrenamtlichen Charakter der Tätigkeit zu wahren.

  • Qualifikationsnachweis: In Nordrhein-Westfalen muss der Nachbarschaftshelfer grundsätzlich einen Pflegekurs (z.B. den Nachbarschaftshelferkurs nach § 11 AnFöVO) absolviert haben, bevor er abrechnen darf. Diese Kurse werden oft kostenlos von den Pflegekassen oder regionalen Trägern (wie dem DRK oder den Regionalbüros) angeboten – teilweise sogar bequem online.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Nachbarschaftshilfe zwingend vorab bei der Pflegekasse registriert werden. Erst nach der offiziellen Bestätigung können die Stundenquittungen eingereicht und aus dem 131-Euro-Budget erstattet werden.

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Steuerliche Absetzbarkeit: Wenn Sie die Hilfe aus eigener Tasche zahlen

Was passiert, wenn Ihr Entlastungsbetrag von 131 Euro und auch ein möglicher Umwandlungsanspruch komplett aufgebraucht sind, Sie aber weiterhin dringend eine Haushaltshilfe in Dortmund benötigen? In diesem Fall müssen Sie die Dienstleistung privat bezahlen. Doch auch hier gibt es eine gute Nachricht: Der Staat beteiligt sich über die Steuererklärung an Ihren Kosten.

Kosten für eine professionelle Haushaltshilfe können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend machen. Sie können 20 Prozent der anfallenden Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (jedoch keine Materialkosten) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Der maximale Steuerbonus liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten und den Betrag per Banküberweisung zahlen. Barzahlungen werden vom Finanzamt Dortmund grundsätzlich nicht anerkannt!

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Ein barrierefreier Badumbau sorgt für deutlich mehr Sicherheit im Alltag.

PflegeHelfer24: Ihr starker Partner für ein sicheres Zuhause in Dortmund

Eine saubere Wohnung ist wichtig für das Wohlbefinden, aber die Sicherheit und Mobilität im eigenen Zuhause sind für Senioren mindestens ebenso entscheidend. Wenn die Beine schwächer werden, das Treppensteigen zur täglichen Gefahr wird oder die Angst vor Stürzen wächst, reicht eine Haushaltshilfe allein oft nicht aus. Wir von PflegeHelfer24 sind deutschlandweit und auch tief verwurzelt in Dortmund Ihr verlässlicher Spezialist für die ganzheitliche Seniorenpflege, Wohnumfeldverbesserung und Hilfsmittelversorgung.

Profitieren Sie von unserem umfassenden Service-Angebot, das perfekt mit den Leistungen der Pflegekasse harmoniert und Ihnen ein Höchstmaß an Lebensqualität sichert:

  • Barrierefreier Badumbau: Wenn der Einstieg in die alte Badewanne zu hoch und rutschig wird, organisieren wir den schnellen Umbau zur bodengleichen Dusche. Wussten Sie schon? Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro (als wohnumfeldverbessernde Maßnahme) für diesen lebensverändernden Umbau!

  • Treppenlifte und Badewannenlifte: Wir beraten Sie unabhängig zu den besten Lift-Systemen, damit Sie in Dortmund sicher und schmerzfrei in jedem Stockwerk Ihres Hauses leben können. Auch hier greift in den meisten Fällen der 4.000-Euro-Zuschuss der Pflegekasse.

  • Hausnotruf-Systeme: Für das sichere Gefühl, wenn die Haushaltshilfe oder die Angehörigen nicht da sind. Ein Knopfdruck am Handgelenk genügt, und professionelle Hilfe ist sofort unterwegs. Die monatlichen Kosten für das Basisgerät werden ab Pflegegrad 1 komplett von der Pflegekasse übernommen.

  • Elektromobile und Elektrorollstühle: Bewahren Sie sich Ihre Unabhängigkeit für Ausflüge in den Westfalenpark, Besuche auf dem Dortmunder Wochenmarkt oder zum Einkaufen in die Innenstadt. Wir unterstützen Sie bei der Modellauswahl und der Beantragung über die Krankenkasse.

  • 24-Stunden-Pflege und Ambulante Pflege: Wenn der Unterstützungsbedarf massiv steigt, vermitteln wir Ihnen erfahrene, liebevolle Pflegekräfte, die Sie rund um die Uhr in Ihrem eigenen Zuhause betreuen, oder organisieren verlässliche ambulante Pflegedienste für die medizinische Versorgung.

  • Kostenlose Pflegehilfsmittel: Denken Sie daran, dass Ihnen ab Pflegegrad 1 zusätzlich ein Budget von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) zusteht. Wir helfen bei der unkomplizierten Beantragung der Pflegebox.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Entlastungsbetrag in Dortmund

Wird der Entlastungsbetrag auf mein Pflegegeld angerechnet oder dieses gekürzt? Nein, auf gar keinen Fall. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist eine zusätzliche Sachleistung der Pflegekasse. Ihr monatliches Pflegegeld, das Sie zur freien Verfügung haben und oft an pflegende Angehörige weitergeben, wird dadurch nicht um einen einzigen Cent gekürzt. Sie erhalten selbstverständlich beide Leistungen parallel.

Kann ich den Betrag auch für Essen auf Rädern oder den Lebensmitteleinkauf nutzen? In der Regel nicht direkt. Die reinen Sachkosten für Lebensmittel aus dem Supermarkt oder die Lieferung von fertigen Mahlzeiten ("Essen auf Rädern") sind nicht über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Wenn jedoch eine zertifizierte Alltagsbegleitung zu Ihnen nach Hause kommt, mit Ihnen einkaufen geht und gemeinsam mit Ihnen das Essen kocht, kann diese reine Dienstleistungszeit sehr wohl abgerechnet werden.

Was passiert, wenn die Rechnung der Haushaltshilfe am Monatsende höher ist als 131 Euro? Wenn Ihre Haushaltshilfe beispielsweise im Dezember besonders viel gereinigt hat und die Rechnung 180 Euro beträgt, übernimmt die Pflegekasse exakt 131 Euro. Die restliche Differenz von 49 Euro müssen Sie als Eigenanteil selbst bezahlen. Ausnahme: Sie verfügen noch über angespartes Guthaben aus den Vormonaten oder nutzen den oben beschriebenen Umwandlungsanspruch. Dann übernimmt die Kasse auch höhere Beträge, bis das Guthaben erschöpft ist.

Gibt es den Entlastungsbetrag wirklich auch schon bei Pflegegrad 1? Ja, absolut! Pflegegrad 1 bringt zwar noch kein klassisches Pflegegeld mit sich, aber der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro steht Ihnen in vollem Umfang zu. Zudem haben Sie bei Pflegegrad 1 das besondere Privileg, dieses Budget auch für körperbezogene Pflege (wie Hilfe beim Duschen) durch einen Pflegedienst nutzen zu dürfen, was bei höheren Pflegegraden untersagt ist.

Muss ich Rechnungen sammeln und aufheben, wenn ich die Abtretungserklärung nutze? Nein, das ist der große Vorteil. Wenn Sie dem Dienstleister eine Abtretungserklärung unterschrieben haben, rechnet dieser direkt digital mit der Pflegekasse ab. Sie sollten sich lediglich monatlich einen Leistungsnachweis (Stundenzettel) vorlegen lassen und diesen abzeichnen, um zu kontrollieren, dass nur die tatsächlich erbrachten Stunden abgerechnet wurden. Eine Aufbewahrungspflicht für Rechnungen entfällt für Sie in diesem Fall.

Fazit und Checkliste: So gehen Sie jetzt Schritt für Schritt vor

Der Entlastungsbetrag ist ein fantastisches, oft unterschätztes Instrument, um sich den Alltag im Alter angenehmer, sicherer und vor allem sauberer zu gestalten. Lassen Sie diese 1.572 Euro im Jahr nicht ungenutzt bei der Pflegekasse verfallen! Damit Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer zuverlässigen Haushaltshilfe in Dortmund kommen, haben wir die wichtigsten Schritte abschließend für Sie in einer Checkliste zusammengefasst:

  1. Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Falls nicht, beantragen Sie diesen umgehend telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Pflegekasse.

  2. Bedarf ermitteln: Überlegen Sie in Ruhe, wobei Sie am meisten Hilfe benötigen. Ist es das anstrengende Wischen der Böden, das gefährliche Fensterputzen, der schwere Wocheneinkauf oder wünschen Sie sich primär jemanden für gemeinsame Spaziergänge gegen die Einsamkeit?

  3. Zertifizierten Anbieter suchen: Nutzen Sie den Angebotsfinder NRW im Internet oder kontaktieren Sie das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund in der Kleppingstraße, um eine aktuelle Liste anerkannter Dienstleister (zertifiziert nach AnFöVO) in Ihrem Stadtteil zu erhalten.

  4. Kostenloses Erstgespräch führen: Laden Sie den Dienstleister zu einem unverbindlichen Erstgespräch zu sich nach Hause ein. Klären Sie die genauen Aufgaben, den verbindlichen Stundenlohn und prüfen Sie, ob die Chemie zwischen Ihnen und der zukünftigen Hilfskraft stimmt.

  5. Abtretungserklärung unterschreiben: Vereinbaren Sie unbedingt die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse via Abtretungserklärung, um sich den lästigen Papierkram und die Vorfinanzierung zu ersparen.

  6. Altes Guthaben prüfen: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob Sie noch ungenutztes Restguthaben aus dem Vorjahr (z.B. aus 2025) haben, das Sie bis zum Stichtag am 30. Juni 2026 für einen großen Frühjahrsputz nutzen können.

Haben Sie weitere Fragen zur optimalen Organisation Ihres Pflegealltags oder benötigen Sie dringend technische Hilfsmittel wie einen Hausnotruf, einen Elektromobil oder einen Badewannenlift? Das erfahrene Team von PflegeHelfer24 steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen gesetzlich zusteht – für ein selbstbestimmtes, würdevolles und maximal sicheres Leben in Ihrem eigenen Zuhause in Dortmund.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um den Entlastungsbetrag in Dortmund

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