Entlastungsbetrag Koblenz 2026: 131 Euro für Ihre Haushaltshilfe optimal nutzen

Entlastungsbetrag Koblenz 2026: 131 Euro für Ihre Haushaltshilfe optimal nutzen

Wenn das Staubsaugen zunehmend schwerer fällt, der Wocheneinkauf zur körperlichen Belastung wird oder das Reinigen der Fenster ein unüberwindbares Hindernis darstellt, stehen viele Senioren und deren Angehörige vor einer großen Herausforderung. Der Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden in Koblenz zu leben, ist groß. Doch wie lässt sich der Haushalt bewältigen, wenn die eigenen Kräfte nachlassen? Genau hier greift eine der wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: der sogenannte Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, wie Sie als Seniorin oder Senior in Koblenz diese finanzielle Unterstützung abrufen, welche regionalen Besonderheiten in Rheinland-Pfalz gelten und wie Sie zertifizierte Dienstleister finden, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.

Als Experten für die Organisation der häuslichen Pflege wissen wir von PflegeHelfer24, dass viele Familien diese gesetzlichen Gelder ungenutzt lassen – oft aus Unwissenheit oder weil der bürokratische Weg zu kompliziert erscheint. Dieser Artikel nimmt Sie an die Hand und erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe in Koblenz im Jahr 2026 rechtssicher und effizient einsetzen.

Was genau ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch darauf?

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich verankerte Leistung der Pflegeversicherung, die im § 45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt ist. Sein primäres Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu führen, und gleichzeitig pflegende Angehörige im oft anstrengenden Pflegealltag zu entlasten. Es handelt sich hierbei um eine zweckgebundene finanzielle Hilfe, die nicht als Bargeld ausgezahlt wird, sondern zur Erstattung von nachgewiesenen Kosten dient.

Die grundlegende Voraussetzung, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, ist denkbar einfach: Sie müssen von der Pflegekasse einen anerkannten Pflegegrad zugewiesen bekommen haben und zu Hause (oder in einer Wohngemeinschaft) gepflegt werden. Der Anspruch besteht bereits ab dem Pflegegrad 1. Dies ist ein entscheidender Punkt, da Personen mit Pflegegrad 1 noch keinen Anspruch auf klassisches Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben. Der Entlastungsbetrag ist für diese Gruppe oft die erste und wichtigste finanzielle Hilfe der Pflegekasse, um sich beispielsweise eine professionelle Haushaltshilfe in Koblenz zu organisieren.

Auch für die Pflegegrade 2 bis 5 steht der Betrag zusätzlich zum Pflegegeld oder den regulären Pflegesachleistungen in voller Höhe zur Verfügung. Er wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und führt zu keinerlei Kürzungen beim Pflegegeld.

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Voraussetzung für den Entlastungsbetrag

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125 Euro oder 131 Euro? Die aktuelle Rechtslage im Jahr 2026

Wenn Sie sich mit dem Thema Haushaltshilfe beschäftigen, werden Sie in Broschüren, im Internet und im Volksmund fast immer vom 125-Euro-Entlastungsbetrag lesen. Dies war über viele Jahre hinweg der festgesetzte monatliche Betrag. Im Zuge der Pflegereform und der damit verbundenen Dynamisierung von Pflegeleistungen wurde dieser Betrag jedoch zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Faktisch stehen Ihnen im Jahr 2026 somit 131 Euro pro Monat zur Verfügung.

Da der Begriff "125-Euro-Entlastungsbetrag" jedoch derart tief im Sprachgebrauch von Pflegekassen, Pflegestützpunkten und Senioren verankert ist, wird er auch heute noch synonym verwendet. Wenn Sie also bei einem Dienstleister in Koblenz nach der Abrechnung des "125-Euro-Betrages" fragen, weiß jeder sofort, was gemeint ist. Wichtig für Ihre persönliche Budgetplanung ist jedoch das Wissen, dass Ihnen tatsächlich 131 Euro monatlich (und somit 1.572 Euro im Jahr) zustehen.

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Ein älterer Herr mit Gehstock spaziert gemeinsam mit einer jungen, engagierten Alltagsbegleiterin über einen belebten Wochenmarkt. Sie trägt einen Korb mit frischem Gemüse. Sonniges Wetter, fröhliche Stimmung, im Hintergrund historische Marktstände und entspannte Passanten.

Eine Alltagsbegleitung unterstützt Senioren sicher beim Einkauf auf dem Markt.

Wofür dürfen Sie das Budget in Koblenz konkret einsetzen?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, Sie können von diesem Geld nicht einfach die Miete, den Strom oder den Lebensmitteleinkauf bezahlen. Er ist strikt für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. In Koblenz und Umgebung können Sie das Budget unter anderem für folgende Dienstleistungen nutzen:

  • Klassische Haushaltshilfe: Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Badreinigung), Fensterputzen, Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Einsortieren) oder das Beziehen der Betten.

  • Alltagsbegleitung: Begleitung zum Wocheneinkauf auf dem Koblenzer Wochenmarkt, Unterstützung bei Spaziergängen am Deutschen Eck oder an der Rheinpromenade, Begleitung zu Arztterminen in der Koblenzer Innenstadt oder zu Behördengängen.

  • Betreuungsgruppen: Demenzgruppen oder Seniorentreffs, die von anerkannten Trägern organisiert werden und stundenweise Betreuung anbieten.

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (nur bei Pflegegrad 1): Ausschließlich Personen mit Pflegegrad 1 dürfen den Entlastungsbetrag auch für Hilfe beim Duschen oder Anziehen durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Ab Pflegegrad 2 wird dies über die Pflegesachleistungen abgerechnet.

  • Zuzahlungen bei Kurzzeitpflege: Der Betrag kann genutzt werden, um die Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten Hotelkosten) während eines Aufenthalts in der Kurzzeitpflege zu finanzieren.

Die wichtigste Regel: Die Anerkennung nach Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hier unterlaufen den meisten Familien die größten Fehler. Sie können den Entlastungsbetrag nicht nutzen, um eine private Putzhilfe aus den Kleinanzeigen schwarz zu bezahlen. Sie können auch nicht einfach der freundlichen Studentin von nebenan 15 Euro pro Stunde in die Hand drücken und die Quittung bei der Pflegekasse einreichen. Der Gesetzgeber fordert zwingend, dass die erbrachten Leistungen von einem Anbieter stammen, der eine Anerkennung nach Landesrecht besitzt.

Da Pflege Ländersache ist, gelten in Rheinland-Pfalz spezifische Regeln. Zuständig für die Zertifizierung und Anerkennung dieser Dienstleister ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Nur Unternehmen, Vereine oder Einzelpersonen, die von der ADD geprüft und zugelassen wurden, erhalten eine spezielle Institutionskennzeichen-Nummer (IK-Nummer). Nur Rechnungen von Anbietern mit einer solchen Zulassung werden von den Pflegekassen (wie der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der TK, der Barmer etc.) erstattet.

Warum ist diese Anerkennung so wichtig? Die Landesregierung in Mainz möchte sicherstellen, dass Senioren nicht ausgenutzt werden und eine fachlich angemessene Betreuung erhalten. Anerkannte Dienstleister in Koblenz müssen nachweisen, dass ihr Personal geschult ist (beispielsweise durch Basisqualifikationen in der Seniorenbetreuung), dass ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert wurde und dass ein ausreichendes Versicherungsschutz-Konzept (Haftpflicht) vorliegt. Wenn eine anerkannte Haushaltshilfe in Ihrer Wohnung in Koblenz-Metternich versehentlich eine teure Vase umstößt, greift die Versicherung des Dienstleisters. Bei einer unregistrierten Privatperson bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Die Ausnahme in Rheinland-Pfalz: Die anerkannte Nachbarschaftshilfe

Viele Senioren fragen uns: "Kann ich nicht einfach meine Nachbarin bezahlen, die mir ohnehin schon beim Einkaufen hilft?" Die gute Nachricht für das Jahr 2026 lautet: Ja, in Rheinland-Pfalz ist das über die sogenannte anerkannte Nachbarschaftshilfe möglich, aber es ist an strenge formale Auflagen geknüpft.

Wenn Sie Ihre Nachbarin oder einen Bekannten in Koblenz aus dem Entlastungsbetrag entlohnen möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Person darf nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (Ihre Tochter oder Ihr Enkel dürfen also nicht über diesen Weg bezahlt werden).

  • Die Person darf nicht mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  • Die hilfeleistende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Es muss zwingend ein anerkannter Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Basis-Pflegekurs (Nachbarschaftshelferkurs) absolviert werden. Diese Kurse werden oft kostenlos von den Pflegekassen angeboten.

  • Die Person muss sich offiziell bei der ADD Trier als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.

Erst wenn diese Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist, kann die Pflegekasse eine Aufwandsentschädigung (in der Regel gedeckelt auf einen bestimmten Stundenlohn, oft um die 10 Euro) aus dem Entlastungsbetrag erstatten. Für viele Familien ist dieser bürokratische Aufwand zu hoch, weshalb der Weg über einen professionellen, bereits zertifizierten Dienstleister für Haushaltshilfe in Koblenz meist die schnellere und nervenschonendere Lösung ist.

Anerkannte Haushaltshilfen in Koblenz finden
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Wer benötigt lokale Unterstützung?

Eine sympathische Beraterin sitzt mit einem älteren Ehepaar an einem runden Holztisch und bespricht geduldig Informationsmaterialien. Helles Büro, freundliches Lächeln, professionelle und empathische Beratungssituation ohne lesbaren Text auf den Papieren.

Die Pflegestützpunkte in Koblenz helfen bei der Suche nach zertifizierten Anbietern.

So finden Sie zertifizierte Anbieter für Haushaltshilfe in Koblenz

Die Suche nach einem geeigneten, zugelassenen Dienstleister in Koblenz kann zunächst unübersichtlich wirken. Es gibt jedoch hervorragende, kostenlose Anlaufstellen, die Ihnen bei der Vermittlung helfen.

1. Die Pflegestützpunkte in Koblenz Rheinland-Pfalz verfügt über ein exzellentes Netz an Pflegestützpunkten, die eine neutrale, kostenlose und vertrauliche Beratung anbieten. In Koblenz gibt es mehrere Standorte, die regional aufgeteilt sind. Wohnen Sie beispielsweise auf der Karthause oder in der Goldgrube, ist der Pflegestützpunkt Koblenz-Süd Ihr direkter Ansprechpartner. Wohnen Sie in Lützel oder Neuendorf, wenden Sie sich an den Pflegestützpunkt Koblenz-Nord. Die Mitarbeiter dort haben tagesaktuelle Listen von allen durch die ADD anerkannten Anbietern für Haushaltshilfe in Ihrem direkten Postleitzahlengebiet und wissen oft sogar, welche Pflegedienste aktuell noch freie Kapazitäten haben.

2. Das Programm "Gemeindeschwester plus" Eine Besonderheit in Rheinland-Pfalz ist das präventive Beratungsangebot der "Gemeindeschwester plus". Diese Fachkräfte besuchen hochbetagte Menschen, die noch keinen Pflegegrad haben oder gerade erst Pflegegrad 1 erhalten haben, zu Hause in Koblenz. Sie beraten zu Hilfen im Alltag und können exzellente Kontakte zu lokalen Haushaltshilfen und Betreuungsdiensten herstellen.

3. Online-Portale der Krankenkassen Sie können auch selbst im Internet recherchieren. Ein sehr zuverlässiges Werkzeug ist der Pflegelotse des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) oder die Suchportale der AOK. Wenn Sie dort Ihre Koblenzer Postleitzahl (z.B. 56068 für die Altstadt oder 56073 für Moselweiß) eingeben und nach "Angeboten zur Unterstützung im Alltag" filtern, erhalten Sie eine offizielle Liste aller zertifizierten Unternehmen in Ihrer Nähe.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Von der Beantragung bis zur Abrechnung

Damit Sie den monatlichen Betrag von 131 Euro (den sogenannten 125-Euro-Entlastungsbetrag) reibungslos nutzen können, empfehlen wir Ihnen, strukturiert vorzugehen. Hier ist Ihr Fahrplan für Koblenz:

Schritt 1: Pflegegrad sicherstellen Prüfen Sie, ob ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Falls nicht, stellen Sie umgehend einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, sofern der Pflegegrad genehmigt wird.

Schritt 2: Dienstleister auswählen und kontaktieren Nutzen Sie die Listen der Pflegestützpunkte Koblenz und rufen Sie 2-3 Anbieter an. Fragen Sie explizit: "Verfügen Sie über eine Anerkennung nach Landesrecht Rheinland-Pfalz zur Abrechnung des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI?" Nur wenn die Antwort ein klares "Ja" ist, sollten Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

Schritt 3: Das Erstgespräch in Ihrer Wohnung Ein seriöser Dienstleister kommt zu Ihnen nach Hause. Besprechen Sie genau, welche Aufgaben übernommen werden sollen (z.B. jeden zweiten Dienstag für zwei Stunden Bad putzen und staubsaugen). Lassen Sie sich die vertraglichen Konditionen, Kündigungsfristen und vor allem den Stundensatz transparent darlegen.

Schritt 4: Die Abtretungserklärung unterschreiben Dies ist der wichtigste bürokratische Schritt zu Ihrer Entlastung. Sie können die Rechnungen der Haushaltshilfe jeden Monat selbst bezahlen und dann bei der Pflegekasse einreichen (Kostenerstattungsprinzip). Viel bequemer ist jedoch die sogenannte Abtretungserklärung. Damit erlauben Sie dem Dienstleister in Koblenz, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. Sie müssen nicht in Vorleistung treten und haben keine lästige Zettelwirtschaft. Die Pflegekasse überweist das Geld direkt an den Pflegedienst.

Schritt 5: Leistungen abrufen und Budget im Blick behalten Die Haushaltshilfe nimmt ihre Arbeit auf. Sie unterschreiben nach jedem Einsatz (oder am Ende des Monats) einen Leistungsnachweis. Achten Sie darauf, dass Sie nur die Stunden abzeichnen, die auch tatsächlich erbracht wurden. Der Pflegedienst rechnet anschließend mit der Kasse ab.

Eine professionelle Reinigungskraft in dezenter Arbeitskleidung wischt mit einem modernen Mopp den Holzboden in einem seniorengerechten, gemütlichen Wohnzimmer. Alles wirkt extrem sauber und gepflegt. Warmer Lichteinfall durch das große Fenster.

Für das monatliche Budget erhalten Sie regelmäßige und zuverlässige Hilfe beim Putzen.

Kosten und Rechenbeispiele für Koblenz: Wie viel Hilfe bekomme ich für das Geld?

Eine der häufigsten Fragen in unserer PflegeHelfer24-Beratung lautet: "Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich eigentlich für die 131 Euro im Monat?"

Um diese Frage zu beantworten, muss man die aktuellen Stundensätze in der Region Mittelrhein betrachten. Anerkannte Pflegedienste und Betreuungsunternehmen in Koblenz verlangen für hauswirtschaftliche Leistungen im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 35 Euro und 45 Euro pro Stunde. Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, wenn man ihn mit dem Mindestlohn vergleicht. Er beinhaltet jedoch Steuern, Sozialabgaben, Fahrtkosten innerhalb von Koblenz, Versicherungen, Verwaltungskosten und die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen des Personals.

Rechenbeispiel 1: Der gewählte Betreuungsdienst in Koblenz-Rübenach berechnet einen Stundensatz von 40 Euro inklusive Anfahrt. Mit Ihrem monatlichen Budget von 131 Euro können Sie diese Haushaltshilfe für gut 3,25 Stunden im Monat in Anspruch nehmen. Das reicht beispielsweise für einen 1,5-stündigen Einsatz alle zwei Wochen, bei dem die Böden gereinigt und das Bad geputzt werden.

Rechenbeispiel 2: Sie benötigen die Haushaltshilfe jede Woche für 2 Stunden, also 8 Stunden im Monat. Bei einem Stundensatz von 40 Euro entstehen monatliche Kosten von 320 Euro. Die Pflegekasse übernimmt über den Entlastungsbetrag 131 Euro. Die verbleibende Differenz von 189 Euro müssen Sie als Eigenanteil privat zuzahlen (oder über andere Budgets finanzieren, wie wir im nächsten Abschnitt zeigen).

Das clevere Anspar-Prinzip: Verfällt mein Entlastungsbetrag?

Ein massiver Vorteil des Entlastungsbetrages ist, dass er nicht am Ende eines jeden Kalendermonats verfällt, wenn Sie ihn nicht nutzen. Die Beträge sammeln sich auf einem virtuellen Konto bei Ihrer Pflegekasse an. Wenn Sie beispielsweise von Januar bis April keine Haushaltshilfe in Anspruch genommen haben, stehen Ihnen im Mai bereits 655 Euro (5 x 131 Euro) zur Verfügung. Dies ist ideal, um beispielsweise im Frühjahr einen großen "Frühjahrsputz" in Ihrer Koblenzer Wohnung durch einen zertifizierten Dienstleister durchführen zu lassen.

Wichtiges Verfallsdatum: Der 30. Juni des Folgejahres Die angesparten Beträge aus einem Kalenderjahr können Sie mit in das nächste Jahr nehmen. Sie müssen diese Restbeträge jedoch zwingend bis zum 30. Juni des Folgejahres aufbrauchen. Das bedeutet: Alle nicht genutzten Gelder aus dem Jahr 2025 verfallen unwiderruflich am 30. Juni 2026. Es lohnt sich also, rechtzeitig bei der Pflegekasse anzurufen und sich den aktuellen Stand Ihres Ansparkontos mitteilen zu lassen.

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Beratung zum Umwandlungsanspruch

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Mehr Budget generieren: Der Umwandlungsanspruch in der häuslichen Pflege

Für viele Senioren reichen 3 bis 4 Stunden Haushaltshilfe im Monat schlichtweg nicht aus, um die Wohnung sauber zu halten. Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und Ihre regulären Pflegesachleistungen (die Gelder, die für den ambulanten Pflegedienst für die körperliche Pflege vorgesehen sind) nicht vollständig ausschöpfen, bietet der Gesetzgeber einen genialen Hebel: den Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.

Sie haben das Recht, bis zu 40 Prozent Ihres ambulanten Pflegesachleistungsbudgets umzuwandeln und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Haushaltshilfe) zu nutzen.

Ein konkretes Beispiel für Pflegegrad 2: Das Budget für Pflegesachleistungen liegt bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026 bei 761 Euro monatlich. Wenn Sie keinen Pflegedienst für das Duschen oder die Medikamentengabe benötigen (weil Ihre Angehörigen dies übernehmen), können Sie 40 Prozent dieser 761 Euro umwandeln. Das sind rund 304 Euro. Addiert man nun den regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro hinzu, stehen Ihnen plötzlich 435 Euro pro Monat für eine anerkannte Haushaltshilfe in Koblenz zur Verfügung. Damit lassen sich bei einem Stundensatz von 40 Euro fast 11 Stunden Hilfe im Monat finanzieren – das entspricht fast 3 Stunden wöchentlicher Unterstützung im Haushalt!

Achtung: Um den Umwandlungsanspruch zu nutzen, müssen Sie dies Ihrer Pflegekasse vorher formlos mitteilen. Der Betrag wird dann entsprechend umgewidmet.

Eine rüstige Seniorin fährt sicher und entspannt mit einem modernen Treppenlift eine Holztreppe in ihrem Einfamilienhaus hinauf. Sie lächelt zufrieden in die Kamera. Im Hintergrund ein heller, barrierefreier Flur mit Haltegriffen.

Neben Haushaltshilfen sorgen Treppenlifte für deutlich mehr Sicherheit im eigenen Zuhause.

Ganzheitliche Versorgung zu Hause: Wie PflegeHelfer24 Sie unterstützt

Eine saubere Wohnung durch eine Haushaltshilfe ist ein enorm wichtiger Baustein für ein würdevolles Altern in den eigenen vier Wänden. Doch oft ist es mit dem Staubsaugen und Einkaufen nicht getan. Wenn die Mobilität eingeschränkt ist oder die Sturzgefahr im Alter steigt, bedarf es eines ganzheitlichen Konzeptes für die häusliche Pflege.

Wir von PflegeHelfer24 sind deutschlandweit und auch für Familien in der Region Koblenz der verlässliche Partner, wenn es um die Organisation einer sicheren und barrierefreien Umgebung geht. Während die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag den Alltag erleichtert, sorgen wir für die strukturelle Sicherheit und weitergehende Pflegeorganisation:

  • Hausnotruf: Was passiert, wenn die Haushaltshilfe gerade nicht da ist und Sie in der Wohnung stürzen? Ein Hausnotrufsystem bietet 24 Stunden am Tag Sicherheit auf Knopfdruck. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Grundkosten (als Pflegehilfsmittel), sodass dieses System für Sie oft kostenneutral ist.

  • Treppenlift und Barrierefreier Badumbau: Wenn die Wohnung in Koblenz-Ehrenbreitstein im ersten Stock liegt und das Treppensteigen zur Qual wird, organisieren wir den fachgerechten Einbau eines Treppenlifts. Zudem unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem), um beispielsweise die alte Badewanne in eine ebenerdige Dusche umzubauen.

  • Elektromobile und Rollstühle: Damit Sie die Alltagsbegleitung auch für Ausflüge in die Koblenzer Innenstadt nutzen können, beraten wir Sie zu modernen Mobilitätshilfen.

  • 24-Stunden-Pflege: Wenn der Unterstützungsbedarf so hoch wird, dass stundenweise Haushaltshilfen und ambulante Pflegedienste nicht mehr ausreichen, organisieren wir den Einsatz von liebevollen Betreuungskräften in der sogenannten 24-Stunden-Pflege. Diese leben mit Ihnen im Haushalt und übernehmen neben der Grundpflege auch die komplette hauswirtschaftliche Versorgung.

Eine gut organisierte Pflege greift wie ein Zahnrad ineinander: Der Entlastungsbetrag finanziert die wöchentliche Haushaltshilfe, das Pflegegeld entlohnt die Angehörigen, die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen finanzieren den Badumbau durch PflegeHelfer24, und der Hausnotruf gibt die nötige Sicherheit für die Nacht.

Checkliste: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag in Koblenz optimal

Damit Ihnen keine Gelder verloren gehen und Sie schnell die passende Hilfe finden, haben wir die wichtigsten Schritte noch einmal kompakt für Sie zusammengefasst:

  • Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass mindestens Pflegegrad 1 anerkannt ist.

  • Budget abfragen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach dem aktuell angesparten Guthaben Ihres Entlastungsbetrages (und ob noch Gelder vor dem 30. Juni verfallen).

  • Zertifizierten Anbieter suchen: Kontaktieren Sie den Pflegestützpunkt in Ihrem Koblenzer Stadtteil und bitten Sie um eine Liste der nach Landesrecht (ADD Trier) anerkannten Dienstleister für hauswirtschaftliche Hilfen.

  • Konditionen vergleichen: Fragen Sie bei den Anbietern nach dem konkreten Stundensatz, den Fahrtkosten und der Mindesteinsatzdauer (oft 1,5 oder 2 Stunden pro Einsatz).

  • Abtretungserklärung nutzen: Unterschreiben Sie die Abtretungserklärung, damit der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen kann und Sie keine Rechnungen vorstrecken müssen.

  • Umwandlungsanspruch prüfen: Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und keine Pflegesachleistungen nutzen, beantragen Sie die Umwandlung von 40 % des Budgets in Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Häufige Fragen (FAQ) zur Haushaltshilfe und dem Entlastungsbetrag in Koblenz

Kann ich mir die 131 Euro auch bar auf mein Konto auszahlen lassen? Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine strikt zweckgebundene Sachleistung. Er wird ausschließlich gegen Vorlage von Rechnungen anerkannter Dienstleister erstattet. Eine Barauszahlung an den Pflegebedürftigen ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ich ziehe von Koblenz nach Neuwied. Kann ich meine Haushaltshilfe behalten? Solange Sie innerhalb von Rheinland-Pfalz umziehen, ändert sich an der Anerkennung nach Landesrecht nichts, da die ADD Trier für das gesamte Bundesland zuständig ist. Die Frage ist lediglich, ob Ihr aktueller Dienstleister aus Koblenz bereit ist, die Fahrtstrecke nach Neuwied auf sich zu nehmen. Die Fahrtkosten werden in der Regel vom Entlastungsbetrag abgezogen, was die effektive Betreuungszeit verringert.

Was passiert, wenn die Haushaltshilfe im Urlaub oder krank ist? Ein professioneller Dienstleister in Koblenz ist verpflichtet, sich um eine Vertretung zu bemühen. Gelingt dies nicht und es fallen Termine aus, stellen diese natürlich auch keine Kosten dar. Ihr Entlastungsbetrag wird in diesem Monat nicht belastet und das Geld spart sich auf Ihrem Pflegekassen-Konto weiter an.

Darf die Haushaltshilfe auch Fenster putzen oder den Garten pflegen? Das Putzen der Fenster von innen gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und darf abgerechnet werden. Bei der Außenreinigung oder schweren Gartenarbeiten (Rasenmähen, Hecke schneiden) ziehen viele Pflegekassen jedoch eine Grenze, da dies oft als handwerkliche Tätigkeit oder Gärtnerleistung eingestuft wird. Leichte Gartenarbeiten (Blumen gießen, Unkraut zupfen auf der Terrasse) werden hingegen im Rahmen der Alltagsbegleitung meist toleriert. Sprechen Sie dies im Vorfeld zwingend mit dem Dienstleister ab.

Übernimmt der Entlastungsbetrag auch die Materialkosten (Putzmittel)? Nein. Die Pflegekasse finanziert über den Entlastungsbetrag ausschließlich die reine Dienstleistung (Arbeitszeit und Anfahrt) der Haushaltshilfe. Die Arbeitsmaterialien wie Staubsauger, Wischmopp, Reinigungsmittel oder Lappen müssen Sie in Ihrem Koblenzer Haushalt selbst zur Verfügung stellen.

Kann ich den Entlastungsbetrag auch für eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa nutzen? In der Regel nicht direkt. Die klassischen Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte verfügen meist nicht über die erforderliche Anerkennung nach Landesrecht (ADD). Die 24-Stunden-Pflege wird primär über das Pflegegeld (welches zur freien Verfügung steht) sowie über Verhinderungspflegebudgets finanziert. Für eine umfassende Beratung zu diesem speziellen Thema stehen wir von PflegeHelfer24 Ihnen gerne zur Verfügung.

Fazit: Lassen Sie kein Geld verfallen!

Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (der bekannte 125-Euro-Entlastungsbetrag) ist ein wertvolles Instrument der Pflegekasse, um Ihnen den Alltag in Koblenz spürbar zu erleichtern. Auch wenn der Weg über die Suche nach einem nach Landesrecht anerkannten Dienstleister anfangs bürokratisch wirken mag: Der Aufwand lohnt sich. Eine zuverlässige Haushaltshilfe sorgt nicht nur für Sauberkeit und Hygiene in Ihren vier Wänden, sondern ist oft auch eine wichtige soziale Stütze und ein gern gesehener Gast, der Schwung in den Alltag bringt.

Nutzen Sie die Beratungsangebote der Pflegestützpunkte in Koblenz, scheuen Sie sich nicht, nach der Abtretungserklärung zu fragen, und denken Sie daran, ungenutzte Gelder rechtzeitig vor dem 30. Juni des Folgejahres abzurufen. Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Organisation von Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf, einem Treppenlift oder einem barrierefreien Badumbau benötigen, ist das Team von PflegeHelfer24 jederzeit für Sie da. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie sicher, komfortabel und bestens versorgt in Ihrem vertrauten Zuhause in Koblenz bleiben können.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten rund um den Entlastungsbetrag und Haushaltshilfen in Koblenz

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