Ein gepflegtes Zuhause ist für die meisten Menschen ein zentraler Anker für Lebensqualität und Wohlbefinden. Doch mit zunehmendem Alter können alltägliche Aufgaben wie das Staubsaugen, das Fensterputzen oder der wöchentliche Großeinkauf zu einer enormen körperlichen Belastung werden. Wenn die Kraft nachlässt, ist es keine Schande, Hilfe in Anspruch zu nehmen – im Gegenteil: Es ist ein wichtiger Schritt, um möglichst lange sicher und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden in Leipzig leben zu können. Genau für diese Unterstützung hat der Gesetzgeber den sogenannten
ins Leben gerufen. Viele Senioren und ihre Angehörigen kennen diese Leistung noch unter dem Begriff
. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dieser Betrag durch aktuelle Pflegereformen im Jahr
auf
angehoben wurde. Dennoch hat sich der ursprüngliche Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch festgesetzt. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie als Seniorin, Senior oder pflegender Angehöriger in Leipzig ganz genau, wie Sie diesen monatlichen Zuschuss der Pflegekasse optimal nutzen. Wir erklären Ihnen detailliert, warum Sie das Geld nicht einfach bar ausgezahlt bekommen, weshalb Sie zwingend auf zertifizierte Dienstleister zurückgreifen müssen und wie Sie im Dschungel der sächsischen Bürokratie den passenden Anbieter für Ihre Haushaltshilfe finden.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich verankerte Leistung der Pflegeversicherung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der
. Ziel dieser Leistung ist es, Pflegebedürftige bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige physisch und psychisch zu entlasten. Anders als das
, welches Ihnen zur freien Verfügung auf Ihr Konto überwiesen wird, handelt es sich beim Entlastungsbetrag um eine sogenannte
beziehungsweise ein Erstattungsbudget. Das bedeutet: Sie können das Geld ausschließlich für gesetzlich definierte und offiziell anerkannte Unterstützungsangebote ausgeben. Die Pflegekasse erstattet die Kosten gegen Vorlage einer Rechnung, oder der Dienstleister rechnet direkt mit der Kasse ab.
Anerkannter Pflegegrad: Sie benötigen mindestens den Pflegegrad 1. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wie hoch Ihr Pflegegrad ist. Ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 – der monatliche Betrag liegt für alle gleichermaßen bei 131 Euro (Stand 2026).
Häusliche Pflege: Sie müssen in Ihrer eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Das kann Ihre eigene Wohnung in Leipzig-Gohlis, das Haus in Plagwitz oder auch eine ambulant betreute Wohngruppe sein. Personen, die dauerhaft in einem vollstationären Pflegeheim leben, haben keinen Anspruch auf diesen Betrag für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, aber merken, dass der Alltag zunehmend beschwerlich wird, ist der erste Schritt immer die Beantragung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse. Daraufhin wird der Medizinische Dienst (MD) Ihre Selbstständigkeit begutachten. Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, steht Ihnen der Entlastungsbetrag rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung zu.
In vielen Broschüren, älteren Ratgebern und im Volksmund wird fast ausschließlich vom "125-Euro-Entlastungsbetrag" gesprochen. Dies war über viele Jahre hinweg die korrekte Summe. Mit dem Inkrafttreten des
hat der Gesetzgeber jedoch eine dynamische Anpassung der Pflegeleistungen beschlossen. Zum
wurden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um
erhöht. Dies betraf das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und eben auch den Entlastungsbetrag. Aus den bisherigen 125 Euro wurden somit
. Auf das gesamte Kalenderjahr gerechnet, stehen Ihnen somit nicht mehr 1.500 Euro, sondern
zur Verfügung. Auch wenn der Name "125-Euro-Betrag" oft noch als Synonym verwendet wird, können Sie bei Ihrer Planung fest mit den 131 Euro kalkulieren. Diese Erhöhung geschah automatisch; Sie mussten und müssen dafür keinen gesonderten Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Gemeinsame Spaziergänge im Park
Zuverlässige Hilfe im Haushalt
Die Einsatzmöglichkeiten des Entlastungsbetrages sind vielfältig, jedoch streng reglementiert. Der Fokus liegt auf der Unterstützung im Alltag. In Leipzig und ganz Sachsen dürfen Sie das Budget für folgende Bereiche nutzen:
Dies ist der häufigste und beliebteste Verwendungszweck. Eine professionelle Haushaltshilfe übernimmt die Aufgaben, die körperlich besonders anstrengend sind oder ein Sturzrisiko bergen. Dazu gehören:
Reinigung der Wohnung: Staubsaugen, Wischen der Böden, Reinigen von Bad und Küche. Gerade das Putzen von Fliesen oder das Bücken beim Wischen der Badewanne ist für viele Senioren beschwerlich.
Fensterputzen: Eine der unfallträchtigsten Tätigkeiten im Haushalt. Die Haushaltshilfe übernimmt dies sicher und professionell.
Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und das Einsortieren der Wäsche in den Schrank. Auch das Beziehen der Betten, was oft viel Kraft in den Händen erfordert, gehört dazu.
Einkaufen und Besorgungen: Der wöchentliche Gang zum Supermarkt, das Tragen schwerer Wasserflaschen, der Weg zur Apotheke oder zur Post.
Kochen: Die Zubereitung von warmen Mahlzeiten in Ihrer eigenen Küche, inklusive der Vorbereitung von Zutaten (Gemüse schneiden etc.) und dem anschließenden Abwasch.
Neben der reinen Hausarbeit steht der soziale und kognitive Aspekt im Vordergrund. Einsamkeit ist im Alter ein großes Thema. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
Begleitung außer Haus: Gemeinsame Spaziergänge im Clara-Zetkin-Park, die sichere Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen oder ein Besuch auf dem Südfriedhof zur Grabpflege.
Beschäftigung in der Wohnung: Gemeinsames Zeitunglesen, Vorlesen aus Büchern, das Spielen von Gesellschaftsspielen zur geistigen Aktivierung, Gedächtnistraining oder das gemeinsame Anschauen alter Fotoalben.
Gespräche und Zuwendung: Einfach jemand, der zuhört, sich Zeit nimmt und den Tag strukturiert. Dies ist besonders bei beginnender Demenz eine unschätzbare Hilfe zur Erhaltung der psychischen Stabilität.
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn die Hauptpflege übernimmt, kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um sogenannte
zu engagieren. Diese beraten die Angehörigen, zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf und stehen als Ansprechpartner in Notsituationen zur Verfügung.
Sollten Sie eine Tagespflegeeinrichtung in Leipzig besuchen, fallen dort neben den Pflegekosten auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) an. Diese Eigenanteile können Sie ebenfalls über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro mit der Pflegekasse abrechnen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man einfach die nette Nachbarin von nebenan oder eine private Putzhilfe aus den Kleinanzeigen engagieren und deren Quittungen bei der Pflegekasse einreichen kann.
Der Gesetzgeber verlangt zwingend, dass die Leistungen zur Unterstützung im Alltag qualitätsgesichert sind. In Sachsen wird dies durch die
geregelt. Diese Verordnung legt fest, dass Anbieter eine offizielle Anerkennung durch den
benötigen. Warum ist diese strenge Regelung so wichtig für Sie?
Qualitätssicherung: Anerkannte Dienstleister müssen nachweisen, dass ihr Personal geschult ist. In Sachsen ist eine Basis-Qualifizierung von mindestens 40 Schulungsstunden vorgeschrieben. Die Mitarbeiter wissen, wie sie mit altersbedingten Einschränkungen, Demenz oder körperlichen Gebrechen umgehen müssen.
Fachliche Begleitung: Jeder anerkannte Anbieter muss eine ausgebildete Fachkraft (z. B. eine examinierte Pflegefachkraft oder einen Sozialpädagogen) vorhalten, die das Personal anleitet und bei schwierigen Situationen beratend zur Seite steht.
Sicherheit und Vertrauen: Anerkannte Betriebe verlangen von ihren Mitarbeitern in der Regel ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Sie lassen also niemanden in Ihre Wohnung, dessen Hintergrund unklar ist.
Versicherungsschutz: Wenn die Haushaltshilfe beim Staubwischen Ihre wertvolle Meissener Porzellanfigur fallen lässt oder sich beim Fensterputzen verletzt, greift die Betriebshaftpflicht- beziehungsweise Unfallversicherung des zertifizierten Anbieters. Bei Schwarzarbeit oder unregistrierter Nachbarschaftshilfe bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen oder machen sich sogar strafbar.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Pflegekasse zahlt die 131 Euro ausschließlich an Anbieter, die eine gültige Zertifizierungsnummer nach Landesrecht (SächsPflUVO) besitzen.
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Eine der wichtigsten Fragen für Senioren lautet: "Wie viel Hilfe bekomme ich für meine 131 Euro?" Da die Preise auf dem freien Markt stark variieren könnten, hat der Freistaat Sachsen zum Schutz der Pflegebedürftigen feste
für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag definiert. Ein Anbieter darf nicht beliebig viel abrechnen. Gemäß den aktuellen sächsischen Vorgaben gelten folgende maximale Stundensätze:
Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen: Maximal 38,11 Euro pro 60 Minuten.
Alle weiteren Angebote (z.B. Einzelbetreuung, Alltagsbegleitung): Maximal 42,45 Euro pro 60 Minuten.
Gruppenangebote (z.B. in einer Begegnungsstätte): Maximal 27,59 Euro pro Person für 60 Minuten.
Zusätzlich dürfen die Anbieter Fahrtkosten für die An- und Abfahrt berechnen. Hier liegt die Obergrenze in Sachsen bei
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Nehmen wir an, Sie engagieren einen zertifizierten Dienstleister für klassische Reinigungstätigkeiten in Ihrer Wohnung. Der Anbieter ruft den Höchstsatz von 38,11 Euro pro Stunde auf. Hinzu kommen pauschal 2,00 Euro Fahrtkosten pro Einsatz. Wenn die Haushaltshilfe alle 14 Tage für jeweils 1,5 Stunden zu Ihnen kommt, kostet ein Einsatz 57,16 Euro (1,5 x 38,11 €) plus 2,00 Euro Fahrtkosten = 59,16 Euro. Bei zwei Einsätzen im Monat belaufen sich die Gesamtkosten auf 118,32 Euro. Dieser Betrag ist vollständig durch Ihren Entlastungsbetrag von 131 Euro gedeckt. Es bleiben sogar noch 12,68 Euro als Restguthaben für diesen Monat übrig.
Die eben vorgerechneten rund drei Stunden im Monat sind für viele Pflegebedürftige ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn der Haushalt groß ist oder die körperlichen Einschränkungen massiv sind. Doch es gibt eine gesetzliche Regelung, die viele Senioren in Leipzig gar nicht kennen: den sogenannten
. Wenn Sie einen Pflegegrad von 2 oder höher haben, stehen Ihnen monatliche
zu. Diese sind eigentlich für den ambulanten Pflegedienst gedacht (z. B. für das morgendliche Waschen, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Medikamentengabe). Nutzen Sie diese Pflegesachleistungen jedoch nicht oder nicht vollständig aus, können Sie bis zu
und zusätzlich für anerkannte Haushaltshilfen und Betreuungsangebote nutzen!
Ihnen stehen monatlich 796 Euro an Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Sie benötigen keinen Pflegedienst für die Körperpflege, da Sie sich noch selbst waschen können oder Ihr Ehepartner Ihnen dabei hilft.
Sie können nun 40 Prozent dieser 796 Euro umwandeln. Das sind 318,40 Euro.
Zusätzlich haben Sie Ihren regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Ihr neues Gesamtbudget für die Haushaltshilfe: 318,40 € + 131,00 € = 449,40 Euro pro Monat!
Mit diesem Budget von knapp 450 Euro können Sie bei einem Stundensatz von 38,11 Euro fast
eine professionelle Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Das reicht problemlos für einen wöchentlichen Einsatz von drei Stunden, in denen geputzt, gewaschen und eingekauft wird. Wichtig: Die Umwandlung müssen Sie nicht kompliziert im Vorfeld beantragen. Es reicht, wenn Sie die Rechnungen des anerkannten Dienstleisters bei der Pflegekasse einreichen; die Kasse nimmt die Verrechnung mit dem Sachleistungsbudget dann automatisch vor.
Den passenden Pflegedienst finden
Die Suche nach einem passenden, anerkannten Anbieter kann mitunter herausfordernd sein, da die Nachfrage nach Haushaltshilfen enorm hoch ist. Viele Pflegedienste und Betreuungsdienste in Leipzig haben Wartelisten. So gehen Sie am besten vor:
Der Freistaat Sachsen betreibt eine offizielle Datenbank, in der alle nach SächsPflUVO anerkannten Anbieter gelistet sind. Unter dem Suchbegriff "Angebote zur Unterstützung im Alltag" können Sie gezielt nach Dienstleistern in Leipzig und Umgebung (z. B. Markkleeberg, Taucha, Schkeuditz) suchen. Sie können filtern, ob Sie hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuung wünschen.
Viele klassische ambulante Pflegedienste bieten neben der medizinischen Pflege auch haushaltsnahe Dienstleistungen an. Der Vorteil: Sollten Sie später einmal pflegerische Hilfe benötigen, haben Sie bereits einen vertrauten Dienstleister im Haus. Fragen Sie bei Pflegediensten in Ihrem Stadtteil (z. B. in Connewitz, Lindenau oder Reudnitz) gezielt nach Kapazitäten für § 45b-Leistungen.
Es gibt in Leipzig zunehmend Agenturen, die sich ausschließlich auf Betreuung und Hauswirtschaft spezialisiert haben und keine medizinische Pflege durchführen. Diese Unternehmen haben oft schneller freie Kapazitäten für Putz- und Einkaufsdienste als stark ausgelastete Pflegedienste.
Wenn Sie einen Anbieter kontaktieren, sollten Sie folgende Fragen stellen:
Haben Sie eine gültige Anerkennung nach Landesrecht (SächsPflUVO), um direkt mit der Pflegekasse abzurechnen?
Wie hoch ist Ihr aktueller Stundensatz für Hauswirtschaft? (Erinnerung: Maximal 38,11 Euro sind in Sachsen erlaubt).
Welche Fahrtkosten berechnen Sie pro Einsatz?
Kommt nach Möglichkeit immer dieselbe Stammkraft zu mir, oder wechselt das Personal ständig? (Eine feste Bezugsperson ist für das Vertrauen enorm wichtig).
Was passiert, wenn die reguläre Kraft krank wird oder im Urlaub ist? Gibt es eine Vertretung?
Bieten Sie eine Abtretungserklärung an? (Dazu im nächsten Abschnitt mehr).
Die Art und Weise, wie die 131 Euro abgerechnet werden, ist ein entscheidender Faktor für einen stressfreien Ablauf. Es gibt grundsätzlich zwei Wege: das Kostenerstattungsprinzip und die Abrechnung per Abtretungserklärung.
Bei diesem Modell erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung von Ihrem Dienstleister. Sie überweisen den Rechnungsbetrag zunächst von Ihrem eigenen Konto an das Unternehmen. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit einem kurzen formlosen Anschreiben oder einem speziellen Formular bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft den Vorgang und überweist Ihnen das Geld auf Ihr Konto zurück.
Sie müssen finanziell in Vorleistung gehen, was bei einer knappen Rente belastend sein kann. Zudem haben Sie jeden Monat den Aufwand mit dem Briefporto und der Korrespondenz.
Dies ist die von PflegeHelfer24 und den meisten Experten ausdrücklich empfohlene Methode. Sie unterschreiben beim Dienstleister ein Dokument, die sogenannte
. Damit ermächtigen Sie das Unternehmen, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. Der Dienstleister erbringt die Leistung bei Ihnen, lässt sich die geleisteten Stunden von Ihnen auf einem Stundenzettel gegenzeichnen und schickt die Rechnung direkt an die Kasse. Die Pflegekasse überweist das Geld direkt an den Dienstleister.
Sie müssen keinen Cent im Voraus bezahlen, müssen keine Rechnungen sammeln und sich um keinerlei Bürokratie kümmern. Sie erhalten lediglich eine Kopie der Rechnung für Ihre eigenen Unterlagen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anbieters in Leipzig unbedingt darauf, dass dieser die Abrechnung per Abtretungserklärung anbietet!
Wichtige Fristen im Blick behalten
Ein großer Vorteil des Entlastungsbetrages ist, dass er nicht am Monatsende verfällt, wenn Sie ihn nicht oder nicht vollständig aufbrauchen. Das Geld wird auf einem virtuellen Konto bei Ihrer Pflegekasse angespart.
Nicht genutzte Beträge eines Kalendermonats werden automatisch in den nächsten Monat übertragen. Was Sie am Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) noch nicht verbraucht haben, wird in das nächste Jahr übernommen.
Erst nach diesem Stichtag verfällt das Geld aus dem Vorjahr unwiderruflich.
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Herr Schmidt aus Leipzig-Schönefeld hat seit Januar 2025 den Pflegegrad 2. Er hat den Entlastungsbetrag im gesamten Jahr 2025 nicht genutzt, da seine Tochter noch alles im Haushalt erledigen konnte. Auf seinem "Pflegekassen-Konto" haben sich somit 12 Monate x 131 Euro =
angesammelt. Im Frühjahr 2026 möchte Herr Schmidt einen großen Frühjahrsputz machen lassen: Fenster putzen, Gardinen waschen, Teppiche reinigen. Er beauftragt einen zertifizierten Dienstleister. Die Rechnung für diesen Großeinsatz beläuft sich auf 800 Euro. Da Herr Schmidt noch bis zum 30. Juni 2026 Zeit hat, sein Guthaben aus 2025 zu nutzen, übernimmt die Pflegekasse diese Kosten komplett. Die restlichen 772 Euro aus dem Vorjahr muss er bis Ende Juni aufbrauchen, sonst verfallen sie. Sein neues Budget für 2026 (wieder 12 x 131 Euro) bleibt davon unberührt und steht ihm zusätzlich zur Verfügung.
Wenn Sie nicht genau wissen, wie viel angespartes Guthaben Sie noch haben, können Sie oder Ihre bevollmächtigten Angehörigen jederzeit bei der Pflegekasse anrufen und den aktuellen Stand des Entlastungsbudgets erfragen.
Die professionellen Dienstleister sind in Leipzig oft ausgebucht. Als Alternative hat der Freistaat Sachsen die Möglichkeit geschaffen, dass auch Einzelpersonen als sogenannte
anerkannt werden können. Auch deren Leistungen können Sie dann über die 131 Euro abrechnen. Allerdings gibt es hier strenge Vorgaben:
Die Person darf nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (Ihre Tochter, Ihr Enkel oder Ihre Schwägerin dürfen also nicht offiziell als bezahlte Nachbarschaftshelfer über die Pflegekasse fungieren).
Die Person darf nicht mit Ihnen im selben Haushalt leben.
Der Nachbarschaftshelfer muss einen speziellen Basis-Pflegekurs (oft von den Krankenkassen kostenlos angeboten) absolviert haben.
Die Person muss sich bei Ihrer Pflegekasse offiziell als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.
Die Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshelfer ist in der Regel geringer als die Stundensätze professioneller Firmen, was bedeutet, dass Sie für Ihre 131 Euro deutlich mehr Stunden Hilfe erhalten.
Diese Form der Unterstützung ist ideal, wenn Sie eine vertrauenswürdige Bekannte aus dem Kleingärtnerverein oder dem eigenen Wohnblock haben, die bereit ist, sich offiziell registrieren zu lassen.
Der Pflegegrad 1 nimmt im System der Pflegeversicherung eine Sonderstellung ein. Personen mit Pflegegrad 1 haben noch keinen Anspruch auf das monatliche Pflegegeld oder auf Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist für sie die zentrale und oft einzige finanzielle Leistung der Pflegekasse. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für den Pflegegrad 1 eine wichtige Ausnahme definiert:
Das bedeutet: Wenn Sie Pflegegrad 1 haben und einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, damit dieser Ihnen einmal wöchentlich beim sicheren Duschen oder Baden hilft, können Sie die Rechnung dafür über die 131 Euro begleichen. Ab Pflegegrad 2 ist dies streng verboten! Ab Pflegegrad 2 darf der Entlastungsbetrag
für Betreuung und Hauswirtschaft genutzt werden, während die körperbezogene Pflege über die regulären Pflegesachleistungen finanziert werden muss.
Damit Sie den Überblick behalten und schnellstmöglich zu Ihrer wohlverdienten Entlastung kommen, haben wir den Prozess für Sie in einer klaren Checkliste zusammengefasst:
Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Falls nicht, beantragen Sie diesen umgehend bei Ihrer Pflegekasse.
Bedarf ermitteln: Überlegen Sie genau, wobei Sie am meisten Hilfe benötigen. Ist es das Putzen? Das Einkaufen? Oder eher die Begleitung zu Ärzten? Notieren Sie sich die gewünschten Aufgaben.
Budget berechnen: Kalkulieren Sie mit den 131 Euro. Prüfen Sie ab Pflegegrad 2, ob Sie zusätzlich den Umwandlungsanspruch (bis zu 40% der Pflegesachleistungen) nutzen möchten, um mehr Stunden zur Verfügung zu haben.
Anbieter suchen: Suchen Sie über das PflegeNetz Sachsen nach anerkannten Anbietern in Leipzig. Fragen Sie auch bei lokalen Pflegediensten an.
Zertifizierung bestätigen lassen: Fragen Sie beim ersten Telefonat explizit: "Sind Sie nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) anerkannt, sodass ich den Entlastungsbetrag nutzen kann?"
Vertrag und Abtretungserklärung: Schließen Sie den Dienstleistungsvertrag ab und unterschreiben Sie die Abtretungserklärung. So rechnet der Dienstleister direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern es sich um Tätigkeiten handelt, die unmittelbar mit der Haushaltsführung zusammenhängen (z. B. das Fegen der Terrasse, Unkraut jäten an Wegen, um Stürze zu vermeiden) UND wenn der beauftragte Dienstleister eine offizielle Anerkennung nach SächsPflUVO besitzt. Ein regulärer Gartenbaubetrieb ohne diese Pflege-Anerkennung darf nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Nein. Wenn Sie sich vorübergehend in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik befinden, ruhen die Leistungen zwar für diesen Zeitraum (da Sie zu Hause keine Hilfe benötigen), aber die monatlichen 131 Euro fließen weiterhin auf Ihr virtuelles Ansparkonto bei der Pflegekasse. Sie können das angesparte Geld nach Ihrer Rückkehr nach Hause nutzen.
Nein, in keinem Fall. Der Entlastungsbetrag ist eine reine Sach- und Erstattungsleistung. Es gibt keine Barauszahlung. Finden Sie keinen anerkannten Anbieter, verbleibt das Geld bei der Pflegekasse und verfällt nach den gesetzlichen Fristen (am 30. Juni des Folgejahres).
Nein. Eine Betreuungs- oder Haushaltshilfe darf weder Medikamente stellen noch Wunden versorgen, Kompressionsstrümpfe anziehen oder Injektionen verabreichen. Diese Aufgaben der sogenannten Behandlungspflege sind strikt examinierten Pflegefachkräften vorbehalten und müssen ärztlich verordnet werden.
Der Entlastungsbetrag ist ein eigenständiges Budget. Wenn Ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren und Sie eine Ersatzkraft benötigen (Verhinderungspflege), können Sie das Budget für die Verhinderungspflege nutzen. Reicht dieses nicht aus, können Sie angesparte Beträge aus dem Entlastungsbetrag ergänzend heranziehen, um die Ersatzpflege zu finanzieren. Dies bietet eine enorme Flexibilität.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro (ehemals 125 Euro) ist ein wertvolles Instrument, um Ihnen ein würdevolles, sicheres und sauberes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Er entlastet nicht nur Sie von schweren körperlichen Arbeiten, sondern gibt auch Ihren Angehörigen das beruhigende Gefühl, dass jemand regelmäßig nach Ihnen sieht und im Haushalt nach dem Rechten schaut. Die bürokratischen Hürden, insbesondere die Suche nach einem nach SächsPflUVO zertifizierten Anbieter in Leipzig, mögen auf den ersten Blick abschreckend wirken. Doch der Aufwand lohnt sich. Wenn Sie einmal einen passenden, anerkannten Dienstleister gefunden und die Abtretungserklärung unterschrieben haben, läuft die Unterstützung völlig reibungslos im Hintergrund ab. Wir von PflegeHelfer24 wissen, wie wichtig ein barrierefreies und sicheres Umfeld im Alter ist. Neben der Organisation von Haushaltshilfen und Pflegediensten unterstützen wir Sie deutschlandweit und natürlich auch in Leipzig bei der Beschaffung wichtiger Hilfsmittel. Ob ein rettender
, ein
für das sichere Erreichen der oberen Etagen, ein
für die Fahrt zum Bäcker oder der barrierefreie Badumbau mit einem
– all diese Bausteine greifen ineinander, um Ihre Lebensqualität zu erhalten. Nutzen Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Mittel aus. Zögern Sie nicht, den Pflegegrad zu beantragen und begeben Sie sich rechtzeitig auf die Suche nach einer passenden Haushaltshilfe in Leipzig. Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit in den eigenen vier Wänden sollten immer an erster Stelle stehen.
Die wichtigsten Antworten zum Entlastungsbetrag in Leipzig kurz und knapp zusammengefasst.