Die Entscheidung, im Alter so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben, ist für die meisten Senioren von zentraler Bedeutung. Das eigene Zuhause bedeutet Unabhängigkeit, vertraute Abläufe und ein hohes Maß an Lebensqualität. Doch mit zunehmendem Alter oder bei bestehenden Vorerkrankungen wächst bei alleinlebenden Menschen und ihren Angehörigen oft die Sorge: Was passiert, wenn es zu einem Sturz kommt? Was, wenn plötzliche Schwindelgefühle, Herz-Kreislauf-Probleme oder andere medizinische Notfälle auftreten und das Telefon nicht mehr aus eigener Kraft erreicht werden kann? Genau für diese kritischen Situationen wurde der Hausnotruf entwickelt. Er ist ein technisches Hilfsmittel, das im Ernstfall Leben retten kann und gleichzeitig im Alltag für ein unbezahlbares Gefühl der Sicherheit sorgt.
Die gute Nachricht für Senioren und ihre Familien ist: Sie müssen die finanziellen Lasten für dieses wichtige Sicherheitssystem in vielen Fällen nicht alleine tragen. Der deutsche Gesetzgeber hat den Hausnotruf als offizielles Pflegehilfsmittel anerkannt. Das bedeutet, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Grundausstattung und den laufenden Betrieb übernimmt. Doch das System der Kostenübernahme, die Abgrenzung zwischen Pflegekasse und Krankenkasse sowie die Vielzahl an verfügbaren Zusatzleistungen können schnell unübersichtlich wirken. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, wie ein modernes Hausnotrufsystem funktioniert, welche exakten Beträge erstattet werden, an welche strengen Voraussetzungen diese Zahlungen geknüpft sind und wie Sie den Antrag erfolgreich und ohne Verzögerungen stellen.
Eine Basisstation fügt sich unauffällig in den Wohnraum ein.
Bevor wir uns den finanziellen Aspekten widmen, ist es wichtig zu verstehen, wofür Sie oder die Kasse eigentlich bezahlen. Ein klassischer Hausnotruf, oft auch als Seniorenalarm oder Notrufknopf bezeichnet, besteht in seiner Grundausstattung immer aus zwei Hauptkomponenten: einer zentralen Basisstation und einem mobilen Funksender.
Die Basisstation wird zentral in der Wohnung aufgestellt, idealerweise dort, wo man sich häufig aufhält, beispielsweise im Wohnzimmer oder im Flur. Moderne Geräte benötigen heute keinen klassischen Festnetzanschluss mehr. Sie sind mit einem sogenannten GSM-Modul ausgestattet, das wie ein Mobiltelefon über eine integrierte SIM-Karte funktioniert. Dadurch ist das System völlig unabhängig von Ihrem Telefon- oder Internetanbieter und funktioniert auch bei einem lokalen Ausfall des Festnetzes zuverlässig. Die Basisstation ist mit einem extrem sensiblen Mikrofon und einem leistungsstarken Lautsprecher ausgestattet, sodass eine Freisprechverbindung quer durch den Raum oder sogar durch offene Türen hindurch aufgebaut werden kann.
Der zweite und wichtigste Teil ist der Funksender. Dieser wird direkt am Körper getragen – entweder als unauffälliges Armband, das einer Uhr ähnelt, oder als Kette um den Hals. Dieser Sender ist wasserdicht, sodass er zwingend auch unter der Dusche oder beim Baden getragen werden kann, da gerade in nassen Umgebungen das Sturzrisiko am höchsten ist. Auf diesem Sender befindet sich ein gut tastbarer, meist roter Knopf. Wird dieser Knopf gedrückt, sendet das Gerät ein Funksignal an die Basisstation in der Wohnung.
Sobald die Basisstation das Signal empfängt, wählt sie automatisch die Nummer der angeschlossenen Notrufzentrale. Diese Zentralen sind an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt. Ein geschulter Mitarbeiter nimmt den Ruf entgegen und spricht über den Lautsprecher der Basisstation mit der gestürzten oder in Not geratenen Person. Der Mitarbeiter hat sofort alle wichtigen Daten auf seinem Bildschirm: Name, Adresse, Vorerkrankungen, benötigte Medikamente und die Kontaktdaten der Angehörigen oder Nachbarn.
Ein entscheidender Faktor für die Wirksamkeit des Systems ist die sogenannte Notrufkette. Diese wird im Vorfeld beim Abschluss des Vertrages individuell festgelegt. Wenn der Notruf ausgelöst wird, geht der Mitarbeiter in der Zentrale nach einem fest definierten Protokoll vor:
Schritt 1: Die Kontaktaufnahme. Der Mitarbeiter meldet sich über die Basisstation und fragt, was passiert ist. Wenn der Senior antworten kann, wird die Situation geklärt. Handelt es sich um einen leichten Sturz ohne Verletzung, bei dem lediglich Aufstehhilfe benötigt wird? Oder liegen akute Schmerzen vor?
Schritt 2: Die Alarmierung der Kontaktpersonen. Wenn keine akute Lebensgefahr besteht, aber Hilfe benötigt wird, kontaktiert die Zentrale die hinterlegten Vertrauenspersonen. Das können in der Nähe wohnende Kinder, gute Freunde oder hilfsbereite Nachbarn sein. Diese werden gebeten, nach dem Rechten zu sehen.
Schritt 3: Der Einsatz des Rettungsdienstes. Meldet sich der Senior nach dem Drücken des Knopfes nicht über die Freisprechanlage (beispielsweise bei Bewusstlosigkeit oder weil die Person zu weit von der Basisstation entfernt liegt) oder schildert er lebensbedrohliche Symptome wie Atemnot oder starke Schmerzen in der Brust, alarmiert die Zentrale sofort den Rettungsdienst (112).
Schritt 4: Der Bereitschaftsdienst des Anbieters. Viele Anbieter bieten gegen Aufpreis einen eigenen Hintergrunddienst an. Wenn Angehörige nicht erreichbar sind und kein Fall für den Notarzt vorliegt, rückt das Personal des Hausnotrufanbieters aus, um vor Ort zu helfen.
Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar.
Im Ernstfall ist professionelle Hilfe schnell vor Ort.
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem setzen sich in der Regel aus einer einmaligen Anschlussgebühr und einer monatlichen Pauschale zusammen. Die genauen Preise variieren je nach Anbieter (wie beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern, den Maltesern oder privaten Anbietern), bewegen sich aber für die Basisversion meist in einem ähnlichen Rahmen.
Für das Basispaket, welches die Bereitstellung der Geräte, die 24-Stunden-Bereitschaft der Zentrale und die Alarmierung von Angehörigen oder dem Rettungsdienst umfasst, fallen aktuell monatliche Kosten zwischen 25,00 Euro und 30,00 Euro an. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungs- und Anschlussgebühr, die meist zwischen 10,00 Euro und 50,00 Euro liegt. In diesem Basispaket ist noch kein eigener Bereitschaftsdienst des Anbieters enthalten, der im Notfall ausrückt. Es wird lediglich die Kommunikation und Weiterleitung des Notrufs sichergestellt.
Entscheiden Sie sich für ein Komfort- oder Premium-Paket, bei dem der Anbieter auch die Schlüssel für die Wohnung sicher verwahrt und bei Bedarf eigenes Pflege- oder Hilfspersonal schickt (die sogenannte Schlüsselhinterlegung), steigen die Kosten. Hier müssen Sie mit monatlichen Beträgen zwischen 40,00 Euro und 60,00 Euro rechnen. Diese Pakete sind besonders dann sinnvoll, wenn keine Angehörigen in unmittelbarer Nähe wohnen, die im Ernstfall schnell mit einem Ersatzschlüssel zur Stelle sein könnten.
Hier kommt die wichtigste Information für alle Betroffenen: Der Hausnotruf ist im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter der Produktgruppe 52 (Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung) gelistet. Das bedeutet, dass die Pflegekasse einen gesetzlich festgelegten Zuschuss zahlt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Aktuell übernimmt die Pflegekasse für anerkannte Hausnotrufsysteme folgende Beträge:
Eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,50 Euro für den laufenden Betrieb (Gerätemiete und Anbindung an die Notrufzentrale).
Eine einmalige Pauschale in Höhe von 10,49 Euro für die Installation, Einrichtung und Einweisung in das System.
Da die meisten Anbieter ihre Basis-Tarife strategisch genau an diese Zuschüsse der Pflegekasse anpassen, ist das Basispaket für Sie in der Regel komplett kostenlos, sobald die Pflegekasse den Antrag bewilligt hat. Der Anbieter rechnet die 25,50 Euro dann jeden Monat direkt mit die Pflegekasse ab, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen. Sie erhalten von diesem Vorgang gar nichts mit und haben keine bürokratische Arbeit im Alltag.
Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse zahlt immer nur diesen Festbetrag. Wenn Sie sich für ein teureres Premium-Paket mit Schlüsselhinterlegung und Hintergrunddienst für beispielsweise 50,00 Euro im Monat entscheiden, zahlt die Pflegekasse weiterhin ihren Anteil von 25,50 Euro. Die Differenz von 24,50 Euro müssen Sie als sogenannten Eigenanteil selbst tragen. Dieser wird Ihnen vom Anbieter monatlich in Rechnung gestellt.
Die Pflegekasse überweist die 25,50 Euro nicht automatisch an jeden Rentner, der sich ein Notrufsystem wünscht. Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch (SGB XI) klare Kriterien definiert, die kumulativ (also alle gemeinsam) erfüllt sein müssen, damit der Hausnotruf als Kassenleistung anerkannt wird. Diese drei Voraussetzungen sind:
Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen: Dies ist die wichtigste Hürde. Der Antragsteller muss mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sein. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 handelt – der Zuschuss für den Hausnotruf bleibt mit 25,50 Euro immer identisch. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, aber zunehmend Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie diesen umgehend bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Tipp: Der Hausnotruf kann auch zeitgleich mit dem Pflegegrad beantragt werden.
Die Person muss weite Teile des Tages allein leben: Der Hausnotruf wird nur finanziert, wenn die pflegebedürftige Person entweder komplett alleine in der Wohnung lebt oder mit jemandem zusammenlebt, der im Notfall nicht in der Lage wäre, Hilfe zu rufen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Ehepartner ebenfalls stark pflegebedürftig ist, an fortgeschrittener Demenz leidet oder bettlägerig ist. Lebt ein gesunder, rüstiger Ehepartner oder ein erwachsenes Kind im selben Haushalt, geht die Pflegekasse davon aus, dass diese Personen im Notfall den Rettungsdienst rufen können. In diesem Fall wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Eine Ausnahme besteht, wenn der gesunde Angehörige tagsüber berufstätig ist und der Pflegebedürftige somit viele Stunden am Tag allein ist.
Es muss jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen sein: Aufgrund der gesundheitlichen Situation (Krankheitsbild, Gebrechlichkeit, motorische Einschränkungen) muss eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Notfälle bestehen. Typische Indikationen sind hier ein hohes Sturzrisiko, starke Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, Asthma oder neurologische Ausfallerscheinungen. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die Person in einer solchen Notsituation nicht mehr in der Lage wäre, ein normales Telefon zu bedienen, um Hilfe zu rufen.
Wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Der Antrag bei der Pflegekasse ist unkompliziert.
Das Armband ist wasserdicht und leicht zu bedienen.
Viele Senioren scheuen den bürokratischen Aufwand. Doch die Beantragung eines Hausnotrufs ist erfreulich unkompliziert, wenn man die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge geht. Hier ist der bewährte Ablauf, der Ihnen Zeit und Nerven spart:
Schritt 1: Den richtigen Anbieter auswählen
Suchen Sie sich zunächst einen zertifizierten Anbieter für den Hausnotruf. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine sogenannte IK-Nummer (Institutionskennzeichen) besitzt. Nur Anbieter mit dieser Nummer sind berechtigt, direkt mit den Pflegekassen abzurechnen. Fast alle großen Wohlfahrtsverbände und etablierten privaten Dienstleister erfüllen diese Norm.
Schritt 2: Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen
Sie müssen den Antrag nicht formlos an die Kasse schreiben. Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, übernimmt dieser einen Großteil der Arbeit für Sie. Der Anbieter bringt bei der Beratung oder Installation ein spezielles Formular mit: den Antrag auf Kostenübernahme für ein Pflegehilfsmittel. In diesem Formular tragen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihren Pflegegrad ein. Zudem müssen Sie ankreuzen, dass Sie alleinlebend sind oder Ihr Mitbewohner im Notfall keine Hilfe leisten kann.
Schritt 3: Unterschrift und Versand
Sie unterschreiben den Antrag. Der Hausnotrufanbieter reicht diesen Antrag dann in Ihrem Namen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ein. Sie müssen sich um den Postversand nicht kümmern.
Schritt 4: Prüfung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse prüft den Antrag. Oft wird hierzu das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) herangezogen, das bei der Feststellung Ihres Pflegegrades erstellt wurde. Dort ist meist schon vermerkt, ob ein erhöhtes Sturzrisiko besteht und ob Sie allein leben.
Schritt 5: Der Bescheid
Nach wenigen Wochen erhalten Sie per Post den offiziellen Bescheid der Pflegekasse. Wenn der Antrag bewilligt wurde, rechnet der Anbieter ab diesem Zeitpunkt direkt mit der Kasse ab. Wurde der Hausnotruf bereits vor der Bewilligung installiert (was durchaus üblich ist), müssen Sie die Kosten für die ersten Wochen möglicherweise vorstrecken. Diese werden Ihnen aber rückwirkend zum Datum der Antragstellung erstattet, sobald die Bewilligung vorliegt.
Es kommt in der Praxis durchaus vor, dass die Pflegekasse den Antrag im ersten Anlauf ablehnt. Der häufigste Grund hierfür ist die Annahme der Kasse, dass die Person nicht ausreichend alleine ist oder die gesundheitliche Gefährdung nicht schwerwiegend genug eingeschätzt wird. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, sollten Sie nicht resignieren.
Sie haben das gesetzliche Recht, innerhalb von einem Monat (die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids) schriftlich Widerspruch einzulegen. Für den Widerspruch reicht zunächst ein formloses Schreiben, in dem Sie erklären, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Die detaillierte Begründung können Sie nachreichen.
Um den Widerspruch erfolgreich zu begründen, sollten Sie ein kurzes Attest Ihres Hausarztes beifügen. Wenn der Arzt schriftlich bestätigt, dass aufgrund von Schwindelattacken, Herzrhythmusstörungen oder Arthrose ein akutes Sturzrisiko besteht und Sie im Notfall ein normales Telefon nicht bedienen könnten, lenken die Pflegekassen in den meisten Fällen ein und bewilligen den Hausnotruf im Widerspruchsverfahren.
Eine der häufigsten Fragen in der Pflegeberatung lautet: "Zahlt das nicht meine Krankenkasse?" Hier gibt es oft große Verwirrung, da Krankenkasse und Pflegekasse zwar unter einem Dach organisiert sind, aber rechtlich völlig unterschiedliche Töpfe verwalten. Die klare Antwort lautet: In der Regel ist die Krankenkasse für den Hausnotruf nicht zuständig.
Die Krankenkasse (nach SGB V) finanziert Hilfsmittel, die der Krankenbehandlung dienen oder eine Behinderung ausgleichen (wie Rollstühle, Prothesen oder Hörgeräte). Der Hausnotruf dient jedoch nicht der Heilung einer Krankheit, sondern der Sicherstellung der selbstständigen Lebensführung und der Notfallversorgung im Alltag. Daher fällt er fast ausschließlich in die Zuständigkeit der Pflegekasse (nach SGB XI).
Es gibt jedoch seltene Ausnahmen, in denen die Krankenkasse einspringen kann. Dies ist der Fall, wenn ein sogenannter Krankennotruf medizinisch absolut zwingend indiziert ist und kein Pflegegrad vorliegt. Beispiele hierfür sind extrem seltene Erkrankungen, bei denen es zu plötzlichen, lebensbedrohlichen Zuständen kommt (z.B. schwerste Formen von Epilepsie oder akute Anaphylaxie-Gefahr), die Person aber ansonsten nicht pflegebedürftig ist. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen Sie eine sehr detaillierte ärztliche Verordnung (Rezept). Der Prozess ist jedoch langwierig und die Ablehnungsquote extrem hoch. Der Weg über den Pflegegrad und die Pflegekasse ist der vom Gesetzgeber vorgesehene und wesentlich erfolgversprechendere Weg.
Ein Schlüsseltresor ermöglicht Rettungskräften schnellen Zugang.
Mobile Systeme bieten auch unterwegs verlässliche Sicherheit.
Die von der Pflegekasse finanzierten 25,50 Euro decken das absolut notwendige Basissystem ab. Die moderne Technik bietet im Jahr 2026 jedoch zahlreiche Erweiterungen, die die Sicherheit massiv erhöhen können. Diese Upgrades müssen Sie in der Regel als Eigenanteil selbst bezahlen, sie können aber je nach Lebenssituation extrem wertvoll sein.
1. Der Falldetektor (Sturzsensor)
Ein klassischer Hausnotruf erfordert, dass der Senior nach einem Sturz noch bei Bewusstsein und motorisch in der Lage ist, den roten Knopf zu drücken. Was aber, wenn man bei einem Sturz das Bewusstsein verliert, einen Schlaganfall erleidet oder der Arm eingeklemmt ist? Für diese Szenarien gibt es den Falldetektor. Dieser spezielle Sender, der meist am Gürtel oder als Halskette getragen wird, registriert abrupte Höhenveränderungen und Erschütterungen. Stürzt die Person und bleibt anschließend regungslos liegen, löst das Gerät nach einer kurzen Verzögerung (um Fehlalarme zu vermeiden) automatisch den Notruf aus, ohne dass ein Knopf gedrückt muss. Dieser Service kostet meist einen Aufpreis von 5,00 bis 10,00 Euro monatlich.
2. Mobiler Notruf mit GPS-Ortung
Der Standard-Hausnotruf funktioniert nur innerhalb der eigenen Wohnung und eventuell noch im direkten Gartenbereich. Wer jedoch noch gerne spazieren geht, Pilze sammelt oder Einkäufe erledigt, ist außerhalb der Reichweite der Basisstation ungeschützt. Ein mobiler Notruf schafft hier Abhilfe. Es handelt sich um kleine Geräte, die wie eine Smartwatch getragen werden oder an den Schlüsselbund passen. Sie verfügen über eine eigene SIM-Karte und ein GPS-Modul. Drückt man unterwegs den Knopf, wird über das Mobilfunknetz eine Sprechverbindung zur Zentrale aufgebaut. Gleichzeitig wird der genaue Standort per Satellit an die Zentrale übermittelt, sodass der Rettungsdienst punktgenau in den Wald oder Park geschickt werden kann. Mobile Systeme sind teurer, hier müssen Sie mit Eigenanteilen von 15,00 bis 30,00 Euro rechnen.
3. Der Schlüsseltresor / Die Schlüsselhinterlegung
Wenn der Notruf gedrückt wird und der Rettungsdienst anrückt, steht er oft vor einer verschlossenen Wohnungstür. Ist der Senior nicht in der Lage, die Tür selbst zu öffnen, muss die Tür von der Feuerwehr aufgebrochen werden, was teure Schäden verursacht und wertvolle Minuten kostet. Die Lösung ist eine Schlüsselhinterlegung beim Hausnotrufanbieter (der dann den Rettungsdienst vor Ort hineinlässt) oder die Installation eines kleinen, extrem sicheren Schlüsseltresors außen an der Hauswand. Der Zahlencode für diesen Tresor ist nur der Notrufzentrale bekannt und wird dem Rettungsdienst im Notfall über Funk mitgeteilt. So kommen die Sanitäter schnell und zerstörungsfrei in die Wohnung.
4. Die "Mir geht es gut"-Taste (Tagestaste)
Einige Anbieter bieten eine Funktion an, bei der der Senior einmal täglich (z.B. jeden Morgen bis 10:00 Uhr) eine spezielle Taste an der Basisstation drücken muss. Tut er dies nicht, meldet sich die Zentrale automatisch über den Lautsprecher. Antwortet niemand, wird die Notrufkette ausgelöst. Diese Funktion ist besonders für Menschen beruhigend, die völlig isoliert leben und Angst haben, tagelang hilflos in der Wohnung zu liegen.
Ein Aspekt, der bei der finanziellen Planung oft übersehen wird: Wenn Sie Kosten für den Hausnotruf selbst tragen müssen – sei es, weil Sie (noch) keinen Pflegegrad haben oder weil Sie sich für ein Premium-Paket mit Eigenanteil entschieden haben –, beteiligt sich unter Umständen das Finanzamt an Ihren Ausgaben.
Die Kosten für einen Hausnotruf können in der jährlichen Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass die Bereitstellung des Hausnotrufsystems innerhalb der eigenen vier Wände eine Dienstleistung darstellt, die typischerweise von Mitgliedern des privaten Haushalts erledigt wird (nämlich die Überwachung und Hilfeleistung in Notfällen).
Sie können 20 Prozent der selbst getragenen Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 4.000 Euro im Jahr. Wichtig ist dabei: Sie können nur die reinen Dienstleistungskosten (also die Überwachung durch die Zentrale und eventuelle Einsätze) absetzen, nicht aber den Kaufpreis für Hardware, falls Sie die Geräte gekauft statt gemietet haben. Zudem muss die Rechnung zwingend per Banküberweisung beglichen werden; Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Bewahren Sie die Rechnungen Ihres Anbieters daher gut auf und geben Sie diese bei Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ab.
In der Beratung von PflegeHelfer24 stellen wir immer wieder fest, dass Senioren zögern, einen Hausnotruf anzuschaffen, weil falsche Vorstellungen und unbegründete Ängste kursieren. Lassen Sie uns die häufigsten Mythen aus dem Weg räumen:
Mythos 1: "Ein Fehlalarm kostet mich Hunderte Euro für den Notarzt."
Das ist die größte Sorge vieler Senioren. Sie haben Angst, beim Putzen oder im Schlaf aus Versehen auf den Knopf zu kommen und dann den Einsatz des Rettungswagens bezahlen zu müssen. Diese Angst ist unbegründet. Wenn Sie versehentlich den Knopf drücken, meldet sich die Zentrale. Sie sagen einfach: "Entschuldigung, ich bin aus Versehen auf den Knopf gekommen, es ist alles in Ordnung." Damit ist die Sache erledigt. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Die Mitarbeiter in den Zentralen sind sehr freundlich und freuen sich sogar, wenn sie hören, dass es Ihnen gut geht. Selbst wenn Sie den Ruf nicht stornieren können und der Bereitschaftsdienst des Anbieters anrückt, ist dies im Rahmen der Premium-Pakete meist kostenfrei abgedeckt.
Mythos 2: "Der Hausnotruf ist nur etwas für bettlägerige oder schwer kranke Menschen."
Ein gefährlicher Irrtum. Der Hausnotruf ist eine Präventivmaßnahme. Er soll genau dann installiert werden, wenn Sie noch aktiv am Leben teilnehmen, aber allein leben. Ein Sturz über eine Teppichkante kann jedem passieren. Wer wartet, bis er schwer pflegebedürftig ist, verschenkt wertvolle Jahre der Sicherheit. Moderne Sender sehen aus wie schicke Armbanduhren und haben nichts mehr mit dem Stigma von Krankheit und Gebrechlichkeit zu tun.
Mythos 3: "Ich habe doch ein Handy, das reicht völlig."
Ein Mobiltelefon ist kein Ersatz für ein Hausnotrufsystem. Ein Handy liegt oft im Wohnzimmer auf dem Tisch, während der Sturz im nassen Badezimmer passiert. Ein Handy muss entsperrt werden, man muss eine Nummer wählen und warten. In einer Schocksituation, bei starken Schmerzen oder gar einem Schlaganfall ist die Feinmotorik oft so stark eingeschränkt, dass die Bedienung eines Smartphones unmöglich wird. Der Hausnotruf-Sender ist immer am Handgelenk, absolut wasserdicht und erfordert nur einen groben Druck auf einen einzigen, großen Knopf.
Der Markt für Hausnotrufsysteme ist groß. Neben den bekannten Hilfsorganisationen drängen auch immer mehr private Technik-Anbieter auf den Markt. Nutzen Sie diese Checkliste, um den passenden Partner für Ihre Sicherheit zu finden:
Kassenzulassung vorhanden? Kann der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen (IK-Nummer)?
Wie lang ist die Vertragslaufzeit? Seriöse Anbieter haben sehr kurze Kündigungsfristen (meist 4 Wochen zum Monatsende) oder erlauben eine sofortige Sonderkündigung bei Umzug in ein Pflegeheim oder beim Versterben der Person. Vermeiden Sie Verträge mit 12 oder 24 Monaten Mindestlaufzeit.
Sind die Geräte wasserdicht? Der Sender muss zwingend beim Duschen und Baden getragen werden können.
Wie oft muss der Akku geladen werden? Gute Basis-Sender haben eine Batterie, die mehrere Jahre hält. Wenn die Batterie schwach wird, sendet das Gerät automatisch eine Meldung an die Zentrale, und der Anbieter tauscht das Gerät proaktiv per Post aus. Sie müssen nichts selbst aufladen. (Bei mobilen GPS-Geräten ist jedoch oft ein tägliches oder wöchentliches Aufladen nötig).
Gibt es versteckte Kosten? Achten Sie darauf, ob Kosten für Batteriewechsel, Reparaturen oder Einsätze des Hintergrunddienstes separat berechnet werden.
Ist die Sprachqualität ausreichend? Lassen Sie sich die Basisstation vorführen. Ist der Lautsprecher laut und deutlich genug, auch wenn Sie leicht schwerhörig sind?
Für eine unabhängige und kostenfreie Einschätzung zu Ihrer individuellen Pflegesituation und den passenden Hilfsmitteln können Sie sich auch jederzeit an seriöse Pflegeberatungen wenden. Ergänzend zum Hausnotruf können auch Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau, die Installation eines Treppenlifts oder die Organisation einer stundenweisen Alltagshilfe das sichere Wohnen zu Hause massiv unterstützen.
Ein Hausnotrufsystem ist eine der effektivsten und am einfachsten umzusetzenden Maßnahmen, um die Sicherheit von Senioren in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten. Es schützt nicht nur die Gesundheit im Notfall, sondern nimmt auch pflegenden und besorgten Angehörigen eine enorme psychologische Last von den Schultern.
Hier sind die entscheidenden Punkte, die Sie sich für die Beantragung merken sollten:
Die Pflegekasse ist der richtige Ansprechpartner für die Kostenübernahme, nicht die Krankenkasse.
Die Kasse zahlt einen festen gesetzlichen Zuschuss von 25,50 Euro monatlich für den Betrieb sowie 10,49 Euro einmalig für die Einrichtung.
Mit diesem Zuschuss ist das Basispaket bei fast allen Anbietern für Sie komplett kostenlos.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen von mindestens Pflegegrad 1.
Zudem muss die Person weite Teile des Tages allein leben und aufgrund ihres Gesundheitszustandes jederzeit mit einer Notsituation rechnen müssen.
Zusatzleistungen wie ein automatischer Falldetektor, GPS-Ortung für unterwegs oder ein eigener Bereitschaftsdienst mit Schlüsselhinterlegung kosten extra und müssen als Eigenanteil selbst bezahlt werden.
Selbst getragene Kosten für den Hausnotruf können Sie in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent absetzen.
Der Antrag wird in der Regel direkt über den gewählten Hausnotrufanbieter gestellt, was Ihnen den bürokratischen Aufwand abnimmt.
Bei einer Ablehnung durch die Pflegekasse lohnt sich fast immer ein Widerspruch mit einem entsprechenden ärztlichen Attest.
Warten Sie mit der Anschaffung eines Hausnotrufs nicht, bis das erste Mal etwas passiert ist. Betrachten Sie das System wie den Sicherheitsgurt im Auto: Man hofft, ihn niemals zu brauchen, aber man schnallt sich vor jeder Fahrt an, weil er im Ernstfall den entscheidenden Unterschied macht. Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die Ihnen gesetzlich zusteht, und bewahren Sie sich Ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im eigenen Zuhause so lange und so sicher wie möglich.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick