Das Organisieren des Pflegealltags ist für viele Familien eine enorme Herausforderung. Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger sich dazu entschließen, eine Tagespflege in Bremen zu besuchen, stellt sich unweigerlich eine zentrale logistische Frage:
Genau hier kommt der
ins Spiel. Er ist das unverzichtbare Bindeglied zwischen der häuslichen Umgebung und der teilstationären Betreuung. Gerade in einer geografisch so besonders strukturierten Stadt wie Bremen – mit der klaren Trennung zwischen Bremen-Stadt, Bremen-Nord und der Exklave Bremerhaven – sind die Regelungen zu Einzugsgebieten, Fahrtrouten und Transportmöglichkeiten ein lokal sehr spezifisches Thema. Hinzu kommen die finanziellen Aspekte: Wer trägt die Kosten für den Transport? Reicht das Budget der Pflegekasse im Jahr 2026 aus, um auch spezielle Rollstuhltransporte abzudecken? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die
wissen müssen. Wir beleuchten die aktuellen gesetzlichen Grundlagen, erklären Ihnen detailliert die Kostenübernahme durch die Pflegekassen, zeigen auf, wie weit der Radius der Fahrzeuge reicht und worauf Sie bei der Auswahl einer barrierefreien Beförderung zwingend achten sollten. Dieser Artikel liefert Ihnen verlässliche, tagesaktuelle Fakten, damit Sie für sich oder Ihre Angehörigen die beste und sicherste Entscheidung treffen können.
Die teilstationäre Tagespflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen, die den Tag über professionell betreut werden möchten, den Abend und die Nacht aber in ihren eigenen vier Wänden verbringen. Der Fahrdienst ist ein integraler Bestandteil dieses Konzeptes. Er holt die Gäste am Morgen direkt an der Haustür – oder sogar in der Wohnung – ab und bringt sie am späten Nachmittag wieder sicher zurück.
Dieser Service ist weit mehr als nur ein simples Taxiunternehmen. Die Fahrerinnen und Fahrer sind speziell für den Umgang mit Senioren und pflegebedürftigen Menschen geschult. Sie wissen, wie man Personen mit eingeschränkter Mobilität stützt, wie man Rollatoren sicher im Fahrzeug verstaut und wie man mit Menschen umgeht, die an Demenz erkrankt sind und auf Veränderungen vielleicht ängstlich reagieren. Der Fahrdienst bietet somit nicht nur Mobilität, sondern vor allem Sicherheit und psychologische Entlastung für die pflegenden Angehörigen. Sie müssen ihren Arbeitsalltag nicht nach den Bring- und Abholzeiten der Einrichtung ausrichten, sondern können sich auf einen professionellen Ablauf verlassen.
In Bremen wird der Fahrdienst entweder von der Tagespflegeeinrichtung selbst mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal betrieben, oder die Einrichtung kooperiert mit externen Dienstleistern. Zu diesen Dienstleistern gehören in Bremen häufig große Wohlfahrtsverbände wie die Johanniter, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder spezialisierte private Behinderten- und Krankenfahrdienste.
Die Pflegekasse übernimmt die Fahrtkosten über ein separates Budget.
Die Finanzierung des Fahrdienstes ist im Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) klar geregelt. Maßgeblich ist hier der § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege). Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass die teilstationäre Pflege auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück umfasst. Das bedeutet: Die Fahrtkosten sind Teil der Pflegeleistungen und werden aus dem Budget der Tagespflege bezahlt.
Seit der letzten großen Anpassung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025 gelten für das aktuelle Jahr 2026 folgende feste monatliche Budgets für die Tagespflege, die Sie für die Betreuung und den Fahrdienst nutzen können:
Pflegegrad 1: Kein eigenes Tagespflege-Budget (Nutzung des Entlastungsbetrags von 131 Euro möglich).
Pflegegrad 2:721 Euro pro Monat
Pflegegrad 3:1.357 Euro pro Monat
Pflegegrad 4:1.685 Euro pro Monat
Pflegegrad 5:2.085 Euro pro Monat
Wichtig zu wissen: Dieses Budget steht Ihnen zusätzlich zum regulären Pflegegeld oder den ambulanten Pflegesachleistungen zur Verfügung. Es wird nicht verrechnet! Wenn Sie also beispielsweise Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige beziehen, wird dieses nicht gekürzt, nur weil Sie an zwei Tagen in der Woche eine Tagespflege inklusive Fahrdienst in Bremen besuchen.
Die Kosten für den Fahrdienst werden von der Tagespflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, solange das monatliche Budget für Ihren jeweiligen Pflegegrad nicht überschritten wird. Erst wenn Sie die Tagespflege so häufig besuchen, dass die Pflegekosten plus die Fahrtkosten den Maximalbetrag (z.B. 1.357 Euro bei Pflegegrad 3) übersteigen, müssen Sie die darüber hinausgehenden pflegebedingten Kosten und Fahrtkosten selbst tragen.
Fahrdienste holen die Gäste meist im nahen Umkreis der Einrichtung ab.
Die Freie Hansestadt Bremen hat eine sehr spezielle Geografie. Die Stadt zieht sich entlang der Weser in die Länge und ist durch die niedersächsischen Umlandgemeinden strukturell stark zerschnitten. Hinzu kommt die räumliche Trennung zwischen Bremen-Stadt und Bremen-Nord (mit den Stadtteilen Vegesack, Blumenthal und Burglesum). Diese Geografie diktiert maßgeblich den Radius der Fahrdienste.
Grundsätzlich gilt: Eine Tagespflegeeinrichtung legt ihren Einzugsbereich selbst fest. Dies ist notwendig, damit die Fahrtzeiten für die Senioren nicht zu lang werden. Niemand möchte, dass ein pflegebedürftiger Mensch morgens anderthalb Stunden im Kleinbus verbringen muss, bevor er die Einrichtung erreicht. In der Bremer Praxis haben sich folgende Richtwerte etabliert:
Der stadtteilbezogene Radius (ca. 5 bis 10 Kilometer): Die meisten Tagespflegen in Bremen fokussieren sich auf ihren eigenen und die direkt angrenzenden Stadtteile. Eine Einrichtung in Bremen-Schwachhausen wird in der Regel Gäste aus Schwachhausen, Horn-Lehe, Findorff oder der Vahr abholen.
Die Trennung von Nord und Süd: Es ist in Bremen nahezu ausgeschlossen, dass ein Fahrdienst einer Einrichtung aus der Neustadt oder Huchting einen Gast aus Bremen-Nord abholt. Die Fahrstrecke über die A27 oder durch die Stadt würde im Berufsverkehr viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Suchen Sie daher immer eine Einrichtung in Ihrem jeweiligen Stadtabschnitt.
Das Bremer Umland (Niedersachsen): Viele Bremer wohnen in den direkten Randgebieten wie Stuhr, Weyhe, Delmenhorst oder Lilienthal. Ob eine Bremer Tagespflege auch Gäste aus diesen niedersächsischen Gemeinden abholt (oder umgekehrt), hängt von der jeweiligen Tourenplanung ab. Oftmals ist das Überqueren der Landesgrenze für den Fahrdienst kein rechtliches, sondern ein rein logistisches Problem. Fragen Sie hier explizit nach, wenn Sie im sogenannten "Speckgürtel" wohnen.
Wenn Sie außerhalb des regulären Radius einer Einrichtung wohnen, diese aber unbedingt besuchen möchten, gibt es oft die Möglichkeit einer Individualvereinbarung. In diesem Fall müssen Sie jedoch damit rechnen, dass die Pflegekasse nur die Kosten übernimmt, die für die Fahrt zur nächstgelegenen geeigneten Einrichtung angefallen wären. Die Differenzkosten für die weiteren Kilometer müssten Sie dann als Eigenanteil selbst tragen.
Um die finanzielle Belastung für Familien transparent zu machen, müssen wir die Kostenstruktur einer Tagespflege genau aufschlüsseln. Die Gesamtkosten eines Tagespflege-Besuchs setzen sich aus drei Säulen zusammen:
Pflegebedingte Aufwendungen & Betreuung: Werden vom SGB XI Budget (§ 41) bezahlt.
Fahrtkosten (Fahrdienst): Werden ebenfalls vom SGB XI Budget (§ 41) bezahlt.
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten (Hotelkosten): Diese müssen immer privat als Eigenanteil getragen werden.
Die Fahrtkosten selbst werden in Bremen meist nicht nach exakten Kilometern pro Gast abgerechnet, sondern über eine Fahrtkostenpauschale oder Entfernungspauschalen in Zonen. Eine typische Fahrtkostenpauschale in Bremen liegt im Jahr 2026 zwischen 10,00 Euro und 25,00 Euro pro Tag (für Hin- und Rückfahrt zusammen), abhängig davon, ob ein Standard-Sitzplatz oder ein aufwendiger Rollstuhltransport benötigt wird.
Ein konkretes Rechenbeispiel für das Jahr 2026: Herr Schmidt aus Bremen-Hemelingen hat Pflegegrad 3 (Tagespflege-Budget: 1.357 Euro). Er besucht die Tagespflege zweimal pro Woche (ca. 8 bis 9 Mal im Monat). - Pflegekosten pro Tag: 85,00 Euro - Fahrtkosten pro Tag: 15,00 Euro - Summe der Kassenleistungen pro Tag: 100,00 Euro Bei 9 Besuchen im Monat entstehen hier Kosten von 900,00 Euro. Da sein Budget bei 1.357 Euro liegt, übernimmt die Pflegekasse diese 900 Euro komplett. Herr Schmidt muss für den Fahrdienst und die Pflege nichts zuzahlen.
Lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (z.B. 18,00 Euro/Tag) sowie die Investitionskosten (z.B. 6,00 Euro/Tag) muss Herr Schmidt selbst tragen. Das wären bei 9 Tagen insgesamt 216,00 Euro Eigenanteil im Monat. Unser Experten-Tipp: Zur Finanzierung dieses Eigenanteils kann Herr Schmidt den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro einsetzen. Dadurch sinkt seine tatsächliche private Zuzahlung auf nur noch 85,00 Euro im Monat.
Sicherer Transport dank Hebebühne für Rollstuhlfahrer.
Gute Fahrer unterstützen beim sicheren Ein- und Aussteigen.
Ein enorm wichtiges Thema für viele Senioren ist der Transport mit einem Rollstuhl. Die Mobilität im Alter nimmt oft ab, und viele Gäste der Tagespflege sind auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen. Hier müssen Sie bei der Suche nach der passenden Tagespflege in Bremen ganz genau hinsehen, denn nicht jeder Fahrdienst kann jeden Rollstuhl transportieren.
Grundsätzlich unterscheidet man beim Fahrdienst zwei Arten von Rollstuhl-Gästen:
Umsetzbare Fahrgäste: Der Senior nutzt zwar einen Rollstuhl, kann aber (mit Hilfe des Fahrers) aufstehen und sich auf einen regulären Autositz im Kleinbus setzen. Der Rollstuhl wird zusammengeklappt und im Kofferraum verstaut. Dies ist für fast alle Fahrdienste problemlos machbar.
Nicht umsetzbare Fahrgäste: Der Senior muss während der gesamten Fahrt in seinem Rollstuhl sitzen bleiben. Hierfür benötigt der Fahrdienst zwingend ein Rollstuhltaxi (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit Rollstuhlplatz). Dieses Fahrzeug muss mit einer Auffahrrampe oder einer hydraulischen Hebebühne ausgestattet sein. Zudem muss das Fahrzeug über ein zertifiziertes Kraftknotensystem (spezielle Gurte zur Sicherung des Rollstuhls am Fahrzeugboden) verfügen.
Wenn Sie einen Transport im Rollstuhl benötigen, müssen Sie dies der Bremer Tagespflege zwingend vorab mitteilen. Klären Sie zudem, ob Ihr eigener Rollstuhl für den Transport zugelassen ist (Crash-Test-Zertifizierung nach ISO 7176-19). Besonders schwere Elektrorollstühle oder Elektromobile können oft nicht von Standard-Fahrdiensten transportiert werden, da sie die Traglast der Hebebühnen überschreiten oder keine Befestigungspunkte für die Gurtsysteme bieten.
Ein weiteres Hindernis in vielen alten Bremer Häusern (z.B. in den typischen "Bremer Häusern" im Viertel oder in der Neustadt) sind steile Treppen im Eingangsbereich. Wenn der Pflegebedürftige keine Treppen mehr steigen kann und das Haus über keinen Treppenlift verfügt, muss der Fahrdienst oft einen Tragestuhl oder eine Treppenraupe einsetzen. Dies erfordert zwingend den Einsatz von zwei kräftigen Fahrern (Beifahrer). Dieser Service ist extrem aufwendig und wird nicht von jeder Tagespflege standardmäßig angeboten. Die Kosten für einen solchen "Tragend-Transport" sind deutlich höher und können das SGB XI Budget schneller ausschöpfen.
Die gemeinsame Fahrt fördert den sozialen Austausch der Gäste.
Wie sieht ein typischer Tag mit dem Fahrdienst aus? Die Logistik hinter der Beförderung von täglich 15 bis 20 Tagespflegegästen ist komplex. Die Tourenplanung erfolgt meist computergestützt, um die Routen durch den oft dichten Bremer Stadtverkehr (z.B. über die stark befahrene Kurfürstenallee oder die Stephaniebrücke) zu optimieren.
Die morgendliche Abholung: Die Abholzeiten liegen in der Regel zwischen 07:30 Uhr und 09:00 Uhr. Die Einrichtung teilt Ihnen meist ein Zeitfenster von etwa 15 bis 30 Minuten mit, in dem der Fahrer eintreffen wird. Es wird erwartet, dass der Gast zu diesem Zeitpunkt abfahrbereit (gewaschen, angezogen, gefrühstückt, Jacke an) an der Tür oder im Flur wartet. Der Fahrer klingelt, begrüßt den Gast, hilft ihm beim Anziehen der Jacke und begleitet ihn zum Fahrzeug. Bei Bedarf hakt der Fahrer den Senior unter oder schiebt den Rollstuhl.
Die Fahrt: Je nach Tourenplan werden meist noch 2 bis 5 weitere Gäste auf dem Weg eingesammelt. Die Fahrtzeit sollte im Idealfall 45 Minuten nicht überschreiten, um die Senioren nicht zu überanstrengen. Im Fahrzeug herrscht oft schon eine gesellige Atmosphäre, man kennt sich und tauscht sich aus.
Die Rückfahrt: Gegen 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr endet der Tag in der Einrichtung. Die Gäste werden wieder auf die Fahrzeuge verteilt und nach Hause gefahren. Der Fahrer bringt den Senior bis in die Wohnung, vergewissert sich, dass alles in Ordnung ist (z.B. dass der Schlüssel vorhanden ist und das Licht funktioniert), und verabschiedet sich.
Ein wichtiger Hinweis für Angehörige: Wenn Sie den Pflegebedürftigen nachmittags zu Hause in Empfang nehmen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie pünktlich vor Ort sind. Die Fahrer haben einen engen Zeitplan und können nicht 20 Minuten vor verschlossener Tür warten. Sollte niemand zu Hause sein und der Senior kann nicht allein gelassen werden, muss der Fahrer den Gast im schlimmsten Fall wieder mit in die Einrichtung nehmen, was zusätzliche Kosten und Stress verursacht.
Sie vertrauen dem Fahrdienst das Wichtigste an, das Sie haben: Ihre Angehörigen. Daher sollten Sie bei der Auswahl der Tagespflege in Bremen auch die Qualität des Transportdienstes kritisch hinterfragen. Ein guter Fahrdienst zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Feste Bezugspersonen: Für Menschen mit Demenz ist Kontinuität extrem wichtig. Ein guter Fahrdienst bemüht sich, stets dieselben Fahrer auf denselben Routen einzusetzen. Ständig wechselnde Gesichter lösen bei vielen Senioren Verwirrung und Ängste aus.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit: Natürlich kann es im Bremer Stadtverkehr (z.B. bei Stau auf der A27 oder Sperrungen in der Innenstadt) zu Verzögerungen kommen. Ein professioneller Fahrdienst ruft die Angehörigen jedoch proaktiv an, wenn sich die Abholung um mehr als 15 Minuten verspätet.
Schulung des Personals: Die Fahrer sollten nicht nur einen Personenbeförderungsschein besitzen, sondern auch in Erster Hilfe am Senior geschult sein. Zudem ist Basiswissen im Umgang mit Demenz (Validationstechnik) ein absolutes Qualitätsmerkmal.
Zustand der Fahrzeuge: Die Kleinbusse müssen sauber, klimatisiert und technisch einwandfrei sein. Achten Sie auf zusätzliche Haltegriffe beim Einstieg und eine automatische Trittstufe, die das Einsteigen für Menschen mit Gehbehinderung enorm erleichtert.
Hilfsbereitschaft "über die Schwelle hinaus": Ein exzellenter Fahrdienst hupt nicht einfach vor der Tür, sondern holt den Gast in der Wohnung ab, hilft in die Jacke und schließt die Haustür sicher ab.
Das Leben mit pflegebedürftigen Menschen ist nicht immer planbar. Wenn der Senior morgens krank aufwacht oder ein Arzttermin kurzfristig verschoben wurde, muss der Fahrdienst informiert werden. Jede Tagespflege in Bremen hat hierfür eigene Absageregelungen.
In der Regel gilt: Wenn Sie den Besuchstag (und damit den Fahrdienst) bis zu einer bestimmten Uhrzeit am Vortag (z.B. bis 14:00 Uhr) absagen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sagen Sie jedoch erst morgens ab, wenn der Fahrer vielleicht schon auf dem Weg ist, stellen viele Einrichtungen eine Leerfahrt in Rechnung. Diese Kosten (oft die volle Fahrtkostenpauschale) dürfen dann nicht über das Budget der Pflegekasse abgerechnet werden, sondern müssen von Ihnen privat als Ausfallgebühr bezahlt werden. Erkundigen Sie sich unbedingt beim Abschluss des Pflegevertrages nach diesen Storno-Bedingungen.
Auch wenn der organisierte Fahrdienst die bequemste Lösung ist, gibt es Situationen, in denen Alternativen sinnvoll oder notwendig sind – etwa wenn Sie außerhalb des Radius wohnen oder der Senior den Transport im Kleinbus mit anderen Menschen kategorisch ablehnt.
Eigenständiger Transport durch Angehörige: Sie können Ihren Angehörigen selbstverständlich auch selbst zur Tagespflege nach Bremen bringen und wieder abholen. In diesem Fall fallen keine Fahrtkosten an, und das Budget der Pflegekasse wird ausschließlich für die Pflege- und Betreuungskosten genutzt. Dies erfordert jedoch eine hohe zeitliche Flexibilität der Angehörigen.
Nutzung eines regulären Taxis: Wenn der Senior noch relativ mobil ist, kann auch ein normales Taxiunternehmen mit der Fahrt beauftragt werden. Achtung: Die Abrechnung ist hier komplizierter. Sie müssen in der Regel in Vorleistung gehen und die Quittungen bei der Pflegekasse (im Rahmen des Tagespflege-Budgets) einreichen. Sprechen Sie dies zwingend vorher mit der Einrichtung und der Pflegekasse ab!
Spezialisierte Krankentransportunternehmen: Wenn die Tagespflege keinen eigenen Rollstuhltransport anbietet, können Sie private Krankenfahrdienste (mit sogenanntem Transportschein) beauftragen. Auch hier muss die Kostenübernahme über das SGB XI Budget im Vorfeld detailliert geklärt werden, da die Tarife oft höher sind als die Pauschalen der Tagespflegen.
Bevor Sie einen Vertrag mit einer Tagespflegeeinrichtung in Bremen unterschreiben, sollten Sie ein ausführliches Beratungsgespräch führen. Nehmen Sie diese Checkliste mit und klären Sie folgende Punkte bezüglich des Fahrdienstes:
1. Liegt unsere Wohnadresse in Ihrem regulären Einzugsgebiet für den Fahrdienst?
2. Wie hoch sind die genauen Fahrtkosten pro Tag (Hin- und Rückfahrt) und wie werden diese abgerechnet?
3. Fahren Sie mit eigenem Personal oder nutzen Sie einen externen Dienstleister (z.B. DRK, Johanniter)?
4. Können Sie einen nicht-umsetzbaren Fahrgast in seinem eigenen Rollstuhl transportieren?
5. Ist Ihr Personal in der Lage, meinen Angehörigen über Treppen (z.B. mit einem Tragestuhl) aus der Wohnung zu holen?
6. Wann wird mein Angehöriger morgens ungefähr abgeholt und wann ist er nachmittags wieder zu Hause?
7. Wie lang ist die durchschnittliche Fahrzeit im Kleinbus für meinen Angehörigen?
8. Wird mein Angehöriger von festen, ihm bekannten Fahrern betreut?
9. Holt der Fahrer meinen Angehörigen direkt an der Wohnungstür ab und hilft beim Anziehen?
10. Bis wann muss ich morgens oder am Vortag absagen, damit keine Ausfallkosten für den Fahrdienst entstehen?
Im Beratungsalltag rund um die Pflege stoßen wir immer wieder auf die gleichen Irrtümer, wenn es um den Tagespflege-Fahrdienst geht. Hier stellen wir die Fakten klar:
Irrtum 1: "Wenn ich den Fahrdienst nutze, wird mein Pflegegeld gekürzt."Falsch. Wie bereits im Abschnitt zu den gesetzlichen Grundlagen erklärt, hat die Tagespflege nach § 41 SGB XI ein komplett eigenes Budget. Ihr Pflegegeld, das Sie für die häusliche Pflege erhalten, bleibt unangetastet, egal wie oft Sie den Fahrdienst nutzen (vorausgesetzt, Sie haben Pflegegrad 2 bis 5).
Irrtum 2: "Die Krankenkasse zahlt den Fahrdienst zur Tagespflege."Falsch. Dies ist ein sehr häufiges Missverständnis. Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus (Krankenfahrten) werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse (SGB V) bezahlt. Die Fahrten zur Tagespflege hingegen fallen unter die teilstationäre Pflege und werden von der Pflegekasse (SGB XI) aus dem Tagespflege-Budget finanziert.
Irrtum 3: "Der Fahrdienst muss mich mitnehmen, egal wo in Bremen ich wohne."Falsch. Es gibt keine gesetzliche Beförderungspflicht für eine bestimmte Einrichtung. Die Tagespflege ist ein privatwirtschaftlich oder freigemeinnützig organisiertes Angebot und bestimmt ihren Tourenradius selbst. Wenn Sie in Blumenthal wohnen, können Sie nicht verlangen, dass der Fahrdienst einer Einrichtung aus der Vahr Sie abholt.
Irrtum 4: "Der Fahrer darf meinem Angehörigen Medikamente verabreichen."Falsch. Die Fahrer des Transportdienstes sind in der Regel keine examinierten Pflegefachkräfte. Sie dürfen weder Medikamente verabreichen noch medizinische Handlungen vornehmen. Die Medikamentengabe erfolgt ausschließlich durch das Fachpersonal innerhalb der Tagespflegeeinrichtung oder durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause.
Der Fahrdienst der Tagespflegen in Bremen ist eine unverzichtbare Säule der teilstationären Versorgung. Er garantiert, dass Senioren sicher, pünktlich und komfortabel an ihrem Betreuungsort ankommen und abends wieder in ihr vertrautes Zuhause zurückkehren. Für pflegende Angehörige bedeutet der professionelle Transport eine massive zeitliche und emotionale Entlastung im oft stressigen Pflegealltag.
Dank der klaren gesetzlichen Regelungen im SGB XI und der seit 2025 erhöhten Budgets für das aktuelle Jahr 2026 ist die Finanzierung des Fahrdienstes für Menschen ab Pflegegrad 2 in den allermeisten Fällen vollständig durch die Pflegekasse gedeckt. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich im Vorfeld intensiv mit den lokalen Gegebenheiten in Bremen auseinandersetzen. Klären Sie den Einzugsbereich, hinterfragen Sie die Möglichkeiten des Rollstuhltransports und achten Sie auf die Qualität und Empathie des Fahrpersonals.
Nutzen Sie die angebotenen Probetage der Bremer Einrichtungen. So können nicht nur Sie, sondern vor allem Ihr pflegebedürftiger Angehöriger testen, ob der Ablauf, die Fahrzeit und der Umgang durch den Fahrdienst als angenehm und sicher empfunden werden. Ein guter Start in den Tag beginnt schließlich bereits an der eigenen Haustür.
Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Transport zur Tagespflege in Bremen.