Wer zahlt die Palliativpflege zu Hause? Kosten & Zuschüsse

Wer zahlt die Palliativpflege zu Hause? Kosten & Zuschüsse

Kosten und Finanzierung der Palliativpflege zu Hause

Die Diagnose einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung zieht Betroffenen und ihren Angehörigen oft im ersten Moment den Boden unter den Füßen weg. In dieser emotional extrem belastenden Ausnahmesituation rückt eine Frage schnell in den Mittelpunkt: Wo und wie soll die verbleibende Lebenszeit verbracht werden? Für die überwiegende Mehrheit der Menschen lautet die Antwort darauf eindeutig: Zuhause, in der vertrauten Umgebung, umgeben von Familie und geliebten Menschen.

Die moderne Palliativmedizin macht es heute glücklicherweise möglich, selbst bei schwersten Krankheitsverläufen eine würdevolle und schmerzfreie Begleitung in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten. Doch sobald die Entscheidung für die häusliche Palliativversorgung gefallen ist, sehen sich Familien unweigerlich mit bürokratischen und finanziellen Fragen konfrontiert: Wer zahlt die Palliativpflege zu Hause? Welche Zuschüsse gibt es? Und wie beantragt man diese Leistungen in einer Zeit, in der man eigentlich jede freie Minute mit dem kranken Angehörigen verbringen möchte?

In diesem umfassenden Ratgeber klären wir detailliert auf, wie sich die Kosten für die Palliativpflege zu Hause zusammensetzen, welche Träger (Krankenkasse vs. Pflegekasse) für welche Bereiche zuständig sind und wie Sie finanzielle Hürden schnell und effektiv abbauen können. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Fahrplan an die Hand zu geben, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was jetzt wirklich zählt: die gemeinsame Zeit.

Freundliche Pflegerin sitzt am Bett eines älteren Patienten in einem gemütlichen, lichtdurchfluteten Schlafzimmer und hält beruhigend seine Hand.

Palliativpflege ermöglicht ein würdevolles Leben in der gewohnten Umgebung.

Was bedeutet Palliativpflege zu Hause konkret?

Bevor wir uns der Finanzierung widmen, ist es wichtig, den Begriff der Palliativversorgung (Palliative Care) richtig einzuordnen. Die Palliativpflege zielt nicht mehr auf die Heilung einer Krankheit ab (kurbative Behandlung), sondern konzentriert sich ausschließlich auf den Erhalt der bestmöglichen Lebensqualität. Es geht darum, Schmerzen zu lindern, belastende Symptome wie Atemnot oder Übelkeit zu kontrollieren und den Patienten sowie seine Angehörigen psychologisch und seelsorgerisch zu begleiten.

Im häuslichen Umfeld wird grundsätzlich zwischen zwei Stufen der Palliativversorgung unterschieden, die auch für die spätere Kostenübernahme durch die Krankenkasse entscheidend sind:

  • Die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV): Diese richtet sich an Patienten, deren Symptomlast mit den regulären Mitteln der hausärztlichen Versorgung und eines regulären ambulanten Pflegedienstes gut kontrollierbar ist. Der Hausarzt behält die medizinische Führung, der Pflegedienst übernimmt die Grund- und Behandlungspflege.

  • Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Diese Form kommt zum Einsatz, wenn ein besonders aufwendiges und komplexes Symptomgeschehen vorliegt (z. B. schwerste Schmerzzustände, starke Atemnot, komplexe Wundversorgung oder extreme psychologische Belastungen). Hier übernimmt ein multiprofessionelles Team aus Palliativmedizinern, speziell ausgebildeten Palliative-Care-Pflegekräften, Psychologen und Seelsorgern die Versorgung. Das SAPV-Team bietet zudem eine 24-Stunden-Rufbereitschaft.

Wer zahlt was? Das Zweisäulen-Modell aus Krankenkasse und Pflegekasse

Das deutsche Gesundheitssystem basiert bei der häuslichen Versorgung auf zwei wesentlichen Säulen. Um zu verstehen, wer die Kosten für die Palliativpflege trägt, müssen Sie diese beiden Kostenträger strikt voneinander trennen:

  1. Die gesetzliche oder private Krankenkasse: Sie ist für die medizinische Versorgung zuständig. Dazu gehören ärztliche Behandlungen, die medizinische Behandlungspflege (z. B. Schmerzpumpen, Injektionen, Verbandswechsel) sowie die Kosten für das SAPV-Team. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).

  2. Die Pflegekasse: Sie ist Teil der Krankenkasse, agiert aber als eigenständiger Kostenträger für die grundpflegerische Versorgung und die Betreuung im Alltag. Hierzu zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilitätshilfen und hauswirtschaftliche Unterstützung. Die Leistungen der Pflegekasse basieren auf dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) und setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus.

In der Praxis bedeutet das: Die Krankenkasse zahlt die Medizin und die Linderung der Symptome, die Pflegekasse zahlt die Pflege und den Alltag. Beide Leistungsarten können und sollten parallel in Anspruch genommen werden.

Die Krankenkasse: Übernahme der medizinischen Palliativversorgung

Die gute Nachricht vorweg: Die medizinische Palliativversorgung zu Hause ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn ein Arzt die Notwendigkeit feststellt, werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.

Kostenübernahme bei der SAPV:
Der Anspruch auf die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist in § 37b SGB V gesetzlich verankert. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung. Diese erfolgt auf dem sogenannten Muster 63 (Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung). Ausgestellt werden kann diese Verordnung vom Hausarzt, von einem Facharzt (z. B. Onkologen) oder im Rahmen des Entlassmanagements auch vom Krankenhausarzt.

Sobald die Verordnung vorliegt und von der Krankenkasse genehmigt wurde, übernimmt die Kasse die vollen Kosten für das SAPV-Team. Das bedeutet für Sie als Patient oder Angehöriger:

  • Es gibt keine Zuzahlung für die Dienstleistung des SAPV-Teams.

  • Die 24-Stunden-Rufbereitschaft der Palliativmediziner und Fachpflegekräfte ist für Sie kostenfrei.

  • Die Hausbesuche des Teams werden zu 100 % abgerechnet.

Wichtiger Hinweis zu Zuzahlungen: Während die Leistung des SAPV-Teams an sich zuzahlungsfrei ist, fallen für verordnete Medikamente (z. B. Schmerzmittel) oder medizinische Hilfsmittel weiterhin die gesetzlichen Zuzahlungen an (in der Regel 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Präparat). Schwerstkranke Patienten überschreiten jedoch oft schnell ihre persönliche Belastungsgrenze (2 % der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %). In diesem Fall können Sie bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragen.

Medizinisches SAPV-Team in Dienstkleidung am Küchentisch im Gespräch mit Angehörigen.

Das SAPV-Team übernimmt die medizinische Versorgung zu Hause.

Pflegekraft bereitet an einem sauberen Tisch sorgfältig Medikamente auf einem kleinen Tablett vor.

Eine genaue Medikamentengabe lindert Schmerzen und Symptome.

Die Pflegekasse: Finanzielle Unterstützung für die Grundpflege

Während die Krankenkasse das SAPV-Team bezahlt, benötigen Palliativpatienten zu Hause fast immer auch Hilfe bei der täglichen Körperpflege, beim Essen oder bei der Lagerung im Bett. Hier greift die Pflegekasse. Um Leistungen zu erhalten, muss ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen. Die Leistungen wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 spürbar erhöht.

Folgende Budgets stehen Ihnen über die Pflegekasse zur Verfügung:

1. Das Pflegegeld (für pflegende Angehörige):
Wenn Sie als Angehöriger die Pflege zu Hause selbst übernehmen, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld zur freien Verfügung. Die aktuellen Sätze betragen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

2. Die Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste):
Beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Grundpflege (z. B. morgendliches Waschen, Anziehen), rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Hierfür stehen deutlich höhere Budgets zur Verfügung:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

3. Der Entlastungsbetrag:
Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hat jeder Pflegebedürftige (bereits ab Pflegegrad 1) Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieses Geld ist zweckgebunden und kann beispielsweise für anerkannte Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen (z. B. zum Putzen oder Einkaufen) oder die Betreuungsgruppen eingesetzt werden.

4. Die Verhinderungspflege:
Die Pflege eines palliativ erkrankten Menschen bringt Angehörige oft an ihre physischen und psychischen Grenzen. Wenn die Pflegeperson ausfällt (durch Krankheit, Erschöpfung oder wichtige Termine), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Hierfür steht ein jährliches Budget von 1.685 Euro zur Verfügung (ab Pflegegrad 2). Dieses Budget kann auch stundenweise genutzt werden, um sich als Angehöriger eine notwendige Auszeit zu nehmen.

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Rechenbeispiel: So funktioniert die Kombinationsleistung in der Praxis

Oftmals reicht in der Palliativpflege weder die reine Pflege durch Angehörige noch die reine Versorgung durch einen Pflegedienst aus. Die Realität ist meist eine Mischung aus beidem. Hier greift die sogenannte Kombinationsleistung.

Ein praktisches Beispiel:
Herr Müller befindet sich in der Palliativphase und hat Pflegegrad 4. Das maximale Budget für Pflegesachleistungen (Pflegedienst) liegt bei 1.859 Euro. Das maximale Pflegegeld läge bei 800 Euro.
Die Familie beauftragt einen Pflegedienst, der morgens zur Körperpflege kommt. Die Rechnung des Pflegedienstes am Monatsende beträgt 1.115,40 Euro. Das entspricht exakt 60 Prozent des Sachleistungsbudgets (1.859 Euro).
Da Herr Müller 60 % der Sachleistungen verbraucht hat, stehen ihm noch 40 Prozent des Pflegegeldes zu. Die Pflegekasse überweist der Familie also zusätzlich 40 % von 800 Euro = 320 Euro Pflegegeld auf das Konto. Dieses Geld kann die Familie beispielsweise nutzen, um Nachbarn für kleine Hilfsdienste zu entlohnen oder eigene Ausgaben zu decken.

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Der Eilantrag: Wie Sie schnell einen Pflegegrad bei palliativer Erkrankung erhalten

Ein regulärer Antrag auf einen Pflegegrad kann sich über Wochen hinziehen – Zeit, die Palliativpatienten schlichtweg nicht haben. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und in § 18 Abs. 3 SGB XI eine wichtige Ausnahmeregelung geschaffen.

Befindet sich der Antragsteller in der Palliativversorgung (z. B. durch eine ärztliche SAPV-Verordnung belegt), muss der Medizinische Dienst (MD) die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit innerhalb einer verkürzten Frist von nur einer Woche durchführen. Diese Frist gilt auch, wenn Angehörige beim Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz angekündigt haben.

Unser Experten-Tipp: Weisen Sie Ihre Pflegekasse bei der Antragsstellung unbedingt schriftlich und deutlich auf das Vorliegen einer Palliativsituation hin (am besten direkt mit einer Kopie der ärztlichen Bescheinigung oder des SAPV-Muster 63). Nutzen Sie das Schlagwort "Eilantrag wegen Palliativversorgung", um den Prozess sofort zu beschleunigen.

Wichtige Hilfsmittel für die Palliativpflege und deren Finanzierung

Um die Pflege zu Hause sicher und komfortabel zu gestalten, sind medizinische und pflegerische Hilfsmittel unerlässlich. Auch hier teilen sich Krankenkasse und Pflegekasse die Kosten, je nach Art des Hilfsmittels.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zum Einmalgebrauch bestimmt sind. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und FFP2-Masken. Die Pflegekasse übernimmt hierfür pauschal 42 Euro pro Monat. Sie können sich diese Hilfsmittel in Form einer praktischen Pflegebox direkt und kostenfrei nach Hause liefern lassen.

Technische Pflegehilfsmittel und medizinische Geräte:
Die Ausstattung des Pflegezimmers ist essenziell. Ein elektrisch verstellbares Pflegebett erleichtert nicht nur dem Patienten das Atmen und Liegen, sondern schont auch den Rücken der pflegenden Angehörigen. Pflegebetten, Anti-Dekubitus-Matratzen (zur Vermeidung von Druckgeschwüren) oder Rollstühle werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel als Leihgabe von der Kasse zur Verfügung gestellt. Die gesetzliche Zuzahlung ist hier auf maximal 25 Euro pro Hilfsmittel begrenzt.

Der Hausnotruf – Sicherheit auf Knopfdruck:
Gerade in der Palliativpflege ist das Gefühl von Sicherheit elementar. Ein Hausnotrufsystem stellt sicher, dass der Patient jederzeit – auch wenn die Angehörigen kurz das Haus verlassen – Hilfe rufen kann. Liegt ein Pflegegrad vor (bereits ab Pflegegrad 1), übernimmt die Pflegekasse in der Regel einen Zuschuss von 25,50 Euro monatlich für die Basisabsicherung eines Hausnotrufs. Die Anschlussgebühr wird oft ebenfalls vollständig getragen.

Modernes, elektrisch verstellbares Pflegebett in einem gemütlichen, wohnlich eingerichteten Schlafzimmer.
Hausnotruf-Gerät mit großem rotem Knopf auf einem Holz-Nachttisch neben einem Bett.
Geöffnetes Paket mit Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen und Desinfektionsmittel auf einem Tisch.

Ein Pflegebett bietet Komfort für Patienten und Pflegende.

Wohnumfeldverbesserung: Zuschüsse für den barrierefreien Umbau

Oftmals ist die heimische Wohnung nicht auf die Pflege eines schwerstkranken Menschen ausgelegt. Stufen vor der Haustür, eine enge Dusche mit hohem Einstieg oder Treppen innerhalb des Hauses werden zu unüberwindbaren Hindernissen.

Die Pflegekasse bietet hierfür die sogenannten wohnraumverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI an. Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt die Kasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person. Leben zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt (z. B. ein älteres Ehepaar), kann sich der Betrag auf bis zu 8.000 Euro summieren.

Dieser Zuschuss kann für vielfältige Umbauten genutzt werden, die die Pflege zu Hause in der Palliativphase überhaupt erst ermöglichen. Typische Beispiele sind:

  • Der Einbau eines Treppenliftes, um den Patienten sicher in andere Etagen zu transportieren.

  • Ein barrierefreier Badumbau (z. B. der Umbau von einer Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche).

  • Die Installation eines Badewannenlifts, falls ein kompletter Umbau zeitlich nicht mehr realisierbar ist.

  • Türverbreiterungen, um mit einem Rollstuhl in alle Zimmer zu gelangen.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse und reichen Sie entsprechende Kostenvoranschläge ein.

Die 24-Stunden-Pflege als essenzielle Säule der häuslichen Versorgung

Selbst mit der Unterstützung eines SAPV-Teams und eines ambulanten Pflegedienstes entsteht im Alltag oft eine Betreuungslücke. Das SAPV-Team ist zwar 24 Stunden erreichbar, aber nicht physisch rund um die Uhr vor Ort. Der ambulante Pflegedienst kommt meist nur für ein bis drei Stunden am Tag. Die restlichen 21 Stunden lasten auf den Schultern der Angehörigen.

In dieser Phase ist eine 24-Stunden-Pflege (auch Betreuung in häuslicher Gemeinschaft genannt) eine immense Erleichterung. Hierbei zieht eine Betreuungskraft (häufig aus dem osteuropäischen Ausland) mit in den Haushalt ein. Sie übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten, bereitet Mahlzeiten zu, hilft bei der Grundpflege, leistet Gesellschaft und ist vor allem nachts anwesend, um bei Unruhezuständen oder Toilettengängen zu helfen.

Wie finanziert man die 24-Stunden-Pflege?
Die 24-Stunden-Pflege wird nicht direkt von der Krankenkasse bezahlt, da es sich rechtlich gesehen um eine Betreuungs- und keine medizinische Leistung handelt. Sie wird aus den Mitteln der Pflegekasse finanziert, die Ihnen zur freien Verfügung stehen. Zur Deckung der Kosten (die je nach Qualifikation und Deutschkenntnissen der Betreuungskraft variieren) können Sie folgende Budgets bündeln:

  • Das volle Pflegegeld (bis zu 990 Euro bei Pflegegrad 5).

  • Das Budget der Verhinderungspflege (1.685 Euro pro Jahr, was umgelegt auf Monate einen weiteren Zuschuss bedeutet).

  • Steuerliche Vorteile: Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden (bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis im Jahr).

Die 24-Stunden-Pflege ersetzt dabei nicht das SAPV-Team, sondern ergänzt es perfekt. Die Betreuungskraft sichert den Alltag, während das SAPV-Team die medizinische Symptomkontrolle übernimmt.

Zwei ältere Frauen sitzen entspannt und lächelnd bei einer Tasse Tee am Esstisch zusammen.

Eine 24-Stunden-Pflegekraft unterstützt im Alltag.

Einfühlsame Betreuungskraft hilft einem Senior beim Lesen eines Buches im hellen Wohnzimmer.

Gemeinsame Aktivitäten fördern das Wohlbefinden.

Ambulante Hospizdienste: Ehrenamtliche Begleitung ohne Kosten

Neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung darf die psychosoziale Komponente nicht vergessen werden. Das Sterben zu Hause ist ein emotionaler Prozess, der oft Ängste und ungelöste Fragen aufwirft.

Hier leisten die ambulanten Hospizdienste unschätzbare Arbeit. Speziell geschulte, ehrenamtliche Hospizbegleiter besuchen den Patienten und die Familie zu Hause. Sie nehmen sich Zeit für Gespräche, lesen vor, hören zu oder wachen einfach schweigend am Bett, damit die Angehörigen in Ruhe ein paar Stunden schlafen können. Sie sind auch in der Trauerbegleitung nach dem Versterben ein wichtiger Anker.

Die Kostenfrage: Die Inanspruchnahme eines ambulanten Hospizdienstes ist für den Patienten und die Angehörigen vollständig kostenfrei. Die Dienste finanzieren sich über Spenden sowie über gesetzlich geregelte Zuschüsse der Krankenkassen an die Hospizvereine.

Finanzielle Absicherung und Freistellung für pflegende Angehörige

Wer einen geliebten Menschen in der letzten Lebensphase begleitet, kann und will oft nicht wie gewohnt seinem Beruf nachgehen. Der Gesetzgeber bietet hierfür Instrumente, um den Spagat zwischen Pflege und Beruf abzufedern.

1. Das Pflegeunterstützungsgeld (für akute Situationen):
Tritt die Pflegesituation plötzlich auf (z. B. nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mit einer palliativen Diagnose), haben berufstätige Angehörige das Recht, sich bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Pflege zu organisieren. Für diesen Zeitraum zahlt die Pflegekasse das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Dies entspricht in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Antrag muss unverzüglich bei der Pflegekasse des Angehörigen gestellt werden (ein ärztliches Attest über die akute Pflegesituation ist erforderlich).

2. Begleitung in der letzten Lebensphase (nach dem Pflegezeitgesetz):
Gemäß § 3 Abs. 6 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte das Recht, sich für bis zu drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Begleitung zu Hause oder in einem Hospiz stattfindet.

Finanzierung der Freistellung: Diese dreimonatige Auszeit ist vom Arbeitgeber unbezahlt (es gibt keine Lohnfortzahlung). Damit Sie in dieser Zeit dennoch Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, haben Sie Anspruch auf ein zinsloses staatliches Darlehen, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden kann. Dieses Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss nach Beendigung der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt werden. Wichtig: Während der Freistellung bleiben Sie in der Regel sozialversichert (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Zudem zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, wenn diese die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) ausüben und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.

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Welche Eigenanteile und Zuzahlungen kommen auf Sie zu?

Um Ihnen maximale Transparenz zu geben, fassen wir hier noch einmal zusammen, welche Kosten in der häuslichen Palliativversorgung tatsächlich von Ihnen als Familie getragen werden müssen:

  • Leistungen des SAPV-Teams: 0 Euro (100 % Kostenübernahme durch die Krankenkasse).

  • Ambulanter Hospizdienst: 0 Euro.

  • Medikamente und Verbandsmaterial: Gesetzliche Zuzahlung von 10 % (min. 5 Euro, max. 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

  • Medizinische Hilfsmittel (z.B. Pflegebett): Max. 25 Euro Zuzahlung pro Hilfsmittel.

  • Grundpflege durch Pflegedienst: Kostenlos, solange das Budget der Pflegesachleistungen (z. B. 1.859 Euro bei PG 4) nicht überschritten wird. Beträge, die darüber hinausgehen, müssen privat gezahlt werden (oder über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden).

  • 24-Stunden-Pflege: Eigenanteil erforderlich. Die Kosten liegen meist zwischen 2.500 und 3.500 Euro im Monat. Nach Abzug von Pflegegeld (z.B. 800 Euro bei PG4) und anteiliger Verhinderungspflege verbleibt ein monatlicher Eigenanteil von ca. 1.500 bis 2.500 Euro.

  • Laufende Lebenshaltungskosten: Miete, Strom, Lebensmittel und Hygieneartikel des Patienten müssen selbstverständlich weiterhin privat getragen werden.

Checkliste: Die ersten Schritte zur Organisation der Palliativpflege

Wenn die Entscheidung für die häusliche Palliativpflege gefallen ist, sollten Sie strukturiert vorgehen. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, keine wichtigen finanziellen und organisatorischen Schritte zu vergessen:

  1. Ärztliches Gespräch suchen: Bitten Sie den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus um die Ausstellung der Verordnung für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (Muster 63).

  2. SAPV-Team kontaktieren: Suchen Sie ein SAPV-Team in Ihrer Region und übergeben Sie die Verordnung. Das Team kümmert sich oft selbst um die Genehmigung bei der Krankenkasse.

  3. Pflegegrad beantragen (Eilantrag): Kontaktieren Sie umgehend die Pflegekasse und stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Weisen Sie ausdrücklich auf die Palliativsituation hin (1-Wochen-Frist für den MD).

  4. Hilfsmittel organisieren: Beantragen Sie über den Arzt oder das SAPV-Team ein Pflegebett und stellen Sie bei der Pflegekasse den Antrag auf einen Hausnotruf sowie die monatliche Pflegehilfsmittel-Box (42 Euro).

  5. Betreuungsnetzwerk aufbauen: Entscheiden Sie, ob Sie einen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege benötigen oder ob eine 24-Stunden-Pflegekraft zur Entlastung der Familie sinnvoll ist. Holen Sie sich hierfür professionelle Beratung ein.

  6. Vorsorgedokumente prüfen: Stellen Sie sicher, dass eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht vorliegen und für die Ärzte (insbesondere das SAPV-Team und den Notarzt) griffbereit im Haus liegen.

  7. Arbeitgeber informieren: Falls Sie berufstätig sind, beantragen Sie das Pflegeunterstützungsgeld für die ersten 10 Tage oder prüfen Sie die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz.

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Fazit: Gut informiert finanzielle Hürden abbauen

Die Palliativpflege zu Hause ist eine der wertvollsten Entscheidungen, die Sie für einen schwerstkranken Angehörigen treffen können. Sie ermöglicht ein würdevolles Abschiednehmen in Geborgenheit und Vertrautheit. Die Angst vor unbezahlbaren Kosten ist in Deutschland glücklicherweise meist unbegründet, wenn man das System aus Kranken- und Pflegekasse richtig nutzt.

Die Krankenkasse sichert mit der vollständigen Übernahme der SAPV-Kosten die medizinische Schmerzfreiheit und Symptomkontrolle ohne Zuzahlungen für das Personal. Die Pflegekasse federt durch deutlich erhöhte Budgets für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege die Kosten für die Grundbetreuung und wichtige Hilfsmittel ab.

Dennoch erfordert die Organisation ein koordiniertes Vorgehen. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die Expertise von SAPV-Teams, Sozialdiensten der Krankenhäuser und spezialisierten Pflegeberatern, um alle Ihnen zustehenden Gelder und Hilfsmittel (vom Hausnotruf bis zum Pflegebett) abzurufen. Wenn die Pflege durch die Familie allein nicht mehr zu stemmen ist, bietet eine 24-Stunden-Pflege eine bezahlbare und liebevolle Lösung, um die Lücke zwischen den Besuchen der medizinischen Fachkräfte zu schließen. So schaffen Sie den Raum für das, was am Ende des Lebens am wichtigsten ist: Liebe, Nähe und Frieden.

Für detaillierte, gesetzliche Rahmenbedingungen und weiterführende Informationen zum Thema Pflegeleistungen können Sie sich auch auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

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