Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen 2026 zu
Pflegegrade · Grad 1 von 5 · Stand 2026
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung). Pflegegeld gibt es hier noch nicht, wohl aber alle Pauschalleistungen der Pflegekasse: den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel für 42 € monatlich, den Hausnotruf-Zuschuss von 27 € monatlich und bis zu 4.180 € Zuschuss je Umbau-Maßnahme.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
| Leistung | Betrag | Turnus | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige | kein Anspruch | ab Pflegegrad 2 | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst | kein Anspruch | ab Pflegegrad 2 | § 36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag für Alltagshilfe und Betreuung | 131 € | monatlich | § 45b SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege zusätzlich, ohne Anrechnung | kein Anspruch | ab Pflegegrad 2 | § 41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsamer Jahresbetrag | kein Anspruch | ab Pflegegrad 2 | § 42a SGB XI |
| Vollstationäre Pflege Leistungsbetrag im Pflegeheim | 131 € Zuschuss | monatlich | § 43 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung Badumbau, Treppenlift und mehr | 4.180 € | je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Handschuhe, Desinfektion und mehr | 42 € | monatlich | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Hausnotruf-Zuschuss seit April 2026 erhöht | 27 € | monatlich | § 40 Abs. 1 SGB XI |
| Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen, mind. 3 Bewohner mit Pflegegrad | 224 € | monatlich | § 45f SGB XI |
| DiPA - Digitale Pflegeanwendungen für zugelassene Pflege-Apps, zzgl. bis 30 € Unterstützungsleistung | bis 40 € | monatlich | §§ 39a, 40b SGB XI |
Pflegegeld
bei Pflege durch Angehörige
kein Anspruch
ab Pflegegrad 2
§ 37 SGB XI
Pflegesachleistungen
für den ambulanten Pflegedienst
kein Anspruch
ab Pflegegrad 2
§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag
für Alltagshilfe und Betreuung
monatlich
§ 45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege
zusätzlich, ohne Anrechnung
kein Anspruch
ab Pflegegrad 2
§ 41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
gemeinsamer Jahresbetrag
kein Anspruch
ab Pflegegrad 2
§ 42a SGB XI
Vollstationäre Pflege
Leistungsbetrag im Pflegeheim
131 € Zuschuss
monatlich
§ 43 SGB XI
Wohnumfeldverbesserung
Badumbau, Treppenlift und mehr
je Maßnahme
§ 40 Abs. 4 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Handschuhe, Desinfektion und mehr
monatlich
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Hausnotruf-Zuschuss
seit April 2026 erhöht
monatlich
§ 40 Abs. 1 SGB XI
Wohngruppenzuschlag
für ambulant betreute Wohngruppen, mind. 3 Bewohner mit Pflegegrad
monatlich
§ 45f SGB XI
DiPA - Digitale Pflegeanwendungen
für zugelassene Pflege-Apps, zzgl. bis 30 € Unterstützungsleistung
monatlich
§§ 39a, 40b SGB XI
Alle Beträge Stand 2026. Die Leistungsbeträge gelten unverändert seit der letzten Anpassung; die nächste reguläre Dynamisierung ist frühestens zum 01.01.2028 vorgesehen. Wohngruppenzuschlag und DiPA gelten unabhängig vom Pflegegrad in gleicher Höhe.
Was steht Ihnen davon konkret zu? Berechnen Sie Ihr persönliches PflegebudgetIhre Leistungen bei Pflegegrad 1 im Detail
Diese neun Leistungen stehen Ihnen 2026 bei Pflegegrad 1 zu, auch ohne Pflegegeld. Die Tabelle oben zeigt die Beträge auf einen Blick — die vier wichtigsten Leistungen folgen hier im Detail, die übrigen kompakt im Anschluss.
Entlastungsbetrag
131 € / MonatZuschuss für Alltagshilfe und Betreuung, kein Bargeld auf dem Konto.
- Kostenerstattungsprinzip: Rechnung einer nach § 45a SGB XI anerkannten Alltagshilfe einreichen, oder per Abtretungserklärung direkt abrechnen lassen und nur den Eigenanteil zahlen.
- Anerkannt: Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen, hauswirtschaftliche Dienste mit Landeszulassung.
- Verfällt nicht sofort: sammelt sich im Kalenderjahr an, abrufbar bis 30. Juni des Folgejahres, danach ist der Anspruch erloschen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42 € / MonatFür Verbrauchsgüter, die in der häuslichen Pflege regelmäßig anfallen.
- Typisch: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz.
- Keine Einzelrechnungen nötig, anders als beim Entlastungsbetrag.
- Praktikabel: ein Vertragspartner der Pflegekasse, meist ein Pflegebox-Anbieter, liefert monatlich und rechnet pauschal ab. Freischaltung meist per formlosem Antrag mit Nachweis des Pflegegrads.
Hausnotruf
27 € / MonatZuschuss zu Anschluss- und Grundgebühr eines Notrufsystems, schon ab Pflegegrad 1.
- Seit dem 1. April 2026: 27 € monatlich, zuvor 25,50 €.
- Sender am Handgelenk oder um den Hals: ein Knopfdruck alarmiert die Zentrale, die Angehörige oder den Rettungsdienst erreicht.
- Beantragt wird direkt bei der Pflegekasse, meist genügt die Vertragskopie des gewählten Anbieters.
Wohnumfeldverbesserung
bis 4.180 € je MaßnahmeJe Umbau-Maßnahme, unverändert für alle fünf Pflegegrade.
- Typisch: bodengleiche Dusche, Treppenlift, verbreiterte Türen, Haltegriffe im Bad.
- Reihenfolge entscheidet: Antrag mit Kostenvoranschlag muss vor Beginn der Arbeiten bei der Kasse liegen, eine rückwirkende Erstattung ist nicht vorgesehen.
- Bei mehreren, voneinander unabhängigen Maßnahmen lässt sich der Zuschuss auch mehrfach ausschöpfen, etwa einmal fürs Bad und einmal für den Treppenlift.
Weitere Leistungen kompakt
Fünf weitere Pauschalleistungen, komprimiert auf das Wichtigste:
Wohngruppenzuschlag
224 € / MonatMindestens drei Menschen mit Pflegegrad in ambulant betreuter Wohngruppe (seit dem BEEP-Gesetz: § 45f SGB XI).
DiPA
bis 40 € / MonatBis 40 € plus bis zu 30 € Pflegedienst-Unterstützung, keine ärztliche Verordnung nötig.
Pflegekurse für Angehörige
kostenlosKostenlos, zählt nicht auf den Entlastungsbetrag an.
Beratungsbesuch
freiwilligBei Pflegegrad 1 freiwillig und kostenlos — Pflicht wird er erst ab Pflegegrad 2, sobald Pflegegeld fließt (halbjährlich).
Zuschuss zur vollstationären Pflege
131 € / Monat131 € monatlich — in der Praxis die Ausnahme, die Pauschalleistungen zielen auf die Versorgung zu Hause.
Den Entlastungsbetrag in Hilfe verwandeln
Mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 131 € monatlich für Alltagshilfe und Haushalt. Wir vermitteln geprüfte Alltagshilfen aus Ihrer Region, kostenlos und unverbindlich.
Wer bekommt Pflegegrad 1?
Typische Situationen sind die Zeit nach einem Sturz oder einer Operation, beginnende Demenz, nachlassende Kraft und Beweglichkeit im hohen Alter oder chronische Erkrankungen, die einzelne Verrichtungen mühsam machen.
Das gibt es bei Pflegegrad 1 nicht
Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen, keine Tages- und Nachtpflege und kein Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese Leistungen beginnen erst mit Pflegegrad 2. Im Pflegeheim bleibt es bei einem Zuschuss von 131 € monatlich.
Das gibt es sehr wohl
Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Alltagshilfe und Betreuung, Pflegehilfsmittel für 42 € monatlich, Hausnotruf-Zuschuss von 27 € monatlich, bis zu 4.180 € je Umbau-Maßnahme, kostenlose Pflegekurse für Angehörige und der halbjährliche Beratungsbesuch auf Wunsch.
Zusammengerechnet sind die monatlichen Pauschalen rund 2.400 € pro Jahr wert, noch ohne den Umbau-Zuschuss. Trotzdem bleibt vieles davon liegen, weil kein Antrag gestellt oder der Entlastungsbetrag nie abgerufen wird. Der wird nämlich nicht aufs Konto überwiesen: Die Pflegekasse erstattet Rechnungen anerkannter Anbieter, etwa einer Alltagshilfe oder einer stundenweisen Betreuung.
Gab es früher eine Pflegestufe für Pflegegrad 1?
Nein. Das ist der wichtigste Unterschied zu allen anderen Graden: Pflegegrad 1 hat keine Entsprechung im alten System.
- Bis Ende 2016: nur Pflegestufen 1 bis 3, bemessen am täglichen Zeitaufwand der Grundpflege in Minuten. Wer weniger als 90 Minuten am Tag brauchte, ging komplett leer aus, egal wie belastend der Alltag sonst war.
- Seit der Reform 2017: neues Begutachtungsverfahren nach Punkten, das sechs Lebensbereiche statt nur der Pflegeminuten bewertet. Pflegegrad 1 wurde als eigene, neue Einstiegsstufe genau für diese bislang übersehene Gruppe geschaffen.
- Wer also schon 2016 spürbar, aber noch wenig Unterstützung brauchte, etwa nach einem Sturz, hatte damals meist gar keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Heute sichert Pflegegrad 1 wenigstens die Pauschalleistungen.
Fakten zu Pflegegrad 1
Wie läuft die Begutachtung für Pflegegrad 1?
Mobilität
Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Erkennen von Personen, Verstehen von Sachverhalten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Unruhe, Ängste, Abwehr pflegerischer Maßnahmen
Selbstversorgung
Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Tagesablauf planen, Kontakte pflegen, sich beschäftigen
* Von Modul 2 und Modul 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in das Ergebnis ein.
| Pflegegrad | Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| 1 diese Seite | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Selbsttest: Welcher Pflegegrad könnte es sein?
Schätzen Sie zu jedem der sechs Begutachtungsmodule ein, wie selbstständig die pflegebedürftige Person aktuell noch ist. Der Test rechnet grob nach der NBA-Gewichtung und zeigt eine erste Orientierung.
Modul 1 · Mobilität
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Umsetzen im Bett
Modul 2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Personen erkennen, Sachverhalte verstehen
Modul 3 · Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Pflegehandlungen
Modul 4 · Selbstversorgung
Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang
Modul 5 · Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen
Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien
Modul 6 · Alltagsleben und soziale Kontakte
Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen, sich beschäftigen
Ihre grobe Ersteinschätzung
Das ist eine grobe Ersteinschätzung auf Basis Ihrer eigenen Angaben. Sie ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und ist rechtlich nicht bindend. Der tatsächliche Pflegegrad wird ausschließlich beim Hausbesuch anhand aller sechs Module ermittelt.
Zum kostenlosen PflegegradrechnerWie beantrage ich Pflegegrad 1?
-
Antrag bei der Pflegekasse
Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) genügt. Auch Angehörige können den Antrag stellen, eine Vollmacht reicht. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, deshalb zählt jeder Tag.
-
Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst kündigt einen Hausbesuch an. Führen Sie vorab zwei Wochen ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte sowie die Medikamentenliste bereit. Eine Vertrauensperson sollte beim Termin dabei sein.
-
Bescheid prüfen
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Prüfen Sie die Punktevergabe im Gutachten; fällt die Einstufung zu niedrig aus, bleibt ein Monat Zeit für den Widerspruch.
Welcher Pflegegrad ist realistisch?
Der Pflegegradrechner simuliert die offizielle Begutachtung mit allen sechs Modulen, kostenlos und ohne Anmeldung.
Was hat sich 2026 geändert?
- Beratungseinsatz vereinheitlicht: Seit dem 01.01.2026 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5 nur noch halbjährlich Pflicht, sofern Pflegegeld bezogen wird (BEEP-Gesetz). Wer ausschließlich Pflegesachleistungen erhält, kann ihn freiwillig nutzen. Bei Pflegegrad 4 und 5 war er zuvor vierteljährlich vorgeschrieben; vierteljährliche Termine bleiben freiwillig möglich.
- Hausnotruf-Zuschuss erhöht: Seit dem 01.04.2026 zahlt die Pflegekasse 27 € statt 25,50 € monatlich, bereits ab Pflegegrad 1.
- Verhinderungspflege ohne Wartezeit: Seit dem 01.07.2025 entfällt die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit; der Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2 sofort.
- Mehr Sicherheit für Pflegepersonen: Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger läuft bei eigenem Urlaub jetzt bis zu acht Wochen im Jahr weiter, doppelt so lange wie zuvor.
Alle Änderungen im Detail erklärt die Pflegegrade-Übersicht.
Was unterscheidet Pflegegrad 1 von Pflegegrad 2?
Verschlechtert sich der Zustand, lohnt der Höherstufungsantrag deshalb fast immer; die Pauschalleistungen von Pflegegrad 1 bleiben dabei vollständig erhalten.
Was eine verpasste Höherstufung kostet
Ab 27 Punkten öffnet Pflegegrad 2 drei Leistungen, die es bei Pflegegrad 1 noch nicht gibt:
- Pflegegeld: 347 € monatlich für die Pflege durch Angehörige.
- Pflegesachleistungen: alternativ bis 796 € monatlich für einen ambulanten Pflegedienst.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 €.
Die Rechnung hinter dem Wort „lohnt sich“
Wer trotz eines Bedarfs, der längst für Pflegegrad 2 reicht, bei Pflegegrad 1 eingestuft bleibt, verzichtet allein beim Pflegegeld auf 4.164 € im Jahr, zwölf Monate zu je 347 €. Rechnet man Pflegesachleistungen oder den Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu, wächst die Differenz noch deutlich weiter.
Der Wechsel läuft unkompliziert:
- Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt, ein Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung reicht meist aus.
- Der Medizinische Dienst begutachtet danach erneut nach denselben sechs Modulen wie beim Erstantrag.
- Ein Pflegetagebuch, in dem Sie zwei bis drei Wochen lang den tatsächlichen Hilfebedarf notieren, verbessert die Aussicht auf eine korrekte Einstufung deutlich.
- Bis zur neuen Entscheidung bleiben Entlastungsbetrag, Hausnotruf-Zuschuss und die übrigen Pauschalleistungen von Pflegegrad 1 unverändert bestehen, es entsteht keine Lücke.
Fallbeispiel: Pflegegrad 1 im Alltag
Ursula, 78, lebt allein und ist nach einem Oberschenkelhalsbruch unsicher auf den Beinen. Waschen und Anziehen schafft sie langsam selbst, das Duschen traut sie sich ohne Begleitung nicht mehr zu, der Wocheneinkauf überfordert sie. Die Begutachtung ergibt 19 Punkte: Pflegegrad 1.
Ursula setzt den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für eine Alltagshilfe ein, die beim Einkaufen und im Haushalt unterstützt. Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau der Dusche mit bis zu 4.180 €, ein Hausnotruf gibt Sicherheit. Ihre Tochter besucht kostenlos einen Pflegekurs.
Zu niedrig eingestuft? So funktioniert der Widerspruch
Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie die Punkte je Modul und dokumentieren Sie den tatsächlichen Hilfebedarf. Das Vorgehen im Detail erklärt unser Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
Welche Vorlagen helfen beim Antrag?
Den Pflegegrad-Antrag stellen Sie am schnellsten über unseren geführten Online-Assistenten. Dagegen schicken wir Ihnen Pflegetagebuch und Widerspruch-Musterbrief als kostenlose PDF per E-Mail zu, sobald Sie die Bestätigung per Double-Opt-in abgeschlossen haben.
Pflegegrad-Antrag online stellen Geführt durch alle Angaben, in wenigen Minuten fertig – kostenlos und unverbindlich.Kostenloses Pflegetagebuch
Dokumentieren Sie den täglichen Pflegebedarf systematisch — die ideale Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung und die Einstufung in einen Pflegegrad.
- Übersichtliche Tages- und Wochenprotokolle
- Perfekte Vorbereitung für die MDK-Begutachtung
- Sofort ausdruckbar als PDF
Jetzt kostenlos erhalten
Per E-Mail direkt in Ihr Postfach
Kostenloses Pflegetagebuch
Dokumentieren Sie den täglichen Pflegebedarf systematisch — die ideale Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung und die Einstufung in einen Pflegegrad.
- Übersichtliche Tages- und Wochenprotokolle
- Perfekte Vorbereitung für die MDK-Begutachtung
- Sofort ausdruckbar als PDF
Jetzt kostenlos erhalten
Per E-Mail direkt in Ihr Postfach
Pflegegrad Widerspruch Musterbrief
Wurde Ihr Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft? Mit unserem Musterbrief legen Sie in wenigen Minuten Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Fertige Vorlage — sofort einsatzbereit
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen
- Tipps für eine erfolgreiche Begründung
Jetzt kostenlos erhalten
Per E-Mail direkt in Ihr Postfach
Pflegegrad Widerspruch Musterbrief
Wurde Ihr Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft? Mit unserem Musterbrief legen Sie in wenigen Minuten Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Fertige Vorlage — sofort einsatzbereit
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen
- Tipps für eine erfolgreiche Begründung
Jetzt kostenlos erhalten
Per E-Mail direkt in Ihr Postfach
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Was bekommt man bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bringt keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber alle Pauschalleistungen der Pflegekasse: den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 42 € monatlich, den Hausnotruf-Zuschuss von 27 € monatlich und bis zu 4.180 € Zuschuss je Umbau-Maßnahme, etwa für ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Als frei verfügbare Geldleistung: keine. Der Gegenwert der zweckgebundenen Leistungen ist trotzdem erheblich. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Hausnotruf summieren sich auf rund 2.400 € pro Jahr, dazu kommt der einmalige Umbau-Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?
Ja. Pflegegrad 1 ist der am häufigsten unterschätzte Pflegegrad: Viele Betroffene lassen den Entlastungsbetrag verfallen, weil sie glauben, ohne Pflegegeld lohne sich der Antrag nicht. Wer alle Pauschalleistungen nutzt, erhält Leistungen im Gegenwert von mehreren tausend Euro pro Jahr. Verschlechtert sich der Zustand später, genügt ein Höherstufungsantrag statt eines komplett neuen Verfahrens.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes. Geprüft werden sechs Lebensbereiche, am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege?
Nein, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann stattdessen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für stundenweise Betreuung und Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 im Pflegeheim?
Für die vollstationäre Pflege gibt es bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 € monatlich. Die vollen stationären Leistungsbeträge beginnen erst ab Pflegegrad 2. Ein Heimeinzug ist bei Pflegegrad 1 die Ausnahme; üblich ist die Versorgung zu Hause.
Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?
Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie ersatzlos.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2?
Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Höherstufungsantrag. Der Medizinische Dienst begutachtet dann erneut; ab 27 Punkten wird Pflegegrad 2 anerkannt. Ein Pflegetagebuch über den tatsächlichen Hilfebedarf verbessert die Erfolgsaussichten deutlich.
Ist Pflegegrad 1 dasselbe wie eine frühere Pflegestufe?
Nein. Pflegegrad 1 hat im alten System keine Entsprechung: Bis 2016 gab es nur die Pflegestufen 1 bis 3, wer weniger Hilfe brauchte, ging leer aus. Pflegegrad 1 wurde 2017 als komplett neue Einstiegsstufe geschaffen, gerade für Menschen mit geringem Hilfebedarf.
Darf man mit Pflegegrad 1 noch Auto fahren?
Ja, der Pflegegrad allein sagt nichts über die Fahreignung aus. Er misst nur die Selbstständigkeit im Alltag, nicht die Fahrtüchtigkeit. Nur wenn eine zugrunde liegende Erkrankung Sehvermögen, Reaktionsfähigkeit oder Orientierung einschränkt, kann eine ärztliche Prüfung der Fahreignung sinnvoll sein.
Kann man mit Pflegegrad 1 arbeiten?
Ja. Der Pflegegrad bewertet die Selbstständigkeit im Alltag, nicht die Erwerbsfähigkeit. Wer mit Pflegegrad 1 berufstätig ist oder es bleiben möchte, kann das uneingeschränkt tun; eine Meldung an den Arbeitgeber ist nicht vorgeschrieben.
Bekommt man mit Pflegegrad 1 einen Pflegedienst bezahlt?
Nicht über klassische Pflegesachleistungen, die gibt es erst ab Pflegegrad 2. Über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich lassen sich aber viele Pflegedienste für Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe, sofern der Anbieter dafür anerkannt ist.
Führt Pflegegrad 1 automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis?
Nein, beide Verfahren laufen unabhängig voneinander. Der Schwerbehindertenausweis wird über das Versorgungsamt beantragt und misst den Grad der Behinderung, der Pflegegrad über die Pflegekasse den Hilfebedarf im Alltag. Wer beide Vorteile nutzen möchte, muss auch beide Anträge separat stellen.
Die anderen Pflegegrade im Vergleich
Alle fünf Grade mit Punkten und Leistungen nebeneinander zeigt die Pflegegrade-Übersicht.
Vertiefende Ratgeber
Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid
Nur ein Monat Zeit: So gehen Sie erfolgreich gegen eine zu niedrige Einstufung vor.
Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: Treppenlift
Ihnen steht ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € für einen Treppenlift zu. So beantragen Sie ihn und sichern sich die volle Förderung.
Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: Badumbau
Ihnen steht ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € (bei Ehepaaren 8.360 €) für den barrierefreien Badumbau zu. So nutzen Sie ihn optimal.
Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel
So schöpfen Sie die monatlichen Pauschalleistungen voll aus.
Beratungseinsatz nach § 37.3
Pflichttermine für Pflegegeld-Bezieher: die Regeln seit 2026.
Redaktionell geprüft von Benedikt Hübenthal · Zuletzt aktualisiert: 28.08.2026
Quellen & rechtliche Grundlagen
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (Begutachtung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
- § 37 SGB XI: Pflegegeld und Beratungseinsatz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html
- § 43 SGB XI: Vollstationäre Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung.html