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Pflegegrad 4: Alle Leistungen und Ansprüche 2026

Pflegegrade · Grad 4 von 5 · Stand 2026

Pflegegrad 4 erhalten Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung), die bei nahezu allen Verrichtungen Unterstützung brauchen, häufig auch nachts. Die Pflegekasse zahlt 800 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 1.859 € Pflegesachleistungen monatlich für den Pflegedienst.

70 bis unter 90 Punkte 800 € Pflegegeld / Monat 1.859 € Sachleistungen / Monat
12,5 Punkte · gering 100 Punkte · schwerst

Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?

Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 4 800 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige, bis 1.859 € Pflegesachleistungen monatlich für den Pflegedienst oder beides gemischt über die Kombinationsleistung. Was Ihre Aufteilung konkret ergibt, berechnet der Pflegegeld-Rechner unter der Tabelle.

Pflegegeld

bei Pflege durch Angehörige

800 €

monatlich

§ 37 SGB XI

Pflegesachleistungen

für den ambulanten Pflegedienst

1.859 €

monatlich

§ 36 SGB XI

Entlastungsbetrag

für Alltagshilfe und Betreuung

131 €

monatlich

§ 45b SGB XI

Tages- und Nachtpflege

zusätzlich, ohne Anrechnung

1.685 €

monatlich

§ 41 SGB XI

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

gemeinsamer Jahresbetrag

3.539 €

jährlich

§ 42a SGB XI

Vollstationäre Pflege

Leistungsbetrag im Pflegeheim

1.855 €

monatlich

§ 43 SGB XI

Wohnumfeldverbesserung

Badumbau, Treppenlift und mehr

4.180 €

je Maßnahme

§ 40 Abs. 4 SGB XI

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Handschuhe, Desinfektion und mehr

42 €

monatlich

§ 40 Abs. 2 SGB XI

Hausnotruf-Zuschuss

seit April 2026 erhöht

27 €

monatlich

§ 40 Abs. 1 SGB XI

Wohngruppenzuschlag

für ambulant betreute Wohngruppen, mind. 3 Bewohner mit Pflegegrad

224 €

monatlich

§ 45f SGB XI

DiPA - Digitale Pflegeanwendungen

für zugelassene Pflege-Apps, zzgl. bis 30 € Unterstützungsleistung

bis 40 €

monatlich

§§ 39a, 40b SGB XI

Alle Beträge Stand 2026. Die Leistungsbeträge gelten unverändert seit der letzten Anpassung; die nächste reguläre Dynamisierung ist frühestens zum 01.01.2028 vorgesehen. Wohngruppenzuschlag und DiPA gelten unabhängig vom Pflegegrad in gleicher Höhe.

Was steht Ihnen davon konkret zu? Berechnen Sie Ihr persönliches Pflegebudget

Jede Leistung im Detail: Wie Sie sie tatsächlich abrufen

Die Tabelle oben zeigt die Beträge, hier geht es um die Mechanik dahinter: Wer zahlt an wen, welche Voraussetzungen gelten, und was bei Nichtnutzung passiert. Gerade bei Pflegegrad 4 lohnt sich der genaue Blick, weil hier mehrere Leistungen gleichzeitig laufen und sich gegenseitig ergänzen, statt sich auszuschließen.

Rechenbeispiel Kombinationsleistung

Nutzt eine Familie 60 % der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst, sind das bei Pflegegrad 4 rund 1.115 €. Die restlichen 40 % des Pflegegelds, also 320 €, werden an die pflegende Angehörige ausgezahlt. Abgerechnet wird nach der tatsächlichen Inanspruchnahme im jeweiligen Monat; an das einmal gewählte Verhältnis sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden, bevor Sie es neu festlegen können.

Pflegegeld

800 € / Monat

Wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht direkt an die Pflegeperson, und ist frei verwendbar.

  • Voraussetzung: Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
  • Seit dem BEEP-Gesetz zum 01.01.2026 bei Pflegegrad 4 nur noch halbjährlich Pflicht statt wie zuvor vierteljährlich; freiwillig weiterhin vierteljährlich möglich
  • Wird der Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen

Pflegesachleistungen

1.859 € / Monat

Wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst bis zur monatlichen Obergrenze abgerechnet.

  • Anders als der Entlastungsbetrag nicht in den Folgemonat übertragbar
  • Ein nicht ausgeschöpfter Betrag verfällt ungenutzt am Monatsende

Entlastungsbetrag

131 € / Monat

Zweckgebunden für Alltagshilfe, Betreuungsgruppen oder anerkannte Angebote nach § 45b SGB XI.

  • Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an
  • Nachträglich einsetzbar bis 30. Juni des Folgejahres
  • Danach verfällt der Restbetrag

Verhinderungs-/Kurzzeitpflege

3.539 € / Jahr

Ein gemeinsamer Jahresbetrag für beides, flexibel einsetzbar, etwa für eine Ersatzpflegekraft während des Urlaubs der Pflegeperson oder einen befristeten Heimaufenthalt nach einem Krankenhausaufenthalt.

  • Seit dem 01.07.2025 entfällt die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit
  • Anspruch besteht direkt ab der Einstufung

Tages- und Nachtpflege

bis 1.685 € / Monat

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, ohne Anrechnung darauf.

  • Strukturiert den Tag bei zusätzlichem kognitivem Unterstützungsbedarf, wie er bei Pflegegrad 4 häufig vorliegt
  • Entlastet berufstätige Angehörige an festen Wochentagen

Pauschal- und Zusatzleistungen

Beträge stehen in der Tabelle oben, hier nur das Wichtigste zu jeder Leistung:

Pflegehilfsmittel

42 € / Monat

Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen; direkt über einen Vertragspartner der Pflegekasse abrechenbar, kein Rezept nötig.

Hausnotruf

27 € / Monat

Deckt die monatliche Grundgebühr weitgehend ab, seit dem 01.04.2026 angehoben; bei vielen Anbietern bleibt kaum ein Eigenanteil.

Wohnumfeldverbesserung

bis 4.180 € je Maßnahme

Für barrierefreie Umbauten wie ein bodengleiches Bad oder einen Treppenlift, je Maßnahme, wiederholt nutzbar, wenn sich der Bedarf ändert.

Wohngruppenzuschlag

224 € / Monat

Für mindestens drei Personen mit Pflegegrad in einer ambulant betreuten Wohngruppe (seit dem BEEP-Gesetz: § 45f SGB XI).

DiPA

bis 40 € / Monat

Für zugelassene digitale Pflegeanwendungen, bis 40 € plus bis zu 30 € für unterstützende Leistungen eines Pflegedienstes.

Vollstationäre Pflege

1.855 € / Monat

Deckt den pflegebedingten Aufwand im Heim nur teilweise; Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI: 15 % im ersten, 30 % im zweiten, 50 % im dritten, 75 % ab dem vierten Aufenthaltsjahr.

Versorgung rund um die Uhr planen

Bei Pflegegrad 4 stellt sich oft die Frage: Betreuungskraft im Haus oder Pflegeheim? Der Kosten-Rechner vergleicht beide Wege mit Ihren Leistungen; alternativ vergleichen Sie geprüfte Pflegedienste aus Ihrer Region.

Wer bekommt Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 bedeutet die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung. Unterstützung ist bei nahezu allen Verrichtungen des Alltags nötig, vom Aufstehen über die gesamte Körperpflege bis zum Essen, häufig auch mehrfach in der Nacht. Nur noch rund jeder achte Durchlauf unseres Pflegegradrechners erreicht diesen Punktebereich.

Ohne feste Pflegestruktur, ob durch Angehörige, Pflegedienst oder beides, geht es nicht mehr.

Typische Situationen

Fortgeschrittene Parkinson- oder Demenzerkrankung, Zustand nach schwerem Schlaganfall mit Pflegebett und Transferhilfen, ausgeprägte Multimorbidität im hohen Alter. Oft kommen kognitive Einschränkungen zu den körperlichen hinzu.

Die Versorgung organisieren

Mit 1.859 € Sachleistungen monatlich lassen sich mehrere Pflegedienst-Einsätze pro Tag finanzieren. Viele Familien kombinieren Angehörigen-Pflege, Pflegedienst, Tagespflege und stundenweise Betreuung über den Entlastungsbetrag.

So hieß Pflegegrad 4 vor 2017

Eine Pflegestufe 4 hat es im alten System nie gegeben, es endete bei Stufe 3 plus einer möglichen Härtefallregelung.

  • Überwiegend körperlicher Hilfebedarf, etwa nach schwerem Schlaganfall mit weitgehender Bewegungseinschränkung: entspricht am ehesten der früheren Pflegestufe 3.
  • Zusätzliche erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz, etwa im mittleren bis fortgeschrittenen Demenzstadium mit Weglauftendenz oder Unruhezuständen: schon die niedrigere Pflegestufe 2 konnte zu einer vergleichbaren Einstufung führen, weil der damalige Demenz-Zuschlag zwei Stufen nach oben zählte.
  • Für Betroffene der Überleitung 2017 häufig eine spürbare Verbesserung: Wer vorher knapp unter Stufe 3 lag, erhielt mit der neuen Punktebewertung oft erstmals die vollen Leistungen von Pflegegrad 4.

Pflegegrad 4 in Zahlen

5,7 Mio. Menschen in Deutschland galten Ende 2023 als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung. Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom Dezember 2024
86 % davon wurden zu Hause versorgt, 14 % vollstationär im Pflegeheim. Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand Ende 2023
40 % + 30 % Anteil von Pflegegrad 2 und 3 an allen Pflegebedürftigen — höhere Grade wie Pflegegrad 4 sind seltener, aber mit deutlich höheren Beträgen verbunden. Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Basis von Destatis

Wie läuft die Begutachtung für Pflegegrad 4?

Der Medizinische Dienst prüft beim Hausbesuch sechs Lebensbereiche und vergibt bis zu 100 Punkte. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig der Alltag noch gelingt. Für Pflegegrad 4 braucht es 70 bis unter 90 Punkte.
10 % Modul 1

Mobilität

Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung

15 %* Modul 2

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Orientierung, Erkennen von Personen, Verstehen von Sachverhalten

15 %* Modul 3

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Unruhe, Ängste, Abwehr pflegerischer Maßnahmen

40 % Modul 4

Selbstversorgung

Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang

20 % Modul 5

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche

15 % Modul 6

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Tagesablauf planen, Kontakte pflegen, sich beschäftigen

* Von Modul 2 und Modul 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in das Ergebnis ein.

1
12,5 bis unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

2
27 bis unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

3
47,5 bis unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

4
70 bis unter 90 Punkte diese Seite

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

5
90 bis 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Selbsttest: Welcher Pflegegrad könnte es sein?

Schätzen Sie zu jedem der sechs Begutachtungsmodule ein, wie selbstständig die pflegebedürftige Person aktuell noch ist. Der Test rechnet grob nach der NBA-Gewichtung und zeigt eine erste Orientierung.

Modul 1 · Mobilität

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Umsetzen im Bett

Modul 2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Orientierung, Personen erkennen, Sachverhalte verstehen

Modul 3 · Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Pflegehandlungen

Modul 4 · Selbstversorgung

Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang

Modul 5 · Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen

Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien

Modul 6 · Alltagsleben und soziale Kontakte

Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen, sich beschäftigen

Ihre grobe Ersteinschätzung

0 von 100 Punkten

Das ist eine grobe Ersteinschätzung auf Basis Ihrer eigenen Angaben. Sie ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und ist rechtlich nicht bindend. Der tatsächliche Pflegegrad wird ausschließlich beim Hausbesuch anhand aller sechs Module ermittelt.

Zum kostenlosen Pflegegradrechner

Wie beantrage ich Pflegegrad 4?

Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt, ein Formular ist nicht nötig. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung; über den Antrag entscheidet die Kasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
  1. Antrag bei der Pflegekasse

    Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) genügt. Auch Angehörige können den Antrag stellen, eine Vollmacht reicht. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, deshalb zählt jeder Tag. Besteht bereits ein niedrigerer Pflegegrad, heißt der Weg Höherstufungsantrag.

  2. Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst kündigt einen Hausbesuch an. Führen Sie vorab zwei Wochen ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte sowie die Medikamentenliste bereit. Eine Vertrauensperson sollte beim Termin dabei sein.

  3. Bescheid prüfen

    Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Prüfen Sie die Punktevergabe im Gutachten; fällt die Einstufung zu niedrig aus, bleibt ein Monat Zeit für den Widerspruch.

Welcher Pflegegrad ist realistisch?

Der Pflegegradrechner simuliert die offizielle Begutachtung mit allen sechs Modulen, kostenlos und ohne Anmeldung.

Zum Pflegegradrechner

Was hat sich 2026 geändert?

  • Beratungseinsatz vereinheitlicht: Seit dem 01.01.2026 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5 nur noch halbjährlich Pflicht, sofern Pflegegeld bezogen wird (BEEP-Gesetz). Wer ausschließlich Pflegesachleistungen erhält, kann ihn freiwillig nutzen. Bei Pflegegrad 4 und 5 war er zuvor vierteljährlich vorgeschrieben; vierteljährliche Termine bleiben freiwillig möglich.
  • Hausnotruf-Zuschuss erhöht: Seit dem 01.04.2026 zahlt die Pflegekasse 27 € statt 25,50 € monatlich, bereits ab Pflegegrad 1.
  • Verhinderungspflege ohne Wartezeit: Seit dem 01.07.2025 entfällt die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit; der Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2 sofort.
  • Mehr Sicherheit für Pflegepersonen: Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger läuft bei eigenem Urlaub jetzt bis zu acht Wochen im Jahr weiter, doppelt so lange wie zuvor.

Alle Änderungen im Detail erklärt die Pflegegrade-Übersicht.

Was unterscheidet Pflegegrad 4 von 3 und 5?

Der Mehrwert von Pflegegrad 4 gegenüber Pflegegrad 3 liegt ausschließlich in den laufenden Pflegeleistungen; die Pauschalleistungen bleiben exakt gleich.

Der wichtigste Punkt vorweg, weil er regelmäßig für Verwirrung sorgt:

  • Steigen deutlich: Pflegegeld (800 €), Pflegesachleistungen (1.859 €) und Tagespflege-Budget.
  • Bleiben exakt gleich: Entlastungsbetrag, Umbau-Zuschuss, Pflegehilfsmittel und der Jahresbetrag für Verhinderungspflege.

Pflegegrad 5 wird ab 90 Punkten erreicht oder über eine besondere Bedarfskonstellation, etwa wenn beide Arme und beide Beine gebrauchsunfähig sind. Bei deutlicher Verschlechterung lohnt der Höherstufungsantrag.

Fallbeispiel: Pflegegrad 4 im Alltag

Bernhard, 79, lebt mit fortgeschrittenem Parkinson. Er braucht Hilfe bei jedem Transfer, bei der kompletten Körperpflege und beim Essen; nachts muss seine Frau zwei- bis dreimal aufstehen. Die Begutachtung ergibt 78 Punkte: Pflegegrad 4.

Der Pflegedienst kommt morgens und abends, die Tagespflege entlastet an drei Tagen pro Woche. Über die Kombinationsleistung bleibt ein Teil des Pflegegelds von 800 € für seine Frau. Ob stattdessen eine Betreuungskraft im Haus wirtschaftlicher wäre, hat die Familie mit dem 24h-Pflege-Kosten-Rechner durchgerechnet.

Zu Hause, mit Betreuungskraft oder im Heim: die Optionen bei Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 ist meist der Punkt erreicht, an dem sich der Bedarf nicht mehr nebenbei auffangen lässt — Betreuung rund um die Uhr wird zur Regel statt zur Ausnahme. In der Praxis ist das selten eine einmalige Entscheidung: Viele Familien starten mit Angehörigen-Pflege und Pflegedienst, holen später eine Betreuungskraft ins Haus und ziehen einen Heimplatz erst in Betracht, wenn medizinische Gründe hinzukommen.

Angehörige + Pflegedienst

Die häufigste Lösung: Angehörige übernehmen einen Teil der Pflege, ein ambulanter Pflegedienst kommt über die Kombinationsleistung mehrfach täglich dazu, ergänzt durch Tagespflege und den Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung. Den nächtlichen Bedarf trägt meist die Familie selbst.

24-Stunden-Betreuung zu Hause

Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft, meist über eine Agentur vermittelt, deckt Präsenz rund um die Uhr ab, kostet aber deutlich mehr, als Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusammen abdecken. Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuervorteile mindern den Eigenanteil.

Vollstationär im Heim

Reicht die häusliche Versorgung nicht mehr, übernimmt die Pflegekasse 1.855 € monatlich, dazu den mit der Aufenthaltsdauer steigenden Leistungszuschlag. Der verbleibende Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten variiert stark nach Bundesland.

Wie hoch der Eigenanteil bei einer Betreuungskraft im Haus tatsächlich ausfällt und wie er sich zum Heimplatz verhält, rechnet der 24h-Pflege-Kosten-Rechner mit Ihren konkreten Leistungen durch.

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Pflegende Angehörige können über die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, geregelt in § 44 SGB XI.

  • Voraussetzung: mindestens zehn Stunden wöchentlich Pflege, verteilt auf mindestens zwei Tage
  • Eigene Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden wöchentlich
  • Die Pflegekasse meldet die Pflegeperson bei der Rentenversicherung an; ein formloser Antrag über die Pflegekasse genügt
  • Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Umfang der Pflegetätigkeit

Wenn Pflegegrad 4 nicht mehr reicht: der Weg zu Pflegegrad 5

Verschlechtert sich der Zustand weiter, lohnt sich ein Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse. Beim Pflegegeld bedeutet der Sprung ein Plus von 190 € monatlich.
  • Ein formloser Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung genügt, der Medizinische Dienst setzt daraufhin einen neuen Begutachtungstermin an.
  • Ein zwei bis vier Wochen geführtes Pflegetagebuch mit dem tatsächlichen täglichen und nächtlichen Hilfebedarf verbessert die Erfolgsaussichten deutlich, weil es die Punktevergabe je Modul nachvollziehbar macht.

Finanziell zeigt sich der Sprung vor allem beim Pflegegeld: Aus 800 € bei Pflegegrad 4 werden 990 € bei Pflegegrad 5, ein Plus von 190 € monatlich oder 2.280 € im Jahr. Bei Pflegesachleistungen und Tagespflege-Budget fällt der Unterschied ähnlich deutlich aus.

Pflegegrad 5 wird nicht ausschließlich ab 90 Punkten vergeben. Über die besondere Bedarfskonstellation, die früher als Härtefallregelung bekannt war, ist die Einstufung auch mit weniger Punkten möglich, wenn beide Arme und beide Beine gebrauchsunfähig sind, etwa bei einer hohen Querschnittlähmung oder im Wachkoma. Die reguläre Punkteschwelle entfällt in diesem Fall vollständig.

Anders als beim Widerspruch gegen einen bestehenden Bescheid handelt es sich bei der Höherstufung um einen neuen Antrag, für den keine Widerspruchsfrist läuft; Sie können ihn stellen, sobald sich der Zustand spürbar verschlechtert hat.

Zu niedrig eingestuft? So funktioniert der Widerspruch

Ein erheblicher Teil der Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide hat Erfolg. Wichtig ist die Frist: Ab Zugang des Bescheids bleibt ein Monat Zeit.

Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie die Punkte je Modul und dokumentieren Sie den tatsächlichen Hilfebedarf. Das Vorgehen im Detail erklärt unser Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.

Welche Vorlagen helfen beim Antrag?

Den Pflegegrad-Antrag stellen Sie am schnellsten über unseren geführten Online-Assistenten. Dagegen schicken wir Ihnen Pflegetagebuch und Widerspruch-Musterbrief als kostenlose PDF per E-Mail zu, sobald Sie die Bestätigung per Double-Opt-in abgeschlossen haben.

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?

800 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 1.859 € Pflegesachleistungen monatlich für den Pflegedienst. Beides lässt sich über die Kombinationsleistung anteilig mischen.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 4 insgesamt zu?

Pflegegeld von 800 € oder Pflegesachleistungen von 1.859 € monatlich, Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, Tages- und Nachtpflege bis 1.685 € monatlich, 3.539 € jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und bis zu 4.180 € je Umbau-Maßnahme.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?

70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung. Das entspricht der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Unterstützung ist bei nahezu allen Verrichtungen nötig, häufig auch nachts.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?

Fast ausschließlich die Höhe von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege-Budget. Entlastungsbetrag, Umbau-Zuschuss, Pflegehilfsmittel und der Jahresbetrag für Verhinderungspflege sind in beiden Graden identisch. Der Mehrwert von Pflegegrad 4 liegt also komplett bei den laufenden Pflegeleistungen.

Reichen die Leistungen für eine Betreuung rund um die Uhr?

Eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause kostet meist deutlich mehr, als die Pflegekasse zahlt. Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuervorteile decken einen spürbaren Teil; den realistischen Eigenanteil zeigt unser Kosten-Rechner für die 24-Stunden-Pflege.

Wie oft ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 Pflicht?

Seit Januar 2026 nur noch halbjährlich statt vierteljährlich; das hat das BEEP-Gesetz vereinheitlicht. Wer möchte, kann den Beratungseinsatz weiterhin vierteljährlich kostenlos abrufen.

Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 im Pflegeheim?

1.855 € monatlich für die vollstationäre Pflege, plus den Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Aufenthaltsdauer steigt.

Wann ist eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 möglich?

Ab 90 Punkten oder bei einer besonderen Bedarfskonstellation, etwa der Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine. Bei deutlicher Verschlechterung lohnt der Höherstufungsantrag mit erneuter Begutachtung.

Ist Pflegegrad 4 dasselbe wie eine frühere Pflegestufe 4?

Eine Pflegestufe 4 hat es im alten System nie gegeben, es endete bei Stufe 3. Bei überwiegend körperlichem Hilfebedarf entspricht Pflegegrad 4 am ehesten der früheren Pflegestufe 3, bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa durch fortgeschrittene Demenz, konnte schon Pflegestufe 2 zu einer vergleichbaren Einstufung führen.

Darf man mit Pflegegrad 4 noch Auto fahren?

Der Pflegegrad selbst berührt die Fahrerlaubnis nicht. Bei einem so hohen Hilfebedarf ist die reale Fahreignung aber häufig ohnehin eingeschränkt; im Zweifel entscheidet eine ärztliche oder verkehrsmedizinische Begutachtung, nicht die Einstufung der Pflegekasse.

Kann man mit Pflegegrad 4 arbeiten?

Rechtlich ja, der Pflegegrad schließt eine Erwerbstätigkeit der pflegebedürftigen Person nicht aus. In der Praxis ist bei Pflegegrad 4 aber meist relevanter, wie pflegende Angehörige Beruf und Pflege vereinbaren, etwa über Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Führt Pflegegrad 4 automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis?

Nein, Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis werden in getrennten Verfahren bei unterschiedlichen Stellen geprüft. Ein hoher Pflegegrad ist kein Beleg für einen bestimmten Grad der Behinderung; beide Nachteilsausgleiche müssen separat beantragt werden.

Übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?

Ja, DiPA stehen allen anerkannten Pflegegraden offen, auch Pflegegrad 4. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 € monatlich für die zugelassene App selbst, zuzüglich bis zu 30 € für unterstützende Leistungen eines Pflegedienstes bei der Anwendung.

Die anderen Pflegegrade im Vergleich

Alle fünf Grade mit Punkten und Leistungen nebeneinander zeigt die Pflegegrade-Übersicht.

Vertiefende Ratgeber

Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid

Nur ein Monat Zeit: So gehen Sie erfolgreich gegen eine zu niedrige Einstufung vor.

Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: Treppenlift

Ihnen steht ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € für einen Treppenlift zu. So beantragen Sie ihn und sichern sich die volle Förderung.

Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: Badumbau

Ihnen steht ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € (bei Ehepaaren 8.360 €) für den barrierefreien Badumbau zu. So nutzen Sie ihn optimal.

Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel

So schöpfen Sie die monatlichen Pauschalleistungen voll aus.

Beratungseinsatz nach § 37.3

Pflichttermine für Pflegegeld-Bezieher: die Regeln seit 2026.

Porträt von Dominik Hübenthal Redaktionell geprüft von Dominik Hübenthal · Zuletzt aktualisiert: 28.08.2026
Quellen & rechtliche Grundlagen
  1. § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (Begutachtung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
  2. § 36 SGB XI: Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
  3. § 37 SGB XI: Pflegegeld und Beratungseinsatz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
  4. § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  5. § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html
  6. § 43 SGB XI: Vollstationäre Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html
  7. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  8. Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung.html