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Pflegegrad 2: Pflegegeld, Voraussetzungen und alle Leistungen 2026

Pflegegrade · Grad 2 von 5 · Stand 2026

Pflegegrad 2 erhalten Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte in der Begutachtung). Er ist der häufigste erste Pflegegrad und öffnet die zentralen Geldleistungen: 347 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 796 € Pflegesachleistungen monatlich für den Pflegedienst, dazu Entlastungsbetrag, Tagespflege und 3.539 € jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

27 bis unter 47,5 Punkte 347 € Pflegegeld / Monat 796 € Sachleistungen / Monat
12,5 Punkte · gering 100 Punkte · schwerst

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 2 347 € Pflegegeld monatlich, wenn Angehörige pflegen, bis 796 € Pflegesachleistungen monatlich für den ambulanten Pflegedienst oder eine anteilige Kombination aus beidem. Dazu kommen Entlastungsbetrag, Tagespflege und 3.539 € jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Welche Aufteilung bei Ihnen herauskommt, rechnet der Pflegegeld-Rechner direkt unter der Tabelle aus.

Pflegegeld

bei Pflege durch Angehörige

347 €

monatlich

§ 37 SGB XI

Pflegesachleistungen

für den ambulanten Pflegedienst

796 €

monatlich

§ 36 SGB XI

Entlastungsbetrag

für Alltagshilfe und Betreuung

131 €

monatlich

§ 45b SGB XI

Tages- und Nachtpflege

zusätzlich, ohne Anrechnung

721 €

monatlich

§ 41 SGB XI

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

gemeinsamer Jahresbetrag

3.539 €

jährlich

§ 42a SGB XI

Vollstationäre Pflege

Leistungsbetrag im Pflegeheim

805 €

monatlich

§ 43 SGB XI

Wohnumfeldverbesserung

Badumbau, Treppenlift und mehr

4.180 €

je Maßnahme

§ 40 Abs. 4 SGB XI

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Handschuhe, Desinfektion und mehr

42 €

monatlich

§ 40 Abs. 2 SGB XI

Hausnotruf-Zuschuss

seit April 2026 erhöht

27 €

monatlich

§ 40 Abs. 1 SGB XI

Wohngruppenzuschlag

für ambulant betreute Wohngruppen, mind. 3 Bewohner mit Pflegegrad

224 €

monatlich

§ 45f SGB XI

DiPA - Digitale Pflegeanwendungen

für zugelassene Pflege-Apps, zzgl. bis 30 € Unterstützungsleistung

bis 40 €

monatlich

§§ 39a, 40b SGB XI

Alle Beträge Stand 2026. Die Leistungsbeträge gelten unverändert seit der letzten Anpassung; die nächste reguläre Dynamisierung ist frühestens zum 01.01.2028 vorgesehen. Wohngruppenzuschlag und DiPA gelten unabhängig vom Pflegegrad in gleicher Höhe.

Was steht Ihnen davon konkret zu? Berechnen Sie Ihr persönliches Pflegebudget

Geldleistungen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Kombination

Für die Grundversorgung stehen drei Varianten zur Wahl, je nachdem, wer die Pflege übernimmt.

Pflegegeld

347 € / Monat

Monatliche Auszahlung direkt an die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn statt eines Pflegedienstes pflegen.

  • Steuerfrei, ohne Verwendungsnachweis.
  • Beantragt zusammen mit dem Pflegegrad bei der Pflegekasse, rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
  • Voraussetzung: halbjährlicher Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI (seit dem BEEP-Gesetz vom 01.01.2026 nur noch halbjährlich statt vierteljährlich Pflicht).
  • Bleibt der Termin aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

Pflegesachleistungen

bis 796 € / Monat

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.

  • Sie zahlen nichts vor, solange der Betrag reicht; übersteigen die Kosten das Budget, tragen Sie die Differenz selbst.
  • Ungenutzter Rest verfällt nicht automatisch: Über den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI lassen sich bis zu 40 % für Entlastungsleistungen einsetzen.
  • Pflegedienst frei wählbar, ein Anbietervergleich lohnt sich wegen unterschiedlicher Leistungsumfänge und Wartezeiten.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig

Reicht ein Angehöriger allein nicht aus, lässt sich Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren.

  • Die Pflegekasse kürzt das Pflegegeld um die anteilige Kürzung: genau den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht.
  • Abgerechnet wird monatlich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme; wie stark Sie den Pflegedienst nutzen, lässt sich von Monat zu Monat anpassen.

Rechenbeispiel: Ein Pflegedienst übernimmt die Grundpflege und rechnet dafür 50 % der 796 € Pflegesachleistungen ab. Von den 347 € Pflegegeld bleiben dann noch die übrigen 50 % übrig, also 173,50 € monatlich, zusätzlich zum Pflegedienst-Anteil.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder die Kombination: was passt besser?

  • Reines Pflegegeld lohnt sich, wenn Angehörige die Pflege zuverlässig allein stemmen und das Geld flexibel für Fahrten, Auslagen oder eine kleine Anerkennung der Pflegeperson einsetzen möchten.
  • Pflegesachleistungen sind die bessere Wahl, wenn fachliche Handgriffe wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe nötig sind oder niemand im Umfeld die Pflege dauerhaft übernehmen kann.
  • Die Kombinationsleistung ist in der Praxis der häufigste Mittelweg: Angehörige decken den Alltag ab, ein Pflegedienst übernimmt die pflegerisch anspruchsvollen Momente.
  • Ein Wechsel zwischen den Varianten ist jederzeit möglich, ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt.

Die Aufteilung müssen Sie dabei nicht selbst durchrechnen: Der Pflegegeld-Rechner zeigt für Ihre Situation, was bei reinem Pflegegeld, reinen Sachleistungen oder einer Kombination monatlich ankommt.

Verhinderungs-, Kurzzeitpflege und Entlastung

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

3.539 € / Jahr

Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert ist; Kurzzeitpflege deckt einen vorübergehenden stationären Aufenthalt ab.

  • Seit dem 01.07.2025 gemeinsames Budget für beide Formen, frei verteilbar, für bis zu acht Wochen im Jahr.
  • Keine Vorpflegezeit mehr nötig: Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort, auch direkt nach der Einstufung.
  • Formlos bei der Pflegekasse beantragen, mit Kostennachweis; abrechenbar bis zum 31.12. des Folgejahres.

Entlastungsbetrag

131 € / Monat

Kostenerstattung nach § 45b SGB XI für Alltagsbegleitung, Betreuung oder Haushaltshilfe.

  • Sie beauftragen einen anerkannten Anbieter, bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie danach bei der Pflegekasse ein.
  • Nicht verbrauchte Monatsbeträge verfallen nicht sofort: Sie sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an.
  • Einsetzbar bis zum 30. Juni des Folgejahres, etwa um mehrere Monate anzusparen und eine größere Rechnung auf einmal zu begleichen.

Tages- und Nachtpflege

bis 721 € / Monat

Teilstationäre Betreuung, gesondert abgerechnet und ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

  • Beide Budgets bleiben in voller Höhe erhalten, unabhängig von der Tagespflege-Nutzung.
  • Deckt den Aufenthalt in einer Tagespflegeeinrichtung, oft inklusive Fahrdienst; entlastet berufstätige Angehörige an einzelnen Wochentagen und bringt Tagesstruktur, etwa bei beginnender Demenz.
  • Kombinierbar sowohl mit reinem Pflegegeld als auch mit der Kombinationsleistung.

Pauschal- und Zusatzleistungen

Diese Leistungen gelten in gleicher Höhe für alle Pflegegrade; nur das Wichtigste zu jeder:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 € / Monat

Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Co., meist als monatliche Box geliefert. Technische Hilfsmittel wie das Pflegebett laufen separat über die Krankenkasse.

Hausnotruf

27 € / Monat

Zuschuss zur laufenden Miete für Gerät und Funkknopf, seit dem 01.04.2026 angehoben von zuvor 25,50 €; die einmalige Anschlussgebühr tragen Sie meist selbst.

Wohnumfeldverbesserung

bis 4.180 € je Maßnahme

Für bodengleiche Dusche, Treppenlift oder breitere Türen — den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen, der Zuschuss gilt je Maßnahme, nicht pro Jahr.

Wohngruppenzuschlag

224 € / Monat

Wenn mindestens drei Menschen mit Pflegegrad in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit gemeinsamer Präsenzkraft leben (seit dem BEEP-Gesetz: § 45f SGB XI).

DiPA: digitale Pflegeanwendungen

bis 40 € / Monat

Geprüfte Pflege-Apps ohne ärztliche Verordnung, zuzüglich bis zu 30 € für die Unterstützung durch einen Pflegedienst bei der Anwendung.

Vollstationäre Pflege: 805 € plus Leistungszuschlag

Reicht die häusliche Versorgung nicht mehr aus, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 monatlich 805 € für die vollstationäre Pflege im Heim. Das deckt allerdings nur den pflegebedingten Anteil; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst.

Diesen Eigenanteil senkt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, gestaffelt nach der Aufenthaltsdauer:

  • 15 % in den ersten zwölf Monaten
  • 30 % danach
  • 50 % ab dem 25. Monat
  • 75 % ab dem 37. Monat

Wer schon länger im Heim lebt, zahlt also spürbar weniger dazu als am Anfang.

Die Sachleistungen in gute Pflege verwandeln

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 796 € monatlich für einen ambulanten Pflegedienst. Vergleichen Sie geprüfte Pflegedienste aus Ihrer Region, kostenlos und unverbindlich.

Wer bekommt Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus: 27 bis unter 47,5 Punkte in der Begutachtung. Typischerweise wird dann mehrmals täglich Hilfe gebraucht, etwa bei Körperpflege, Anziehen, Toilettengang oder Mobilität. Kein Ergebnis kommt in unserem Pflegegradrechner häufiger vor: Rund jeder vierte Durchlauf endet in diesem Punktebereich.

Für die meisten Familien ist er die erste Einstufung mit echten Geldleistungen. Ab hier lässt sich die Pflege zu Hause auch finanziell tragen.

Körperliche Einschränkungen

Etwa nach Schlaganfall, bei fortgeschrittener Arthrose, Parkinson im frühen Stadium oder starker Gehbehinderung: Die Begutachtung erfasst, wo konkret Unterstützung nötig ist, vom Aufstehen bis zum Duschen.

Demenz und psychische Erkrankungen

Kognitive Einschränkungen zählen gleichwertig: Menschen mit beginnender bis mittlerer Demenz erreichen Pflegegrad 2 oft schon, während sie körperlich noch mobil sind, weil Orientierung, Tagesstruktur und Selbstversorgung Begleitung brauchen.

Pflegegrad 2 und die frühere Pflegestufe: keine 1-zu-1-Entsprechung

Vor der Reform 2017 zählte für eine Pflegestufe fast nur der tägliche Zeitaufwand für Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Das hatte zwei Folgen:

  • Überwiegend körperlicher Hilfebedarf wie bei Pflegegrad 2 hätte damals meist der Pflegestufe 1 entsprochen.
  • Kognitive Einschränkungen wie Demenz reichten oft nicht für eine formale Stufe und landeten nur in der informellen „Pflegestufe 0“, verbunden mit deutlich schmaleren Zusatzleistungen als heute.

Seit der Umstellung auf Pflegegrade zählen alle sechs Module gleichberechtigt in die Punktzahl, körperlicher und kognitiver Bedarf wiegen also gleich schwer. Deshalb landen beide früheren Gruppen, die mit körperlichem Bedarf und die mit „Pflegestufe 0“, heute gleichermaßen häufig bei Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2 in Zahlen

40,4 % aller 5,69 Millionen Pflegebedürftigen waren Ende 2023 in Pflegegrad 2 eingestuft, rund 2,3 Millionen Menschen — kein Grad kommt häufiger vor. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pflegestatistik 2023
86 % aller Pflegebedürftigen wurden Ende 2023 zu Hause versorgt statt im Heim, ganz überwiegend durch Angehörige. Quelle: Destatis, Pflegestatistik 2023
+15 % mehr Pflegebedürftige als zwei Jahre zuvor: Ende 2023 zählte Destatis knapp 5,7 Millionen Menschen mit Pflegegrad. Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18.12.2024
70 % aller Pflegebedürftigen entfallen zusammen auf die mittleren Pflegegrade 2 und 3 — wer hier eingestuft wird, ist der statistische Normalfall. Eigene Berechnung auf Basis von Destatis, Pflegestatistik 2023

Wie läuft die Begutachtung für Pflegegrad 2?

Der Medizinische Dienst prüft beim Hausbesuch sechs Lebensbereiche und vergibt bis zu 100 Punkte. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig der Alltag noch gelingt. Für Pflegegrad 2 braucht es 27 bis unter 47,5 Punkte.
10 % Modul 1

Mobilität

Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung

15 %* Modul 2

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Orientierung, Erkennen von Personen, Verstehen von Sachverhalten

15 %* Modul 3

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Unruhe, Ängste, Abwehr pflegerischer Maßnahmen

40 % Modul 4

Selbstversorgung

Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang

20 % Modul 5

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche

15 % Modul 6

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Tagesablauf planen, Kontakte pflegen, sich beschäftigen

* Von Modul 2 und Modul 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in das Ergebnis ein.

1
12,5 bis unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

2
27 bis unter 47,5 Punkte diese Seite

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

3
47,5 bis unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

4
70 bis unter 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

5
90 bis 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Selbsttest: Welcher Pflegegrad könnte es sein?

Schätzen Sie zu jedem der sechs Begutachtungsmodule ein, wie selbstständig die pflegebedürftige Person aktuell noch ist. Der Test rechnet grob nach der NBA-Gewichtung und zeigt eine erste Orientierung.

Modul 1 · Mobilität

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Umsetzen im Bett

Modul 2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Orientierung, Personen erkennen, Sachverhalte verstehen

Modul 3 · Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Pflegehandlungen

Modul 4 · Selbstversorgung

Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang

Modul 5 · Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen

Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien

Modul 6 · Alltagsleben und soziale Kontakte

Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen, sich beschäftigen

Ihre grobe Ersteinschätzung

0 von 100 Punkten

Das ist eine grobe Ersteinschätzung auf Basis Ihrer eigenen Angaben. Sie ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und ist rechtlich nicht bindend. Der tatsächliche Pflegegrad wird ausschließlich beim Hausbesuch anhand aller sechs Module ermittelt.

Zum kostenlosen Pflegegradrechner

Wie beantrage ich Pflegegrad 2?

Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt, ein Formular ist nicht nötig. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung; über den Antrag entscheidet die Kasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
  1. Antrag bei der Pflegekasse

    Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) genügt. Auch Angehörige können den Antrag stellen, eine Vollmacht reicht. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, deshalb zählt jeder Tag. Besteht bereits ein niedrigerer Pflegegrad, heißt der Weg Höherstufungsantrag.

  2. Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst kündigt einen Hausbesuch an. Führen Sie vorab zwei Wochen ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte sowie die Medikamentenliste bereit. Eine Vertrauensperson sollte beim Termin dabei sein.

  3. Bescheid prüfen

    Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Prüfen Sie die Punktevergabe im Gutachten; fällt die Einstufung zu niedrig aus, bleibt ein Monat Zeit für den Widerspruch.

Welcher Pflegegrad ist realistisch?

Der Pflegegradrechner simuliert die offizielle Begutachtung mit allen sechs Modulen, kostenlos und ohne Anmeldung.

Zum Pflegegradrechner

Was hat sich 2026 geändert?

  • Beratungseinsatz vereinheitlicht: Seit dem 01.01.2026 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5 nur noch halbjährlich Pflicht, sofern Pflegegeld bezogen wird (BEEP-Gesetz). Wer ausschließlich Pflegesachleistungen erhält, kann ihn freiwillig nutzen. Bei Pflegegrad 4 und 5 war er zuvor vierteljährlich vorgeschrieben; vierteljährliche Termine bleiben freiwillig möglich.
  • Hausnotruf-Zuschuss erhöht: Seit dem 01.04.2026 zahlt die Pflegekasse 27 € statt 25,50 € monatlich, bereits ab Pflegegrad 1.
  • Verhinderungspflege ohne Wartezeit: Seit dem 01.07.2025 entfällt die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit; der Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2 sofort.
  • Mehr Sicherheit für Pflegepersonen: Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger läuft bei eigenem Urlaub jetzt bis zu acht Wochen im Jahr weiter, doppelt so lange wie zuvor.

Alle Änderungen im Detail erklärt die Pflegegrade-Übersicht.

Was unterscheidet Pflegegrad 2 von 1 und 3?

Gegenüber Pflegegrad 1 kommen mit Pflegegrad 2 erstmals die Geldleistungen hinzu; gegenüber Pflegegrad 3 wächst vor allem deren Umfang.
  • Zu Pflegegrad 1: Mit Pflegegrad 2 kommen die Geldleistungen hinzu, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege und der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  • Zu Pflegegrad 3: Dort wächst vor allem der Umfang. Ab 47,5 Punkten, wenn Hilfe zu allen Tageszeiten nötig ist, steigen Pflegegeld und Sachleistungen deutlich.
  • Unverändert: Die Pauschalleistungen wie Entlastungsbetrag und Umbau-Zuschuss sind in allen drei Graden identisch.

Fallbeispiel: Pflegegrad 2 im Alltag

Karl, 81, hat eine beginnende Demenz. Er wäscht und rasiert sich nur noch mit Anleitung, vergisst Mahlzeiten und Medikamente und findet auf vertrauten Wegen manchmal nicht mehr nach Hause. Seine Frau hilft mehrmals täglich. Die Begutachtung ergibt 36 Punkte: Pflegegrad 2.

Das Paar erhält 347 € Pflegegeld monatlich. Zweimal pro Woche besucht Karl die Tagespflege, finanziert aus dem eigenen Budget von bis zu 721 € monatlich. Für den Sommerurlaub seiner Frau deckt der Jahresbetrag von 3.539 € eine Ersatzpflege ab; der Entlastungsbetrag zahlt die wöchentliche Haushaltshilfe.

Wann lohnt die Höherstufung auf Pflegegrad 3?

Verschlechtert sich der Zustand spürbar, lohnt sich ein Höherstufungsantrag: Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 gehört zu den größten im gesamten System, da allein das Pflegegeld um 252 € monatlich steigt.
  • Pflegegeld: steigt von 347 € auf 599 € monatlich, ein Plus von 252 € im Monat oder 3.024 € im Jahr.
  • Pflegesachleistungen: wachsen von 796 € auf 1.497 € monatlich, fast eine Verdopplung.

Wer trotz gestiegenem Bedarf bei Pflegegrad 2 bleibt, statt eine Höherstufung zu beantragen, verzichtet allein beim Pflegegeld auf 3.024 € pro Jahr, zuzüglich der deutlich höheren Sachleistungen.

Der Antrag ist formlos: Ein Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt, eine ausführliche Begründung ist nicht erforderlich. Daraufhin führt der Medizinische Dienst eine komplett neue Begutachtung durch, mit denselben sechs Modulen wie beim Erstantrag. Bis der neue Bescheid vorliegt, laufen die Leistungen von Pflegegrad 2 unverändert weiter; es entsteht keine Lücke. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen vor dem Termin hilft, den gestiegenen Hilfebedarf konkret zu belegen.

Unverändert bleiben die Pauschalleistungen wie Entlastungsbetrag und Umbau-Zuschuss; auch der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird nicht neu gewährt, sondern läuft im gleichen Zeitraum weiter.

Zu niedrig eingestuft? So funktioniert der Widerspruch

Ein erheblicher Teil der Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide hat Erfolg. Wichtig ist die Frist: Ab Zugang des Bescheids bleibt ein Monat Zeit.

Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie die Punkte je Modul und dokumentieren Sie den tatsächlichen Hilfebedarf. Das Vorgehen im Detail erklärt unser Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.

Welche Vorlagen helfen beim Antrag?

Den Pflegegrad-Antrag stellen Sie am schnellsten über unseren geführten Online-Assistenten. Dagegen schicken wir Ihnen Pflegetagebuch und Widerspruch-Musterbrief als kostenlose PDF per E-Mail zu, sobald Sie die Bestätigung per Double-Opt-in abgeschlossen haben.

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

347 € monatlich, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege zu Hause übernehmen. Das Pflegegeld ist steuerfrei und frei verwendbar; es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 insgesamt zu?

Neben dem Pflegegeld von 347 € oder Pflegesachleistungen von 796 € monatlich: der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, Tages- und Nachtpflege bis 721 € monatlich, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € jährlich, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und bis zu 4.180 € je Umbau-Maßnahme.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

27 bis unter 47,5 Punkte in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Das entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, typischerweise mit mehrmals täglichem Hilfebedarf.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung: Nutzen Sie zum Beispiel 60 Prozent der Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst, erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegelds ausgezahlt. Abgerechnet wird nach der tatsächlichen Inanspruchnahme; an die gewählte Grundaufteilung sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden.

Bekommt man Pflegegrad 2 bei Demenz?

Häufig ja. Das Begutachtungsverfahren bewertet kognitive Einschränkungen und Verhaltensweisen gleichwertig zu körperlichen. Menschen mit beginnender bis mittlerer Demenz erreichen oft Pflegegrad 2, auch wenn sie körperlich noch mobil sind.

Wie oft ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 Pflicht?

Wer Pflegegeld bezieht, muss seit Januar 2026 halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Was bringt die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?

Bis zu 3.539 € pro Jahr als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Seit Juli 2025 entfällt die frühere Wartezeit von sechs Monaten; der Anspruch besteht ab der Einstufung sofort. Damit lassen sich Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson überbrücken.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?

Nein. Die Tages- und Nachtpflege von bis zu 721 € monatlich gibt es zusätzlich und ungekürzt neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Ist Pflegegrad 2 dasselbe wie die frühere Pflegestufe 2?

Nein, das ist eine der häufigsten Verwechslungen. Pflegegrad 2 entspricht meist der früheren Pflegestufe 1 bei überwiegend körperlichem Bedarf oder der informellen „Pflegestufe 0" bei eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa durch Demenz. Die alte Pflegestufe 2 liegt heute eher bei Pflegegrad 3.

Darf man mit Pflegegrad 2 noch Auto fahren?

Ja, ein Pflegegrad entzieht keine Fahrerlaubnis. Entscheidend ist allein die individuelle Fahreignung, also ob Sehvermögen, Reaktionsfähigkeit und Orientierung noch für sicheres Fahren ausreichen. Bestehen Zweifel, kann eine fachärztliche Begutachtung der Fahreignung Klarheit schaffen.

Kann man mit Pflegegrad 2 arbeiten?

Ja, der Pflegegrad misst die Selbstständigkeit im Alltag und schließt eine Berufstätigkeit nicht aus. Wird eine neue Tätigkeit aufgenommen, informieren Sie die Pflegekasse; sie kann daraufhin eine erneute Begutachtung ansetzen, weil sich die Selbstständigkeit gebessert haben könnte.

Wie viel Geld bekommt man mit Pflegegrad 2 insgesamt?

Das hängt von der gewählten Kombination ab: Bei reinem Pflegegeld sind es 347 € monatlich, unabhängig davon kommen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und bei Bedarf der anteilige Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € hinzu. Wer zusätzlich Pflegehilfsmittel und den Hausnotruf nutzt, schöpft die Pauschalleistungen vollständig aus.

Gibt es bei Pflegegrad 2 den Wohngruppenzuschlag?

Ja, wenn zusätzlich zum Pflegegrad mindestens eine Pflegeleistung wie Pflegegeld oder der Entlastungsbetrag bezogen wird und in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Bewohnern mit Pflegegrad gelebt wird. Der Zuschlag beträgt 224 € monatlich, zusätzlich zu den übrigen Leistungen.

Die anderen Pflegegrade im Vergleich

Alle fünf Grade mit Punkten und Leistungen nebeneinander zeigt die Pflegegrade-Übersicht.

Vertiefende Ratgeber

Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid

Nur ein Monat Zeit: So gehen Sie erfolgreich gegen eine zu niedrige Einstufung vor.

Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: Treppenlift

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Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: Badumbau

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Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel

So schöpfen Sie die monatlichen Pauschalleistungen voll aus.

Beratungseinsatz nach § 37.3

Pflichttermine für Pflegegeld-Bezieher: die Regeln seit 2026.

Porträt von Dominik Hübenthal Redaktionell geprüft von Dominik Hübenthal · Zuletzt aktualisiert: 28.08.2026
Quellen & rechtliche Grundlagen
  1. § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (Begutachtung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
  2. § 36 SGB XI: Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
  3. § 37 SGB XI: Pflegegeld und Beratungseinsatz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
  4. § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  5. § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html
  6. § 43 SGB XI: Vollstationäre Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html
  7. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  8. Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung.html