Die Bayerische, vollständiger Name BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. (früher Bayerische Beamten Lebensversicherung, kurz BBL), ist eine traditionsreiche deutsche Versicherungsgruppe mit Hauptsitz in München. Gegründet bereits im Jahr 1858 als Pensions- und Leichenverein für Kondukteure der Königlich Bayerischen Staats-Eisenbahnen, hat sich das Unternehmen zu einem bundesweit tätigen Versicherer entwickelt, der heute über 1,5 Millionen Versicherte betreut. Im Bereich der Pflege konzentriert sich die Bayerische auf private Pflegezusatzversicherungen, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen und die finanzielle Versorgungslücke im Pflegefall schließen sollen.
Wichtig zu verstehen ist: Die Bayerische ist keine gesetzliche Pflegekasse, sondern ein privater Versicherungsanbieter. Während die gesetzliche Pflegeversicherung eine Grundabsicherung bietet, die bei weitem nicht alle Pflegekosten deckt, ermöglichen die Zusatzversicherungen der Bayerischen eine deutlich bessere finanzielle Absicherung im Pflegefall. Für Senioren und deren Angehörige ist es wichtig, den Unterschied zwischen der Pflege-Pflichtversicherung und den privaten Pflegezusatzversicherungen zu kennen, um die richtige Vorsorgeentscheidung treffen zu können.
Bevor wir uns den spezifischen Angeboten der Bayerischen widmen, ist es wichtig, das deutsche Pflegeversicherungssystem zu verstehen. Seit 1. Januar 1995 existiert in Deutschland die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte ist automatisch auch pflegeversichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt Leistungen je nach festgestelltem Pflegegrad, der von 1 bis 5 reicht.
Seit Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Die monatlichen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung betragen nun beispielsweise bei Pflegegrad 2 ein Pflegegeld von 347 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 796 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Sachleistungen, und bei Pflegegrad 5, dem höchsten Grad, 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Sachleistungen monatlich.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt jedoch längst nicht alle anfallenden Kosten. Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim beispielsweise übernimmt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad zwischen 805 Euro und 2.096 Euro monatlich. Die tatsächlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz liegen in Deutschland jedoch durchschnittlich bei 3.000 bis 4.500 Euro pro Monat – teilweise sogar deutlich darüber. Die entstehende Versorgungslücke von oft mehr als 2.000 Euro monatlich muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Genau hier setzen die Pflegezusatzversicherungen der Bayerischen an.
Die Bayerische bietet drei Hauptformen der privaten Pflegezusatzversicherung an, die sich in ihrer Funktionsweise und den Leistungen unterscheiden. Jede Variante hat spezifische Vor- und Nachteile, die bei der Entscheidung für eine Absicherung berücksichtigt werden sollten.
1. Pflegetagegeldversicherung: Dies ist die beliebteste und flexibelste Form der privaten Pflegeabsicherung. Bei einer Pflegetagegeldversicherung vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss einen festen Tagessatz, der Ihnen im Pflegefall ausgezahlt wird. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Der große Vorteil: Sie können das ausgezahlte Geld völlig frei verwenden. Sie müssen keine Rechnungen einreichen und können selbst entscheiden, ob Sie damit einen ambulanten Pflegedienst, Angehörige, eine Haushaltshilfe oder andere Dienstleister bezahlen möchten. Auch für die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes oder für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung kann das Pflegetagegeld genutzt werden.
2. Pflegekostenversicherung: Diese Versicherungsform erstattet ausschließlich nachgewiesene Pflegekosten, die durch professionelle, anerkannte Pflegedienstleister entstehen. Es gibt zwei Varianten: Die erste verdoppelt einfach die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die zweite übernimmt die Zuzahlungen zu den gesetzlichen Leistungen. Der Nachteil dieser Versicherung ist, dass nur tatsächlich angefallene und nachgewiesene Kosten erstattet werden. Pflege durch Angehörige oder nicht-professionelle Helfer wird in der Regel nicht bezahlt. Zudem müssen Sie alle Rechnungen einreichen und können das Geld nicht frei verwenden.
3. Pflegerentenversicherung: Diese Variante ist weniger bekannt, funktioniert aber ähnlich wie die Pflegetagegeldversicherung. Im Pflegefall erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rentenzahlung, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet. Der Unterschied zur Pflegetagegeldversicherung liegt darin, dass hier gleichzeitig Kapital angespart wird. Bei Kündigung oder im Todesfall wird der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt. Die Beiträge sind jedoch meist etwas höher als bei der reinen Pflegetagegeldversicherung. Diese Form eignet sich besonders für Menschen, die eine kapitalbildende Komponente mit der Pflegeabsicherung verbinden möchten.
Die Bayerische bietet ihre Pflegezusatzversicherungen in verschiedenen Tarifstufen an, die sich in Leistungsumfang und Beitragshöhe unterscheiden. Bei der Pflegetagegeldversicherung können Sie den täglichen Auszahlungsbetrag individuell festlegen – typischerweise zwischen 20 Euro und 100 Euro pro Tag, abhängig vom Pflegegrad. Wichtig ist dabei die Staffelung: Bei Pflegegrad 1 wird meist nur ein Bruchteil des vereinbarten Tagesgeldes gezahlt, während bei Pflegegrad 5 der volle Betrag zur Auszahlung kommt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn Sie eine Pflegetagegeldversicherung mit 50 Euro Tagessatz bei Pflegegrad 5 abschließen, erhalten Sie im höchsten Pflegegrad tatsächlich 50 Euro pro Tag, also 1.500 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 3 könnte die Auszahlung dann beispielsweise 60 Prozent davon betragen, also 30 Euro täglich beziehungsweise 900 Euro monatlich. Diese zusätzlichen Mittel können die Versorgungslücke erheblich verkleinern oder sogar schließen.
Bei der Tarifwahl sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung eine dynamische Anpassung der Versicherungssumme vorsieht. Empfohlen wird, die Pflegegelder etwa alle drei Jahre um circa 10 Prozent zu erhöhen, um der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung im Pflegebereich Rechnung zu tragen. Ohne eine solche Dynamisierung verliert Ihre Absicherung mit den Jahren an Wert.
Seit 2013 fördert der Staat private Pflegezusatzversicherungen mit dem sogenannten Pflege-Bahr. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, die jeden Monat mit 5 Euro (60 Euro jährlich) vom Staat bezuschusst wird. Voraussetzung ist, dass Sie selbst mindestens 10 Euro monatlich einzahlen, also insgesamt mindestens 15 Euro Beitrag leisten.
Der große Vorteil des Pflege-Bahr: Es findet keine Gesundheitsprüfung statt, und es gibt keinen Ausschluss aufgrund von Vorerkrankungen. Jeder kann diese Versicherung abschließen, sofern er mindestens 18 Jahre alt ist, in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist und noch keine Pflegeleistungen bezieht. Allerdings gibt es eine Wartezeit von fünf Jahren ab Vertragsbeginn, bevor die vollen Leistungen ausgezahlt werden. Auch die Bayerische bietet Pflege-Bahr-Tarife an, die diese staatliche Förderung beinhalten.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Leistungen des Pflege-Bahr gesetzlich festgelegt sind und relativ niedrig ausfallen. Bei Pflegegrad 5 müssen mindestens 600 Euro monatlich ausgezahlt werden. Für eine umfassende Absicherung reicht ein Pflege-Bahr-Tarif allein meist nicht aus – er sollte eher als Basis-Absicherung betrachtet werden, die gegebenenfalls durch weitere Tarife ergänzt wird.
Die wichtigste Regel bei Pflegezusatzversicherungen lautet: Je früher, desto besser. Der Grund ist einfach: Die Beitragshöhe richtet sich maßgeblich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer mit 30 oder 40 Jahren eine Pflegezusatzversicherung abschließt, zahlt deutlich niedrigere Beiträge als jemand, der erst mit 60 oder 70 Jahren eine Absicherung sucht. Zudem steigt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen, die entweder zu Risikozuschlägen führen oder sogar zum Ausschluss von der Versicherung.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Ein gesunder 35-jähriger Mann könnte für eine Pflegetagegeldversicherung mit 30 Euro Tagessatz bei Pflegegrad 5 etwa 20 bis 30 Euro monatlich zahlen. Schließt derselbe Mann die gleiche Versicherung erst mit 55 Jahren ab, können die Beiträge bereits bei 60 bis 80 Euro monatlich liegen – für die gleiche Leistung. Über die Jahre summiert sich dieser Unterschied erheblich.
Allerdings sollten Sie auch Ihre aktuelle finanzielle Situation berücksichtigen. Eine Pflegezusatzversicherung ist eine langfristige Verpflichtung, die idealerweise bis ins hohe Alter aufrechterhalten wird. Nur dann entfaltet sie ihre volle Wirkung. Eine Kündigung nach wenigen Jahren bedeutet meist einen Verlust der eingezahlten Beiträge (außer bei der Pflegerentenversicherung mit Rückkaufswert). Experten empfehlen daher, ab einem Alter von etwa 40 bis 50 Jahren ernsthaft über eine Pflegezusatzversicherung nachzudenken, sofern die finanzielle Situation es erlaubt.
Die Notwendigkeit einer privaten Pflegezusatzversicherung wird besonders deutlich, wenn man sich die tatsächlichen Kosten der Pflege vor Augen führt. Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim liegt der durchschnittliche Eigenanteil, den Bewohner zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung zahlen müssen, bundesweit bei etwa 2.400 bis 2.800 Euro monatlich. In Ballungsräumen und Großstädten kann dieser Betrag sogar 3.500 Euro und mehr erreichen. Dieser sogenannte einheitliche Eigenanteil umfasst die pflegebedingten Kosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung.
Bei häuslicher Pflege sieht die Situation ähnlich aus. Ein ambulanter Pflegedienst kostet je nach Umfang der benötigten Leistungen schnell 1.500 bis 3.000 Euro monatlich. Die Pflegesachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken davon nur einen Teil. Bei Pflegegrad 3 beispielsweise übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.497 Euro – benötigen Sie intensivere Betreuung, bleibt ein erheblicher Eigenanteil.
Besonders kritisch wird es bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege oder Intensivpflege zu Hause. Diese Betreuungsformen können monatlich 4.000 bis 6.000 Euro kosten, von denen die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil übernimmt. Ohne private Vorsorge müssen diese Kosten aus dem eigenen Vermögen, der Rente oder durch finanzielle Unterstützung der Kinder getragen werden. Reicht das Einkommen und Vermögen nicht aus, springt zwar das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein – allerdings werden dann zunächst die Kinder zur Zahlung herangezogen, sofern deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.
Eine gut gewählte Pflegezusatzversicherung kann diese Versorgungslücke schließen oder zumindest erheblich reduzieren. Sie bewahrt die finanziellen Unabhängigkeit und verhindert, dass das mühsam angesparte Vermögen innerhalb weniger Jahre für Pflegekosten aufgebraucht wird. Für Senioren bedeutet dies nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch ein Stück Selbstbestimmung – sie können wählen, wie und wo sie gepflegt werden möchten, ohne sich ausschließlich nach den finanziellen Möglichkeiten richten zu müssen.
Neben den reinen Pflegezusatzversicherungen bietet die Bayerische weitere Krankenzusatzversicherungen an, die für Senioren von Interesse sein können. Diese ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und können die Versorgungsqualität im Krankheitsfall erheblich verbessern.
Zahnzusatzversicherung: Die Bayerische bietet Zahnzusatzversicherungen in den Tarifvarianten Smart, Komfort und Prestige an. Alle Tarife umfassen Erstattungen bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und jährlichen Zahnreinigungen. In den höheren Tarifstufen sind auch kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene enthalten. Die Versicherung garantiert eine Rechnungsbegleichung innerhalb von zehn Tagen. Gerade im Alter, wenn Zahnersatz häufiger notwendig wird, können diese Versicherungen die finanzielle Belastung erheblich reduzieren.
Stationäre Zusatzversicherung: Mit der Krankenhauszusatzversicherung V.I.P. Stationär, ebenfalls in den Varianten Smart, Komfort und Prestige, sichern sich Versicherte bessere Leistungen bei Krankenhausaufenthalten. Alle Tarife garantieren freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer. Der Prestige-Tarif ermöglicht sogar die Unterbringung im Einbettzimmer und umfasst ein Kurtagegeld.
Dread Disease Versicherung: Die Diagnose X Premium Protect Versicherung der Bayerischen sichert Versicherte gegen schwere Krankheiten wie Herzinfarkt, Krebs, Alzheimer oder Parkinson ab. Im Krankheitsfall wird eine Einmalzahlung ausgezahlt, die frei verwendet werden kann – etwa für notwendige Umbauten, Behandlungen oder zur Überbrückung von Einkommensausfällen. Besonders wertvoll: Minderjährige Kinder sind kostenfrei mitversichert.
Auslandsreisekrankenversicherung: Auch wenn die Reisetätigkeit im Alter abnimmt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Die Bayerische bietet eine Police an, die bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden kann. Sie übernimmt anfallende Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland sowie den Rücktransport nach Deutschland. Die Versicherung ist sowohl als Einzeltarif als auch als Familientarif verfügbar.
Für Versicherte und Interessenten ist die Bayerische über verschiedene Kanäle erreichbar. Der Hauptsitz befindet sich in München unter folgender Adresse:
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.
Thomas-Dehler-Straße 25
81737 München
Die telefonische Hauptverwaltung ist unter der Nummer 089 / 6787 - 0 zu erreichen. Für allgemeine Kundenanfragen gibt es die spezielle Kundenhotline 089 / 6787 - 5060. Anrufer aus dem Ausland wählen die Nummer +49 89 678 750 60. Die Servicezeiten sind in der Regel Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr.
Für schriftliche Anfragen können Sie das Fax unter 089 / 6787 - 9150 nutzen oder eine E-Mail an info@diebayerische.de senden. Speziell für Fragen zu Krankenleistungen gibt es eine eigene Postadresse: die Bayerische, 96437 Coburg.
Bei Leistungsfragen, also wenn Sie Rechnungen einreichen oder Fragen zu laufenden Leistungen haben, können Sie sich telefonisch unter 089 / 6787 - 44 44 melden oder eine E-Mail an leistung@diebayerische.de schicken. Die Bayerische bietet auch einen umfangreichen Online-Bereich an, über den Versicherte viele Angelegenheiten selbst erledigen können – von der Adressänderung über die Meldung des Kilometerstands beim Kfz bis hin zur Einreichung von Rechnungen.
Wer einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort sucht, kann die Beratersuche auf der Website der Bayerischen nutzen. Durch Eingabe der Postleitzahl werden alle Vermittler und Berater in der Nähe angezeigt. Alternativ bietet die Bayerische auch einen Rückrufservice an, bei dem Sie Ihren Wunschtermin und das Anliegen angeben können – ein Berater meldet sich dann zum vereinbarten Zeitpunkt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Bayerische als privater Versicherungsanbieter nicht zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Vergabe von Pflegegraden ist. Dies erfolgt weiterhin über die gesetzliche oder private Pflege-Pflichtversicherung, die an Ihre Krankenversicherung gekoppelt ist. Die Bayerische zahlt dann auf Basis des festgestellten Pflegegrads die vereinbarten Zusatzleistungen aus.
Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Bei gesetzlich Versicherten ist dies die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse (zum Beispiel AOK, Barmer, TK etc.), bei privat Versicherten die private Pflege-Pflichtversicherung. Nach Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten Medicproof mit einer Begutachtung.
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und prüft anhand eines standardisierten Fragenkatalogs Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach erreichter Punktzahl werden Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte)
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über Ihren Antrag entscheiden. In eiligen Fällen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die weitere Versorgung sichergestellt werden muss, oder bei Palliativpflege – muss die Begutachtung sogar innerhalb einer Woche erfolgen. Sobald der Pflegegrad festgestellt ist, können Sie diesen Bescheid Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung bei der Bayerischen vorlegen, um die vereinbarten Zusatzleistungen zu erhalten.
Nachdem der Pflegegrad durch die gesetzliche Pflegekasse festgestellt wurde, müssen Sie den Bescheid bei der Bayerischen einreichen, um die Leistungen aus Ihrer Pflegezusatzversicherung zu aktivieren. Bei einer Pflegetagegeldversicherung ist dies besonders unkompliziert: Nach Vorlage des Pflegegradbescheids zahlt die Bayerische das vereinbarte monatliche Pflegetagegeld aus, ohne dass Sie weitere Nachweise oder Rechnungen einreichen müssen. Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung.
Bei einer Pflegekostenversicherung hingegen müssen Sie regelmäßig Rechnungen und Nachweise über angefallene Pflegekosten einreichen. Die Versicherung prüft diese und erstattet die Kosten entsprechend der Vertragsvereinbarungen. Dies bedeutet zwar mehr Verwaltungsaufwand, kann aber in manchen Fällen zu höheren Erstattungen führen, wenn die tatsächlichen Kosten sehr hoch sind.
Wichtig zu beachten: Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung werden in der Regel zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt. Sie können also sowohl das Pflegegeld oder die Sachleistungen der gesetzlichen Pflegekasse als auch die Leistungen Ihrer privaten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. Bei manchen Versicherungsverträgen gibt es jedoch Koordinierungsklauseln, die regeln, wie die verschiedenen Leistungen zusammenwirken – lesen Sie daher die Versicherungsbedingungen genau oder lassen Sie sich von einem Berater erklären, welche Gesamtleistung Ihnen im Pflegefall zusteht.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen noch eine Reihe weiterer Leistungen, die Sie als Versicherter nutzen können – und zwar unabhängig davon, ob Sie eine private Pflegezusatzversicherung haben oder nicht. Es ist wichtig, alle verfügbaren Leistungen zu kennen und auszuschöpfen.
Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025). Dieser kann für Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege und Betreuung, Kurzzeitpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag sogar für alle Leistungen der ambulanten Pflege nutzen, während ab Pflegegrad 2 der Bereich der Selbstversorgung ausgeschlossen ist.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Seit dem 1. Juli 2025 wurden diese beiden Leistungen zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Diesen Betrag können Sie flexibel für bis zu acht Wochen im Jahr nutzen, wenn Ihre pflegende Angehörige eine Auszeit benötigt oder Sie vorübergehend vollstationäre Pflege brauchen. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten, die früher für Verhinderungspflege nötig war, ist entfallen – Sie können die Leistung unmittelbar ab Pflegegrad 2 nutzen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für notwendige Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus – etwa den Einbau einer bodengleichen Dusche, eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen – bezuschusst die Pflegekasse jede Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann dieser Zuschuss für bis zu vier Personen gewährt werden, also insgesamt bis zu 16.720 Euro.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder FFP2-Masken stehen Ihnen monatlich 42 Euro (Stand 2025) zur Verfügung. Diese Hilfsmittel können Sie über einen Pflegehilfsmittelservice beziehen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Alle diese Leistungen stehen Ihnen zusätzlich zu den Leistungen Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung bei der Bayerischen zu. Eine gute Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und alle verfügbaren Unterstützungsangebote optimal zu nutzen.
Die Bayerische blickt auf eine über 165-jährige Geschichte zurück. Gegründet wurde der Versicherungsverein 1858 als Pensions- und Leichenverein für Oberkondukteure und Kondukteure der Königlich Bayerischen Staats-Eisenbahnen. Ziel war es, die Hinterbliebenen der Eisenbahner im Todesfall abzusichern und den Beamten eine Altersversorgung zu ermöglichen.
Im Jahr 1902 wurde die Pensions- und Sterbekasse des Bayerischen Verkehrsvereins in Bad Brückenau gegründet, die 1903 mit dem bestehenden Verein fusionierte. Die Geschäftstätigkeit wurde 1927 auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet, und ab 1929 konnten sich nicht mehr nur Beamte, sondern alle Berufsgruppen versichern. Nach mehreren Umbenennungen erhielt die Unternehmensgruppe 1972 den Namen Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. – die Abkürzung BBL, die noch heute im Namen steckt.
Mit der Gründung der Allgemeinen Sachversicherungs-Aktiengesellschaft im Jahr 1962 entstand eine Versicherungsgruppe, die sowohl Leben- als auch Sachversicherungen anbot. 2012 führte das Unternehmen die neue Dachmarke die Bayerische ein, um moderner und kundenfreundlicher zu wirken. Im April 2024 erfolgte schließlich die Umbenennung der Muttergesellschaft in BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.
Heute ist die Bayerische ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), was bedeutet, dass es keine externen Aktionäre gibt – die Versicherten sind gleichzeitig die Eigentümer des Unternehmens. Dies ermöglicht eine langfristige, auf Kundenbedürfnisse ausgerichtete Unternehmenspolitik ohne kurzfristigen Renditedruck. Die Versicherungsgruppe beschäftigt mehrere hundert Mitarbeiter und betreut über 1,5 Millionen Versicherte mit einem Beitragsvolumen von über 2 Milliarden Euro jährlich.
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei den Pflegezusatzversicherungen der Bayerischen Vor- und Nachteile, die Sie vor einer Entscheidung abwägen sollten.
Vorteile:
Finanzielle Sicherheit: Eine Pflegezusatzversicherung schließt die Versorgungslücke zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Pflegekosten und bewahrt Sie vor dem Verbrauch Ihres Vermögens.
Freie Wahl der Pflegeform: Mit zusätzlichem Pflegetagegeld können Sie selbst entscheiden, ob Sie zu Hause oder im Heim gepflegt werden möchten und welche Dienstleister Sie beauftragen.
Schutz der Familie: Ohne ausreichende Absicherung müssen oft die Kinder für Pflegekosten aufkommen. Eine Zusatzversicherung entlastet die Familie finanziell.
Traditionsunternehmen: Die Bayerische ist ein etablierter, über 165 Jahre alter Versicherer mit solider Finanzstärke und einem guten Ruf.
Flexibilität: Die verschiedenen Tarifvarianten ermöglichen eine individuelle Absicherung je nach Bedarf und Budget.
Staatliche Förderung: Mit dem Pflege-Bahr können Sie staatliche Zuschüsse nutzen, auch ohne Gesundheitsprüfung.
Nachteile:
Langfristige Bindung: Pflegezusatzversicherungen sind auf viele Jahrzehnte angelegt. Wer frühzeitig kündigt, verliert meist die eingezahlten Beiträge (außer bei Pflegerentenversicherungen mit Rückkaufswert).
Gesundheitsprüfung: Bei den meisten Tarifen (außer Pflege-Bahr) findet eine Gesundheitsprüfung statt. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder zur Ablehnung führen.
Beitragsanpassungen: Private Versicherungen können die Beiträge im Laufe der Zeit anpassen, wenn die Kosten steigen oder sich die Lebenserwartung erhöht. Dies kann besonders im Rentenalter zur finanziellen Belastung werden.
Komplexe Vertragsbedingungen: Die verschiedenen Tarife und Leistungsstaffelungen sind oft schwer zu durchschauen. Eine gründliche Beratung ist unbedingt notwendig.
Unsicherheit: Niemand weiß, ob und wann er pflegebedürftig wird. Es besteht das Risiko, jahrzehntelang Beiträge zu zahlen und die Leistungen nie zu benötigen.
Eine Pflegezusatzversicherung ist nicht für jeden die ideale Lösung. Ob eine solche Versicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrem Alter, Gesundheitszustand, finanziellen Verhältnissen und persönlichen Prioritäten. Einige alternative oder ergänzende Strategien sollten Sie in Betracht ziehen.
Vermögensaufbau: Statt monatlicher Versicherungsbeiträge können Sie das Geld auch in den Aufbau von Vermögen investieren – etwa durch eine vermögenswirksame Anlage, ETF-Sparpläne oder Immobilien. Wenn Sie beispielsweise 50 Euro monatlich über 30 Jahre mit einer durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent anlegen, hätten Sie am Ende etwa 41.000 Euro angespart. Damit könnten Sie einen Teil der Pflegekosten selbst tragen. Der Nachteil: Wenn Sie früh pflegebedürftig werden, steht das Kapital noch nicht zur Verfügung.
Immobilienbesitz: Eine eigene Immobilie kann im Pflegefall als Sicherheit dienen. Sie können die Immobilie verkaufen oder eine Umkehrhypothek (auch Leibrente genannt) nutzen, um an Liquidität zu gelangen. Allerdings bedeutet dies oft den Verlust des gewohnten Wohnumfelds und des Vermögens, das Sie eigentlich an Ihre Kinder vererben wollten.
Familienunterstützung: In manchen Familien übernehmen die Kinder die Pflege oder tragen finanziell bei. Dies ist jedoch nicht immer möglich oder gewünscht, und es belastet die familiären Beziehungen. Zudem haben nicht alle Kinder die finanziellen Mittel, die Eltern im Pflegefall zu unterstützen.
Kombination verschiedener Strategien: Oft ist ein Mix aus verschiedenen Absicherungsformen am sinnvollsten. Sie könnten beispielsweise eine moderate Pflegetagegeldversicherung mit einem Tagessatz von 30 Euro abschließen (was die schlimmsten finanziellen Härten abfedert) und gleichzeitig Vermögen aufbauen. So haben Sie sowohl eine Grundabsicherung als auch zusätzliche Reserven.
Wenn Sie sich für eine Pflegezusatzversicherung bei der Bayerischen oder einem anderen Anbieter entscheiden, sollten Sie folgende Punkte unbedingt prüfen:
Höhe des Tagegeldes: Wählen Sie einen Tagessatz, der Ihre erwartete Versorgungslücke deckt. Orientieren Sie sich an den durchschnittlichen Pflegekosten in Ihrer Region. Ein Tagessatz von 50 bis 70 Euro bei Pflegegrad 5 ist für viele ein guter Richtwert.
Leistungsstaffelung: Achten Sie darauf, wie die Leistungen auf die verschiedenen Pflegegrade verteilt sind. Manche Tarife zahlen bereits ab Pflegegrad 2 einen guten Anteil, andere erst ab Pflegegrad 4 oder 5 die vollen Beträge.
Dynamik: Prüfen Sie, ob der Vertrag eine automatische Anpassung der Leistungen an die Preisentwicklung vorsieht. Ohne Dynamik verliert Ihre Absicherung mit den Jahren an Wert.
Wartezeiten: Manche Tarife haben Wartezeiten, in denen noch keine oder nur reduzierte Leistungen gezahlt werden. Beim Pflege-Bahr beträgt die Wartezeit beispielsweise fünf Jahre.
Beitragsstabilität: Fragen Sie nach, wie sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt haben und welche Anpassungen möglich sind. Achten Sie auf Altersrückstellungen, die für stabilere Beiträge im Alter sorgen.
Gesundheitsfragen: Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Falsche Angaben können zur Leistungsverweigerung führen.
Leistungsausschlüsse: Prüfen Sie genau, welche Situationen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Manche Verträge schließen zum Beispiel selbstverschuldete Pflegebedürftigkeit durch Alkohol oder Drogen aus.
Kündigungsmöglichkeiten: Verstehen Sie, unter welchen Bedingungen Sie den Vertrag kündigen können und was mit den eingezahlten Beiträgen passiert.
Lassen Sie sich bei der Tarifwahl unbedingt von einem unabhängigen Versicherungsberater oder einem Makler helfen, der verschiedene Anbieter vergleichen kann. Die Bayerische bietet über ihre Beratersuche auch die Möglichkeit, einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe zu finden, der Sie individuell beraten kann.
Zum 1. Januar 2025 sind wichtige Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung in Kraft getreten, die Sie kennen sollten. Die Leistungen wurden um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Preis- und Kostensteigerung Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wurde auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben und liegt nun bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens (beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose).
Zum 1. Juli 2025 wurde der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Dieser Betrag von bis zu 3.539 Euro jährlich steht nun flexibel für beide Leistungsarten zur Verfügung und kann für bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden. Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege ist entfallen – Sie können die Leistung unmittelbar ab Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen.
Diese Änderungen zeigen, dass die Politik versucht, die Pflegeversicherung den steigenden Kosten anzupassen. Dennoch bleibt die Versorgungslücke erheblich, weshalb eine private Zusatzabsicherung weiterhin sinnvoll ist. Die nächste reguläre Leistungserhöhung ist für das Jahr 2028 geplant und wird sich dann an der Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren.
Die Bayerische ist ein traditionsreiches, über 165 Jahre altes deutsches Versicherungsunternehmen, das im Bereich der Pflege private Zusatzversicherungen anbietet. Diese ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und schließen die erhebliche finanzielle Versorgungslücke, die bei Pflegebedürftigkeit entsteht. Das Unternehmen bietet drei Hauptformen der Pflegeabsicherung an: die flexible Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung mit Nachweis der Kosten und die Pflegerentenversicherung mit Kapitalbildung.
Die Versorgungslücke in der Pflege ist real und wächst: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Durchschnitt nur etwa 50 bis 60 Prozent der tatsächlichen Pflegekosten. Bei vollstationärer Pflege im Heim müssen Bewohner im Schnitt 2.400 bis 2.800 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen, in Ballungsräumen oft noch mehr. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen und bewahrt die finanzielle Unabhängigkeit sowie Selbstbestimmung im Alter.
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist so früh wie möglich – idealerweise zwischen 40 und 50 Jahren, wenn Sie gesund sind und die Beiträge noch moderat ausfallen. Je älter Sie werden, desto teurer wird die Absicherung, und bei Vorerkrankungen kann der Versicherungsschutz sogar ganz verwehrt werden. Die staatlich geförderten Pflege-Bahr-Tarife sind eine Alternative für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen keinen normalen Versicherungsschutz mehr bekommen – allerdings mit eingeschränkten Leistungen und fünfjähriger Wartezeit.
Bei der Tarifwahl sollten Sie auf ausreichende Tagessätze (mindestens 50 Euro bei Pflegegrad 5), eine gute Leistungsstaffelung über alle Pflegegrade, eine Beitragsdynamik zur Anpassung an die Inflation und die Finanzstärke des Versicherers achten. Lassen Sie sich umfassend beraten und vergleichen Sie verschiedene Angebote, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Die Bayerische ist gut erreichbar über verschiedene Kanäle: telefonisch unter 089 / 6787 - 0 (Hauptverwaltung) oder 089 / 6787 - 5060 (Kundenservice), per E-Mail an info@diebayerische.de oder über den Online-Bereich der Website. Das Unternehmen bietet auch eine Beratersuche an, um einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe zu finden.
Wichtig zu verstehen ist: Die Bayerische ist keine gesetzliche Pflegekasse und nicht zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Den Pflegegrad beantragen Sie weiterhin bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse, die dann den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung beauftragt. Erst wenn der Pflegegrad feststeht, können Sie die Zusatzleistungen der Bayerischen in Anspruch nehmen, indem Sie den Bescheid bei der Versicherung einreichen.
Eine Pflegezusatzversicherung ist nicht für jeden die optimale Lösung. Prüfen Sie alternative Strategien wie Vermögensaufbau, Immobilienbesitz oder eine Kombination verschiedener Absicherungsformen. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema Pflege auseinandersetzen und eine zu Ihrer persönlichen Situation passende Vorsorgestrategie entwickeln. Die finanzielle Absicherung im Pflegefall ist ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Familie vor erheblichen finanziellen Belastungen.
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