Über 4,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, und die richtige Einstufung ist entscheidend für die Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Der Pflegegradrechner basiert dabei auf den gleichen Bewertungskriterien, die auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der offiziellen Begutachtung verwendet.
Er berücksichtigt sechs verschiedene Lebensbereiche – von der Mobilität bis zur sozialen Teilhabe. Die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte spielt eine zentrale Rolle bei der Einschätzung des Pflegegrades – und gewichtet diese entsprechend ihrer Bedeutung für die Pflegebedürftigkeit.
Der Antrag auf einen Pflegegrad folgt einem klar strukturierten Ablauf, den Sie Schritt für Schritt durchlaufen.
Zunächst stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung – dies können Sie telefonisch, schriftlich oder online erledigen. Die Pflegekasse ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie die notwendigen Formulare zugeschickt, die Sie sorgfältig ausfüllen müssen. Der Antrag muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden.
Parallel dazu beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten den Gutachterdienst MEDICPROOF mit der Begutachtung. Ein Gutachter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die persönliche Begutachtung zu vereinbaren. Diese findet in der Regel in Ihrer häuslichen Umgebung statt. Während der Begutachtung prüft der Gutachter Ihre Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Auf Basis dieser Einschätzung erstellt er ein Gutachten mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad.
Die finale Entscheidung trifft die Pflegekasse, die Ihnen den Bescheid schriftlich mitteilt. Der gesamte Prozess soll laut Gesetz nicht länger als 25 Arbeitstage dauern. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Rehabilitation kann der Antrag auch dort gestellt werden, um einen nahtlosen Übergang der Versorgung zu gewährleisten.
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie direkt bei Ihrer zuständigen Pflegekasse, die meist der Krankenkasse angegliedert ist. Gesetzlich Versicherte wenden sich an die soziale Pflegeversicherung, privat Versicherte an ihre private Pflegeversicherung. Die erste Kontaktaufnahme kann telefonisch, schriftlich oder bei vielen Kassen auch online erfolgen. Sie können den Pflegeantrag formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief stellen. Nach diesem ersten Schritt erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse ein Antragsformular sowie weitere Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen. Die Pflegekassen bieten auch Online-Formulare zur Antragstellung an.
Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie verschiedene Dokumente: Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind dies vor allem aktuelle ärztliche Befunde, eine Übersicht der verschriebenen Medikamente sowie Berichte von bereits involvierten Therapeuten oder Pflegediensten. Besonders wichtig ist auch eine Schweigepflichtentbindung für Ihre behandelnden Ärzte, damit der Medizinische Dienst bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.
Zur optimalen Vorbereitung der Antragstellung empfiehlt es sich, bereits einige Wochen vor der Antragstellung ein Pflegetagebuch zu führen. Darin dokumentieren Sie detailliert den täglichen Hilfebedarf und Einschränkungen im Alltag. Sammeln Sie zudem alle relevanten medizinischen Unterlagen und erstellen Sie eine Liste der behandelnden Ärzte. Nutzen Sie auch die kostenlose Pflegeberatung, die Ihnen laut Gesetz zusteht – die Berater kennen die Anforderungen genau und können wertvolle Tipps geben. Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie sich von Angehörigen oder einer Pflegeperson unterstützen lassen, die Ihre täglichen Einschränkungen gut kennen und diese beim Ausfüllen der Formulare berücksichtigen können.
Nach Eingang Ihres Antrags setzt ein festgelegter Prozess ein, der maximal 25 Arbeitstage dauern soll. Zunächst prüft die Pflegekasse Ihre eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Parallel dazu beauftragt sie den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten MEDICPROOF mit der Begutachtung. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Anruf zur Terminvereinbarung für die persönliche Begutachtung.
Bei der Beantragung eines Pflegegrades kann es hilfreich sein, Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. die Pflegekasse, die Krankenkasse oder ein Pflegestützpunkt. Diese Institutionen können bei der Antragstellung helfen und auch Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung geben.
Es gibt auch verschiedene Antragsformulare, die heruntergeladen werden können, um den Antrag zu stellen. Es ist wichtig, dass alle notwendigen Informationen und Unterlagen beigelegt werden, um den Antrag erfolgreich zu stellen.
Nach Antragstellung vereinbart der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) einen Termin zur Begutachtung, meist im häuslichen Umfeld. Ein Gutachter prüft dabei den Grad der Selbstständigkeit. Bei der Begutachtung von Kindern gelten spezielle Bedingungen.
Bereiten Sie medizinische Unterlagen, Medikamentenplan und Pflegetagebuch vor. Notieren Sie typische Probleme im Alltag und bitten Sie Angehörige oder Pflegende anwesend zu sein. Zeigen Sie dem Gutachter realitätsnah Ihre Einschränkungen. Verschweigen Sie keine Probleme aus falscher Scham. Der Gutachter erstellt anschließend ein Gutachten, das die Grundlage für die Pflegegradeinstufung bildet.
Der Begutachtungstermin findet meist in Ihrer gewohnten Umgebung statt, also in Ihrer Wohnung oder im Pflegeheim. Ein qualifizierter Gutachter – häufig eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – kommt zu Ihnen und prüft Ihre Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Diese Bereiche umfassen unter anderem Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und soziale Kontakte. Der Antrag für ein Kind kann ähnlich wie für Erwachsene gestellt werden, jedoch gibt es Unterschiede im Begutachtungsverfahren. Die Begutachtung dauert etwa eine Stunde.
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein ausführliches Gutachten mit einer Empfehlung für einen bestimmten Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft dieses Gutachten und erlässt dann einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt wird. Mit dem Bescheid erhalten Sie auch eine Übersicht über die Ihnen zustehenden Leistungen.
Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Jeder Bereich wird mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung einbezogen.
Ein besonderer Fall liegt vor, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung befinden. Hier gilt ein beschleunigtes Verfahren, damit die weitere Versorgung ohne Unterbrechung sichergestellt werden kann. Die Einrichtung kann den Antrag direkt mit der Pflegekasse abstimmen, und die Begutachtung findet noch während des Aufenthalts statt. Der persönliche Kontakt vor Ort kann dabei helfen, Fragen zu klären und den Antrag gemeinsam auszufüllen.
Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad kommt die Pflegebegutachtung. Hier wird maßgeblich entschieden, ob und welchen Pflegegrad man erhält. Deshalb sollte man sich auf den Termin gut vorbereiten. Die Pflegebegutachtung wird von einem Gutachter durchgeführt, der die Pflegebedürftigkeit des Einzelnen beurteilt.
Nach der Begutachtung erhält die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad-Bescheid, der die Höhe der Leistungen festlegt. Die Leistungen können Geld- oder Sachleistungen sein, die von der Pflegekasse erbracht werden.
Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Beispielen, warum die Einstufung Ihrer Meinung nach zu niedrig ist. Fügen Sie neue ärztliche Befunde oder ein detaillierteres Pflegetagebuch bei.
Die Pflegekasse veranlasst dann meist eine erneute Begutachtung, häufig durch einen anderen Gutachter. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch bleibt der ursprüngliche Bescheid gültig. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist kostenfrei.
Suchen Sie sich für den Widerspruch idealerweise Unterstützung bei einem Pflegestützpunkt oder einer Pflegeberatungsstelle. Diese kennen die häufigsten Gründe für erfolgreiche Widersprüche.
Manchmal entsteht Pflegedürftigkeit plötzlich nach einem Ereignis, wie z.B. einem Schlaganfall.
Häufig entwickelt sich Pflegebedürftigkeit jedoch schleichend. Auch Kinder können aufgrund von Behinderungen oder Erkrankungen pflegebedürftig werden und haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Wer damit lange wartet, verschenkt möglicherweise Geld.
Eine wichtige Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Person, die zukünftig Mittel von der Pflegekasse erhalten will, mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt hat.
Der Leistungsumfang steigt mit jedem Pflegegrad: Pflegegrad 1 umfasst hauptsächlich Beratung und Pflegehilfsmittel. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld (316 Euro monatlich), Pflegesachleistungen (724 Euro) oder eine Kombination. Bei Pflegegrad 5 erhöht sich dies auf bis zu 901 Euro Pflegegeld oder 2.095 Euro Sachleistungen. Zusätzlich stehen Entlastungsbeträge, Verhinderungspflege und Tagespflege zur Verfügung.
Nach der Bewilligung sollten Sie die Leistungen zeitnah organisieren. Kontaktieren Sie einen Pflegedienst oder organisieren Sie die Pflege durch Angehörige. Beantragen Sie nötige Pflegehilfsmittel. Ein Pflegeberater hilft bei der Planung der Pflege und informiert über zusätzliche Leistungen wie Wohnraumanpassung. Wichtig ist auch die Einrichtung eines separaten Kontos für Pflegeleistungen.
Pflegeleistung | Höhe des Zuschusses |
---|---|
Pflegegeld | €800 monatlich |
Pflegesachleistungen | €1.859 monatlich |
Verhinderungspflege | €1.685 jährlich |
Kurzzeitpflege | €1.854 jährlich |
Entlastungsbetrag | €131 monatlich |
Tages- oder Nachtpflege | €1.685 monatlich |
Pflegehilfsmittel | €42 monatlich |
Hausnotruf | €25,50 monatlich |
Wohnraumanpassung | €4.180 pro Maßnahme |
Vollstationäre Pflege | €1.855 monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | €53 monatlich |
Pflegeberatung | Quartalsweise |
Pflegekurse für Angehörige | Wird übernommen |
Mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner können Sie sich bereits vor der offiziellen Begutachtung einen ersten Eindruck verschaffen, welcher Pflegegrad in Ihrer Situation in Frage kommen könnte.
Nach dem gleichen Prinzip wie bei der MDK-Begutachtung bewerten Sie Ihre Selbstständigkeit in den sechs relevanten Lebensbereichen. Zu jedem Bereich beantworten Sie einfache Fragen durch Anklicken. Der Rechner gewichtet Ihre Antworten automatisch und gibt Ihnen eine erste Einschätzung.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.