Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen der wichtigste Rückzugsort. Hier fühlen wir uns sicher, geborgen und unabhängig. Doch wenn durch Alter, Krankheit oder einen Unfall plötzlich ein Rollstuhl zum ständigen Begleiter wird, verwandelt sich das vertraute Zuhause oft in einen Hindernisparcours. Zu schmale Türen, hohe Türschwellen, eine unerreichbare Dusche oder Treppenstufen werden zu unüberwindbaren Barrieren, die ein selbstbestimmtes Leben massiv einschränken.
Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist daher weit mehr als nur ein baulicher Zustand. Sie ist die Grundvoraussetzung für Lebensqualität, Würde und Eigenständigkeit. Der Umbau einer bestehenden Wohnung oder die Planung eines Neubaus erfordert jedoch ein hohes Maß an Fachwissen. Es reicht nicht aus, lediglich eine Rampe vor die Haustür zu legen oder einen Haltegriff im Badezimmer zu montieren. Ein wirklich rollstuhlgerechtes Zuhause muss ganzheitlich durchdacht sein und bestimmten Standards entsprechen, damit Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen den Alltag sicher und ohne ständige fremde Hilfe bewältigen können.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über den Umbau zu einer rollstuhlgerechten Wohnung wissen müssen. Wir beleuchten die rechtlichen und baulichen Vorgaben der entscheidenden DIN-Normen, geben Ihnen konkrete, raumübergreifende Umbau-Tipps an die Hand und zeigen Ihnen auf, mit welchen Fördermitteln und finanziellen Zuschüssen Sie rechnen können. Ziel ist es, Ihnen einen klaren, verständlichen Fahrplan für die Anpassung Ihres Wohnraums zu bieten.
Wenn Architekten, Handwerker und Pflegekassen von barrierefreiem Bauen sprechen, beziehen sie sich in Deutschland in der Regel auf eine ganz bestimmte Richtlinie: die DIN 18040-2. Diese Norm trägt den Titel "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen" und definiert exakt, welche Maße, Abstände und baulichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Wohnung von Menschen mit motorischen oder sensorischen Einschränkungen uneingeschränkt genutzt werden kann.
Die DIN 18040-2 ist kein Gesetz im klassischen Sinne, sondern eine anerkannte Regel der Technik. Sie wird jedoch rechtlich bindend, wenn sie in den Bauordnungen der Bundesländer verankert ist, wenn Fördermittel (wie etwa von der KfW-Bank) beantragt werden oder wenn sie vertraglich zwischen Bauherr und Handwerker vereinbart wurde. Für Sie als Privatperson bietet diese Norm vor allem eines: Planungssicherheit. Wenn Sie sich an diese Vorgaben halten, können Sie sicher sein, dass der Wohnraum später im Alltag mit einem manuellen oder elektrischen Rollstuhl tatsächlich optimal nutzbar ist.
Ein häufiges Missverständnis bei der Planung von Wohnraumanpassungen ist die Gleichsetzung der Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht. Die DIN 18040-2 unterscheidet hier sehr deutlich, was für Ihre Umbauplanung von entscheidender Bedeutung ist:
Barrierefrei (Standardanforderung): Diese Wohnungen sind so konzipiert, dass sie für Menschen mit Rollatoren, leichten Gehbehinderungen oder Seh- und Hörbehinderungen gut nutzbar sind. Die Bewegungsflächen sind größer als im Standardwohnungsbau, aber für einen Rollstuhlfahrer oft noch nicht ausreichend.
Rollstuhlgerecht (Zusatzanforderung "R"): Wohnungen, die das Prädikat "rollstuhlgerecht" (in der Norm oft mit dem Buchstaben R gekennzeichnet) tragen, erfüllen deutlich höhere Anforderungen. Sie bieten weitaus größere Bewegungsflächen, breitere Türen und spezielle Bedienhöhen. Nur eine explizit rollstuhlgerechte Wohnung garantiert, dass sich ein Mensch im Rollstuhl völlig autark in allen Räumen bewegen und versorgen kann.
Wenn Sie also einen Umbau planen, weil Sie oder ein Angehöriger dauerhaft auf einen Rollstuhl oder einen großen Elektrorollstuhl angewiesen sind, müssen Sie stets die Vorgaben für rollstuhlgerechtes Bauen heranziehen. Andernfalls investieren Sie viel Geld in einen Umbau, der im Alltag nicht den gewünschten Nutzen bringt.
Bevor wir uns den einzelnen Räumen widmen, ist es wichtig, die universellen Grundregeln zu verstehen, die in der gesamten Wohnung gelten. Ein Rollstuhl benötigt Platz – zum Fahren, zum Wenden und zum Rangieren. Die wichtigsten raumübergreifenden Maßgaben der DIN 18040-2 (R) lauten:
Bewegungsflächen: Die wichtigste Zahl beim rollstuhlgerechten Umbau ist 150 x 150 Zentimeter. Diese Fläche wird benötigt, damit ein Rollstuhlfahrer problemlos wenden kann (Wendeplatz). Diese Fläche muss in jedem Raum mindestens einmal vorhanden sein, idealerweise vor jedem wichtigen Möbelstück oder Sanitärobjekt.
Türbreiten: Normale Zimmertüren sind oft nur 70 bis 80 Zentimeter breit. Für einen Rollstuhl ist das zu eng, da beim Durchfahren auch Platz für die Hände an den Greifreifen benötigt wird. Rollstuhlgerechte Türen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 Zentimetern aufweisen. Die Durchgangshöhe sollte bei mindestens 205 Zentimetern liegen.
Schwellenlosigkeit: Türschwellen sind der Feind jedes Rollstuhls. Generell gilt: Die Wohnung muss absolut schwellenlos sein. Lässt sich eine Schwelle (beispielsweise an der Balkon- oder Haustür) bautechnisch absolut nicht vermeiden, darf sie eine maximale Höhe von 2 Zentimetern nicht überschreiten und muss idealerweise abgeschrägt sein.
Bedienhöhen: Lichtschalter, Steckdosen, Fenstergriffe und Türdrücker müssen aus der sitzenden Position problemlos erreichbar sein. Die Norm schreibt hier eine Greifhöhe von 85 Zentimetern vor. In der Praxis hat sich ein Bereich zwischen 85 und 105 Zentimetern als praktikabel erwiesen. Wichtig ist zudem ein seitlicher Anfahrabstand von mindestens 50 Zentimetern zu Raumecken, damit der Rollstuhlfahrer die Bedienelemente gut anfahren kann.
Breite Türen und schwellenlose Übergänge sind im Alltag absolut unverzichtbar.
Der Weg in die Wohnung ist die erste große Hürde. Was nützt die am besten umgebaute Wohnung, wenn der Bewohner sie nicht aus eigener Kraft betreten oder verlassen kann? Der Eingangsbereich muss daher zwingend in die Umbauplanung einbezogen werden.
Rampen als Lösung für kleine Höhenunterschiede: Befinden sich vor der Haustür wenige Stufen, ist eine Rampe oft die beste und kostengünstigste Lösung. Hierbei gibt es jedoch strenge Vorgaben: Eine rollstuhlgerechte Rampe darf eine maximale Steigung von 6 Prozent haben. Das bedeutet: Für jeden Zentimeter Höhenunterschied benötigen Sie eine Rampenlänge von etwa 16,6 Zentimetern. Bei einer Stufenhöhe von 30 Zentimetern muss die Rampe also bereits 5 Meter lang sein. Zudem muss die Rampe am Anfang und am Ende eine waagerechte Bewegungsfläche von 150 x 150 Zentimetern aufweisen. Sind Rampen länger als 6 Meter, muss ein Zwischenpodest eingefügt werden. Radabweiser an den Rändern (mindestens 10 Zentimeter hoch) und beidseitige Handläufe sorgen für die nötige Sicherheit.
Wetterschutz und Beleuchtung: Der Bereich vor der Haustür sollte überdacht sein, da das Aufschließen der Tür aus dem Rollstuhl heraus oft länger dauert. Eine helle, blendfreie Beleuchtung, idealerweise gesteuert über einen Bewegungsmelder, minimiert das Unfallrisiko in den Abendstunden. Das Schlüsselloch und die Klingel müssen gut erreichbar auf einer Höhe von etwa 85 Zentimetern angebracht sein.
Befindet sich die Wohnung in einem höheren Stockwerk und es ist kein Personenaufzug vorhanden, müssen technische Hilfsmittel eingesetzt werden. Für Rollstuhlfahrer kommen hierbei vor allem zwei Lösungen in Betracht:
Plattformlift (Rollstuhllift): Im Gegensatz zu einem klassischen Sitz-Treppenlift, bei dem sich der Nutzer umsetzen muss, fährt der Rollstuhlfahrer bei einem Plattformlift direkt auf eine Plattform. Diese wird dann entlang der Treppe nach oben oder unten transportiert. Plattformlifte können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich installiert werden. Voraussetzung ist jedoch eine ausreichende Treppenbreite (meist mindestens 90 bis 100 Zentimeter) sowie genügend Platz am oberen und unteren Ende der Treppe, um auf die Plattform auf- und abzufahren. Die Kosten für einen Plattformlift liegen je nach Treppenverlauf (gerade oder kurvig) meist zwischen 9.000 Euro und 20.000 Euro.
Hublift (Hebebühne): Ein Hublift überwindet Höhenunterschiede vertikal, ähnlich wie ein kleiner Aufzug, jedoch ohne geschlossenen Schacht. Er eignet sich hervorragend für den Außenbereich, um Höhenunterschiede von bis zu 3 Metern (beispielsweise zum Hochparterre) zu überwinden. Hublifte sind extrem robust und benötigen weniger Platz als eine lange Rampe. Rechnen Sie hier mit Kosten ab etwa 6.000 Euro.
Hinweis: Wenn Sie einen Plattformlift in einem Mehrfamilienhaus installieren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass die Treppe als Fluchtweg für die anderen Mieter weiterhin breit genug bleibt. Hier ist eine enge Abstimmung mit der Hausverwaltung und dem Brandschutzbeauftragten unerlässlich.
Das Badezimmer ist der Raum mit dem größten Gefahrenpotenzial, aber auch der intimste Bereich der Wohnung. Ein barrierefreier Badumbau ist daher oft der erste und wichtigste Schritt bei der Wohnraumanpassung. Ziel ist es, die Körperpflege so selbstständig und sicher wie möglich zu gestalten.
Die rollstuhlgerechte Dusche: Eine Badewanne ist für die meisten Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe oder einen speziellen Badewannenlift kaum nutzbar. Der Standard ist daher eine bodengleiche, schwellenlose Dusche. Der Duschplatz muss eine Fläche von 150 x 150 Zentimetern aufweisen, damit man mit einem Duschrollstuhl bequem hineinfahren und wenden kann. Der Bodenbelag in der Dusche (und im gesamten Bad) muss zwingend rutschhemmend sein. Achten Sie auf Fliesen der Rutschfestigkeitsklasse R10 B oder höher. Ein klappbarer Duschsitz, der fest in der Wand verankert ist, sowie beidseitige Stützklappgriffe bieten Sicherheit beim Duschen. Die Duscharmatur sollte als Einhebelmischer ausgeführt und aus der sitzenden Position erreichbar sein. Ein Verbrühschutz (Thermostat) ist dringend zu empfehlen.
Das rollstuhlgerechte WC: Die Toilette erfordert besondere Aufmerksamkeit, da der Transfer vom Rollstuhl auf das WC viel Kraft und Geschick erfordert. Das WC-Becken sollte eine Sitzhöhe von 46 bis 48 Zentimetern haben, was in etwa der Sitzhöhe eines Rollstuhls entspricht. Rechts und links neben der Toilette müssen stabile Stützklappgriffe montiert werden, die über die Vorderkante des WC-Beckens hinausragen. Elementar wichtig ist die seitliche Anfahrfläche: Mindestens auf einer Seite der Toilette muss ein Freiraum von 90 Zentimetern Breite und 150 Zentimetern Tiefe vorhanden sein, damit der Rollstuhlfahrer sich parallel zur Toilette positionieren und umsetzen kann.
Das unterfahrbare Waschbecken: Ein Standard-Waschbecken mit Unterschrank ist aus dem Rollstuhl heraus nicht nutzbar. Ein rollstuhlgerechtes Waschbecken muss unterfahrbar sein. Das bedeutet, dass der Siphon als Flachaufputz- oder Unterputzsiphon ausgeführt wird, damit man mit den Knien nicht anstößt. Die Oberkante des Waschbeckens sollte in einer Höhe von maximal 80 Zentimetern liegen. Der Spiegel muss so angebracht (oder kippbar) sein, dass man sich sowohl im Sitzen als auch im Stehen betrachten kann. Auch hier ist ein Einhebelmischer mit verlängertem Hebel die beste Wahl.
Eine bodengleiche Dusche bietet höchste Sicherheit und viel Platz zum Wenden.
Kochen bedeutet Lebensqualität. Eine rollstuhlgerechte Küche ermöglicht es, Mahlzeiten selbstständig zuzubereiten. Die Herausforderung besteht darin, Arbeitsflächen, Geräte und Stauraum auf eine sitzende Position abzustimmen.
Unterfahrbare Arbeitsflächen: Ähnlich wie das Waschbecken im Bad müssen auch die wichtigsten Arbeitsbereiche in der Küche unterfahrbar sein. Dies betrifft vor allem die Spüle, das Kochfeld und eine zentrale Arbeitsfläche zum Schneiden und Vorbereiten. Die Arbeitsplattenhöhe sollte idealerweise höhenverstellbar sein oder fest auf etwa 82 Zentimetern montiert werden. Die Beinfreiheit unter der Platte muss mindestens 67 Zentimeter in der Höhe und 90 Zentimeter in der Breite betragen.
Smarte Küchengeräte: Der Backofen gehört in einer rollstuhlgerechten Küche nicht unter den Herd, sondern in einen Hochschrank auf Greifhöhe (Unterkante bei ca. 85 Zentimetern). Eine Backofentür, die sich vollständig versenken lässt (Slide & Hide), verhindert, dass man sich beim Vorbeugen verbrennt. Das Kochfeld sollte ein Induktionsfeld sein. Induktion bietet den enormen Vorteil, dass die Platten selbst nicht heiß werden – das reduziert das Verbrennungsrisiko erheblich, falls man mit dem Arm versehentlich die Platte berührt. Die Bedienelemente für das Kochfeld sollten sich idealerweise vorne an der Blende befinden, damit man nicht über die heißen Töpfe greifen muss.
Stauraum optimieren: Hängeschränke sind für Rollstuhlfahrer oft nutzlos, da sie außer Reichweite liegen. Die Lösung sind Unterschränke mit Vollauszügen (Schubladen). So können Töpfe und Vorräte von oben entnommen werden, ohne dass man tief in einen Schrank hineingreifen muss. Eckschränke können mit Karussell-Systemen ausgestattet werden. Für Oberschränke gibt es mittlerweile mechanische oder elektrische Liftsysteme, die den gesamten Schrankinhalt auf Knopfdruck nach unten auf die Arbeitsplatte absenken.
Unterfahrbare Arbeitsflächen machen das Kochen im Sitzen zu einem echten Vergnügen.
Auch in den Wohn- und Schlafräumen ist das oberste Gebot: Ausreichend Bewegungsfläche. Zu vollgestellte Räume schränken die Mobilität massiv ein.
Das Schlafzimmer: Neben dem Bett muss auf mindestens einer Längsseite ein Freiraum von 120 Zentimetern (besser 150 Zentimetern) vorhanden sein, um einen sicheren Transfer vom Rollstuhl ins Bett zu gewährleisten. Die Betthöhe sollte exakt auf die Sitzhöhe des Rollstuhls abgestimmt sein (meist 45 bis 50 Zentimeter). Ein elektrisch verstellbarer Lattenrost oder ein professionelles Pflegebett erleichtern das Aufstehen und Hinlegen enorm. Kleiderschränke sollten mit Kleiderliften ausgestattet sein, mit denen sich die Kleiderstange an einem Griff nach unten ziehen lässt. Schiebetüren am Schrank sind platzsparender und aus dem Rollstuhl heraus leichter zu bedienen als herkömmliche Flügeltüren.
Das Wohnzimmer: Im Wohnzimmer sollte auf dicke Teppiche verzichtet werden (dazu im nächsten Abschnitt mehr). Achten Sie darauf, dass zwischen den Möbeln (Sofa, Couchtisch, Fernseher) Durchgangsbreiten von mindestens 90 Zentimetern verbleiben. Fenster sollten so konstruiert sein, dass die Fenstergriffe auch aus der sitzenden Position (Höhe 85 bis 105 Zentimeter) erreichbar sind. Bodentiefe Fenster bieten zudem den Vorteil, dass der Rollstuhlfahrer auch im Sitzen einen freien Blick nach draußen hat.
Die Wahl der richtigen Materialien und Bauelemente hat großen Einfluss auf den Kraftaufwand, der bei der Fortbewegung im Rollstuhl nötig ist.
Leichtgängige Bodenbeläge: Ein Bodenbelag in einer rollstuhlgerechten Wohnung muss fest, rutschhemmend und rollstuhlgeeignet sein. Hochflorige Teppiche oder lose liegende Brücken sind absolut tabu – sie blockieren die kleinen Vorderräder des Rollstuhls und erfordern einen enormen Kraftaufwand beim Fahren. Ideal sind harte, glatte Böden wie:
Vinylboden oder Linoleum: Sehr pflegeleicht, widerstandsfähig, fugenlos verlegbar und rutschfest.
Parkett oder Laminat: Hochwertig und gut befahrbar, allerdings muss auf eine strapazierfähige Versiegelung geachtet werden, da die Rollstuhlreifen auf Dauer Spuren hinterlassen können.
Fliesen: Ideal für Bad und Küche, sofern sie eine ausreichende Rutschfestigkeit (mindestens R10) aufweisen. Großformatige Fliesen mit schmalen Fugen lassen den Rollstuhl ruhiger rollen.
Kurzfloriger Teppichboden: Wenn Teppich gewünscht ist, dann nur fest verklebter, extrem kurzfloriger und antistatischer Teppich (sogenannte Nadelvlies- oder Kugelgarnteppiche).
Türen und Durchgänge: Neben der bereits erwähnten Breite von 90 Zentimetern spielt die Bedienbarkeit der Türen eine große Rolle. Herkömmliche Zimmertüren benötigen beim Öffnen viel Platz. Der Rollstuhlfahrer muss zurücksetzen, um die Tür aufzuziehen. Schiebetüren sind hier die weitaus bessere Alternative. Sie nehmen keinen Raum in Anspruch und lassen sich leicht zur Seite schieben. Achten Sie bei Schiebetüren darauf, dass die Führungsschiene oben an der Decke oder Wand verläuft und keine Bodenschiene vorhanden ist, die eine Schwelle bilden würde. Ist der Einbau von Schiebetüren nicht möglich, können elektrische Türöffner an herkömmlichen Türen installiert werden, die per Taster oder Fernbedienung gesteuert werden.
Moderne Technik leistet einen unschätzbaren Beitrag zur Sicherheit und Unabhängigkeit in einer rollstuhlgerechten Wohnung. Smart-Home-Systeme ermöglichen es, viele Funktionen der Wohnung zentral über ein Tablet, das Smartphone oder per Sprachsteuerung (z.B. Alexa oder Google Assistant) zu bedienen.
Beleuchtung und Rollläden: Das manuelle Hochziehen von schweren Rollläden ist aus dem Rollstuhl heraus oft unmöglich. Elektrische Rollladenantriebe, die per Knopfdruck oder Zeitschaltuhr gesteuert werden, sind eine enorme Erleichterung. Ebenso lässt sich die gesamte Beleuchtung über smarte Systeme steuern.
Sicherheit an der Haustür: Eine Video-Gegensprechanlage, deren Bildschirm auf sitzender Höhe montiert ist (oder deren Bild direkt auf das Smartphone übertragen wird), ermöglicht es Ihnen zu sehen, wer vor der Tür steht. Gepaart mit einem elektrischen Türöffner können Sie Besuchern bequem Einlass gewähren.
Der Hausnotruf: Eines der wichtigsten Hilfsmittel für alleinlebende Senioren und Rollstuhlfahrer ist ein Hausnotruf. Über einen kleinen Sender, der als Armband oder Halskette getragen wird, kann im Falle eines Sturzes oder einer medizinischen Notsituation sofort Hilfe gerufen werden. Der Notruf ist 24 Stunden am Tag mit einer Leitstelle verbunden. Ein Hausnotrufsystem gibt nicht nur dem Nutzer ein sicheres Gefühl, sondern beruhigt auch die Angehörigen enorm.
Ein fachgerechter, rollstuhlgerechter Umbau ist mit erheblichen Kosten verbunden. Ein komplettes Badezimmer kann schnell zwischen 12.000 Euro und 25.000 Euro kosten, ein Plattformlift schlägt mit weiteren 15.000 Euro zu Buche. Glücklicherweise müssen Sie diese Kosten in Deutschland in den seltensten Fällen komplett alleine tragen. Es gibt verschiedene Fördertöpfe, die Sie ausschöpfen können.
1. Die Pflegekasse (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) Der wichtigste Ansprechpartner für finanzielle Unterstützung ist die Pflegekasse. Sobald Sie oder Ihr Angehöriger über einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) verfügen, haben Sie gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI Anspruch auf Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z.B. ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben), können die Zuschüsse kumuliert werden – bis zu einem Maximalbetrag von 16.000 Euro pro Haushalt (bei vier Pflegebedürftigen). Wichtig: Der Antrag auf diesen Zuschuss muss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem der barrierefreie Badumbau, der Einbau von Treppenliften, Türverbreiterungen und das Anlegen von Rampen. Weitere offizielle Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
2. KfW-Bank (Zuschuss 455-B) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Förderprogramm 455-B (Investitionszuschuss Barrierereduzierung) attraktive Zuschüsse für den altersgerechten und barrierefreien Umbau. Unabhängig von einem Pflegegrad können Sie hier bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 6.250 Euro) erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und die technischen Mindestanforderungen der KfW (die sich stark an der DIN 18040-2 orientieren) eingehalten werden.Achtung: Die Mittel der KfW sind bundesfinanziert und oft an ein jährliches Budget gebunden. Ist der Fördertopf für das laufende Jahr ausgeschöpft, können keine Anträge mehr gestellt werden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig auf der Website der KfW über die aktuelle Verfügbarkeit. Auch hier gilt: Der Antrag muss im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bevor Sie den Handwerker beauftragen.
3. Regionale Förderprogramme und Sozialamt Viele Bundesländer, Landkreise und Kommunen bieten eigene, regionale Förderprogramme für barrierefreies Bauen an. Es lohnt sich, bei der örtlichen Wohnberatungsstelle nachzufragen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel, die Zuschüsse der Pflegekasse und der KfW nicht aus, kann in Härtefällen auch das Sozialamt (im Rahmen der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege) die restlichen Kosten übernehmen. Dies ist jedoch einkommens- und vermögensabhängig.
4. Agentur für Arbeit / Rentenversicherung / Unfallversicherung Wird die rollstuhlgerechte Wohnung benötigt, um die Berufstätigkeit aufrechtzuerhalten, können die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung als Kostenträger auftreten. Ist der Rollstuhl die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) die gesamten Umbaukosten in unbegrenzter Höhe.
Mit der richtigen Förderung durch Pflegekasse und KfW lässt sich der Umbau gut finanzieren.
Viele Senioren und Rollstuhlfahrer leben in Mietwohnungen und fürchten, dass der Vermieter einen Umbau verbieten könnte. Hier schützt Sie das Gesetz. Nach § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Mieter einen rechtlichen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache erforderlich sind.
Das bedeutet: Ihr Vermieter darf Ihnen den Einbau eines Treppenlifts, den Umbau des Badezimmers oder das Verbreitern von Türen nicht ohne triftigen Grund verweigern. Das berechtigte Interesse des Mieters an Barrierefreiheit wiegt in der Regel schwerer als das Interesse des Vermieters am Erhalt des ursprünglichen Zustands.
Allerdings gibt es wichtige Spielregeln zu beachten:
Zustimmung einholen: Sie dürfen nicht einfach anfangen zu bauen. Sie müssen den Vermieter vorab detailliert über die geplanten Maßnahmen informieren und seine offizielle Erlaubnis einholen.
Kostenübernahme: Die Kosten für den Umbau tragen Sie als Mieter (bzw. Ihre Pflegekasse/Fördermittelgeber). Der Vermieter muss sich finanziell nicht beteiligen.
Rückbaupflicht und Kaution: Der Vermieter kann verlangen, dass die Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird (z.B. Ausbau des Treppenlifts). Um dieses Risiko abzusichern, darf der Vermieter eine angemessene zusätzliche Sicherheitsleistung (Kaution) von Ihnen verlangen.
Um Konflikte zu vermeiden, ist eine offene, frühzeitige und transparente Kommunikation mit dem Vermieter entscheidend. Oftmals werten professionelle barrierefreie Umbauten (wie eine moderne, bodengleiche Dusche) die Immobilie sogar auf, sodass Vermieter auf eine spätere Rückbaupflicht verzichten.
Ein Umbauprojekt kann schnell unübersichtlich werden. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und keine wichtigen Fördergelder verschenken, sollten Sie strukturiert vorgehen. Nutzen Sie diese bewährte Reihenfolge:
Bedarfsanalyse: Klären Sie genau, was benötigt wird. Welche Einschränkungen liegen vor? Wird ein manueller Rollstuhl oder ein größerer, schwererer Elektrorollstuhl genutzt? Welche Räume sind die größten Problemzonen?
Wohnberatung hinzuziehen: Nutzen Sie die kostenlosen Angebote von Wohnberatungsstellen (z.B. vom Deutschen Roten Kreuz, Caritas oder kommunalen Trägern). Die Experten kommen zu Ihnen nach Hause, begutachten die Wohnung und machen konkrete, neutrale Vorschläge.
Kostenvoranschläge einholen: Suchen Sie sich Handwerksbetriebe, die auf barrierefreies Bauen spezialisiert sind. Lassen Sie sich für alle geplanten Maßnahmen detaillierte Kostenvoranschläge erstellen.
Vermieter informieren (falls zutreffend): Legen Sie Ihrem Vermieter die Pläne und Kostenvoranschläge vor und holen Sie die schriftliche Genehmigung ein.
Fördermittel beantragen: Reichen Sie die Kostenvoranschläge zusammen mit den entsprechenden Anträgen bei der Pflegekasse (Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung) oder der KfW-Bank ein.
Auf Bewilligung warten: Dies ist der wichtigste Schritt! Warten Sie unbedingt ab, bis Sie die schriftliche Zusage der Pflegekasse oder der KfW in den Händen halten. Ein vorzeitiger Baubeginn führt unweigerlich zum Verlust der Fördermittel.
Auftragserteilung und Umbau: Erst nach der Bewilligung erteilen Sie den Handwerkern den finalen Auftrag. Überwachen Sie die Arbeiten und stellen Sie sicher, dass die Maße der DIN 18040-2 eingehalten werden.
Abrechnung: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen der Handwerker bei den Kostenträgern ein, um die zugesagten Fördergelder ausgezahlt zu bekommen.
Trotz guter Planung passieren beim Umbau zur rollstuhlgerechten Wohnung immer wieder Fehler, die im Alltag zu großen Frustrationen führen. Wenn Sie die folgenden Stolperfallen kennen, können Sie sie gezielt vermeiden:
Fehler 1: Vorzeitiger Baubeginn. Wie bereits erwähnt, ist dies der teuerste Fehler. Wer den Handwerker beauftragt, bevor die Pflegekasse den Zuschuss bewilligt hat, bleibt auf den Kosten von bis zu 4.000 Euro sitzen.
Fehler 2: Heizkörper im Weg. Türen werden zwar auf 90 Zentimeter verbreitert, aber hinter der Tür steht ein klobiger Heizkörper, der verhindert, dass die Tür vollständig um 90 Grad geöffnet werden kann. Die lichte Durchgangsbreite wird dadurch wieder zunichtegemacht.
Fehler 3: Falsche Türanschläge. Die Richtung, in die sich eine Tür öffnet, ist für Rollstuhlfahrer extrem wichtig. Türen in kleinen Räumen (wie Bad oder Gäste-WC) müssen sich immer nach außen öffnen lassen. Stürzt der Rollstuhlfahrer im Bad und liegt vor der Tür, könnte eine nach innen öffnende Tür von außen nicht mehr geöffnet werden, um Hilfe zu leisten.
Fehler 4: Zu glatte Fliesen. Aus optischen Gründen werden oft hochglänzende Fliesen im Bad verlegt. In Verbindung mit Wasser werden diese zur absoluten Rutschbahn. Sparen Sie niemals an der Rutschfestigkeitsklasse (mindestens R10).
Fehler 5: Fehlende Wandverstärkungen.Stützklappgriffe neben der Toilette oder ein Duschsitz müssen enorme Hebelkräfte aushalten. Werden diese in einer einfachen Trockenbauwand (Gipskarton) ohne entsprechende Holz- oder Metallverstärkungen im Ständerwerk montiert, reißen sie bei der ersten Belastung aus der Wand.
Fehler 6: Der Wenderadius wird unterschätzt.150 x 150 Zentimeter klingen auf dem Papier nicht riesig. In der Praxis wird dieser Platz jedoch oft durch nachträglich aufgestellte Mülleimer, Wäschekörbe oder kleine Schränkchen zugestellt. Planen Sie den Wendeplatz immer absolut frei von jeglichen Gegenständen.
Der Umbau zu einer rollstuhlgerechten Wohnung ist ein komplexes Vorhaben, das eine präzise Planung erfordert. Wenn Sie sich an die Vorgaben der DIN 18040-2 halten, schaffen Sie ein Zuhause, das maximale Sicherheit und Unabhängigkeit garantiert. Hier sind die zentralen Erkenntnisse, die Sie für Ihr Projekt mitnehmen sollten:
Platzbedarf: Planen Sie in jedem Raum eine Bewegungsfläche von 150 x 150 Zentimetern ein.
Zugänglichkeit: Türen müssen mindestens 90 Zentimeter breit sein, Schwellen sind zu entfernen (maximal 2 Zentimeter Höhe).
Badezimmer: Eine bodengleiche Dusche, ein unterfahrbares Waschbecken und eine erhöhte Toilette mit Stützklappgriffen sind unerlässlich.
Finanzielle Hilfe: Nutzen Sie unbedingt die staatlichen Fördermittel. Die Pflegekasse zahlt bei vorliegendem Pflegegrad bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Die KfW-Bank bietet zusätzliche Zuschüsse.
Ablauf: Stellen Sie alle Förderanträge zwingend vor dem Beginn der Baumaßnahmen.
Technik nutzen: Hilfsmittel wie Treppenlifte, elektrische Türöffner und ein Hausnotruf erhöhen die Lebensqualität und Sicherheit massiv.
Eine rollstuhlgerechte Wohnung bedeutet nicht das Ende von Wohnkomfort – im Gegenteil. Mit modernen Materialien, smarten Technologien und einer durchdachten Planung lässt sich Barrierefreiheit heute so elegant und unauffällig integrieren, dass Ihr Zuhause nicht wie ein Krankenhauszimmer wirkt, sondern wie eine moderne, zukunftssichere Wohlfühloase. Nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Planung, holen Sie sich Expertenrat ein und schaffen Sie sich ein Umfeld, in dem Sie oder Ihre Angehörigen den Alltag wieder selbstbestimmt und mit Freude genießen können.
Wichtige Antworten rund um den rollstuhlgerechten Umbau