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Die Kosten einer 24 Stunden Pflege variieren je nach Betreuungsbedarf. Für eine legale Betreuungskraft sollten Sie mit mindestens €2.500 im Monat rechnen.
Sie benötigen ein separates und abschließbares Zimmer, in dem die Betreuungskraft ungestört sein kann.
Grundpflege, Unterstützung im Haushalt sowie das Leisten von Gesellschaft gehören zu den Hauptaufgaben der Betreuungskräfte. Medizinische Aufgaben werden nicht übernommen.
In dringenden Fällen können Sie innerhalb von einer Woche eine Betreuungskraft organisieren. Diese kommen meist aus Osteuropa und bleiben bis zu 3 Monate bei Ihnen.
Untenstehend finden Sie Anbieter aus Ihrer Nähe, die professionelle 24 Stunden Pflege anbieten.
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Jetzt anfragenDie 24 Stunden Pflege stellt eine besondere Form der häuslichen Betreuung dar. Bei diesem Pflegemodell ist eine qualifizierte Pflegekraft rund um die Uhr im Haushalt des pflegebedürftigen Menschen präsent. Sie wohnt und arbeitet dort, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Dieses Konzept ermöglicht es, dass Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Pflegeform liegt in ihrer Flexibilität und der Möglichkeit, die Betreuung genau auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Sie eignet sich besonders für Personen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, einer schweren Erkrankung oder einer Behinderung auf eine ständige Unterstützung und Begleitung im Alltag angewiesen sind. Die Pflegekraft kann dabei nicht nur bei der Körperpflege und im Haushalt helfen, sondern auch emotionale Unterstützung bieten und für Gesellschaft sorgen.
Die 24-Stunden-Pflege bietet im Vergleich zu anderen Pflegeformen einige Vorteile. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dennoch umfassende Betreuung zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Vorteile dieser Pflegeform im Vergleich zu anderen Varianten:
Individualisierte Betreuung: Die Pflege wird genau auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten. Die Pflegekraft kann flexibel auf Veränderungen reagieren und die Betreuung jederzeit anpassen.
Erhalt der häuslichen Umgebung: Im Gegensatz zu einem Umzug ins Pflegeheim können Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Dies fördert das Wohlbefinden und kann den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen.
Entlastung der Angehörigen: Familienmitglieder werden von der intensiven Pflegearbeit entlastet, können aber weiterhin eng eingebunden bleiben. Dies reduziert Stress und verbessert die Beziehungen.
Kosteneffizienz: Verglichen mit einem Pflegeheimaufenthalt kann die 24-Stunden-Pflege, je nach individueller Situation, eine kostengünstigere Option sein, besonders wenn mehrere Pflegebedürftige im Haushalt leben.
Folgende Kriterien gelten als Mindestvoraussetzungen für die 24 Stunden Pflege. Falls Sie diese Voraussetzungen bei sich zu Hause nicht umsetzen können, ist eine 24 Stunden Pflege oft nicht möglich bzw. nur schwer umsetzbar. Die Pflege zu Hause erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, um sicherzustellen, dass sowohl die Pflegekräfte als auch die pflegebedürftigen Personen gut unterstützt werden.
Benötigt wird:
Ein eigenes Zimmer: Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft. Dieses sollte abschließbar sein und der Betreuungsperson ausreichend Privatsphäre bieten. Eine gemütliche Einrichtung, die über das vertraglich vorgesehene Minimum hinausgeht, kann dazu beitragen, qualifizierte Pflegekräfte zu gewinnen und langfristig zu halten.
Internetanschluss: Ein weiterer Aspekt ist die Bereitstellung eines Internetzugangs. Obwohl nicht zwingend erforderlich, sollte dies als Standard betrachtet werden. Es ermöglicht den oft aus Osteuropa stammenden Pflegekräften, während ihrer mehrwöchigen oder -monatigen Einsätze den Kontakt zu ihren Familien aufrechtzuerhalten.
Ausreichendes Budget: Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung belaufen sich in der Regel auf etwa 2.500 bis 3.000 Euro, wobei Pflegegeld und steuerliche Vergünstigungen noch nicht berücksichtigt sind.
Neben den grundlegenden Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuung gibt es weitere wichtige Aspekte, die das Zusammenleben erleichtern und die Qualität der Pflege verbessern können.
Präzise Aufgabendefinition: Die Pflichten der Betreuungskraft sollten vertraglich festgehalten werden und umfassen typischerweise die Bereiche Grundpflege, Haushaltsführung und aktivierende Pflege. Trotz der Bezeichnung "24-Stunden-Pflege" ist es wichtig, ausreichend Freizeit und Ruhezeiten für die Betreuungskraft einzuplanen, um ihre langfristige Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
Wahren medizinischer Grenzen: Es muss klar sein, dass die Betreuungskraft keine medizinischen Behandlungen durchführen darf. Für solche Aufgaben sind ambulante Pflegedienste oder geschulte Angehörige zuständig. Die Pflegekraft sollte sich frei im Haus bewegen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen, idealerweise mit einem eigenen Schlüsselsatz.
Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel: Falls die pflegebedürftige Person Hilfsmittel benötigt, sollten diese auch vorhanden sein. Das erleichtert der Betreuungskraft die Pflege und fördert ein gutes Miteinander.
Mobilität: Die Mobilität der Betreuungskraft sollte berücksichtigt werden, sei es durch Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder, in ländlichen Gebieten, durch die Bereitstellung eines Autos.
Die Grundpflege bildet das Fundament der Aufgaben einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Sie umfasst die tägliche Unterstützung bei der Körperhygiene, wie Waschen, Duschen oder Baden, sowie Hilfe beim An- und Auskleiden. Auch die Unterstützung bei Toilettengängen oder der Inkontinenzversorgung gehört zu diesem Bereich. Die Betreuungskraft achtet dabei stets auf die Würde und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person und fördert, wo möglich, deren Selbstständigkeit.
Im Bereich der Haushaltshilfe übernimmt die Betreuungskraft vielfältige Aufgaben, die zur Aufrechterhaltung eines angenehmen Wohnumfelds beitragen. Dazu gehören die Zubereitung von Mahlzeiten unter Berücksichtigung eventueller Diätvorschriften, die Reinigung und Ordnung der Wohnung sowie die Wäschepflege. Diese Tätigkeiten tragen wesentlich dazu bei, dass sich die pflegebedürftige Person in ihrem Zuhause wohl und umsorgt fühlt.
Die gesellschaftliche Unterstützung ist ein wesentlicher Aspekt der 24-Stunden-Betreuung. Die Betreuungskraft leistet Gesellschaft, führt Gespräche und unterstützt bei Hobbys und Freizeitaktivitäten. Sie begleitet die pflegebedürftige Person bei Spaziergängen oder Arztbesuchen und fördert so die soziale Teilhabe und Mobilität. Auch die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und die Aktivierung durch gemeinsame Aktivitäten wie Vorlesen oder Brettspiele fallen in diesen Bereich.
Es ist wichtig zu betonen, dass die 24-Stunden-Betreuungskraft keine medizinischen Tätigkeiten durchführt. Sie kann zwar an die Einnahme von Medikamenten erinnern und den allgemeinen Gesundheitszustand beobachten, führt aber keine medizinischen Behandlungen durch. Bei Veränderungen des Gesundheitszustands informiert sie die zuständigen Pflegedienste oder Ärzte. Ihre Aufgabe ist es, ein sicheres Umfeld zu schaffen und im Notfall schnell und angemessen zu reagieren, ohne dabei medizinische Verantwortung zu übernehmen.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren stark und hängen von zahlreichen Faktoren ab. Zu den wichtigsten Einflussfaktoren zählen die Deutschkenntnisse der Pflegekraft, der Umfang der benötigten Pflege und eventuell erforderliche Zusatzqualifikationen wie ein Führerschein oder spezielle Zertifikate. Auch der Pflegegrad der zu betreuenden Person und die Höhe des Pflegegeldes spielen eine Rolle bei der Kostenberechnung.
Aufgrund dieser vielfältigen Einflussfaktoren ist es für Anbieter von 24-Stunden-Pflege oft schwierig, einen pauschalen Preis zu nennen. Als grobe Orientierung kann man von einer Preisspanne zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat ausgehen. Hierbei sind Kosten für Verpflegung, Unterkunft sowie An- und Abreise der Pflegekraft, die sich auf etwa 120 bis 150 Euro pro Fahrt belaufen können, noch nicht eingerechnet.
Die Art des Beschäftigungsverhältnisses beeinflusst ebenfalls die Gesamtkosten. Es gibt in Deutschland verschiedene legale Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Pflegekraft zu beschäftigen, die jeweils unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben können.
Um ein genaueres Bild der zu erwartenden Kosten zu erhalten, ist es ratsam, die individuelle Pflegesituation genau zu analysieren und verschiedene Angebote einzuholen. Dabei sollten auch Aspekte wie mögliche Kostenübernahmen durch Pflegekassen oder steuerliche Erleichterungen berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Planung und Abwägung aller Faktoren ist entscheidend, um eine passende und bezahlbare Lösung für die 24-Stunden-Betreuung zu finden.
Kurz zusammengefasst gibt es vier Hauptmöglichkeiten zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege:
Pflegegeld: Die Höhe hängt vom Pflegegrad (2-5) ab und reicht von 332 bis 947 Euro monatlich. Alternativ oder kombinierbar sind Pflegesachleistungen möglich.
Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2 können jährlich bis zu 1.612 Euro beansprucht werden. 50% des Pflegegeldes wird während dieser Zeit weitergezahlt.
Kurzzeitpflege: Ebenfalls 1.612 Euro jährlich ab Pflegegrad 2. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind kombinierbar, wodurch sich der Gesamtbetrag auf bis zu 3.224 Euro erhöhen kann.
Steuerliche Vergünstigungen: 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich.
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Jetzt anfragenIm Entsendemodell engagieren Sie meist eine deutsche Agentur, die wiederum mit einem Unternehmen aus dem Ausland arbeitet, das seine Pflegekräfte nach Deutschland schickt. Sie selbst treten nicht als Arbeitgeber auf, sondern nutzen die Dienstleistung des ausländischen Unternehmens. Mit diesem schließen Sie einen Vertrag und zahlen einen festgesetzten monatlichen Betrag.
Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen dem entsendenden Unternehmen und der Pflegekraft. Das ausländische Unternehmen zahlt das Gehalt und entrichtet Steuern und Sozialabgaben im Herkunftsland. Dies bedeutet auch, dass die Pflegekraft den Anweisungen des Arbeitgebers im Heimatland untersteht. Dieser bestimmt die Arbeitszeiten und genauen Aufgaben. Wenn Sie Änderungen wünschen - etwa zusätzliche Aufgaben für die Pflegekraft - müssen Sie sich an das Unternehmen im Ausland wenden.
Die Vermittlungsagentur stellt hauptsächlich den initialen Kontakt zum ausländischen Unternehmen her.
Dieses Modell ist am weitesten verbreitet und ermöglicht Ihnen, mit möglichst wenig Aufwand schnell eine Pflegekraft zu bekommen.
In diesem Modell fungieren Sie als Arbeitgeber und sind verpflichtet, die Pflegekraft offiziell anzumelden. Dies geschieht über die Bundesagentur für Arbeit und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).
Ein gültiger Arbeitsvertrag ist Voraussetzung. Nur damit kann beispielsweise eine polnische Haushaltshilfe eine Arbeitserlaubnis erhalten, und Sie bekommen eine Betriebsnummer. Diese Nummer benötigen Sie unter anderem, um die Pflegekraft bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen anzumelden. Als Arbeitgeber sind Sie außerdem für die Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung der Betreuungskraft zuständig und müssen die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Aufgrund des hohen Aufwands ist dieses Modell nur bedingt zu empfehlen.
Wenn Sie sich für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ohne Vermittlung durch eine Agentur entscheiden, sollten Sie einige wichtige Punkte im Vorfeld berücksichtigen:
Die Betreuungskraft muss eine Gewerbeanmeldung vorweisen können, um in Deutschland legal als Selbstständige zu arbeiten. Dies kann entweder ein in Deutschland angemeldetes Gewerbe sein oder - falls Sie eine Pflegekraft aus einem osteuropäischen Land wie Polen oder Rumänien engagieren möchten - ein Gewerbe, das in einem EU-Mitgliedsstaat registriert ist.
Zudem ist es ratsam, dass die Betreuungskraft ein A1-Zertifikat besitzt. Dieses Dokument dient als Nachweis, dass die Person in ihrem Herkunftsland sozialversichert ist.
Diese Voraussetzungen sind wichtig, um eine rechtlich einwandfreie Beschäftigung der ausländischen Betreuungskraft sicherzustellen.
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