Hörgeräte-Zuzahlung: Was zahlt die Krankenkasse wirklich?

Hörgeräte-Zuzahlung: Was zahlt die Krankenkasse wirklich?

Hörgeräte und Krankenkasse: Ein Überblick

Ein schlechter werdendes Gehör ist ein schleichender Prozess, der den Alltag von Senioren massiv einschränken kann. Gespräche in unruhiger Umgebung werden zur Anstrengung, der Fernseher wird immer lauter gestellt und das Telefonklingeln oft überhört. Wenn der Gang zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt schließlich die Gewissheit bringt, dass ein Hörgerät notwendig ist, folgt beim Hörakustiker oft der nächste Schock: Zuzahlungen von mehreren Tausend Euro stehen im Raum. Viele Betroffene und deren Angehörige fragen sich dann völlig zu Recht: Was zahlt die Krankenkasse eigentlich wirklich? Müssen gute Hörgeräte ein Vermögen kosten?

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, transparent und leicht verständlich, welche Rechte Sie als gesetzlich versicherter Patient haben. Wir klären auf über die aktuellen Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), erklären den Unterschied zwischen sogenannten Kassengeräten zum Nulltarif und teuren Premium-Modellen und zeigen Ihnen, wie Sie versteckte Kosten beim Akustiker vermeiden. Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Wissen an die Hand zu geben, damit Sie oder Ihre Angehörigen die beste Entscheidung für Ihr Gehör und Ihren Geldbeutel treffen können.

Freundlicher Hörakustiker berät älteren Herrn im hellen Fachgeschäft und zeigt verschiedene Hörgeräte-Modelle auf dem Tisch

Eine gute und transparente Beratung ist der erste Schritt zum passenden Hörgerät

Die gesetzlichen Grundlagen: Wann zahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?

Damit sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für ein Hörgerät beteiligt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Sie können nicht einfach zu einem Hörakustiker gehen und ein bezuschusstes Gerät verlangen. Der erste und wichtigste Schritt führt Sie immer in die Praxis eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes (HNO-Arzt). Dieser prüft Ihr Gehör und stellt bei Bedarf eine ohrenärztliche Verordnung (das sogenannte Rezept) aus.

Laut den strengen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes müssen für die Ausstellung dieser Verordnung ganz konkrete medizinische Werte erreicht werden. Der HNO-Arzt führt dafür zwei standardisierte Tests durch:

  • Das Tonaudiogramm: Hierbei wird geprüft, ab welcher Lautstärke Sie bestimmte Töne überhaupt wahrnehmen. Die Krankenkasse zahlt, wenn der Hörverlust auf dem besseren Ohr in mindestens einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4.000 Hertz (dem Hauptbereich der menschlichen Sprache) mindestens 30 Dezibel beträgt.

  • Das Sprachaudiogramm: Dieser Test misst, wie gut Sie gesprochene Worte verstehen. Ein Anspruch auf ein Hörgerät besteht, wenn Ihre sogenannte Verstehensquote auf dem besseren Ohr bei einer Lautstärke von 65 Dezibel nicht mehr als 80 Prozent beträgt.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Arzt die Verordnung aus. Wichtig: Diese Verordnung ist in der Regel nur 28 Tage lang gültig. Sie sollten also zeitnah nach dem Arztbesuch einen Termin bei einem Hörakustiker vereinbaren, um den Prozess der Anpassung zu starten.

Der Festbetrag: Wie viel zahlt die Krankenkasse 2026 wirklich?

Die gesetzlichen Krankenkassen (wie AOK, TK, Barmer, DAK und Co.) erstatten die Kosten für Hörgeräte nicht in unbegrenzter Höhe, sondern arbeiten mit sogenannten Festbeträgen. Das bedeutet: Die Kasse zahlt einen vertraglich festgelegten Maximalbetrag. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie als privater Eigenanteil selbst tragen.

Die genauen Summen können je nach individuellen Verträgen zwischen den regionalen Krankenkassen und den Akustiker-Verbänden um wenige Euro schwanken, aber die grundlegenden Zuschüsse bewegen sich auf einem einheitlichen Niveau. Für die Erstversorgung bei leichter bis mittelgradiger Schwerhörigkeit gelten aktuell in etwa folgende Werte:

  • Zuschuss für das erste Hörgerät: ca. 700 bis 735 Euro

  • Zuschuss für das zweite Hörgerät: ca. 540 bis 560 Euro (Der Betrag ist geringer, da der Akustiker bei der gleichzeitigen Anpassung von zwei Geräten einen geringeren Arbeitsaufwand hat).

  • Reparaturpauschale: ca. 130 bis 150 Euro pro Gerät (Dazu später mehr).

Wenn Sie also an beiden Ohren ein Hörgerät benötigen (was bei Altersschwerhörigkeit fast immer der Fall ist), zahlt die gesetzliche Krankenkasse insgesamt einen Zuschuss von rund 1.400 bis 1.700 Euro (inklusive Reparaturpauschalen und Ohrpassstücken).

Die gesetzliche Zuzahlung: Wie bei fast allen medizinischen Hilfsmitteln und Medikamenten fällt auch bei Hörgeräten die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt für volljährige Versicherte 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch maximal 10 Euro pro Gerät. Bei zwei Hörgeräten zahlen Sie also in der Regel exakt 20 Euro aus eigener Tasche. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind (weil Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben), entfallen auch diese 20 Euro.

Modernes, unauffälliges Hörgerät liegt neben einer 2-Euro-Münze zum Größenvergleich auf einem Holztisch

Moderne Hörgeräte sind winzig und fallen kaum noch auf

Ältere Dame setzt sich lächelnd ein kleines Hinter-dem-Ohr-Hörgerät ein

Das Einsetzen erfordert anfangs etwas Übung, wird aber schnell zur Routine

Das Kassengerät (Nulltarif): Was taugen zuzahlungsfreie Hörgeräte?

Ein weit verbreiteter Mythos besagt, dass Hörgeräte, die komplett von der Krankenkasse bezahlt werden (sogenannte Kassengeräte oder Geräte zum Nulltarif), riesig, klobig, hautfarben und technisch veraltet seien. Das ist schlichtweg falsch.

Das Bundessozialgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass Kassenpatienten ein Recht auf eine Versorgung haben, die dem aktuellen Stand der Medizintechnik entspricht. Die Krankenkassen haben daraufhin die technischen Mindestanforderungen an zuzahlungsfreie Hörgeräte deutlich angehoben. Ein Gerät darf heute nur dann als Kassengerät angeboten werden, wenn es folgende strenge Kriterien erfüllt:

  • Vollständig digitale Signalverarbeitung: Analoge Geräte gibt es nicht mehr. Moderne Kassengeräte sind kleine Hochleistungscomputer.

  • Mindestens vier bis sechs Frequenzkanäle: Das bedeutet, der Akustiker kann tiefe, mittlere und hohe Töne separat an Ihren individuellen Hörverlust anpassen.

  • Mindestens drei Hörprogramme: Sie können per Knopfdruck zwischen verschiedenen Situationen wechseln (z. B. "ruhige Umgebung", "Gespräch in Störlärm", "Fernsehen").

  • Rückkopplungsunterdrückung: Das gefürchtete und unangenehme Pfeifen, das früher typisch für Hörgeräte war, wird durch intelligente Software sofort im Keim erstickt.

  • Störschallunterdrückung: Konstante Hintergrundgeräusche (wie das Rauschen einer Klimaanlage oder Straßenlärm) werden automatisch abgedämpft, um die menschliche Sprache hervorzuheben.

Fazit zum Nulltarif: Zuzahlungsfreie Hörgeräte sind medizinisch absolut hochwertig und gleichen Ihren Hörverlust zuverlässig aus. Jeder Akustiker ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen mindestens ein, besser mehrere Kassengeräte zur Auswahl und zum Probetragen anzubieten. Für viele Senioren, die sich überwiegend in ruhigen Umgebungen aufhalten (z. B. zu Hause, beim Einkaufen, im Gespräch mit der Familie), ist ein Kassengerät völlig ausreichend.

Aufzahlungspflichtige Premium-Hörgeräte: Warum zahlen viele Senioren Tausende Euro selbst?

Wenn Kassengeräte so gut sind, warum zahlen dann so viele Menschen 1.000 bis 3.000 Euro (oder sogar mehr) pro Ohr aus eigener Tasche dazu? Die Antwort liegt im Bereich des Komforts, der Ästhetik und der extremen technologischen Feinheiten, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen.

Während das Kassengerät das Ziel hat, dass Sie wieder gut verstehen, haben Premium-Geräte das Ziel, dass das Hören so komfortabel und natürlich wie möglich wird – besonders in sehr anspruchsvollen, lauten Umgebungen. Folgende Funktionen sind in der Regel nicht im Kassenzuschuss enthalten und führen zu hohen privaten Zuzahlungen:

  • Akku-Technologie statt Batterien: Kassengeräte werden meist mit winzigen Knopfzellen betrieben, die alle ein bis zwei Wochen gewechselt werden müssen. Für Senioren mit zittrigen Händen, Arthrose oder schlechten Augen ist das oft eine Qual. Premium-Geräte verfügen über fest verbaute Lithium-Ionen-Akkus. Man stellt sie abends einfach in eine Ladestation – wie ein Smartphone.

  • Bluetooth-Verbindung (Konnektivität): Teure Geräte lassen sich drahtlos mit dem Smartphone, dem Fernseher oder dem Festnetztelefon verbinden. Das Telefongespräch oder der Fernsehton wird dann in perfekter Qualität direkt in beide Ohren gestreamt.

  • Künstliche Intelligenz (KI) und 360-Grad-Hören: Während Basisgeräte den Schall meist starr von vorne fokussieren, scannen Premium-Geräte die Umgebung hunderte Male pro Sekunde. Sie erkennen automatisch, ob Sie im Auto sitzen, im Wald spazieren gehen oder in einem lauten Restaurant sind, und passen die Mikrofone dynamisch an.

  • Extreme Miniaturisierung (Im-Ohr-Geräte): Sogenannte IdO-Geräte (In-dem-Ohr), die tief im Gehörgang verschwinden und von außen absolut unsichtbar sind, sind meist mit hohen Aufpreisen verbunden, da sie maßangefertigt werden müssen.

Wenn Sie sich für ein solches Premium-Gerät entscheiden, greift das Prinzip der Mehrkostenvereinbarung. Die Krankenkasse zahlt weiterhin ihren Festbetrag (z. B. 730 Euro). Kostet das Wunschgerät beim Akustiker beispielsweise 2.000 Euro, zahlen Sie die Differenz von 1.270 Euro privat.

Zwei moderne Hörgeräte stecken in einer kompakten elektronischen Ladestation auf einem Nachttisch
Senior bedient sein Smartphone, um die Lautstärke seines Hörgeräts per App anzupassen
Seitliche Nahaufnahme eines Ohrs mit einem extrem kleinen, nahezu unsichtbaren Im-Ohr-Hörgerät

Akku-Technologie erspart den mühsamen Batteriewechsel

Die Reparaturpauschale: Wer zahlt, wenn das Hörgerät kaputtgeht?

Ein extrem wichtiger Punkt, der in den Beratungsgesprächen beim Akustiker oft zu kurz kommt, ist die sogenannte Reparaturpauschale.

Zusätzlich zum Festbetrag für das Hörgerät selbst überweist die Krankenkasse dem Akustiker eine Pauschale von etwa 130 bis 150 Euro pro Gerät. Mit dieser Summe sind alle Wartungsarbeiten, Nachjustierungen und Reparaturen für einen Zeitraum von sechs Jahren abgegolten.

Hier gibt es jedoch einen massiven Unterschied zwischen Kassengeräten und Premium-Geräten:

Bei einem Kassengerät (Nulltarif): Geht Ihr zuzahlungsfreies Hörgerät innerhalb der sechs Jahre kaputt (z. B. Lautsprecher defekt, Mikrofon verstopft), repariert der Akustiker dies komplett kostenlos für Sie. Das unternehmerische Risiko trägt der Akustiker. Sie müssen keinen Cent dazuzahlen.

Bei einem aufzahlungspflichtigen Premium-Gerät: Hier deckt die Reparaturpauschale der Krankenkasse nur die Reparaturkosten ab, die bei einem Kassengerät angefallen wären. Geht jedoch ein teures Premium-Bauteil kaputt (z. B. der Bluetooth-Chip, der fest verbaute Akku oder ein spezieller High-Tech-Lautsprecher), wird der Akustiker Ihnen diese Reparatur privat in Rechnung stellen. Tipp: Wenn Sie sich für ein teures Gerät entscheiden, fragen Sie den Akustiker direkt nach den voraussichtlichen Reparaturkosten nach Ablauf der Herstellergarantie oder denken Sie über eine spezielle Hörgeräte-Versicherung nach.

Jetzt moderne Hörgeräte kostenlos zur Probe tragen
Vergleichen Sie unverbindlich aktuelle Modelle und finden Sie das perfekte Hörgerät für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Tragen Sie bereits ein Hörgerät?

Schritt für Schritt zum neuen Hörgerät: So vermeiden Sie Kostenfallen

Der Weg zum perfekten Hörgerät erfordert etwas Geduld. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen. Gehen Sie systematisch nach folgendem Ablauf vor:

  1. Der Arztbesuch: Lassen Sie Ihr Gehör beim HNO-Arzt testen und sich die ohrenärztliche Verordnung ausstellen.

  2. Die Akustiker-Wahl: Suchen Sie einen Hörakustiker Ihres Vertrauens. Es lohnt sich, zwei verschiedene Anbieter aufzusuchen und sich unverbindlich beraten zu lassen. Achten Sie darauf, ob man Ihnen aufmerksam zuhört oder Sie schnell zu einem teuren Modell drängen will.

  3. Die Bedarfsanalyse: Ein guter Akustiker fragt Sie detailliert nach Ihrem Alltag. Sind Sie viel in großen Gruppen? Besuchen Sie Theater oder Konzerte? Oder sind Sie meist in ruhiger Umgebung? Daraus leitet sich ab, welche Technik Sie wirklich brauchen.

  4. Das Probetragen (Kritische Phase!): Sie haben das absolute Recht, verschiedene Hörgeräte in Ihrem gewohnten Alltag kostenlos und unverbindlich zur Probe zu tragen. Unser Experten-Tipp: Bestehen Sie immer darauf, als Erstes ein komplett zuzahlungsfreies Kassengerät zu testen. Nur wenn Sie dieses Basisgerät im Alltag (beim Einkaufen, beim Fernsehen, im Gespräch) getestet haben, können Sie später beurteilen, ob ein 2.000-Euro-Gerät wirklich so viel besser klingt, dass sich die enorme Zuzahlung für Sie lohnt.

  5. Die finale Anpassung: Haben Sie sich für ein Modell entschieden, wird es vom Akustiker feingetunt. Der Akustiker übernimmt auch die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen die Verordnung nicht selbst bei der Kasse einreichen.

HNO-Arzt untersucht mit einem Otoskop das Ohr eines älteren Patienten in einer hellen Praxis

Der Weg zum Hörgerät beginnt immer beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt

Seniorin sitzt entspannt auf dem Sofa und telefoniert fröhlich mit ihrer Familie

Dank gutem Gehör wieder aktiv am Leben und Gesprächen teilnehmen

Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe: Welche Regeln gelten hier?

Sind Sie nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert, gelten völlig andere Spielregeln. Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine bundesweit einheitlichen Festbeträge. Was Ihre Kasse zahlt, hängt zu 100 Prozent von Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif ab.

Einige PKV-Tarife übernehmen großzügig 80 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrages, oft bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (z. B. 1.500 Euro oder 2.000 Euro pro Ohr). Andere, sehr günstige Basistarife zahlen deutlich weniger. Zudem gibt es in der PKV in der Regel keine Reparaturpauschale. Wenn das Gerät kaputtgeht, reichen Sie die Einzelrechnung des Akustikers bei Ihrer Versicherung ein, die diese dann tarifgemäß erstattet.

Für Beamte mit Beihilfeanspruch gelten die jeweiligen Beihilfeverordnungen des Bundes oder der Länder. Meist orientiert sich die Beihilfe an festen Höchstbeträgen (häufig rund 1.500 Euro pro Ohr), von denen sie dann ihren prozentualen Anteil (z. B. 50 oder 70 Prozent) übernimmt. Den Rest muss die private Restkostenversicherung abdecken. Wichtig für Privatversicherte: Reichen Sie vor dem endgültigen Kauf unbedingt den Kostenvoranschlag des Akustikers bei Ihrer Versicherung ein und warten Sie die schriftliche Zusage ab!

Härtefälle und Ausnahmen: Wenn die GKV teure Premium-Geräte voll bezahlen muss

Es gibt Situationen, in denen das einfache Kassengerät medizinisch nicht ausreicht, um das Gehör angemessen auszugleichen. In diesen Fällen greift das Prinzip des Nachteilsausgleichs. Die Krankenkasse muss dann auch die Kosten für ein deutlich teureres Premium-Gerät vollständig (abzüglich der 10 Euro Zuzahlung) übernehmen.

Dies ist jedoch kein Automatismus, sondern erfordert einen gut begründeten Antrag und oft Durchhaltevermögen. Typische Konstellationen für eine vollständige Kostenübernahme teurerer Geräte sind:

  • An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (WHO 4): Wenn der Hörverlust extrem stark ist, reichen Standardgeräte oft nicht aus. Hier gelten ohnehin leicht erhöhte Festbeträge (ca. 840 Euro), aber oft müssen spezielle High-Power-Geräte voll finanziert werden.

  • Blindheit oder starke Sehbehinderung gepaart mit Schwerhörigkeit: Wer nicht sehen kann, ist zwingend auf ein perfektes räumliches Hören angewiesen, um sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen. Hier müssen Kassen oft teure Geräte mit 360-Grad-Erkennung zahlen.

  • Berufliche Notwendigkeit: Wenn Sie noch im Berufsleben stehen und extrem hohe Anforderungen an Ihr Gehör haben (z. B. als Lehrer in halligen Klassenzimmern, als Musiker oder in ständigen großen Konferenzen), kann die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit als Kostenträger einspringen und Premium-Technik finanzieren, um Ihre Arbeitskraft zu erhalten.

  • Medizinische Unverträglichkeit: Wenn Sie beispielsweise extrem enge Gehörgänge haben, eine chronische Ohrenentzündung vorliegt oder Sie allergisch auf das Material der Standard-Otoplastiken reagieren, muss die Kasse alternative, teurere Bauformen (wie Knochenleitungshörgeräte oder spezielle Im-Ohr-Geräte) übernehmen.

So gehen Sie vor: Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Kassengerät bei Ihnen medizinisch nicht ausreicht, müssen Sie dies gemeinsam mit dem HNO-Arzt und dem Akustiker beweisen. Der Akustiker dokumentiert in einem Vergleichstest, dass Sie mit dem Kassengerät (z. B. im Störschall) deutlich schlechter verstehen als mit dem Premium-Gerät. Dieser Bericht wird mit einem ärztlichen Attest bei der Kasse eingereicht.

Hörgeräte vergleichen
Kostenlos

Finden Sie das beste Hörgerät ohne versteckte Kosten

PH24 Icon

Häufige Mythen und Missverständnisse rund um Hörgeräte und Kosten

Rund um das Thema Hörgeräte kursieren viele Halbwahrheiten, die Senioren verunsichern. Wir klären die drei häufigsten Mythen auf:

Mythos 1: "Ich kann auch einfach einen billigen Hörverstärker aus dem Supermarkt oder Internet kaufen." Fakt: Tun Sie das bitte nicht! Ein Hörverstärker für 30 Euro aus dem Discounter macht einfach nur alle Geräusche lauter – auch den störenden Verkehrslärm oder das Klappern von Geschirr. Das kann Ihr restliches Gehör sogar weiter schädigen. Ein medizinisches Hörgerät wird vom Akustiker exakt auf Ihre individuelle Hörminderung (auf die genauen Frequenzen, die Ihnen fehlen) programmiert. Es schützt Ihr Ohr vor zu lauten Impulsen.

Mythos 2: "Ich bekomme nur alle 10 Jahre ein neues Hörgerät von der Kasse." Fakt: Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle sechs Jahre Anspruch auf eine Neuversorgung. Wenn sich Ihr Gehör jedoch innerhalb dieser sechs Jahre drastisch verschlechtert und das alte Gerät trotz Nachjustierung nicht mehr ausreicht, zahlt die Krankenkasse bei entsprechender ärztlicher Begründung auch schon früher ein neues Gerät.

Mythos 3: "Der Akustiker hat gesagt, das Angebot gilt nur heute." Fakt: Ein seriöser Hörakustiker wird Sie niemals unter Zeitdruck setzen. Das Anpassen eines Hörgeräts ist ein medizinischer Vorgang, der Wochen dauern kann. Wenn Sie mit Rabatten ("Nur noch diese Woche 50% auf Premium-Geräte") unter Druck gesetzt werden, sollten Sie das Fachgeschäft wechseln.

Älterer Herr lacht herzlich gemeinsam mit seiner erwachsenen Tochter bei einer Tasse Kaffee im Wohnzimmer

Angehörige können eine wichtige Stütze auf dem Weg zum passenden Hörgerät sein

Tipps für Angehörige: So unterstützen Sie bei der Hörgeräte-Wahl

Als Tochter, Sohn oder Ehepartner spielen Sie eine entscheidende Rolle, wenn es um die Versorgung mit Hörgeräten geht. Schwerhörigkeit ist für viele Senioren ein schambehaftetes Thema. So können Sie konkret helfen:

  • Begleiten Sie zum Akustiker: Vier Ohren hören mehr als zwei. Helfen Sie dabei, kritische Fragen zu stellen, besonders wenn es um die Zuzahlungen und die Reparaturkosten geht.

  • Haben Sie Geduld in der Eingewöhnungsphase: Wenn das Gehirn über Jahre bestimmte Töne (wie das Ticken einer Uhr oder das Rascheln von Zeitungspapier) nicht mehr gehört hat, sind diese Geräusche mit dem neuen Hörgerät plötzlich unerträglich laut. Das Gehirn muss das Filtern erst wieder lernen. Diese Phase dauert oft 4 bis 8 Wochen. Ermutigen Sie Ihren Angehörigen, das Gerät trotzdem täglich zu tragen!

  • Unterstützung bei der Pflege: Kleine Batterien zu wechseln oder die feinen Filter der Hörgeräte zu reinigen, erfordert motorisches Geschick. Bieten Sie an, das Hörgerät einmal wöchentlich gemeinsam zu reinigen. Wenn die Motorik sehr eingeschränkt ist, drängen Sie beim Akustiker auf ein Akku-Gerät, auch wenn dies eine private Zuzahlung erfordert – die Investition in die Eigenständigkeit lohnt sich hier enorm.

Jetzt Probe tragen
Nulltarif

Sichern Sie sich Ihr zuzahlungsfreies Kassengerät

PH24 Icon

Zusammenfassung und Checkliste für den Hörgerätekauf

Die Anschaffung eines Hörgeräts ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lebensqualität. Lassen Sie sich von hohen Preisen im Schaufenster nicht abschrecken. Die gesetzliche Krankenkasse bietet ein starkes Sicherheitsnetz. Hier ist Ihre finale Checkliste, um sicher und gut versorgt zu werden:

  • HNO-Arzt aufsuchen: Ohne ohrenärztliche Verordnung gibt es keinen Cent von der Krankenkasse.

  • GKV-Zuschuss kennen: Die Krankenkasse zahlt für zwei Geräte insgesamt rund 1.400 bis 1.700 Euro (inkl. Reparaturpauschale).

  • Gesetzliche Zuzahlung: Sie zahlen maximal 10 Euro pro Gerät als gesetzlichen Eigenanteil.

  • Kassengerät testen: Bestehen Sie immer darauf, zuerst ein zuzahlungsfreies Gerät (Nulltarif) in Ihrem Alltag Probe zu tragen.

  • Mehrkosten abwägen: Wenn Sie sich für ein Premium-Gerät (Akku, Bluetooth, unsichtbares Design) entscheiden, müssen Sie die Differenz zum Festbetrag selbst zahlen.

  • Reparaturkosten klären: Bedenken Sie, dass die Kasse bei Premium-Geräten nicht für teure Spezial-Ersatzteile aufkommt. Klären Sie Folgekosten vor dem Kauf.

  • Zeit lassen: Ein Hörgerät kauft man nicht an einem Tag. Testen Sie verschiedene Modelle über mehrere Wochen.

Ein gutes Gehör ist keine Frage des Geldbeutels. Auch mit einem Gerät zum Nulltarif der Krankenkasse können Sie wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, den Vögeln im Garten lauschen und entspannt mit Ihren Enkeln telefonieren. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine fundierte, transparente Beratung beim Hörakustiker und treffen Sie Ihre Entscheidung in aller Ruhe.

Pflegegrad berechnen
Tipp

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf zusätzliche Pflegeleistungen

PH24 Icon

Häufige Fragen zu Hörgeräten

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Ähnliche Artikel

Barrierefreie Küche planen: Tipps für Sicherheit & Komfort im Alter

Artikel lesen

Treppenlift Kosten & Preise 2026: Worauf Sie beim Kauf achten müssen

Artikel lesen

Barrierefreier Badumbau 2026: Diese Zuschüsse stehen Ihnen zu

Artikel lesen

Barrierefreies Badezimmer

Artikel lesen