Pflegegeld Tabelle 2026: Alle Leistungen auf einen Blick

Pflegegeld Tabelle 2026: Alle Leistungen auf einen Blick

Einleitung: Pflegegeld 2026

Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige oft vor große emotionale und organisatorische Herausforderungen. Doch Sie sind mit dieser Aufgabe nicht allein. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungen, um die häusliche Pflege zu ermöglichen und die Pflegenden zu entlasten. Das Pflegegeld ist dabei für die meisten Familien das wichtigste Fundament.

Als Experten von PflegeHelfer24 wissen wir, wie unübersichtlich der Dschungel aus Paragrafen, Budgets und Anträgen auf den ersten Blick wirken kann. Deshalb haben wir für Sie diesen umfassenden und veröffentlichungsreifen Leitfaden zusammengestellt. Hier finden Sie die aktuelle Pflegegeld Tabelle 2026, alle gültigen Leistungsbeträge und praxisnahe Tipps, wie Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche optimal ausschöpfen.

Wichtig vorab: Nach der spürbaren Anhebung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleiben die Beträge im Jahr 2026 stabil. Die nächste gesetzliche Dynamisierung ist erst für das Jahr 2028 vorgesehen. Sie können also mit den hier genannten Werten für das gesamte Jahr 2026 fest und verlässlich planen.

Was genau ist das Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?

Das Pflegegeld (gesetzlich geregelt in § 37 SGB XI) ist eine monatliche finanzielle Leistung der Pflegekasse. Es wird ausgezahlt, wenn ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause versorgt wird und die Pflege selbstständig sicherstellt – in der Regel durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen.

Der Grundgedanke des Pflegegeldes ist es, den enormen Einsatz der pflegenden Angehörigen wertzuschätzen und eine materielle Anerkennung für diese oft kräftezehrende Arbeit zu bieten. Das Geld wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Diese kann frei darüber verfügen und es als eine Art "Dankeschön" an die pflegenden Angehörigen weitergeben.

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Bei Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf das klassische Pflegegeld, jedoch auf andere Unterstützungsleistungen.

  2. Häusliche Pflege: Die Pflege muss im eigenen Zuhause, im Haushalt der Pflegeperson oder in einer ambulant betreuten Wohngruppe stattfinden.

  3. Sicherstellung der Pflege: Die Pflege muss durch die privaten Pflegepersonen in geeigneter Weise sichergestellt sein. Dies wird durch regelmäßige Beratungseinsätze überprüft.

Pflegerin und Senior im Gespräch am Küchentisch, entspannte Atmosphäre

Gute Beratung ist der erste Schritt zur optimalen Pflege.

Hausnotruf-Gerät auf Nachttisch neben einem gemütlichen Bett

Sicherheit im Alltag dank moderner Hilfsmittel.

Die große Pflegegeld Tabelle 2026: Alle Beträge je Pflegegrad

Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich ausschließlich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, also nach dem festgestellten Pflegegrad. Hier ist die aktuelle und für das Jahr 2026 gültige Pflegegeld Tabelle auf einen Blick:

  • Pflegegrad 1: 0,00 Euro (Kein Anspruch auf Pflegegeld, aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro)

  • Pflegegrad 2: 347,00 Euro monatlich (bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

  • Pflegegrad 3: 599,00 Euro monatlich (bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

  • Pflegegrad 4: 800,00 Euro monatlich (bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

  • Pflegegrad 5: 990,00 Euro monatlich (bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Experten-Tipp von PflegeHelfer24: Wenn sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen verschlechtert, zögern Sie nicht, einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse zu stellen. Oftmals wird aus falscher Bescheidenheit zu lange gewartet, wodurch Familien wertvolle finanzielle Unterstützung verlieren.

Ältere Dame und Tochter schauen gemeinsam lächelnd auf Papiere am Esstisch

Gemeinsam den Pflegealltag finanziell sicher planen.

Pflegesachleistungen 2026: Das Budget für den ambulanten Pflegedienst

Nicht jede Familie kann oder möchte die Pflege komplett allein übernehmen. Sobald Sie einen professionellen, zugelassenen ambulanten Pflegedienst beauftragen, sprechen wir nicht mehr vom Pflegegeld, sondern von den Pflegesachleistungen (geregelt in § 36 SGB XI).

Dieses Budget wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen (wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder beim Anziehen) direkt mit der Pflegekasse ab. Da professionelle Pflege teurer ist, fallen die Beträge für die Pflegesachleistungen deutlich höher aus als das Pflegegeld:

  • Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf reguläre Sachleistungen

  • Pflegegrad 2: bis zu 796,00 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497,00 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859,00 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299,00 Euro monatlich

Zu den typischen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gehören unter anderem das Waschen und Duschen, das An- und Auskleiden, die Hilfe beim Toilettengang sowie das Umbetten von bettlägerigen Patienten. Auch die Intensivpflege kann über spezialisierte Pflegedienste abgewickelt werden.

Die Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen clever mixen

In der Praxis entscheiden sich die meisten Familien für einen Mittelweg: Die Angehörigen übernehmen einen Teil der Pflege (z.B. am Wochenende oder abends), während ein ambulanter Pflegedienst morgens für die Grundpflege ins Haus kommt. Dieses Modell nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).

Das Prinzip ist einfach und fair: Wenn Sie die Pflegesachleistungen (das Budget für den Pflegedienst) nicht zu 100 Prozent ausschöpfen, bekommen Sie den verbleibenden Prozentsatz als Pflegegeld ausgezahlt.

Ein konkretes Rechenbeispiel für 2026 (Pflegegrad 3): Herr Müller hat Pflegegrad 3. Ihm stehen theoretisch 1.497 Euro für den Pflegedienst oder 599 Euro Pflegegeld zu. Der beauftragte Pflegedienst stellt im aktuellen Monat Leistungen in Höhe von 898,20 Euro in Rechnung. Das entspricht exakt 60 Prozent des maximalen Sachleistungsbudgets (898,20 € von 1.497,00 €). Da Herr Müller 60 Prozent der Sachleistungen verbraucht hat, bleiben ihm noch 40 Prozent seines Pflegegeld-Anspruchs. 40 Prozent von 599 Euro entsprechen 239,60 Euro. Herr Müller erhält in diesem Monat also zusätzlich 239,60 Euro Pflegegeld auf sein Konto überwiesen.

Dieser Mix ermöglicht eine enorme Flexibilität im Pflegealltag. Die Berechnung und Anpassung erfolgt in der Regel automatisch durch die Pflegekasse, sobald die Abrechnung des Pflegedienstes vorliegt.

Freundliche Pflegerin hilft älterem Herrn beim Anziehen einer Jacke
Pflegerin serviert einer Seniorin ein gesundes Frühstück am Tisch
Pflegerin und Senior beim gemeinsamen Spaziergang im Park

Professionelle Unterstützung bei der täglichen Grundpflege.

Der Entlastungsbetrag: 131 Euro für Alltagshilfe

Zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleistungen steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dieser wurde zuletzt auf 131,00 Euro monatlich angehoben.

Wichtig zu verstehen: Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Sachleistung. Er wird nicht pauschal auf Ihr Konto überwiesen, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie reichen die Rechnungen von anerkannten Dienstleistern bei der Pflegekasse ein und bekommen das Geld erstattet.

Wofür können Sie die 131 Euro nutzen?

  • Alltagshilfen: Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Vorlesen oder gemeinsames Einkaufen.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung der Wohnung, Fensterputzen oder Wäschewaschen durch anerkannte Dienstleister.

  • Betreuungsgruppen: Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger, z.B. bei Demenzerkrankungen.

  • Eigenanteile: Zuzahlungen bei der Tages- oder Nachtpflege.

Tipp von PflegeHelfer24: Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht voll ausschöpfen, verfällt er nicht sofort. Sie können ungenutzte Beträge in die Folgemonate ansparen und sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Dies eignet sich hervorragend für größere Frühjahrsputz-Aktionen.

Der Gemeinsame Jahresbetrag 2026: Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Pflegereform hat sich im Jahr 2026 fest etabliert: Der Gemeinsame Jahresbetrag. Bis Mitte 2025 waren die Budgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege streng getrennt und nur kompliziert miteinander verrechenbar. Seit dem 1. Juli 2025 steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein flexibler, gemeinsamer Topf in Höhe von 3.539,00 Euro pro Jahr zur Verfügung.

1. Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder einen wichtigen Termin vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Dies kann ein ambulanter Pflegedienst sein, aber auch Nachbarn oder entfernte Verwandte können die Pflege übernehmen (hier gelten teils gesonderte Abrechnungsregeln).

2. Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege ist für Krisensituationen gedacht, in denen eine häusliche Pflege vorübergehend gar nicht möglich ist. Der klassische Fall ist die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn der Patient noch zu schwach für zu Hause ist, aber nicht mehr im Krankenhaus bleiben darf. Die Unterbringung erfolgt dann für einige Wochen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Durch den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro können Sie ab 2026 völlig frei entscheiden, ob Sie das Geld komplett für die Kurzzeitpflege, komplett für die stundenweise Verhinderungspflege zu Hause oder in einem beliebigen Mix einsetzen. Diese Flexibilität ist eine massive Erleichterung für die Organisation einer 24-Stunden-Pflege oder die Überbrückung von Engpässen.

Helle, freundliche Tagespflege-Einrichtung mit Senioren beim gemeinsamen Spiel

Tagespflege bietet Abwechslung und entlastet Angehörige.

Pflegerin reinigt die Fenster in einem modernen Wohnzimmer

Der Entlastungsbetrag kann für Haushaltshilfen genutzt werden.

Zusätzliche finanzielle Hilfen und Zuschüsse der Pflegekasse 2026

Neben dem Pflegegeld und den Sachleistungen bietet die Pflegeversicherung ein breites Portfolio an Zuschüssen, um das häusliche Umfeld sicher und barrierefrei zu gestalten. Als Experten für Seniorenpflege raten wir Ihnen dringend, diese Ansprüche zu prüfen:

1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42,00 Euro monatlich) Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, der zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die sogenannte Pflegehilfsmittel-Pauschale. Der Betrag liegt bei 42,00 Euro pro Monat. Davon können Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen finanziert werden. Die Beantragung erfolgt meist unbürokratisch über sogenannte Pflegebox-Anbieter, die direkt mit der Kasse abrechnen.

2. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro) Oft ist das eigene Haus nicht auf eine Pflegesituation ausgelegt. Treppen werden zum unüberwindbaren Hindernis, die Badewanne zur Gefahrenquelle. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180,00 Euro pro Maßnahme für den barrierefreien Umbau. Typische Maßnahmen, bei denen PflegeHelfer24 Sie unterstützen kann, sind:

  • Einbau eines Treppenlifts, um Stürze zu vermeiden und das obere Stockwerk erreichbar zu halten.

  • Ein barrierefreier Badumbau (z.B. der Umbau von einer hohen Wanne zur bodengleichen Dusche).

  • Die Anschaffung eines Badewannenlifts.

  • Türverbreiterungen für Elektrorollstühle.

Wichtig: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z.B. ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben), kann der Zuschuss gebündelt werden – auf bis zu 16.720 Euro für eine Wohngemeinschaft.

3. Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 Euro monatlich) Sicherheit auf Knopfdruck: Ein Hausnotruf ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, besonders wenn Senioren stundenweise allein zu Hause sind. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 die monatliche Grundgebühr in Höhe von 25,50 Euro. Zusätzlich werden die einmaligen Anschluss- und Installationskosten mit 10,49 Euro bezuschusst. Für viele Standard-Geräte deckt dieser Zuschuss die Kosten zu 100 Prozent ab, sodass für Sie keine Eigenbeteiligung anfällt.

4. Wohngruppenzuschlag (224,00 Euro monatlich) Wenn sich Pflegebedürftige dazu entscheiden, in einer ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft zu leben, erhalten sie zusätzlich zum Pflegegeld einen Wohngruppenzuschlag von 224,00 Euro pro Monat. Dieses Geld ist dafür gedacht, eine Person zu finanzieren, die in der WG allgemeine organisatorische oder betreuende Aufgaben übernimmt. Für die Neugründung einer solchen WG gibt es zudem eine Anschubfinanzierung von 2.613 Euro pro Person.

5. Digitale Pflegeanwendungen - DiPA (53,00 Euro monatlich) Die Digitalisierung hält Einzug in die Pflege. Apps, die beispielsweise an die Medikamenteneinnahme erinnern, Übungen zur Sturzprävention anleiten oder das Gedächtnis trainieren, werden von der Pflegekasse mit bis zu 53,00 Euro monatlich gefördert. Voraussetzung ist, dass die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell als DiPA gelistet ist.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit Haltegriffen und bodengleicher Dusche
Senior fährt sicher mit einem modernen Treppenlift ins obere Stockwerk
Moderner elektrischer Rollstuhl in einem hellen Flur

Ein barrierefreies Bad ermöglicht selbstständiges Leben.

Voraussetzungen und Beantragung: So sichern Sie sich Ihr Pflegegeld

Das Pflegegeld wird niemals rückwirkend für die Zeit vor der Antragstellung gezahlt. Es gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Antrag. Der Monat, in dem Sie den Antrag stellen, ist der Monat, ab dem Ihr Anspruch beginnt. Rufen Sie am besten noch heute bei Ihrer Pflegekasse an – ein formloser Anruf oder eine kurze E-Mail zur Fristwahrung genügen für den Anfang.

Schritt-für-Schritt zum Pflegegeld:

  1. Antrag stellen: Kontaktieren Sie die Pflegekasse (diese ist an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert) und fordern Sie das Formular "Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" an.

  2. Formular ausfüllen: Kreuzen Sie im Antrag deutlich an, dass Sie Pflegegeld (oder Kombinationsleistungen) beantragen möchten. Geben Sie die private Pflegeperson namentlich an.

  3. Pflegetagebuch führen: Um sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten, empfehlen wir das Führen eines Pflegetagebuchs über 1 bis 2 Wochen. Notieren Sie minutiös, wobei Ihr Angehöriger Hilfe benötigt.

  4. Die Begutachtung (MDK / Medicproof): Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) besucht Sie zu Hause. Er nutzt das Neue Begutachtungsassessment (NBA), um den Grad der Selbstständigkeit in 6 Modulen (z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung) zu prüfen.

  5. Der Bescheid: Nach wenigen Wochen erhalten Sie den Bescheid über den Pflegegrad. Ist dieser mindestens Pflegegrad 2, wird das Pflegegeld rückwirkend zum Monat der Antragstellung ausgezahlt.

Achtung: Seien Sie beim Gutachter-Termin ehrlich, aber beschönigen Sie nichts. Viele Senioren neigen dazu, sich an diesem Tag besonders "zusammenzureißen" (der sogenannte Vorführeffekt). Das kann fatale Folgen haben, wenn der Gutachter den echten Hilfebedarf nicht erkennt. Eine professionelle Pflegeberatung im Vorfeld kann hier Gold wert sein.

Pflichteinsätze: Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst für die Grundpflege nutzt, verpflichtet sich gesetzlich dazu, regelmäßige Beratungseinsätze abzurufen. Diese dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und sollen pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Die Häufigkeit dieser Pflichteinsätze hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: Einmal im Halbjahr (alle 6 Monate)

  • Pflegegrad 4 und 5: Einmal im Quartal (alle 3 Monate)

  • Pflegegrad 1: Freiwillig, einmal pro Halbjahr möglich

Diese Einsätze werden von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Pflegeberatern durchgeführt. Die Kosten dafür übernimmt vollständig die Pflegekasse. Kritischer Hinweis: Nehmen Sie diese Termine unbedingt wahr! Wenn Sie die Beratungseinsätze nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachweisen können, hat die Pflegekasse das Recht, Ihr Pflegegeld massiv zu kürzen oder im schlimmsten Fall sogar komplett zu streichen.

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Steuern, Rente und soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Die häusliche Pflege ist nicht nur eine zeitliche, sondern oft auch eine finanzielle Belastung für die Angehörigen, insbesondere wenn dafür die eigene Berufstätigkeit reduziert wird. Der Gesetzgeber hat deshalb wichtige Schutzmechanismen eingebaut.

Ist das Pflegegeld steuerpflichtig? Nein. Das Pflegegeld ist in Deutschland nach § 3 Nr. 36 Einkommensteuergesetz (EStG) komplett steuerfrei, sofern es an Angehörige oder Personen weitergegeben wird, die eine sittliche/moralische Pflicht zur Pflege haben. Sie müssen es nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommen angeben.

Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Wenn Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für wenigstens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) in seiner häuslichen Umgebung pflegen und daneben maximal 30 Stunden pro Woche regulär arbeiten, zahlt die Pflegekasse Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung ein. Dies ist ein enormer Vorteil, der Ihre eigene Altersvorsorge stärkt. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und der Art der bezogenen Leistung (reines Pflegegeld bringt höhere Rentenpunkte als Kombinationsleistungen).

Arbeitslosen- und Unfallversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie während der Pflegetätigkeit auch beitragsfrei in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung geschützt. Zudem sind Sie bei allen Tätigkeiten, die direkt mit der Pflege zusammenhängen (sowie auf den direkten Wegen dorthin), beitragsfrei über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Fazit: Ihre Leistungsansprüche 2026 optimal nutzen

Die Pflegegeld Tabelle 2026 zeigt klar: Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung ist ein essenzieller Baustein, um die würdevolle Versorgung im eigenen Zuhause zu gewährleisten. Mit bis zu 990 Euro Pflegegeld monatlich, dem Entlastungsbetrag von 131 Euro und dem flexiblen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro stehen Ihnen wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung.

Dennoch bleibt die Organisation der Pflege eine komplexe Aufgabe. Überlassen Sie nichts dem Zufall und verschenken Sie kein Geld, das Ihnen gesetzlich zusteht. Prüfen Sie regelmäßig, ob der aktuelle Pflegegrad noch dem tatsächlichen Hilfebedarf entspricht, und nutzen Sie die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Treppenlifte oder barrierefreie Bäder, um die Sicherheit im Haus zu maximieren.

Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Organisation der Seniorenpflege, die Beantragung von Hilfsmitteln und die Vermittlung von Pflegedienstleistungen deutschlandweit zur Seite. Nutzen Sie Ihr Recht auf Beratung und Unterstützung – für das Wohl Ihrer Angehörigen und für Ihre eigene Entlastung.

Weitere detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie bei Bedarf auch direkt auf den offiziellen Informationsseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Häufige Fragen zum Pflegegeld 2026

Wichtige Antworten auf einen Blick

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