Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Anerkanntes Angebot: Bequeme Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§45a SGB XI).
Kompetenz und Sicherheit: Die Betreuung durch eine gelernte Arzthelferin sorgt für ein beruhigendes Gefühl bei Angehörigen und Betreuten.
Flexible Entlastung: Maßgeschneiderte Hilfe von der Haushaltsführung über Arztbegleitungen bis hin zur aktiven Freizeitgestaltung.
Über Alltagsbetreuung Ruhr, Alltagshilfe, Seniorenbetreuung, Haushaltshilfe
Persönliche Alltagshilfe in Essen und dem Ruhrgebiet
Die Alltagsbetreuung Ruhr unterstützt Seniorinnen, Senioren und pflegebedürftige Erwachsene mit einer verlässlichen und herzlichen Begleitung im Alltag. Das Ziel ist es, ein strukturiertes und sicheres Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen und gleichzeitig pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten. Die Betreuung erfolgt durch eine qualifizierte Alltagsbegleiterin, die als gelernte Arzthelferin ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein mitbringt.
Umfassende Unterstützung im Alltag
- Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben, Einkäufen und der Wäschepflege
- Zuverlässige Begleitung zu Arztterminen, Spaziergängen und Freizeitaktivitäten
- Persönliche Einzelbetreuung mit Zeit für Gespräche, Spiele und Gedächtnistraining
- Hilfe bei der Alltagsorganisation und Terminplanung zur Entlastung der Angehörigen
Bitte beachten Sie: Es handelt sich um ein reines Betreuungs- und Entlastungsangebot. Medizinische oder körperbezogene Pflegetätigkeiten wie Waschen, Duschen oder die Medikamentengabe werden ausdrücklich nicht angeboten und verbleiben in der Zuständigkeit ambulanter Pflegedienste. Da das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist, können die Leistungen bei einem vorhandenen Pflegegrad über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zu Alltagsbetreuung Ruhr, Alltagshilfe, Seniorenbetreuung, Haushaltshilfe
Der Anbieter offeriert vielfältige Unterstützungsleistungen im Alltag für Senioren und pflegebedürftige Erwachsene. Dazu gehören Hilfen im Haushalt, die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe sowie die Begleitung bei außerhäuslichen Aktivitäten. Zudem umfasst das Angebot persönliche Einzelbetreuung mit Gesprächen und Gedächtnistraining zur Reduzierung von Einsamkeit. Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten werden jedoch nicht übernommen.
Die Hilfe erstreckt sich auf die Bereiche Haushalt und Alltag, wozu Reinigungsarbeiten, Wäschepflege und Einkäufe zählen. Ebenso wird Unterstützung im Bereich Begleitung und Mobilität angeboten, etwa bei Arztbesuchen, Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten. Darüber hinaus steht die Alltagsbegleiterin für persönliche Einzelbetreuung, Gespräche und die Entlastung von pflegenden Angehörigen zur Verfügung.
Ja, die Leistungen können von der Pflegekasse übernommen werden, da es sich um ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß Paragraph 45a SGB XI handelt. Voraussetzung dafür ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad. Die Abrechnung erfolgt dann bequem über den Entlastungsbetrag der zuständigen Pflegekasse.
Ja, die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson. Die Inhaberin führt die Dienstleistungen als qualifizierte Alltagsbegleiterin und gelernte Arzthelferin persönlich durch. Dadurch wird eine verlässliche und vertrauensvolle Beziehung zu den betreuten Senioren und pflegebedürftigen Erwachsenen gewährleistet.
Termine können flexibel nach dem individuellen Bedarf vereinbart werden. Auch Einsätze außerhalb der klassischen Bürozeiten sind möglich, sofern es die aktuelle Planung der Alltagsbegleiterin zulässt. Vor dem Start findet stets ein kostenloses Erstgespräch statt, um den genauen Umfang und die Einsatzzeiten abzustimmen.
Ja, die Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen ist ein fester Bestandteil des Leistungsangebots. Die Alltagsbegleiterin unterstützt die Klienten dabei, außer Haus mobil zu bleiben und wichtige Termine sicher wahrzunehmen. Reine Fahrdienste ohne persönliche Begleitung werden allerdings nicht angeboten.
Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an pflegebedürftige Erwachsene mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Zur geistigen Aktivierung werden gezielte Maßnahmen wie Gedächtnistraining, gemeinsames Lesen und Spielen angeboten. Diese persönliche Einzelbetreuung hilft dabei, den Alltag zu strukturieren und die vorhandenen Fähigkeiten zu fördern.
Die Abrechnung kann bei Vorliegen eines Pflegegrades direkt über die Pflegekasse erfolgen. Da der Dienst nach Paragraph 45a SGB XI anerkannt ist, wird hierfür der monatliche Entlastungsbetrag genutzt. Vor Beginn der Zusammenarbeit erhalten die Klienten nach einem kostenlosen Erstgespräch ein transparentes Angebot, welches die Kostenstruktur klar aufzeigt.
Die Betreuungsperson ist als Alltagsbegleiterin gemäß Paragraph 8 AnFöVO NRW qualifiziert und behördlich anerkannt. Zudem bringt sie als gelernte Arzthelferin wertvolle medizinische und soziale Kompetenzen in die tägliche Arbeit ein. Als offiziell anerkannter Dienstleister im Rahmen des SGB XI erfüllt der Anbieter alle rechtlichen Vorgaben für die Abrechnung mit den Pflegekassen.
Der Anbieter ist im gesamten Ruhrgebiet für seine Klienten im Einsatz. Zu den betreuten Städten gehören unter anderem Essen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Oberhausen und Gelsenkirchen. Bei Unsicherheiten bezüglich des genauen Einsatzortes kann jederzeit eine unkomplizierte Anfrage zur Klärung gestellt werden.
Zuletzt aktualisiert: 3. Juli 2026
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