Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Kostenfreie Betreuung ab Pflegegrad 1: Direkte Abrechnung über die Pflegekasse, ohne dass das reguläre Pflegegeld angetastet wird.
Aktive Begleitung außer Haus: Sichere Unterstützung bei Einkäufen, Behördengängen und Freizeitaktivitäten zur Förderung der Mobilität.
Spürbare Entlastung für Angehörige: Übernahme von zeit- und kraftraubenden Alltagsaufgaben durch qualifizierte und einfühlsame Alltagsbegleiter.
Über Eli die Fee Seniorendienst
Zuverlässige Alltagshilfe für ein selbstbestimmtes Leben
Eli die Fee Seniorendienst in Hattingen bietet einfühlsame Unterstützung im Alltag für Senioren, Menschen mit Einschränkungen sowie jüngere Personen in belastenden Lebenssituationen. Das Ziel des Anbieters ist es, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu fördern. Dabei grenzt sich das Angebot bewusst von der medizinischen oder pflegerischen Versorgung ab und konzentriert sich voll und ganz auf die praktische und emotionale Begleitung im Alltag.
Umfassende Unterstützung und Entlastung für Familien
Die qualifizierten Alltagsbegleiter leisten wertvolle Hilfe im täglichen Leben. Dies bedeutet nicht nur eine direkte Unterstützung für die Betroffenen, sondern auch eine spürbare zeitliche und körperliche Entlastung für pflegende Angehörige. Zu den konkreten Hilfen zählen:
- Einkaufshilfe: Gemeinsames Einkaufen oder die komplette Übernahme von Besorgungen inklusive dem Tragen schwerer Taschen.
- Mobilität und Gesellschaft: Sichere Begleitung zu Freizeitaktivitäten, Arztterminen oder Behördengängen.
- Allgemeine Organisation: Hilfe bei Formalitäten und emotionale Stütze im Alltag.
Die erbrachten Leistungen nach §45a/b SGB XI können ab Pflegegrad 1 direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden, wodurch das reguläre Pflegegeld der Klienten unangetastet bleibt.
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zu Eli die Fee Seniorendienst
Eli die Fee Seniorendienst bietet umfassende Alltagsbegleitung für Senioren sowie Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen an. Das Angebot umfasst die Unterstützung bei der Mobilität, die Begleitung zu Freizeitaktivitäten und Behördengängen sowie emotionale Stütze im Alltag. Zudem hilft der Dienstleister bei der Organisation von Terminen und sorgt für eine spürbare Entlastung der Angehörigen.
Die Alltagsbegleiter leisten tatkräftige Unterstützung beim wöchentlichen Einkauf, indem sie beispielsweise schwere Taschen tragen oder den Einkauf auf Wunsch komplett übernehmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung zu Freizeitaktivitäten, Terminen und Behördengängen, um die Mobilität der Klienten zu erhalten. Direkte hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden im vorliegenden Profil nicht explizit genannt, jedoch steht die allgemeine Erleichterung des täglichen Lebens im Vordergrund.
Ja, die Leistungen werden für Kunden ab Pflegegrad 1 vollständig von den Kranken- oder Pflegekassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die gesetzlichen Ansprüche nach § 45a/b SGB XI, wozu unter anderem der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zählt. Da der Anbieter die speziell für gewerbliche Dienstleister vorgesehenen Leistungen abruft, bleibt das reguläre Pflegegeld der Betroffenen in voller Höhe erhalten.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht eindeutig hervor, ob dauerhaft feste Betreuungspersonen eingesetzt werden. Es wird jedoch nach Vertragsabschluss ein erster Termin mit dem zugewiesenen Alltagsbegleiter telefonisch abgestimmt. Dies lässt darauf schließen, dass eine kontinuierliche und vertrauensvolle Betreuung durch eine bestimmte Fachkraft angestrebt wird.
Eine genaue Vorlaufzeit für die Terminvereinbarung wird in den Unterlagen nicht genannt. Der Prozess beginnt mit einer telefonischen Kontaktaufnahme, gefolgt von einem Rückruf zur Vereinbarung eines kostenlosen Beratungsgesprächs zu Hause. Erst nach diesem Erstgespräch und dem anschließenden Vertragsschluss wird der erste Einsatztermin mit dem Alltagsbegleiter abgestimmt.
Ja, der Dienstleister bietet die Begleitung zu verschiedenen Terminen und Angelegenheiten außer Haus an. Dazu zählen neben Behördengängen ganz allgemein auch notwendige Termine wie Arztbesuche. Diese Unterstützung sorgt dafür, dass die Klienten sicher ankommen und Angehörige zeitlich sowie körperlich entlastet werden.
Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit geistigen Einschränkungen, was Personen mit Demenz einschließt. Die Alltagsbegleiter sind speziell auf die Bedürfnisse von Senioren und Menschen mit solchen Beeinträchtigungen geschult. Sie bieten emotionale Unterstützung und sorgen für Sicherheit im täglichen Leben.
Die Abrechnung erfolgt für Kunden ab Pflegegrad 1 direkt über die Kranken- oder Pflegekassen. Der Dienstleister ruft die entsprechenden Leistungen nach § 45a/b SGB XI, wie etwa den Entlastungsbetrag, eigenständig bei den Kassen ab. Für die Pflegebedürftigen ist dieser Service somit kostenfrei und sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Die eingesetzten Alltagsbegleiter sind nach § 45a/b SGB XI umfassend qualifiziert. Sie werden gezielt für den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, Senioren sowie Personen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen geschult. Informationen zu einer spezifischen Versicherung der Mitarbeiter liegen in den bereitgestellten Daten jedoch nicht vor.
Der Anbieter hat seinen Sitz in Hattingen, wie aus der Adresse am Walter-Schneider-Platz hervorgeht. Dementsprechend richtet sich das Betreuungsangebot primär an Hilfsbedürftige in Hattingen und der näheren Umgebung. Weitere spezifische Angaben zu einem darüber hinausgehenden Einzugsgebiet sind in den Daten nicht verzeichnet.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 3. Juli 2026
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