Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Spezialisierung auf Autismus: Gezielte Alltagsbegleitung und Freizeitangebote für Betroffene zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens.
Anerkannter Dienstleister: Problemlose Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse (Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege).
Hohes Einfühlungsvermögen: Maßgeschneiderte Hilfen, die aus der eigenen Erfahrung der Gründer mit den Herausforderungen im Autismus-Spektrum entstanden sind.
Über Integrative familienunterstützende Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störung
Alltagshilfe und Entlastung für Familien mit Autismus
Der Anbieter in Rheinbach richtet sich speziell an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störung sowie deren Angehörige. Das Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben zu fördern und Familien im Alltag gezielt zu entlasten. Aus eigener Erfahrung um die Herausforderungen bei der Diagnostik und Hilfefindung entstanden, bietet die Einrichtung maßgeschneiderte Unterstützung und begleitete Freizeitangebote. Medizinische Pflegeleistungen werden hierbei nicht erbracht; der Fokus liegt rein auf der Betreuung, der psychosozialen Begleitung und der Entlastung im Alltag.
Leistungen im Überblick
- Individuelle Freizeitangebote zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe
- Gezielte Entlastung der Angehörigen im familiären Alltag
- Begleitung zur Stärkung der Selbstbestimmung
Als nach Landesrecht anerkannter Anbieter können die Leistungen bei Vorliegen eines Pflegegrades bequem über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) oder die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zu Integrative familienunterstützende Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störung
Der Anbieter fokussiert sich auf Therapie- und Freizeitangebote für Menschen im Autismus-Spektrum, um diesen ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Gleichzeitig werden die Angehörigen durch gezielte Entlastungsangebote im Alltag unterstützt. Die Maßnahmen zielen darauf ab, dem akuten Mangel an Therapieplätzen entgegenzuwirken und den Betroffenen eine bestmögliche Teilhabe zu bieten.
Der Fokus der Hilfe liegt vor allem auf der Gestaltung von Freizeitangeboten und der Begleitung von Menschen im Autismus-Spektrum. Detaillierte Informationen zu klassischen Haushaltshilfen oder Einkaufsservices liegen nicht vor, jedoch steht die generelle Entlastung der Angehörigen stark im Vordergrund. Für spezifische Anfragen zu weiteren Bereichen der Haushaltsführung empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Anbieter.
Ja, die Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden, da der Verein ein nach Landesrecht in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz anerkannter Anbieter ist. Pflegebedürftige können die Kosten für die Freizeitangebote im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI geltend machen. Ebenso ist eine Finanzierung über das Budget der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI problemlos möglich.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht eindeutig hervor, ob durchgehend feste Betreuungspersonen eingesetzt werden. Da es sich jedoch um spezialisierte Angebote für Menschen im Autismus-Spektrum handelt, ist eine verlässliche und kontinuierliche Betreuung sehr wahrscheinlich. Interessierte sollten dieses Detail für ihren individuellen Betreuungsfall direkt beim Verein erfragen.
Es liegen keine genauen Angaben zur Vorlaufzeit für die Vereinbarung von Terminen vor. Der Verein bemüht sich jedoch, dem allgemeinen Mangel an Therapieplätzen durch eigene Angebote aktiv entgegenzutreten. Für genaue Informationen zu aktuellen Kapazitäten und Terminabsprachen wird eine direkte Kontaktaufnahme empfohlen.
Ob eine explizite Begleitung zu Arztbesuchen angeboten wird, ist in den bereitgestellten Informationen nicht im Detail aufgeführt. Da die generelle Unterstützung im Alltag und die Entlastung der Angehörigen zentrale Ziele des Vereins sind, könnte dies im Rahmen der individuellen Absprache möglich sein. Entsprechende Bedarfe sollten direkt mit den Verantwortlichen geklärt werden.
Der Anbieter ist ausschließlich auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Autismus-Spektrum-Störung sowie deren Angehörige spezialisiert. Spezifische Angebote für Demenzerkrankte werden in den vorliegenden Informationen nicht erwähnt. Die Leistungen richten sich primär an Menschen im Autismus-Spektrum.
Die Abrechnung der Freizeitangebote und Alltagsunterstützung kann direkt über die zuständige Pflegekasse erfolgen. Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegrad können hierfür den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen. Alternativ oder ergänzend lassen sich die anfallenden Kosten auch über die Budgets der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI abrechnen.
Da der Verein ein nach Landesrecht in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz staatlich anerkannter Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist, müssen die eingesetzten Kräfte entsprechende Qualifikationen nachweisen. Dies stellt sicher, dass die Mitarbeiter für den sensiblen Umgang mit Menschen im Autismus-Spektrum fachgerecht geschult sind. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für offiziell anerkannte Anbieter sind damit obligatorisch.
Der Anbieter hat seinen Hauptsitz in Rheinbach und ist nach dem jeweiligen Landesrecht in Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz als Unterstützungsangebot anerkannt. Dies deutet auf einen regionalen Tätigkeitsbereich in diesen beiden Bundesländern hin. Für genaue Einsatzgebiete und Einzugsgebiete empfiehlt sich eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Verein.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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