Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Aus eigener Erfahrung gegründet: Ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und die gezielte Entlastung pflegender Angehöriger stehen im Mittelpunkt.
Anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI: Die erbrachten Leistungen zur Alltagsunterstützung können bequem über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.
Geschultes Personal für vielfältige Aufgaben: Von der Begleitung zum Arzt über Hilfe beim Einkauf bis hin zur Freizeitgestaltung wird der Alltag spürbar erleichtert.
Über Unterstützung im Alltag
Zuverlässige Unterstützung im Alltag in Rendsburg und Umgebung
Der Helferinnenkreis Mittelholstein bietet Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine wertvolle Entlastung im täglichen Leben. Aus eigener Erfahrung als pflegende Angehörige gegründet, versteht das Team die Herausforderungen des Pflegealltags genau. Das anerkannte Angebot richtet sich an Menschen im Raum Rendsburg, Schleswig und Husum, die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine reine Alltagshilfe und Betreuung handelt und keine medizinischen Pflegedienstleistungen erbracht werden.
Das umfassend in Basiskursen geschulte Team leistet praktische Hilfe, die sich nach den individuellen Bedürfnissen der Klienten richtet. Zu den Kernleistungen zählen:
- Begleitung zu Arztbesuchen und Erledigung von Einkäufen
- Gemeinsame Spaziergänge, Gespräche und Freizeitgestaltung
- Unterstützung im häuslichen Umfeld zur Erleichterung des Alltags
- Stundenweise und verlässliche Entlastung für pflegende Angehörige
Preise
Hinweis: Die angegebenen Preise sind Richtwerte und können je nach Leistungsumfang und individuellen Anforderungen variieren. Es können ebenfalls Fahrtkosten anfallen. Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter.
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
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Wir unterstützen Menschen im Alltag zu Hause beim Arzt,Einkaufen, Spaziergang,oä. Und wir haben auch Interesse an Helferinnen die gerne Menschen zu Hause unterstützen. Gerne m...
Wir unterstützen Menschen im Alltag zu Hause beim Arzt,Einkaufen, Spaziergang,oä. Und wir haben auch Interesse an Helferinnen die gerne Menschen zu Hause unterstützen. Gerne melden. Helferinnen Kreis Mittelholstein
Super Einrichtung. Schnelle Hilfe bei den täglichen Sachen im Leben, Hilfe beim Einkaufen, Unterhaltung etc. Nettes kompetentes Hilfspersonal, die ehrenamtlich arbeiten
Tolle Einrichtung, Unterstützung in vielen Lebenslagen, z.B. vom einkaufen bis Arztbesuch, spazieren gehen, Spiele spielen...
Häufige Fragen zu Unterstützung im Alltag
Der Anbieter bietet vielfältige Unterstützungsleistungen für hilfsbedürftige Menschen in ihrem häuslichen Umfeld an. Zu den Kernleistungen zählen unter anderem die Begleitung bei Arztbesuchen, die Erledigung von Einkäufen sowie gemeinsame Spaziergänge. Darüber hinaus nehmen sich die Helferinnen und Helfer Zeit für Unterhaltungen oder das gemeinsame Spielen von Gesellschaftsspielen.
Die Hilfe erstreckt sich auf alltägliche Aufgaben im Leben der Betroffenen. Dazu gehören insbesondere die praktische Unterstützung beim Einkaufen sowie die verlässliche Begleitung zu Terminen und Spaziergängen. Zudem wird durch gemeinsame Aktivitäten und Gespräche auch der soziale und emotionale Bereich abgedeckt.
Ja, das Angebot ist nach § 45a SGB XI offiziell vom Landesamt für soziale Dienste anerkannt. Dadurch können die erbrachten Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Pflegebedürftige haben somit die Möglichkeit, hierfür beispielsweise den monatlichen Entlastungsbetrag oder die Mittel der Verhinderungspflege einzusetzen.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht eindeutig hervor, ob den Betreuten dauerhaft eine feste Betreuungsperson zugewiesen wird. Der Anbieter verfügt jedoch über ein großes Team von rund 65 engagierten Helferinnen und Helfern. Für genaue Absprachen zur Kontinuität der Betreuung empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit der Verwaltung.
Kunden berichten in ihren Bewertungen von einer schnellen und unkomplizierten Hilfe bei alltäglichen Angelegenheiten. Genaue Vorlaufzeiten für die Terminvereinbarung sind jedoch nicht explizit angegeben. Die Organisation und Verwaltung ist telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr erreichbar, um Terminanfragen zu besprechen.
Ja, die Begleitung zu Arztbesuchen gehört zum festen Leistungsangebot der Einrichtung. Die Helferinnen und Helfer unterstützen die Betroffenen dabei verlässlich auf dem Weg zum Arzt und wieder nach Hause. Dies stellt eine wichtige Entlastung im Alltag für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen dar.
Das Angebot richtet sich generell an Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, um diese im Alltag zu entlasten. Da es sich um ein anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI handelt, schließt dies üblicherweise auch die niedrigschwellige Betreuung von Menschen mit Demenz ein. Spezifische Sonderprogramme ausschließlich für Demenzerkrankte werden in den Basisinformationen jedoch nicht gesondert hervorgehoben.
Da die Einrichtung nach § 45a SGB XI staatlich anerkannt ist, kann die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse erfolgen. Pflegebedürftige können dafür den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro oder das Budget der Verhinderungspflege nutzen. Für individuelle Details zur genauen Rechnungsstellung und Abwicklung steht das Verwaltungsteam zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch anerkannte Kursleiterinnen in einem speziellen Basiskurs umfassend ausgebildet. Zudem nehmen sie an regelmäßigen, jährlichen Fortbildungen teil, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten. Angaben zu einem konkreten Versicherungsschutz der Helfer sind in den vorliegenden Daten nicht explizit aufgeführt, bei anerkannten Trägern ist dies jedoch gesetzlich geregelt und branchenüblich.
Der Anbieter ist primär in den Räumen Rendsburg, Schleswig und Husum tätig. Das Einsatzgebiet wird laut eigenen Angaben jedoch stetig weiter ausgebaut. Der Hauptsitz der Organisation befindet sich in Rendsburg.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2026
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