Alarm um Pflegehilfsmittel: Verbände warnen vor Hygiene-Kollaps
In Millionen deutschen Haushalten leisten pflegende Angehörige täglich Schwerstarbeit. Doch ausgerechnet bei den elementarsten Grundlagen der Versorgung drohen nun gravierende Einschnitte: Der aktuelle Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stellt den bisherigen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel grundlegend infrage. Fünf führende Verbände der Gesundheitswirtschaft schlagen deshalb jetzt gemeinsam Alarm.
Was der Gesetzentwurf für die häusliche Pflege vorsieht
Bislang erhalten Pflegebedürftige eine zweckgebundene Sachleistungspauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören essenzielle Produkte wie Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen sowie Schutzschürzen. Diese Ausstattung ermöglicht es Familien, ein Mindestmaß an Basishygiene zu gewährleisten und gefährliche Krankheitserreger abzuwehren.
Nach den aktuellen Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll dieser bewährte, eigenständige Sachleistungsanspruch jedoch abgeschafft werden:
- Pflegegrad 1: Für Betroffene mit Pflegegrad 1 soll der Anspruch auf diese Hilfsmittel künftig komplett entfallen.
- Pflegegrade 2 bis 5: Hier ist vorgesehen, die Mittel in ein pauschales, flexibles Entlastungsbudget einzubinden.
Hygieneprodukte geraten in Konkurrenz zu Betreuungsleistungen
Gegen diese Pläne regt sich vehementer Widerstand. Eine Allianz aus fünf Verbänden – darunter der Bundesverband Medizintechnologie, der Deutsche Apothekerverband und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie – warnt eindringlich vor den Konsequenzen dieser Systemumstellung. Wenn Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel künftig aus demselben Budgettopf bezahlt werden müssen wie stundenweise Betreuung oder Haushaltshilfen, drohe die Infektionsprävention ins Hintertreffen zu geraten.
Hygienemaßnahmen seien keine verhandelbare Zusatzoption, sondern die zwingende Voraussetzung für jede sichere Pflege zu Hause, betonen die Verbände. Eine Aufhebung der Zweckbindung führe dazu, dass am falschen Ende gespart werde – mit fatalen Folgen für die Gesundheit der Betroffenen.
Erhöhtes Infektionsrisiko und teure Folgekosten
Experten weisen darauf hin, dass eine mangelhafte Hygiene im häuslichen Umfeld das Risiko für schwere Infektionen drastisch erhöht. Zu den häufigsten Gefahren zählen:
- Vermeidbare Wund- und Hautinfektionen
- Schwere Harnwegsinfekte bei Katheterträgern
- Pneumonien und Übertragungen resistenter Erreger
- Lebensbedrohliche Blutvergiftungen (Sepsis)
Dies gefährdet nicht nur die Pflegebedürftigen und deren Angehörige, sondern belastet letztlich auch das Gesundheitssystem. Zusätzliche Arztbesuche, Notarzteinsätze und teure stationäre Krankenhausaufnahmen würden mögliche Einspareffekte der Reform schnell zunichtemachen.
Forderung nach dauerhafter Absicherung
Die Verbände fordern die Bundesregierung daher auf, den Referentenentwurf zügig nachzubessern. Der zweckgebundene Anspruch auf Hygiene- und Infektionsschutzmittel müsse als eigenständige Sachleistung im Gesetz verankert bleiben – und zwar für alle Pflegegrade. Nur so könne die häusliche Pflege als wichtigste Säule des deutschen Pflegesystems stabil und sicher bleiben.
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