Ärzte fordern Geld für ungenutzte Termine

Djamal Sadaghiani
Arzttermine: KBV fordert Finanzausgleich für Geistertermine

Nach den jüngsten Beschlüssen des Bundestags zur Notfallreform wächst der Unmut in den Praxen der niedergelassenen Mediziner. Im Zentrum der Kritik steht die verschärfte Pflicht, feste Terminkontingente an die Terminservicestellen zu melden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert nun klare finanzielle Absicherungen, wenn reservierte Behandlungsplätze ungenutzt verstreichen.

Freigehaltene Sprechstunden ohne Patient

Bislang stand es Praxen weitgehend frei, in welchem Umfang sie freie Terminslots an die bundesweite Vermittlungsnummer 116117 weitergeben. Künftig sollen jedoch verbindliche Quoten greifen, die zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt werden. Das Problem aus Sicht der Mediziner: Aktuell wird nicht einmal die Hälfte der dort eingestellten Termine tatsächlich von Patientinnen und Patienten gebucht.

Für die Praxen bedeutet dies ein spürbares wirtschaftliches Risiko. Müssen feste Zeitfenster für die zentrale Vermittlung blockiert werden, dürfen diese nicht parallel an eigene Patientinnen und Patienten vergeben werden. Bleibt die Buchung über die Servicestelle aus, steht das Behandlungszimmer leer – während das Praxispersonal bezahlt werden muss und der laufende Betrieb Kosten verursacht.

Vorhaltefinanzierung und Ausfallhonorar im Gespräch

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verlangt daher eine Entschädigung für diesen Leerlauf. Ohne ein verlässliches Ausfallhonorar oder eine Vorhaltefinanzierung seien gesetzliche Pflichtkontingente den Praxen wirtschaftlich nicht zuzumuten. Nach Auffassung der Ärztevertreter stellt ein Zwang zur Bereitstellung unbezahlter Kapazitäten einen unzulässigen Eingriff in die freie Berufsausübung dar.

Zudem bestehe im bisherigen Gesetzesentwurf keine rechtssichere Option, nicht vermittelte Slots kurzfristig wieder für den normalen Praxisalltag zurückzuholen. Dadurch entstehe die absurde Situation, dass Termine verfallen, während reguläre Patienten in der Telefonwarteschleife hängen.

Auswirkungen auf Pflegebedürftige und chronisch Kranke

Die Debatte betrifft nicht nur Ärzte, sondern berührt unmittelbar auch Pflegebedürftige, pflegende Angehörige sowie chronisch kranke Menschen. Wenn Fach- und Hausärzte gezwungen sind, einen festen Anteil ihres Kalenders für das offizielle Servicenetzwerk freizuhalten, schrumpft der Spielraum für die Betreuung von Bestandspatienten. Regelmäßige Kontrolltermine, Hausbesuche und dringende Nachsorgetermine könnten dadurch noch schwerer zu vereinbaren sein.

Die Verhandlungen über die genauen Kontingente müssen nun auf regionaler Ebene geführt werden. Sollten sich Kassen und Ärzteverbände nicht einigen, drohen langwierige Schlichtungsverfahren und juristische Auseinandersetzungen, bevor die neuen Regeln wie geplant Anfang 2027 vollständig greifen.

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