Deutscher Pflegerat warnt: Pflegeaufgaben sind kein Geschäftsfeld für Apotheken

Benedikt Hübenthal
Pflegeberatung gehört in Pflegehände: Pflegerat warnt vor Apotheken-Plänen

In der Debatte um die künftige Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen zeichnet sich ein deutlicher Konflikt ab: Immer wieder bringen Apothekerkammern Vorschläge ein, ihr eigenes Dienstleistungsangebot auf pflegerische Beratung, Unterstützung bei Anträgen auf Pflegegrade sowie die Begutachtung von Hilfsmitteln auszuweiten. Beim Deutschen Pflegerat stößt dieser Vorstoß auf entschiedenen Widerstand. Die Kernbotschaft der Berufsvertretung ist unmissverständlich: Professionelle Pflege ist eine eigenständige Disziplin und darf nicht als neues wirtschaftliches Geschäftsfeld für andere Berufsstände herhalten.

Pflegefachkräfte besitzen die Kernkompetenz

Die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, das Fallmanagement sowie die Koordination komplexer Versorgungsabläufe sind originäre Aufgaben der Pflegefachpersonen. Der Deutsche Pflegerat betont, dass diese Tätigkeiten ein fundiertes pflegewissenschaftliches und praktisches Fachwissen voraussetzen, das über Jahre hinweg aufgebaut wird.

Während Apotheken unverzichtbare Experten für Arzneimitteltherapiesicherheit und die verlässliche Medikamentenversorgung darstellen, liegt der pflegerische Fokus auf dem ganzheitlichen Pflegeprozess, der individuellen Lebenssituation und der kontinuierlichen Begleitung von Betroffenen. Werde dieses sensible Feld nun aufgeweicht, drohen Qualitätsverluste in der direkten Versorgung.

Warnung vor teuren Doppelstrukturen

Ein zentraler Kritikpunkt richtet sich gegen die finanzielle Ausgestaltung: Es dürfe keinesfalls dazu kommen, dass knappe Mittel der Pflegeversicherung dafür eingesetzt werden, Beratungsangebote in fachfremden Institutionen zu finanzieren. Der Aufbau paralleler Versorgungs- und Abrechnungsstrukturen belaste nicht nur die Kassen, sondern sorge bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen für zusätzliche Verwirrung.

  • Klare Rollenteilung: Apotheker sichern die Arzneimittelberatung, Pflegefachkräfte steuern und begleiten den Pflegeprozess.
  • Wirtschaftlichkeit: Vorhandene Beitragsmittel müssen direkt bei den pflegebedürftigen Menschen und den Pflegekräften ankommen.
  • Qualitätssicherung: Nur eine spezialisierte Pflegeberatung gewährleistet eine bedarfsgerechte Einstufung und langfristige Entlastung im häuslichen Umfeld.

Forderung nach klaren gesetzlichen Grenzen

Die Standesvertretung fordert den Gesetzgeber auf, im Zuge anstehender Reformen klare Grenzen zu ziehen. Anstatt neue Tätigkeitsbereiche für andere Berufsgruppen zu öffnen, müsse die Eigenständigkeit und Entscheidungsbefugnis von qualifizierten Pflegefachkräften gestärkt werden. Dazu gehört auch, dass pflegerische Beratungs- und Steuerungsleistungen unbürokratisch und eigenverantwortlich von den Pflegeprofis abgerechnet werden können.

Für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist eine transparente und verlässliche Versorgung essenziell. Die Kompetenzen im Gesundheitswesen müssen sich am tatsächlichen Nutzen für die Patientinnen und Patienten orientieren – und nicht an neuen Erlösmodellen.

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