Digitalgesetz GeDIG im Bundestag: Ärzte warnen vor Dateneinsicht durch Krankenkassen

Djamal Sadaghiani
GeDIG im Bundestag: KBV warnt vor Kassenzugriff auf Patientendaten

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will die Bundesregierung die Digitalisierung der medizinischen Versorgung auf eine neue Stufe heben. Während das Gesetzespaket im Deutschen Bundestag erstmals beraten wird, formiert sich aus der ambulanten Ärzteschaft deutlicher Widerstand. Im Zentrum des Konflikts steht die Frage, wie weit Krankenkassen künftig Einblick in höchstpersönliche Gesundheitsakten ihrer Versicherten nehmen dürfen.

Grenzen des Zumutbaren: KBV warnt vor Vertrauensverlust

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekräftigt ihre schwere Kritik an den geplanten Auswertungsrechten für Krankenkassen. Zwar sei eine verbesserte Nutzung medizinischer Daten im Versorgungsalltag prinzipiell sinnvoll, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kontroll- und Analysemöglichkeiten gingen jedoch deutlich zu weit. Nach Ansicht der KBV-Vorstände wird mit den Befugnissen zur Einsichtnahme in Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) die Grenze des Zumutbaren überschritten.

Die Standesvertretung warnt eindringlich vor den Folgen für das sensible Verhältnis zwischen Patienten und behandelnden Medizinern: Wenn intimste Diagnosen oder Therapieinhalte für Krankenkassen einsehbar werden, drohe ein irreparabler Schaden für die ärztliche Schweigepflicht. Was Menschen in einer Praxis anvertrauen, müsse vertraulich bleiben, um die Akzeptanz moderner digitaler Anwendungen nicht von vornherein zu verspielen.

Datensammler statt reiner Kostenträger?

Besondere Bedenken wecken die Regelungen, wonach Krankenkassen Diagnosen und Medikationspläne eigenständig analysieren dürfen, um Versicherte unaufgefordert auf individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen – und das gänzlich ohne vorherige Rücksprache mit der behandelnden Praxis. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Kassen zusätzliche Daten zu Lebensgewohnheiten bei Versicherten und externen Stellen erheben können.

Kritiker aus der Medizin befürchten hierbei einen schleichenden Rollenwechsel: Krankenkassen würden sich von reinen Kostenträgern zu steuernden Instanzen wandeln, die eigenmächtig in medizinische Entscheidungen eingreifen, ohne dass ein nachgewiesener Nutzen für die Patienten feststeht.

Streitpunkt: Digitaler Zugang und Terminvergabe

Ein weiterer Brennpunkt des Reformvorhabens ist der geplante digitale Versorgungseinstieg. Der Gesetzentwurf favorisiert Wege über die jeweiligen Smartphone-Apps der Krankenkassen. Dies gehe an den Versorgungsrealitäten der Bevölkerung vorbei, moniert die KBV. Gefordert wird stattdessen ein diskriminierungsfreier Zugang über die bewährte Patienten-Servicenummer 116117, der kassenübergreifend und neutral funktioniert.

Rückenwind bei technischer Zuverlässigkeit

Neben den strittigen Punkten enthält das Gesetzespaket allerdings auch Aspekte, die in Praxen und Kliniken seit Langem gefordert werden. Dazu zählt die Pflicht für Softwarehersteller und Systemanbieter, für eine stabile Telematikinfrastruktur (TI) zu sorgen. Häufige IT-Ausfälle, Störungen beim E-Rezept und mangelhafte Schnittstellen binden bislang wertvolle Arbeitszeit des medizinischen Personals.

Mit der ersten Lesung im Bundestag ist der Startschuss für das parlamentarische Verfahren gefallen. In den anstehenden Fachausschüssen und Anhörungen dürfte um den Schutz vertraulicher Gesundheitsdaten noch intensiv gerungen werden.

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