E-Rezept direkt an die Stammapotheke: Bundestag prüft Erleichterung für Patienten

Dominik Hübenthal
E-Rezept direkt zur Stammapotheke: Petitionsausschuss fordert Prüfung

Für viele chronisch kranke, pflegebedürftige oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen bedeutet die Einlösung von Verordnungen trotz digitaler Hilfsmittel immer noch einen organisatorischen Mehraufwand. Eine aktuelle Initiative im Deutschen Bundestag könnte diesen Prozess künftig spürbar vereinfachen: Der Petitionsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte auf Wunsch direkt aus der Arztpraxis an ihre persönliche Stammapotheke übermitteln lassen können.

Erleichterung für immobile Menschen und Pflegende

Hintergrund der parlamentarischen Befassung ist die Eingabe eines Bürgers, der auf die alltäglichen Hürden bei der Arzneimittelversorgung aufmerksam machte. Zwar bieten viele Vor-Ort-Apotheken verlässliche Botendienste an, die Medikamente direkt nach Hause liefern, doch der Weg des Rezepts vom Arzt zur Apotheke erfordert oft noch Zwischenschritte. Insbesondere wenn ältere Menschen oder Angehörige weder ein Smartphone für die E-Rezept-App nutzen noch den Weg mit der elektronischen Gesundheitskarte in die Apotheke bewältigen können, entstehen Versorgungslücken.

Die Petition schlägt vor, dass Versicherte oder deren Bevollmächtigte einmalig schriftlich zustimmen können, ihre elektronischen Verordnungen über einen gesicherten digitalen Kommunikationsdienst direkt an eine festgelegte Apotheke weiterzuleiten – selbstverständlich mit der Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Spannungsfeld zwischen Patientennutzen und Zuweisungsverbot

Bislang steht einer solchen direkten Praxis-zu-Apotheke-Übermittlung das gesetzliche Makel- und Zuweisungsverbot im Apothekengesetz entgegen. Diese Vorschrift soll verhindern, dass Ärzte und Apotheken wirtschaftliche Absprachen treffen oder Patienten in ihrer freien Wahl der Apotheke unzulässig beeinflusst werden.

Der Petitionsausschuss bekräftigte zwar die Bedeutung dieses Schutzmechanismus zur Wahrung der freien Apothekenwahl, sieht in den Fortschritten der Digitalisierung jedoch neue Chancen. Wenn der ausdrückliche Patientenwille die Grundlage bildet und strenge Datenschutzvorgaben eingehalten werden, könnten bürokratische Hürden abgebaut werden, ohne die Unabhängigkeit der Heilberufe zu gefährden.

Entscheidung liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium

Die Abgeordneten verabschiedeten eine Beschlussempfehlung, die Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Gesundheit zu überweisen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, den Vorschlag bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben und der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur intensiv zu prüfen.

Für die pflegerische Versorgung vor Ort könnte eine solche Neuregelung einen echten Meilenstein bedeuten: Pflegekräfte und pflegende Angehörige würden entlastet, während die kontinuierliche Medikamentenversorgung von immobilen Patienten schneller und reibungsloser sichergestellt wäre.

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