Empörung über AfD-Vorwürfe zur Briefwahl in Pflegeheimen

Djamal Sadaghiani
DBfK wehrt sich gegen AfD-Verdacht bei Briefwahl in Pflegeheimen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat Äußerungen des sachsen-anhaltischen AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zur Briefwahl in Pflegeeinrichtungen mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Der Berufsverband reagierte auf ein Video in den sozialen Medien, in dem der Politiker ohne konkrete Beweise Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Briefwahl bei pflegebedürftigen Menschen geäußert hatte.

Scharfe Kritik an unbelegten Verdächtigungen

In seinem Beitrag hatte der Politiker angedeutet, dass bei Wahlen in Pflegeheimen in der Vergangenheit angeblich manipuliert worden sein könnte, räumte jedoch gleichzeitig ein, dafür über keine Belege zu verfügen. Der DBfK verurteilte diese Aussagen als unverantwortlich und kritisierte, dass damit gezielt Misstrauen gegen Pflegekräfte geschürt werde.

Wer eine gesamte Berufsgruppe ohne Nachweise unter Generalverdacht stelle, beschädige das Vertrauen in demokratische Prozesse und greife die Integrität der Beschäftigten an, stellte der Verband klar. Wenn konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorlägen, müssten diese den zuständigen Behörden übergeben werden, anstatt pauschale Anschuldigungen zu verbreiten.

Ethikkodex garantiert Schutz der Selbstbestimmung

Der DBfK betonte, dass Pflegefachpersonen tagtäglich für die Würde, die Rechte und die Selbstbestimmung der von ihnen betreuten Menschen einstehen. Die Berufsgruppe ist dem international anerkannten Ethikkodex des International Council of Nurses (ICN) verpflichtet. Dieser schreibt unter anderem folgende Grundsätze verbindlich fest:

  • Achtung der Menschenwürde: Jeder pflegebedürftige Mensch wird unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder politischer Überzeugung respektiert.
  • Schutz der Wahlfreiheit: Die freie Meinungsbildung und die eigenständige Wahlentscheidung von Bewohnerinnen und Bewohnern werden gewahrt und geschützt.
  • Professionelle Unterstützung: Hilfestellungen bei organisatorischen Abläufen erfolgen strikt neutral und nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Rolle der Pflegekräfte in der Demokratie

Die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren bei der Ausübung ihres Wahlrechts gehört in Pflegeeinrichtungen zur Wahrung der gesellschaftlichen Teilhabe. Der Berufsverband unterstrich, dass Pflegekräfte diesen Auftrag mit hoher Verantwortung und Professionalität erfüllen. Gerade politische Verantwortungsträger sollten das Vertrauen in demokratische Institutionen und das Pflegepersonal stärken, anstatt Pflegeheime zum Schauplatz parteipolitischer Kampagnen zu machen.

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