Die Verordnung eines medizinischen Hilfsmittels durch den Arzt ist für viele Senioren und deren pflegende Angehörige in Fürth ein entscheidender Schritt, um die Mobilität und Lebensqualität im eigenen Zuhause zu erhalten. Ob es sich um einen Rollator für den sicheren Spaziergang im Fürther Stadtpark, einen individuell angepassten Elektrorollstuhl oder ein dringend benötigtes Pflegebett handelt – der Weg vom ärztlichen Rezept bis zur Lieferung durch das Sanitätshaus wirft in der Praxis oft viele Fragen auf. Als Experten für Seniorenpflege und Alltagshilfen wissen wir, dass besonders die Themen Fristen, finanzielle Zuzahlungen und die Organisation von Hausbesuchen für große Verunsicherung sorgen können.
Dieser detaillierte Ratgeber richtet sich direkt an Sie als Betroffene oder Angehörige. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Rezept im Sanitätshaus in Fürth korrekt einlösen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2026 gelten und wie Sie finanzielle Fallstricke vermeiden. Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Fachwissen an die Hand zu geben, damit Sie souverän mit Ärzten, Krankenkassen und Sanitätsfachgeschäften kommunizieren können.
Wenn Ihr behandelnder Arzt in Fürth feststellt, dass Sie ein medizinisches Gerät oder eine Alltagshilfe benötigen, stellt er Ihnen ein sogenanntes Hilfsmittelrezept aus. Im Gegensatz zu einem regulären Medikamentenrezept gibt es hierbei einige wesentliche Unterschiede, die für die spätere Kostenübernahme durch die Krankenkasse von größter Bedeutung sind. Auf dem klassischen rosafarbenen Formular (Muster 16) oder dem entsprechenden digitalen E-Rezept muss das Feld für Hilfsmittel zwingend angekreuzt sein.
Ein gültiges Rezept für ein Sanitätshaus muss spezifische Informationen enthalten, damit die Krankenkasse den Antrag nicht wegen Formfehlern ablehnt. Dazu gehören die genaue Diagnose (der medizinische Grund für das Hilfsmittel), die exakte Bezeichnung des benötigten Produkts und im Idealfall die sogenannte siebenstellige Hilfsmittelnummer. Diese Nummer ist im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen hinterlegt und definiert genau, um welche Produktkategorie es sich handelt. Wenn auf dem Rezept lediglich "Rollstuhl" steht, kann dies zu Rückfragen führen. Steht dort jedoch "Leichtgewichtrollstuhl zur eigenständigen Fortbewegung bei Gehbehinderung", weiß das Sanitätshaus in Fürth sofort, welches Modell für Sie infrage kommt und kann den Kostenvoranschlag präzise erstellen.
Ein häufiger Fehler, der in der Praxis immer wieder zu Verzögerungen und Frustration führt, ist das Überschreiten der gesetzlichen Einlösefrist. Ein ärztliches Rezept für medizinische Hilfsmittel ist nicht unbegrenzt gültig. Nach der Ausstellung durch Ihren Hausarzt oder Facharzt in Fürth haben Sie exakt 28 Tage Zeit, um dieses Rezept bei einem Sanitätshaus oder einem anderen zugelassenen Leistungserbringer einzureichen. Diese Frist ist streng geregelt und duldet in der Regel keine Ausnahmen.
Sollten Sie diese Frist von 28 Tagen verstreichen lassen, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Das Sanitätshaus darf es dann nicht mehr zur Abrechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihren Arzt erneut aufsuchen und um die Ausstellung eines neuen Rezepts bitten. Dies bedeutet für Sie unnötigen Aufwand und Verzögerungen bei der Versorgung. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, das Rezept unmittelbar nach dem Arztbesuch bei einem Sanitätshaus in Fürth vorzulegen. Selbst wenn das gewünschte Hilfsmittel – wie beispielsweise ein maßgefertigter Elektrorollstuhl – eine längere Lieferzeit hat, ist lediglich das Datum der Vorlage und der Beantragung beim Sanitätshaus entscheidend für die Wahrung der Frist.
Denken Sie daran, Ihr Rezept rechtzeitig im Sanitätshaus einzulösen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in Deutschland die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, jedoch sieht der Gesetzgeber eine finanzielle Eigenbeteiligung der Versicherten vor. Diese gesetzliche Zuzahlung ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) klar geregelt und gilt bundesweit, also auch für alle Sanitätshäuser in Fürth. Die Grundregel lautet: Sie zahlen 10 Prozent des Abgabepreises des Hilfsmittels aus eigener Tasche.
Um die finanzielle Belastung für Sie jedoch in Grenzen zu halten, gibt es festgelegte Ober- und Untergrenzen. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Kostet das Hilfsmittel weniger als 5 Euro, zahlen Sie lediglich den tatsächlichen Preis. Hier sind einige konkrete Beispiele zur Veranschaulichung:
Beispiel 1: Sie benötigen Gehhilfen (Krücken), die das Sanitätshaus mit 25 Euro berechnet. 10 Prozent davon wären 2,50 Euro. Da jedoch die Mindestzuzahlung greift, zahlen Sie 5 Euro.
Beispiel 2: Sie erhalten einen Standard-Rollator im Wert von 80 Euro. 10 Prozent entsprechen 8 Euro. Dies ist der Betrag, den Sie im Sanitätshaus entrichten.
Beispiel 3: Ihr Arzt verordnet ein Pflegebett im Wert von 900 Euro. 10 Prozent wären 90 Euro. Aufgrund der gesetzlichen Kappungsgrenze zahlen Sie jedoch maximal 10 Euro.
Diese Zuzahlung ist bei der Übergabe des Hilfsmittels direkt an das Sanitätshaus zu leisten. Das Sanitätshaus behält dieses Geld nicht als Gewinn, sondern verrechnet es mit dem Erstattungsbetrag der Krankenkasse. Es handelt sich also um einen durchlaufenden Posten, den das Sanitätshaus für die Krankenkasse einzieht.
Neben der gesetzlichen Zuzahlung gibt es einen weiteren Kostenpunkt, der oft für Verwirrung sorgt: die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung (auch Mehrkosten genannt). Die gesetzlichen Krankenkassen sind an das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Das bedeutet, dass sie nur die Kosten für Hilfsmittel übernehmen, die "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet dies, dass die Krankenkasse einen bestimmten Festbetrag für ein Standardmodell zahlt.
Wenn Sie sich im Sanitätshaus in Fürth jedoch für ein Modell entscheiden, das über dieses Standardmaß hinausgeht – weil es beispielsweise leichter ist, ein ansprechenderes Design hat oder zusätzliche Komfortfunktionen bietet –, müssen Sie die Differenz zwischen dem Festbetrag der Krankenkasse und dem tatsächlichen Preis des Premium-Produkts selbst tragen. Diese Differenz ist die wirtschaftliche Aufzahlung.
Ein klassisches Beispiel ist der Rollator. Die Krankenkasse zahlt den Festbetrag für einen Standard-Kassenrollator aus Stahlrohr, der oft schwerer und unhandlicher ist. Wenn Sie sich für einen modernen, faltbaren Leichtgewichtrollator aus Carbon entscheiden, der sich besonders leicht in den Bus der infra Fürth oder in den Kofferraum eines Autos heben lässt, berechnet Ihnen das Sanitätshaus eine Aufzahlung. Diese kann je nach Modell zwischen 50 Euro und 300 Euro liegen. Wichtig für Sie zu wissen: Das Sanitätshaus ist gesetzlich verpflichtet, Sie vorab transparent über diese Mehrkosten aufzuklären und Ihnen immer auch ein aufzahlungsfreies Standardmodell (bei dem nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro anfällt) anzubieten.
Premium-Modelle bieten oft mehr Komfort im Alltag, erfordern aber eine Aufzahlung.
Für viele Senioren, die auf eine kleine Rente angewiesen sind und regelmäßig Medikamente, Hilfsmittel und therapeutische Behandlungen benötigen, können sich die Zuzahlungen von jeweils 5 Euro bis 10 Euro im Laufe eines Jahres zu einer erheblichen finanziellen Belastung summieren. Der Gesetzgeber hat daher eine Belastungsgrenze eingeführt, um Versicherte vor einer finanziellen Überforderung zu schützen.
Sie müssen pro Kalenderjahr maximal 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden. Für chronisch kranke Menschen, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, sinkt diese Grenze auf 1 Prozent. Zu den Bruttoeinnahmen zählen neben der Rente auch Mieteinnahmen oder Betriebsrenten. Wenn Sie diese persönliche Belastungsgrenze innerhalb eines Jahres erreichen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sämtliche Quittungen über Zuzahlungen (für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie und eben auch für Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus) sorgfältig zu sammeln. Sobald der Grenzbetrag erreicht ist, stellt Ihnen die Krankenkasse einen Befreiungsausweis für den Rest des Jahres aus. Wenn Sie diesen Ausweis im Sanitätshaus in Fürth vorlegen, entfällt die gesetzliche Zuzahlung für Ihr neues Hilfsmittel komplett. Bitte beachten Sie jedoch: Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung befreit Sie nicht von eventuellen wirtschaftlichen Aufzahlungen für Premium-Produkte! Detaillierte und stets aktuelle Informationen zur Zuzahlungsbefreiung finden Sie auch auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Ein herausragender Service, den gute Sanitätshäuser anbieten und der für viele Senioren unverzichtbar ist, ist der Hausbesuch. Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Schwäche oder starken Schmerzen nicht in der Lage sind, persönlich in eine Filiale in der Fürther Innenstadt, in Burgfarrnbach oder auf der Hardhöhe zu kommen, kommt das Fachpersonal zu Ihnen nach Hause. Dieser Service ist nicht nur ein Komfortmerkmal, sondern bei vielen Hilfsmitteln eine absolute medizinische Notwendigkeit.
Ein Hausbesuch ist besonders dann erforderlich, wenn das Hilfsmittel exakt an Ihre Wohnumgebung oder Ihre individuellen Körpermaße angepasst werden muss. Das Fachpersonal des Sanitätshauses bringt die notwendigen Messinstrumente mit und berät Sie in Ihrer gewohnten Umgebung. Sie haben übrigens das Recht der freien Anbieterwahl. Sie können selbst entscheiden, welches Sanitätshaus in Fürth oder der näheren Umgebung Sie mit der Versorgung beauftragen möchten, sofern dieses einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat.
Wie läuft ein solcher Hausbesuch konkret ab? Nehmen wir das Beispiel eines Rollstuhls oder eines Pflegebettes. Wenn Sie in einem Altbau in der Fürther Südstadt wohnen, sind die Türrahmen oft schmaler und die Flure verwinkelter als in modernen Neubauten. Ein Fachberater des Sanitätshauses wird bei einem Hausbesuch zunächst die Türbreiten in Ihrer Wohnung exakt ausmessen, um sicherzustellen, dass Sie mit dem neuen Rollstuhl problemlos vom Schlafzimmer in das Badezimmer gelangen können.
Zudem wird der Berater Ihre Körpermaße nehmen. Für einen optimal sitzenden Rollstuhl sind die Sitzbreite, die Sitztiefe, die Unterschenkellänge und die Rückenhöhe entscheidend. Nur wenn diese Maße stimmen, werden Druckstellen (Dekubitus) und Haltungsschäden vermieden. Auch bei der Versorgung mit Kompressionsstrümpfen ist ein Hausbesuch oft unumgänglich. Da die Beine im Laufe des Tages anschwellen, müssen Kompressionsstrümpfe idealerweise morgens direkt nach dem Aufstehen angemessen werden. Das Fachpersonal besucht Sie dafür in den frühen Morgenstunden zu Hause in Fürth, um die exakten Umfangsmaße Ihrer Beine zu ermitteln.
Während des Hausbesuchs nimmt der Mitarbeiter das ärztliche Rezept entgegen, bespricht mit Ihnen die verschiedenen Modelloptionen (Standard vs. Premium) und klärt Sie über mögliche Zuzahlungen auf. Anschließend erstellt das Sanitätshaus einen detaillierten Kostenvoranschlag und reicht diesen samt Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.
Hausbesuche garantieren die perfekte Anpassung an Ihre Wohnumgebung.
Nachdem Sie Ihr Rezept im Sanitätshaus abgegeben haben (oder es beim Hausbesuch übergeben wurde), beginnt der bürokratische Teil im Hintergrund. Das Sanitätshaus leitet das Rezept zusammen mit einem Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse weiter. Sie erhalten Ihr Hilfsmittel in der Regel nicht sofort mit nach Hause – es sei denn, es handelt sich um geringwertige Standardprodukte wie einfache Bandagen oder Standard-Gehhilfen, für die pauschale Verträge existieren.
Bei teureren Hilfsmitteln wie Elektrorollstühlen, Treppenliften, Badewannenliften oder maßgefertigten Orthesen muss die Krankenkasse die Kostenübernahme zunächst prüfen und genehmigen. Für diesen Genehmigungsprozess hat der Gesetzgeber klare Fristen gesetzt. Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung treffen. Wenn die Krankenkasse zur medizinischen Beurteilung den Medizinischen Dienst (MD) einschaltet, verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen. Die Krankenkasse muss Sie über die Einschaltung des MD schriftlich informieren.
Sollte die Krankenkasse diese Fristen ohne hinreichenden Grund und ohne vorherige Mitteilung verstreichen lassen, gilt das beantragte Hilfsmittel gesetzlich als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion). In der Praxis empfehlen wir Ihnen jedoch, nach Ablauf der Frist zunächst telefonisch bei Ihrer Kasse nachzufragen, bevor Sie das Sanitätshaus mit der verbindlichen und kostenpflichtigen Lieferung beauftragen.
Es kommt leider immer wieder vor, dass Krankenkassen den Antrag auf ein Hilfsmittel ablehnen. Die Begründungen reichen von "fehlender medizinischer Notwendigkeit" bis hin zum Verweis auf günstigere Alternativen. Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, ist dies kein Grund zur Resignation. Sie haben das gesetzliche Recht, innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen.
Ein erfolgreicher Widerspruch erfordert eine gute Vorbereitung. Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt in Fürth um eine ausführliche, schriftliche Stellungnahme, in der er nochmals detailliert begründet, warum genau dieses spezifische Hilfsmittel für Ihre individuelle Lebenssituation und Ihren Gesundheitszustand unverzichtbar ist. Auch das Sanitätshaus kann Sie oft mit technischen Argumenten unterstützen. Reichen Sie den Widerspruch am besten per Einwurf-Einschreiben bei Ihrer Krankenkasse ein. Sehr oft führt ein gut begründeter Widerspruch dazu, dass die Kasse ihre ursprüngliche Entscheidung revidiert und das Hilfsmittel doch noch bewilligt.
Als Spezialisten für Seniorenpflege und Alltagshilfen wissen wir, dass der Bedarf an Hilfsmitteln sehr vielfältig ist. Jedes Gerät hat seine eigenen Besonderheiten bei der Beantragung und Anpassung.
Elektrorollstühle und Elektromobile: Für Senioren, die längere Strecken in Fürth nicht mehr zu Fuß bewältigen können, sind Elektromobile (Scooter) oder Elektrorollstühle ein enormer Gewinn an Lebensqualität. Die Beantragung ist oft komplex, da die Krankenkasse genau prüft, ob die geistige und körperliche Eignung zur Führung eines solchen Fahrzeugs im Straßenverkehr vorliegt. Ein ärztliches Attest über die Fahrtauglichkeit (ausreichende Sehkraft, Reaktionsfähigkeit) ist zwingend erforderlich. Das Sanitätshaus wird bei einem Hausbesuch auch prüfen, ob eine sichere und wettergeschützte Unterstellmöglichkeit mit Stromanschluss zum Aufladen der Batterien vorhanden ist.
Hausnotrufsysteme: Ein Hausnotruf bietet Sicherheit für alleinlebende Senioren. Im Notfall genügt ein Knopfdruck auf das Armband, um Hilfe zu rufen. Die Kosten für das Basispaket eines Hausnotrufs werden in der Regel nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. PflegeHelfer24 berät Sie hierzu gerne ausführlich und unterstützt Sie bei der Beantragung.
Hörgeräte: Bei nachlassendem Gehör stellt der Hals-Nasen-Ohren-Arzt eine Verordnung aus. Diese lösen Sie nicht im klassischen Sanitätshaus, sondern bei einem Hörakustiker in Fürth ein. Auch hier zahlt die Krankenkasse einen Festbetrag, der eine aufzahlungsfreie, digital programmierbare Basisversorgung garantiert. Für kosmetisch kleinere Geräte oder Modelle mit Bluetooth-Funktionen für das Smartphone fallen wirtschaftliche Aufzahlungen an.
Wenn das Treppensteigen im eigenen Haus in Fürth zur unüberwindbaren Hürde wird oder das Einsteigen in die hohe Badewanne ein Sturzrisiko darstellt, sind größere Maßnahmen erforderlich. Treppenlifte und ein barrierefreier Badumbau (z.B. der Umbau von einer Wanne zur bodengleichen Dusche) gelten im juristischen Sinne meist nicht als klassische Hilfsmittel der Krankenkasse, sondern als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Für diese Maßnahmen ist die Pflegekasse zuständig. Voraussetzung ist, dass bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) festgestellt wurde. Die Pflegekasse gewährt dann einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt (z.B. ein Ehepaar), kann sich dieser Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro summieren. Ein klassisches Rezept vom Arzt reicht hier nicht aus; es muss ein separater Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, idealerweise bevor Sie Handwerker oder Lift-Anbieter beauftragen. PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es um die Planung und Beantragung von Treppenliften und Badumbauten geht.
Sicher und barrierefrei im eigenen Badezimmer leben.
Eine Frage, die uns in der Beratung häufig gestellt wird, lautet: "Gehört der Rollstuhl jetzt mir?" In den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu übergegangen, teure Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Patientenlifter nicht mehr zu kaufen, sondern über das Sanitätshaus lediglich zu mieten oder als Fallpauschale zur Verfügung zu stellen.
Das Hilfsmittel bleibt somit Eigentum der Krankenkasse oder des Sanitätshauses. Sie erhalten es als Leihgabe für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit. Dies hat für Sie den großen Vorteil, dass Sie sich nicht um die Folgekosten kümmern müssen. Wenn das Hilfsmittel defekt ist oder nicht mehr benötigt wird, geben Sie es einfach zurück. Ausnahmen bilden Hygieneartikel, maßgefertigte Produkte (wie orthopädische Schuhe oder maßgeschneiderte Kompressionsstrümpfe) oder Verbrauchsmaterialien. Diese gehen nach der Übergabe in Ihr Eigentum über, da sie von keiner anderen Person mehr genutzt werden können.
Was passiert, wenn der Motor des Pflegebettes streikt oder die Bremsen des Rollators abgenutzt sind? Da es sich meist um Leihgaben handelt, ist das Sanitätshaus in Fürth, das Sie versorgt hat, auch für die Reparatur und Wartung zuständig. Sie müssen solche Reparaturen nicht selbst bezahlen. Die Kosten für Ersatzteile, Arbeitszeit und die Anfahrt des Technikers zu Ihnen nach Hause in Fürth werden von der Krankenkasse getragen.
Wichtig: Versuchen Sie niemals, technische Hilfsmittel selbst zu reparieren. Dies kann nicht nur gefährlich sein, sondern führt auch zum Erlöschen der Gewährleistung und der Haftung des Sanitätshauses. Kontaktieren Sie bei einem Defekt sofort Ihr Sanitätshaus. Viele Anbieter in Fürth haben für Notfälle (z.B. wenn das Pflegebett in der Sitzposition feststeckt oder der Patientenlifter ausfällt) einen 24-Stunden-Notdienst eingerichtet.
Wenn Sie ein Hilfsmittel nicht mehr benötigen – sei es durch Genesung oder aus anderen Gründen –, sind Sie verpflichtet, das Sanitätshaus oder die Krankenkasse zu informieren. Das Sanitätshaus wird dann einen Termin zur kostenlosen Abholung bei Ihnen zu Hause vereinbaren. Die Geräte werden anschließend professionell gereinigt, desinfiziert, gewartet und für den nächsten Patienten aufbereitet (Wiedereinsatz).
Um im Dschungel der Begrifflichkeiten den Überblick zu behalten, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zu kennen. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob die Krankenkasse (nach SGB V) oder die Pflegekasse (nach SGB XI) für die Kosten aufkommt.
Hilfsmittel (Krankenkasse): Sie dienen dazu, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Beispiele sind Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte oder Inkontinenzmaterial. Hierfür benötigen Sie das klassische Rezept vom Arzt, und es fällt die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro an.
Pflegehilfsmittel (Pflegekasse): Sie dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ein ärztliches Rezept ist hierfür nicht zwingend erforderlich; der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören technische Geräte (wie das Pflegebett, das oft sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein kann) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Ein besonders wichtiges Thema für pflegende Angehörige in Fürth ist die Pflegehilfsmittelpauschale. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen) im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Diese sogenannten Pflegeboxen können Sie bei spezialisierten Anbietern oder Sanitätshäusern beantragen, die Ihnen die Boxen dann monatlich bequem und kostenfrei direkt nach Hause liefern. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, für Sie fallen hierbei keine Zuzahlungen an.
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Pflegebox anfordern
Das deutsche Gesundheitswesen wird zunehmend digitalisiert. Während das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente bereits seit Längerem Standard ist, hat sich die Digitalisierung im Jahr 2026 auch auf die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln ausgeweitet. Wenn Ihr Arzt in Fürth Ihnen heute einen Rollator oder Kompressionsstrümpfe verschreibt, erhalten Sie oft keinen rosa Zettel mehr, sondern ein digitales E-Rezept für Hilfsmittel.
Dieses E-Rezept wird sicher auf den Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert. Um es im Sanitätshaus einzulösen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Sie gehen in das Sanitätshaus in Fürth und stecken Ihre Krankenkassenkarte in das Lesegerät. Die Mitarbeiter können das Rezept dann digital abrufen.
Die E-Rezept-App: Wenn Sie die offizielle App nutzen, können Sie das Rezept direkt auf Ihrem Smartphone einsehen und es digital an ein Sanitätshaus Ihrer Wahl übermitteln. Das ist besonders praktisch, wenn ein Hausbesuch geplant ist, da das Sanitätshaus die Daten bereits vorab prüfen kann.
Der Papierausdruck: Wenn Sie keine App nutzen möchten und das Rezept nicht über die Karte einlösen wollen, kann Ihr Arzt Ihnen einen Papierausdruck mit einem QR-Code mitgeben. Diesen Code scannen die Mitarbeiter im Sanitätshaus ab.
Die Einführung des digitalen Rezepts beschleunigt den Genehmigungsprozess deutlich, da das Sanitätshaus die Daten fehlerfrei und in Echtzeit an die Krankenkasse zur Prüfung übermitteln kann. Medienbrüche und Verzögerungen durch den Postversand von Papieranträgen gehören damit der Vergangenheit an.
Mit dem E-Rezept wird die Beantragung von Hilfsmitteln deutlich unkomplizierter.
Damit die Versorgung mit Ihrem benötigten Hilfsmittel in Fürth reibungslos, schnell und ohne böse Überraschungen abläuft, haben wir von PflegeHelfer24 eine praktische Checkliste für Sie zusammengestellt. Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie das Sanitätshaus kontaktieren oder den Hausbesuch empfangen:
Rezept prüfen: Ist das Rezept noch gültig? (Denken Sie an die Frist von 28 Tagen). Sind Diagnose und Hilfsmittelnummer klar und deutlich vermerkt? Ist das Feld "Hilfsmittel" angekreuzt?
Befreiungsausweis bereitlegen: Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, legen Sie Ihren gültigen Befreiungsausweis der Krankenkasse bereit. Das erspart Ihnen die Zahlung der 5 Euro bis 10 Euro.
Wohnumgebung prüfen: Wenn es um Mobilitätshilfen geht: Messen Sie vorab grob die Breite Ihrer Wohnungstüren, besonders die Tür zum Badezimmer. Notieren Sie sich, ob es Schwellen oder Stufen in der Wohnung gibt.
Fragen notieren: Schreiben Sie sich alle Fragen auf. Zum Beispiel: Wer ist mein Ansprechpartner bei Reparaturen? Gibt es einen Notdienst am Wochenende? Wie hoch ist die wirtschaftliche Aufzahlung für ein leichteres Modell?
Pflegegrad angeben: Wenn Sie oder Ihr Angehöriger bereits einen Pflegegrad haben, teilen Sie dies dem Sanitätshaus mit. Oft ergeben sich daraus weitere Leistungsansprüche, wie die monatliche Pflegebox im Wert von 40 Euro.
Angebote vergleichen: Bei hohen wirtschaftlichen Aufzahlungen für Premium-Produkte (z.B. bei Carbon-Rollatoren) lohnt es sich, bei einem zweiten Sanitätshaus in Fürth nach dem Preis zu fragen. Die Aufzahlungen sind nicht gesetzlich reguliert und können von Anbieter zu Anbieter variieren.
Die Einlösung eines Hilfsmittelrezepts im Sanitätshaus muss keine unüberwindbare bürokratische Hürde sein, wenn man die wichtigsten Spielregeln kennt. Achten Sie penibel auf die Einlösefrist von 28 Tagen, um zu verhindern, dass Ihr Rezept verfällt. Seien Sie sich der gesetzlichen Zuzahlung von maximal 10 Euro bewusst und prüfen Sie regelmäßig, ob Sie die Belastungsgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung erreicht haben. Lassen Sie sich bei wirtschaftlichen Aufzahlungen für Premium-Produkte stets transparent beraten und bestehen Sie auf der Vorstellung eines aufzahlungsfreien Standardmodells.
Nutzen Sie den Service der Hausbesuche, den viele Sanitätshäuser in Fürth anbieten. Die exakte Anpassung eines Rollstuhls oder Pflegebettes in Ihren eigenen vier Wänden ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen und sicheren Versorgung. Zögern Sie nicht, bei Ablehnungen durch die Krankenkasse fristgerecht Widerspruch einzulegen – Hartnäckigkeit zahlt sich hier sehr oft aus.
Als PflegeHelfer24 stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Leben im Alter zur Seite. Egal ob es um die Organisation eines Hausnotrufs, die Beratung zu Elektromobilen oder die Planung eines barrierefreien Badumbaus mit Unterstützung der Pflegekasse geht – ein gut informiertes Vorgehen sichert Ihnen die bestmögliche Versorgung und den Erhalt Ihrer Selbstständigkeit im eigenen Zuhause in Fürth.
Die wichtigsten Antworten rund um Rezepte, Zuzahlungen und Sanitätshäuser auf einen Blick.