Geplante DiGA-Kürzungen: Digitalverband schlägt Alarm

Benedikt Hübenthal
DiGA-Vergütung: Spitzenverband warnt vor neuen Honorarabschlägen

Die Diskussion um die Finanzierung und Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) gewinnt erneut an Schärfe. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) übt deutliche Kritik an geplanten gesetzlichen Anpassungen, die zusätzliche Vergütungsabschläge für sogenannte „Apps auf Rezept“ vorsehen. Nach den aktuellen Plänen des Gesetzgebers soll ab dem 1. Januar 2027 ein Honorarabschlag greifen, wenn Patientinnen und Patienten eine DiGA innerhalb der ersten 28 Tage vorzeitig beenden.

Kritik an wachsender Belastung für Digital-Health-Entwickler

Nach Ansicht des Branchenverbandes greift die Politik mit dem neuen Kürzungsmechanismus viel zu früh ein. Bereits beschlossene Instrumente, darunter mengenabhängige Staffelungen und erfolgsabhängige Vergütungsmodelle, treten ohnehin erst 2027 in Kraft. Noch bevor diese Maßnahmen überhaupt in der Praxis evaluiert werden können, drohe nun die nächste finanzielle Hürde.

Der Verband gibt zu bedenken, dass ein vorzeitiges Beenden einer Anwendung innerhalb der ersten vier Wochen keineswegs zwangsläufig auf eine mangelhafte Wirksamkeit hindeutet. In vielen Therapiefeldern gibt es dafür medizinisch nachvollziehbare Gründe:

  • Schneller Therapieerfolg: Je nach Krankheitsbild kann das angestrebte Behandlungsziel bereits nach kurzer Zeit erreicht sein.
  • Äußere Einflüsse: Akute Krankenhausaufenthalte, neue Kontraindikationen oder veränderte Lebensumstände können eine Unterbrechung erforderlich machen.
  • Administrative Hürden: Jeder Einzelfall müsste bürokratisch erfasst, abgeglichen und mit den gesetzlichen Krankenkassen verrechnet werden, was den Verwaltungsaufwand drastisch erhöht.

Gefahr für die digitale Patientenversorgung

Die Hersteller warnen davor, dass durch stetig neue regulatorische und finanzielle Einschnitte die wirtschaftliche Planungssicherheit verloren geht. DiGA durchlaufen vor ihrer Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) strenge Prüfverfahren zum Nutzennachweis und zur Datensicherheit.

Statt Innovationen in der Gesundheitsversorgung zu fördern und Wartezeiten – etwa bei Fachärzten oder Psychotherapeuten – durch digitale Angebote wirksam zu überbrücken, könnten restriktive Vergütungsregeln den Ausbau moderner Versorgungsformen bremsen. Der Verband fordert daher verlässliche Rahmenbedingungen, um digitale Therapien langfristig für Patientinnen und Patienten in Deutschland zu sichern.

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