GKV-Spargesetz in Kraft: Was sich ab heute für Praxen und Patienten ändert

Djamal Sadaghiani
GKV-Spargesetz 2026: Aus für Homöopathie & Cannabis auf Rezept

Das Gesundheitssystem in Deutschland steht vor einem massiven Umbruch: Am heutigen 30. Juli 2026 ist das lang diskutierte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Ziel der Bundesregierung ist es, das wachsende Milliardenloch der gesetzlichen Krankenversicherungen zu stopfen. Für Arztpraxen, Pflegekräfte und Millionen von Patienten bringt das sogenannte Spargesetz jedoch ab sofort drastische Einschnitte mit sich.

Aus für Homöopathie und Cannabisblüten auf Kassenrezept

Zu den weitreichendsten Sofortmaßnahmen gehört die Streichung bestimmter Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Praxen ab sofort homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr zulasten der Krankenkassen verordnen. Diese Präparate können Patienten künftig nur noch als Selbstzahlerleistung auf einem Privatrezept erhalten.

Einige wenige Krankenkassen bieten noch bis zum 31. Dezember 2026 eine Erstattung im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen an. Ab dem 1. Januar 2027 ist dies jedoch gesetzlich komplett untersagt.

Neue Hürden für die Cannabistherapie

Auch im Bereich der Schmerz- und Palliativmedizin, die im Pflegealltag eine wichtige Rolle spielt, gibt es ab sofort strenge Vorgaben. Cannabisblüten wurden komplett aus dem GKV-Leistungsumfang gestrichen. Für die Verordnung von medizinischen Cannabisextrakten oder speziellen Rezepturen gilt nun eine neue Regel: Zunächst muss ein sechsmonatiger Therapieversuch mit zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimitteln erfolgen. Erst wenn dieser nicht den gewünschten Erfolg bringt, dürfen andere Cannabispräparate verschrieben werden.

Finanzielle Einschnitte für Arztpraxen und Patienten

Während die Leistungskürzungen für Patienten sofort greifen, kommt auf die Arztpraxen vor allem ab dem kommenden Jahr eine erhebliche finanzielle Belastung zu. Das Gesetz sieht vor, dass ab 2027 zahlreiche extrabudgetäre Vergütungen gestrichen werden. Dies betrifft unter anderem Behandlungen, die über die Terminservicestellen vermittelt wurden (sogenannte TSVG-Fälle), sowie ambulante Operationen und bestimmte Früherkennungsuntersuchungen.

  • Honorarverluste: Die KBV warnt davor, dass allein der Wegfall der TSVG-Vergütung die Praxen ab 2027 rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr kosten wird.
  • Zuzahlungen steigen: Für Patienten wird der Apothekenbesuch teurer. Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente steigt auf einen Mindestbetrag von 7,50 Euro (bisher 5 Euro) und einen Höchstbetrag von 15 Euro (bisher 10 Euro).

Was bedeutet das für den Pflegealltag?

Für Pflegekräfte und betreuende Angehörige bedeutet das neue Gesetz vor allem einen erhöhten Aufklärungs- und Organisationsbedarf. Da beliebte alternative Heilmittel und bestimmte Schmerztherapien nicht mehr von der Kasse übernommen werden, müssen Behandlungspläne in Absprache mit den behandelnden Ärzten häufig umgestellt werden. Zudem steigt das Risiko von Regressforderungen für Praxen, was zu einer deutlich vorsichtigeren Verordnungspraxis führen dürfte.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz markiert somit einen tiefgreifenden Einschnitt in die deutsche Gesundheitsversorgung, dessen volle Auswirkungen auf die ambulante Pflege und die Praxisstrukturen sich in den kommenden Monaten erst noch in der Praxis zeigen müssen.

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